Zwischenbilanz nach einem Jahr: Wer gewinnt, wer zahlt, und was bleibt
Nach einem guten Jahr schwarz-roter Regierung lässt sich eine erste Bilanz ziehen – nicht nach Absichten, sondern nach dem, was beschlossen, terminiert und beziffert ist. Union und SPD sind mit dem Versprechen angetreten, die arbeitende Mitte zu entlasten. Prüft man, was tatsächlich in Kraft ist, wer davon profitiert und wann, ergibt sich ein Bild, das die Überschrift nicht einlöst.
Ein Einwand wird an dieser Stelle gern vorgebracht, deshalb sei er gleich zu Beginn geklärt: Vieles sei ja von früheren Regierungen übernommen, die Lage sei schwierig, man arbeite die Erblast ab. Das stimmt – und es taugt trotzdem nicht als Entlastung. Denn wer hat die Erblast angehäuft? In den vergangenen zwei Jahrzehnten saßen CDU und SPD fast durchgehend in der Regierung, einzeln oder gemeinsam. Die „schwierige Situation“, auf die man sich beruft, ist zu großen Teilen das Ergebnis der eigenen früheren Amtszeiten. Wenn der Verweis auf das Erbe immer als Ausrede reicht, wird es nie besser – dann verwaltet jede Regierung nur, was die vorige liegen ließ, und reicht es an die nächste weiter.
Was schnell kam – und für wen
Der Blick auf die Zeitachse ist der aufschlussreichste Teil dieser Bilanz. Was diese Regierung in ihren ersten Wochen durchzog, vollständig und ohne Vorbehalt, war das Unternehmenspaket. Der Investitions-Booster galt ab Juli 2025, nur Wochen nach Amtsantritt. Sein Volumen ist das größte aller Steuerbeschlüsse dieser Legislatur: knapp 46 Milliarden Euro Mindereinnahmen über fünf Jahre, mit einem Jahresgipfel von rund 17 Milliarden ab 2028, wenn die Körperschaftsteuersenkung von 15 auf 10 Prozent einsetzt.[1] Dass es der Union damit nicht schnell genug gehen konnte, zeigte CSU-Chef Markus Söder, der schon im Januar 2026 forderte, die Unternehmensteuersenkung rückwirkend auf 2026 vorzuziehen – die Kosten dafür bezifferte er intern auf 4,6 Milliarden Euro.[2]
Daneben kamen rasch Entlastungen für klar umrissene Gruppen: die Gastronomie-Umsatzsteuer, gesenkt auf sieben Prozent (rund 3,6 Milliarden Euro jährlich), die höhere Pendlerpauschale, die steuerfreie Aktivrente für weiterarbeitende Rentner.[3] Alles beschlossen, alles in Kraft.
Doch schon die Gastronomie, das Vorzeigebeispiel der schnellen Entlastung, zeigt bei genauem Hinsehen dasselbe Doppelspiel. Die Branche bekommt die niedrigere Umsatzsteuer – und wird an anderer Stelle zugleich stärker belastet. Denn kaum ein Gewerbe ist so auf Minijobber angewiesen wie die Gastronomie, mit ihren kurzen, unregelmäßigen, schwer planbaren Einsatzzeiten. Genau für diese geringfügige Beschäftigung soll die Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent steigen[4] – dieselben Minijobs, die die Politik an anderer Stelle eigentlich zurückdrängen will. Was der Wirt bei der Umsatzsteuer gewinnt, zahlt er beim Personal ein Stück weit wieder drauf. Auch hier: eine Hand gibt, die andere nimmt.
Und selbst das ist nur die halbe Wahrheit. Die Gastronomie leidet zwar am Preis, den sie verlangen muss – aber ihr eigentliches Problem sitzt tiefer. Sie leidet daran, dass sich ihre Gäste den Restaurantbesuch immer seltener leisten können. Wenn Sozialabgaben steigen, die reale Entlastung durch die Steuerreform kleiner ausfällt als beziffert und die Preise für Wohnen, Energie und Lebensmittel drücken, dann bleibt am Monatsende weniger für das Essen außer Haus. Eine gesenkte Umsatzsteuer hilft dem Wirt wenig, wenn die Kundschaft schlicht nicht mehr kommt. Das ist der Punkt, an dem die Steuerpolitik an ihre Grenze stößt: Sie kann die Mehrwertsteuer senken, aber nicht die Kaufkraft zurückgeben, die sie den Gästen an anderer Stelle entzieht.
Die breite Entlastung der Lohnsteuerzahler dagegen, das eigentliche Wahlversprechen, war im August 2026 – ein Jahr nach Amtsantritt – noch nicht beschlossen. Der Gesetzentwurf datiert vom 18. August 2026, ins Kabinett soll die Reform im September, wirken wird sie ab 2027, in voller Höhe erst 2028.[5] Das Unternehmenspaket war da längst über ein Jahr in Kraft.
Dabei hatte es an Bekenntnissen nie gefehlt. Für die SPD war die Senkung ein „fixer Punkt“, eine Priorität der Partei, wie die damalige Vorsitzende Saskia Esken schon im April 2025 betonte.[6] Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) kündigte im Januar 2026 an, er werde eine Reform vorlegen, die kleinen und mittleren Einkommen sagt: „Ihr kriegt jetzt mehr Geld.“[7] Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verlangte im Februar 2026, man müsse „den Faktor Arbeit so schnell es geht entlasten“.[8] Und Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) stellte im Mai 2026 eine „echte Entlastung möglichst vieler Steuerzahler“ in Aussicht.[9] Nur: Als all das gesagt wurde, war die Reform längst auf 2027 terminiert, in voller Wirkung auf 2028. Zwischen dem „so schnell es geht“ und dem tatsächlichen Zeitplan liegen zwei Jahre.
Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte den Vorbehalt früh mitgeliefert: „Aber wir machen keine Versprechungen, die wir nicht erfüllen können“, sagte er bereits im April 2025.[10] Als die Reform dann stand, räumte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) vor der Fraktion ein, es gebe „nicht so viel Entlastung, wie manch einer erwartet habe“.[11] Ein Bogen in mehreren Stimmen: erst das große Versprechen, dann der Vorbehalt, am Ende die Relativierung.
Ein Wort zur Einordnung, denn das Unternehmenspaket wird von der Regierung als Wachstumsmotor verkauft – und da lohnt der genaue Blick, weil die Wahrheit komplizierter ist als die Überschrift. Investitionsanreize sind in einer Wachstumsschwäche grundsätzlich ein anerkanntes Mittel; das Institut der deutschen Wirtschaft erwartete rund 16 Milliarden Euro zusätzliche Investitionen.[12] Nur: Ein Abschreibungsvorteil bewegt ein Unternehmen nur dann zum Investieren, wenn es überhaupt einen Grund hat zu investieren – wenn also Nachfrage da ist oder erwartet wird. Und genau hier liegt das Problem.
Ein Jahr nach dem Start fällt die Zwischenbilanz ernüchternd aus: Der Investitionsbooster wirke „bislang kaum“, die Investitionen kamen nicht in Gang, urteilt das Handelsblatt im August 2026.[13] Der Ökonom Peter Bofinger, früher selbst Wirtschaftsweiser, nennt ihn einen „Fehlgriff“ – für die Unternehmen letztlich nur ein zinsloser Kredit, für die öffentlichen Kassen ein teurer Einnahmeausfall.[14] Der Grund ist der, den auch die Gastronomie kennt: Ein großer Teil der deutschen Wirtschaft lebt vom Inlandsumsatz, und die Binnennachfrage ist schwach, weil den Menschen die Kaufkraft fehlt. Ein Werkzeugbauer, dessen Kunden nicht bestellen, investiert nicht in neue Maschinen, nur weil er sie schneller abschreiben darf. Das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung bringt es auf den Punkt: In der aktuellen Lage komme es auf die Binnennachfrage an, weil vom Export vorerst keine Impulse kommen – und ausgerechnet diese Nachfrage werde durch aufgeschobene Entlastungen und die ständige Debatte über Sozialkürzungen gedämpft.[15]
Und die Lohnkosten? Sie treffen alle – den exportorientierten Maschinenbauer genauso wie den Bäcker um die Ecke. Denn die Hälfte der steigenden Sozialbeiträge zahlt der Arbeitgeber. Die Unternehmensentlastung über die Steuer ist real, aber sie läuft gegen zwei Gegenkräfte an, die sie zum Teil aufzehren: fehlende Nachfrage auf der einen, steigende Lohnnebenkosten auf der anderen Seite. Was als Wachstumsmotor angekündigt war, verpufft zu einem guten Teil, weil das eigentliche Problem – die schwache Kaufkraft der Menschen – mit einer Abschreibungsregel nicht zu lösen ist. Auch hier gilt also: Die Bilanz ist nicht das, was die Überschrift verspricht.
Wie mit Zahlen gespielt wird
Die zehn Milliarden Euro, die als Entlastung der Einkommensteuerreform durch alle Reden und Schlagzeilen geistern, sind eine Bruttozahl – und sie steht auf mehreren Vorbehalten, die selten mitgenannt werden.
Erstens der Aufwuchs: 2027 sind es erst drei Milliarden, die vollen zehn gibt es frühestens 2028. Zweitens die kalte Progression, jene schleichende Mehrbelastung, bei der eine Lohnerhöhung, die nur die Inflation ausgleicht, trotzdem zu höherer Steuer führt: Der Gesetzentwurf gleicht sie nicht aus. Ökonomen weisen darauf hin, dass dadurch ein Teil der Entlastung von der Inflation wieder aufgefressen wird.[16] Was auf dem Papier steht, kommt real also kleiner an.
Wie sehr die Reform zur Verhandlungsmasse wurde, zeigt der Streit um ihre Struktur. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann lobte einen Vorschlag von Unionsabgeordneten, den Spitzensteuersatz erst später greifen zu lassen, als „Durchbruch in der aktuellen Steuerdebatte“.[17] Die SPD wiederum, vertreten etwa durch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar, machte klar, dass eine Entlastung nur zu haben sei, wenn „sehr hohe Einkommen und Vermögen stärker in die Verantwortung genommen werden“.[18] CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann bot einen Kompromiss an – Bewegung bei der Reichensteuer, aber nur im Tausch: „Es kann keine Gegenfinanzierung ausschließlich innerhalb des Einkommensteuersystems geben.“[19] Am Ende steht ein Kompromiss, dessen Entlastung so klein ausfällt, dass selbst Beteiligte sie relativieren.
Drittens, und das ist der Kern: Der Steuerentlastung von zehn Milliarden steht eine deutlich größere Belastung gegenüber, die nicht „Steuer“ heißt und deshalb in keiner Steuerbilanz auftaucht – die Sozialabgaben.
Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag stieg 2026 auf durchschnittlich 2,9 Prozent, tatsächlich vielerorts höher. Das Gesundheitsministerium selbst beziffert die Mehrbelastung seit 2022 auf rund 340 Euro im Jahr bei einem mittleren Einkommen.[20] Die Beitragsbemessungsgrenzen – die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden – wurden kräftig angehoben, für 2027 sogar außerordentlich. Ab 2028 kommt ein Zuschlag von 2,5 Prozent für Haushalte, in denen ein Ehepartner bisher beitragsfrei mitversichert war.[21] Das IGES-Institut projiziert den gesamten Sozialbeitrag für 2027 auf 43,6 Prozent, mit weiter steigender Tendenz.[22]
Die Größenordnung macht den Punkt unmissverständlich: Ein einziger Prozentpunkt auf den Gesamtsozialbeitrag entspricht überschlägig rund 16 Milliarden Euro im Jahr – für Beschäftigte und Arbeitgeber zusammen.[23] Die Sozialabgaben steigen also in einer Dimension, welche die zehn Milliarden Steuerentlastung übertrifft. Für viele Haushalte gibt die eine Hand des Staates zurück, was die andere längst genommen hat.
Das ist das Zahlenspiel – keine Lüge, sondern selektive Sichtbarkeit. Man beziffert und plakatiert, was entlastet. Was auf anderem Konto belastet, läuft über Bemessungsgrenzen und Zusatzbeiträge, die niemand als „Erhöhung“ ankündigt.
Wer geschont wird
An mehreren Stellen zeigt sich, wen diese Politik nicht in die Pflicht nimmt – und es sind auffällig oft jene, die es am ehesten tragen könnten.
Da ist die Vermögensteuer, die in Deutschland seit 1997 ruht. Sie wurde nie abgeschafft, nur ausgesetzt; das Gesetz besteht bis heute fort. Eine Wiedererhebung könnte nach Schätzungen über 20 Milliarden Euro jährlich einbringen – mehr als die gesamte Einkommensteuerreform.[24] Doch die Koalition hat sie ausgeschlossen; im März 2026 verwies der Bundestag entsprechende Anträge in den Finanzausschuss, den üblichen Ort, an dem ein Thema still liegen bleibt.[25] Das private Nettovermögen in Deutschland beträgt rund 18 Billionen Euro, ein Fünftel davon hält das reichste Promille – etwa 80.000 Menschen.[26] Diese Substanz bleibt unangetastet, während bei mittleren Einkommen über die Beitragsbemessungsgrenzen im zweistelligen Milliardenbereich zugegriffen wird.
Da ist der hochpreisige Firmenwagen. Die Grenze für steuerbegünstigte Elektro-Dienstwagen stieg von 70.000 auf 100.000 Euro.[27] Wer einen Wagen dieser Preisklasse als Dienstwagen fährt, gehört nicht zu den Einkommensschwachen – und der Steuervorteil wächst mit dem persönlichen Steuersatz, also mit dem Einkommen. Dieselbe Regierung, die den 100.000-Euro-Dienstwagen begünstigt, führt den 2,5-Prozent-Zuschlag für Ein-Verdiener-Ehepaare ein.
Und dann sind da jene, die diese Beitragserhöhungen beschließen und verwalten – und sie selbst nicht zahlen. Beamte und Abgeordnete stehen außerhalb der Sozialversicherung: kein Renten-, kein Kranken-, kein Pflegebeitrag. Die gesamte Belastungswelle aus steigenden Beiträgen geht an ihnen strukturell vorbei. Das ist kein Vorwurf an Einzelne, sondern die schlichte Architektur des Systems: Wer im Bundestag über Beitragssteigerungen abstimmt, ist von ihnen nicht betroffen; wer sie im Amt umsetzt, ebenfalls nicht.
Man hört an dieser Stelle oft den Einwand, Beamte seien ja historisch schlechter bezahlt worden, das gleiche sich aus. Das war einmal richtig – vor Jahrzehnten galt der Beamte als armer Wicht gegenüber den gut bezahlten Jobs der freien Wirtschaft. Doch das Verhältnis hat sich umgekehrt. Das sauberste Beispiel liefert der Lehrerberuf, weil sich hier innerhalb ein und derselben Tätigkeit vergleichen lässt: Ein verbeamteter und ein angestellter Lehrer haben dieselbe Ausbildung und machen dieselbe Arbeit – aber der Verbeamtete hat bei gleichem Brutto das höhere Netto, weil er keine Sozialbeiträge zahlt. Und im Alter wird der Abstand noch größer. Nach den Berechnungen des Sozialverbands VdK erhält ein angestellter Lehrer nach über vier Jahrzehnten Dienst rund 1.731 Euro gesetzliche Rente plus 580 Euro Zusatzversorgung netto; sein verbeamteter Kollege kommt auf rund 3.214 Euro Pension netto. Selbst nach Abzug der privaten Krankenversicherung bleiben dem Angestellten fast 900 Euro im Monat weniger – obwohl er, anders als der Beamte, jahrzehntelang in die Rentenkasse eingezahlt hat.[28]
Der Punkt ist also nicht, dass Beamte gar nichts beitrügen – sie zahlen Lohnsteuer wie alle. Der Punkt ist, dass die Gruppe, die außerhalb des Beitragssystems steht, heute nicht die schlechter, sondern die besser gestellte ist – und dass ausgerechnet ihre Vertreter über die steigenden Lasten derer entscheiden, die drinstehen. Es erklärt, ohne dass man ein Motiv unterstellen müsste, warum eine Sozialversicherung, die alle einbezöge, seit Jahrzehnten nicht vorankommt: Wer sie beschließen müsste, stünde selbst nur zu verlieren.
Was bleibt – und was nicht kommt
Bleibt die Frage nach der Nachhaltigkeit, und sie fällt am ernüchterndsten aus. Die großen Strukturprobleme – die demografisch getriebene Lücke in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung – werden nicht gelöst, sondern überbrückt. Bund und Länder hielten die Kassen 2025 und 2026 mit Milliardendarlehen über Wasser. Die Beitragssteigerungen ab 2027 verlagern die Last zurück auf die Lohnabrechnung. Die angekündigten Strukturreformen im Gesundheitswesen sollen frühestens 2028 wirken, und selbst das IGES-Institut nennt ihren Einspareffekt „noch nicht bezifferbar“.
Es ist eine Politik der kurzen Frist. Sofort wirksame Entlastungen für Unternehmen und definierte Gruppen; die breite Entlastung terminiert auf übermorgen und real kleiner als beziffert; die Belastung verschoben auf ein Konto, das nicht „Steuer“ heißt; die strukturelle Sanierung vertagt. Wer nach einer nachhaltigen Verbesserung sucht – einer, die das System tragfähiger macht, statt es bis zur nächsten Legislatur zu verwalten –, findet in der Bilanz des ersten Jahres wenig.
Vielleicht ist das die ehrlichste Zusammenfassung: Diese Regierung hat entlastet, wo es schnell ging und wenige betraf, und vertagt, wo es viele betrifft und schwer wird. Für wen sie sich einsetzt, verrät weniger, was sie sagt, als die Reihenfolge, in der sie liefert.
[1] Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht August 2025, und Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (Volumen, Körperschaftsteuersenkung ab 2028). ↩
[2] Tagesspiegel/Haufe/dpa, „Koalition droht neuer Streit um Steuerreformen“, 7./8. Januar 2026 (Söder-Forderung, Zahl dem Vernehmen nach). ↩
[3] Steueränderungsgesetz 2025, Bundestag 4.12.2025, Bundesrat 19.12.2025; Aktivrentengesetz, in Kraft 1.1.2026. ↩
[4] Koalitionsausschuss-Beschluss „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, 1./2. Juli 2026; Fachpresse (Minijob-Pauschalsteuer 2 auf 5 Prozent, Termin offen). ↩
[5] Bundesfinanzministerium, Referentenentwurf Einkommensteuerreform, 18. August 2026; Koalitionseinigung 1. Juli 2026. ↩
[6] Rheinische Post, Interview Saskia Esken, April 2025. ↩
[7] Haufe/dpa, „Klingbeil: Lege 2026 Reformvorschlag für Einkommensteuer vor“, 19. Januar 2026. ↩
[8] Bild am Sonntag, Interview Katherina Reiche, 9. Februar 2026. ↩
[9] Neue Osnabrücker Zeitung, Interview Thorsten Frei, 2. Mai 2026. ↩
[10] ARD „Caren Miosga“ / dpa-AFX, 14. April 2025. ↩
[11] Rheinische Post / HASEPOST, „Spahn verteidigt umstrittene Steuerreform“, 7. Juli 2026 (Teilnehmerberichte aus der Fraktionssitzung). ↩
[12] Institut der deutschen Wirtschaft, Kurzbericht zum Investitionssofortprogramm, Juli 2025. ↩
[13] Handelsblatt, „Investitionsbooster der Regierung wirkt bislang kaum“, August 2026. ↩
[14] Peter Bofinger im Handelsblatt-Interview, wiedergegeben u. a. bei HASEPOST, 2. Juli 2026. ↩
[15] Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, Konjunkturausblick 2026, 7. Januar 2026 (gewerkschaftsnah). ↩
[16] beck-aktuell, „Steuerreform ohne Progressionsausgleich“, 10. August 2026. ↩
[17] CDU.de / ZDF-Interview, 27. April 2026 (Linnemann zum Bury/Dorn-Abgeordnetenvorschlag, Parteiseite). ↩
[18] SPD-Bundestagsfraktion, Statement Wiebke Esdar, 14. April 2026 (Fraktionsseite). ↩
[19] ZDFheute, „Reform der Einkommensteuer: CSU erhöht Druck auf SPD“, 17. Mai 2026 (zitiert X-Post Hoffmann als Verhandlungsangebot). ↩
[20] Bundesministerium für Gesundheit, FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz; Haufe, Beitragssätze Sozialversicherung 2026. ↩
[21] GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, im Bundesgesetzblatt verkündet 29. Juli 2026 (außerordentliche Anhebung der Bemessungsgrenze ab 2027; Ehepartner-Zuschlag § 242b SGB V ab 1.1.2028). ↩
[22] IGES-Institut im Auftrag der DAK-Gesundheit, Projektion vom 26. Januar 2026, wiedergegeben im Deutschen Ärzteblatt (Gesamtsozialbeitrag 43,6 Prozent für 2027, Ausgangswert 2026 rund 42,3 bis 42,7 Prozent). ↩
[23] Eigene überschlägige Berechnung auf Basis der beitragspflichtigen Entgeltsumme (abgeleitet aus DRV-Pflichtbeiträgen 2024: rund 305,9 Milliarden Euro bei 18,6 Prozent Beitragssatz). Keine amtliche Einzelzahl. ↩
[24] Schätzung einer Wiedererhebung u. a. ver.di/DIW (interessengeleitet); letztes tatsächliches Aufkommen 1996 rund 4,6 Milliarden Euro. ↩
[25] Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 6. März 2026 (Überweisung der Anträge von Linken und Grünen in den Finanzausschuss). ↩
[26] ZDF, Berichterstattung zur Vermögensverteilung (privates Nettovermögen rund 18 Billionen Euro; Konzentration im obersten Promille). ↩
[27] Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, § 6 EStG (Bruttolistenpreisgrenze E-Dienstwagen 70.000 auf 100.000 Euro). ↩
[28] Sozialverband VdK, Vergleichsrechnung angestellte vs. verbeamtete Lehrkräfte, wiedergegeben bei News4teachers, 3. September 2025 (interessengeleitet; Rechenannahmen im Einzelnen umstritten). ↩
Die Geometrie des Stillstands
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