Stellen Sie sich Mark vor, 45, zweifacher Vater und Hausbesitzer. Im Frühjahr 2026 liest er die Schlagzeilen: Das „Heizungsgesetz" werde abgeschafft, die starre 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien falle, künftig gelte „Technologieoffenheit". Mark ist erleichtert. Eine neue Gastherme kostet ihn heute deutlich weniger als eine Wärmepumpe. Er denkt: endlich wieder freie Wahl.
Dieser Beitrag ist kein Plädoyer gegen die Wahlfreiheit – sondern eine nüchterne Warnung vor einem Denkfehler: Die heute günstigste Entscheidung kann über die nächsten zwei Jahrzehnte die teuerste werden. Und weil viele Marks gerade vor genau dieser Entscheidung stehen, lohnt der genaue Blick.
Zuerst die Faktenlage: Noch ist nichts beschlossen
Wichtig vorweg, weil die Schlagzeilen anderes suggerieren: Das „Heizungsgesetz" ist Stand Juni 2026 nicht abgeschafft. Die Bundesregierung hat Ende Februar 2026 Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll; ein Kabinettsentwurf folgte im Mai.1 Bis zur Verabschiedung – angestrebt für die zweite Jahreshälfte 2026 – gilt das GEG weiter. Wer heute eine Heizung tauscht, entscheidet also unter Unsicherheit, nicht unter neuer Rechtslage. Genau diese Unsicherheit ist Teil des Risikos.
Die „Bio-Treppe": Freiheit mit eingebauter Kostensteigerung
Der erste Haken steckt im Detail der geplanten Regelung. Die 65-Prozent-Pflicht soll durch eine Quote für klimafreundliche Brennstoffe ersetzt werden – die „Bio-Treppe". Nach den Eckpunkten müssten neue Gasheizungen ab 2029 einen Mindestanteil grüner Brennstoffe (etwa Biomethan) nutzen, der bis 2040 stufenweise steigt.2 Das Problem: Biomethan ist knapp, in der Industrie stark nachgefragt und teuer. Eine wachsende Beimischungspflicht verteuert das Heizen über die Jahre spürbar – Schätzungen reichen bis zu mehreren hundert oder über tausend Euro Mehrkosten jährlich für ein Einfamilienhaus, je nach Quote und Marktpreis.3 Wer sich heute auf eine reine Gasheizung festlegt, erkauft sich eine Freiheit, die ihn perspektivisch zum teuersten Brennstoff verpflichten kann.
Die Netzkosten-Spirale: Wenn immer weniger das Rohr bezahlen
Der zweite Mechanismus ist tückischer, weil er unabhängig vom eigenen Verhalten wirkt. Die Kosten für den Betrieb des Gasnetzes bleiben weitgehend gleich, egal wie viele es noch nutzen. Wenn Nachbarn zur Wärmepumpe oder Fernwärme wechseln, verteilen sich diese Fixkosten auf immer weniger Anschlüsse – die Netzentgelte je Haushalt steigen.4
Das ist keine Theorie. 2026 steigen die Gasnetzentgelte im Bundesschnitt um rund 11 Prozent (etwa 61 Euro für ein Einfamilienhaus), regional aber deutlich stärker: im Saarland um 21 Prozent (rund 133 Euro), in Thüringen um 20 Prozent, in Hamburg um 19 Prozent; einzelne Netzgebiete liegen noch höher.5 Zur Ehrlichkeit gehört die Gegenbewegung: Der Wegfall der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 dämpft die Rechnung und gleicht den durchschnittlichen Netzkostenanstieg rechnerisch fast aus.6 Der Trend bleibt dennoch: Langfristig wandern die Netzkosten auf immer weniger Schultern. Eine Fraunhofer-Studie hält bis 2045 eine Vervielfachung der Gasnetzentgelte für möglich.7
Das Mannheim-Szenario: Wenn das Netz ganz verschwindet
Im Extremfall endet die Versorgung ganz. Der Mannheimer Versorger MVV plant, sein Gasnetz bis 2035 stillzulegen; rund 25.000 Haushalte müssen auf Fernwärme oder Wärmepumpe umstellen.8 Rechtlich flankiert wird das durch die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie, die Netzbetreiber zur Vorlage von Stilllegungsplänen verpflichtet (Umsetzung in deutsches Recht bis 2026).9 Einordnung ist hier wichtig: Mannheim ist ein Vorreiter, nicht der Normalfall – aber das Beispiel zeigt, dass ein Gasanschluss, der heute selbstverständlich wirkt, in der Lebensdauer einer neuen Therme unwirtschaftlich werden kann.
Der CO2-Preis: der stetige Aufschlag
Hinzu kommt der CO2-Preis, der fossiles Heizen planmäßig verteuert. 2026 liegt er in einer Größenordnung von 55 bis 65 Euro pro Tonne; ab 2027 greift der EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2), der den Preis weiter nach oben treiben dürfte.10 Für ein Einfamilienhaus summieren sich die reinen CO2-Kosten über die Jahre von einigen hundert Euro spürbar nach oben. Das ist kein Risiko mehr, sondern eine eingepreiste Richtung.
Was bleibt
Hier zeigt sich das eigentliche Muster: Eine Entscheidung, die heute sichtbar Geld spart, kann morgen unsichtbar teuer werden – weil die laufenden Kosten (Brennstoffquote, Netzentgelte, CO2-Preis) erst später und verteilt anfallen. Die „Technologieoffenheit" ist kein Trick und kein Skandal; sie verlagert nur die Verantwortung für die Folgenabschätzung vom Gesetzgeber zum Eigentümer. Das ist legitim – aber es bedeutet, dass Mark eine Rechnung aufmachen muss, die ihm niemand abnimmt.
Die ehrliche Schlussfolgerung ist keine pauschale Empfehlung für die Wärmepumpe und keine gegen Gas. Sie lautet: Die heute billigste Option ist nicht automatisch die langfristig günstigste, und die Unsicherheit über die kommende Rechtslage ist selbst ein Kostenfaktor. Wer jetzt entscheidet, sollte die nächsten 15 bis 20 Jahre durchrechnen – Brennstoffpreise, Netzentgelte, CO2-Preis, kommunale Wärmeplanung – statt nur den Kaufpreis zu vergleichen. Die Freiheit, die das neue Gesetz verspricht, ist echt. Sie ist nur nicht umsonst.
Faktencheck: GMG 2026 und die Folgekosten
1. Gesetzesstand. Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG/GModG) vom Februar 2026, Kabinettsentwurf Mai 2026; Verabschiedung in der zweiten Jahreshälfte 2026 angestrebt. Bis dahin gilt das GEG weiter. Die Streichung der 65-Prozent-Pflicht (§§ 71 ff. GEG) ist geplant, nicht in Kraft.
2. Bio-Treppe. Geplante Quote für klimafreundliche Brennstoffe ab 2029, stufenweise steigend bis 2040. Konkrete Stufen noch festzulegen.
3. Netzentgelte 2026. Bundesschnitt rund +11 % (≈61 €/EFH); Saarland +21 %/133 €, Thüringen +20 %/121 €, Hamburg +19 %/77 €; einzelne Netze deutlich höher. Wegfall der Gasspeicherumlage gleicht den Durchschnitt rechnerisch teils aus.
4. Mannheim. MVV plant Gasnetz-Stilllegung bis 2035, rund 25.000 betroffene Haushalte; Vorreiterfall. EU-Gasbinnenmarktrichtlinie verpflichtet zu Stilllegungsplänen (Umsetzung bis 2026).
5. CO2-Preis. 2026 rund 55–65 €/t; ab 2027 EU-Emissionshandel ETS 2 für Gebäude/Verkehr mit Aufwärtsdruck.
6. Energieausweis. Neue EU-Skala (A–G) ab 2026 geplant; veraltete Heiztechnik kann die Einstufung und damit den Immobilienwert belasten. Details im Verfahren.
Fußnoten
1 Eckpunkte zur GEG-Novelle (Gebäudemodernisierungsgesetz) vom 24./25. Februar 2026; Kabinettsentwurf Mai 2026. Streichung der §§ 71–72 GEG geplant. – Bundesregierung; ADAC; Öko-Zentrum NRW
2 Geplante „Bio-Treppe": Mindestquote klimafreundlicher Brennstoffe für neue Gasheizungen ab 1.1.2029, stufenweiser Anstieg bis 2040 (Stufen noch festzulegen).
3 Kostenwirkung der Beimischungsquote [Schätzung]; stark abhängig von Quote und Biomethan-Marktpreis. Größenordnung bis über 1.000 €/Jahr für ein EFH in höheren Quotenstufen.
4 Mechanismus der Fixkostenverteilung im Gasnetz bei sinkender Nutzerzahl („Entsolidarisierung" / Netzkosten-Spirale).
5 Gasnetzentgelte 2026: Bundesschnitt +11,2 % (≈61 €/EFH bei 20.000 kWh); Saarland +21 %/133 €, Thüringen +20 %/121 €, Hamburg +19 %/77 €; Spitzenwerte einzelner Netze bis rund 77 %. – Energie-Fachberater; zfk
6 Wegfall der Gasspeicherumlage zum 1.1.2026 senkt die Gaskosten um durchschnittlich rund 69 €/Jahr und gleicht den durchschnittlichen Netzkostenanstieg rechnerisch weitgehend aus. – Energie-Fachberater
7 Fraunhofer IFAM: mögliche Vervielfachung der Gasnetzentgelte bis 2045 (von rund 2,3 auf bis zu rund 22 ct/kWh) ohne geordnete Stilllegungsplanung. – zfk
8 MVV Energie AG: geplante Gasnetz-Stilllegung bis 2035, rund 25.000 betroffene Haushalte; Vorreiterfall. – Haufe; MVV
9 EU-Gasbinnenmarktrichtlinie (in Kraft seit August 2024): Verpflichtung der Gasverteilnetzbetreiber zu Stilllegungsplänen; Umsetzung in deutsches Recht bis 2026.
10 CO2-Preis 2026 rund 55–65 €/t; ab 2027 EU-Emissionshandel ETS 2 für Gebäude und Verkehr mit erwartetem Preisanstieg.
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