Das Rohr ist das Monopol — warum der Staat das Netz nicht verkaufen sollte, für dessen Folgen er ohnehin geradesteht

Das Rohr ist das Monopol

Teil 1 der Reihe „Wem gehört die Infrastruktur?“ – Warum bei Wasser, Strom und Schiene nicht das transportierte Gut die eigentliche Frage ist, sondern das Netz

Drehen Sie den Hahn auf. Es kommt Wasser. Kein Preisvergleich, kein Anbieterwechsel, keine Kündigungsfrist – Sie nehmen, was aus genau der einen Leitung kommt, die unter Ihrer Straße liegt. Das fühlt sich an wie eine Eigenschaft des Wassers. Es ist aber eine Eigenschaft des Rohrs.

Diese Unterscheidung klingt spitzfindig und ist der ganze Kern. Bei jedem netzgebundenen Gut gibt es zwei Ebenen, die man sauber auseinanderhalten muss. Da ist das Netz – die Leitung, die Schiene, die Straße, das Rohr. Und da ist das Gut, das hindurchläuft – der Strom, der Zug, das Fahrzeug, das Wasser. Das Netz baut niemand zweimal; ein zweites Rohr neben das erste zu legen, nur damit Sie wählen könnten, wäre ökonomischer Unfug. Das Netz ist deshalb ein natürliches Monopol, unaufhebbar.[1] Das Gut dagegen ist im Prinzip austauschbar: Es könnte von verschiedenen, konkurrierenden Anbietern stammen.

Beim Strom sehen Sie diese Trennung längst im Alltag. Dieselbe Leitung transportiert Strom aus Kohle, Wind oder dem Solardach des Nachbarn; Sie wechseln den Stromanbieter mit einem Klick, während die Leitung dieselbe bleibt. Erzeugung im Wettbewerb, Netz im Monopol – sauber getrennt.[2] Beim Wasser scheint das absurd: Es kommt doch nur aus einem Werk. Aber halten Sie den Gedanken einen Moment. Denken Sie an längere Trockenperioden, an private Aufbereitungs- oder Entsalzungsanlagen, die künftig aufbereitetes Wasser in ein Netz einspeisen. Dann konkurrieren auch beim Wasser Erzeuger – und übrig bleibt als das eine, was niemand doppelt baut, wieder nur das Rohr.

Genau deshalb geht es in dieser Reihe nicht um Strom, Wasser, Zug oder Verkehr als Güter. Es geht um das Netz. Und die These, die dieser erste Teil am Wasser prüft, ist einfach: Das Gut mag man dem Markt überlassen können. Das Rohr nicht.

Warum das Rohr die eigentliche Frage ist

Wenn das Netz das Monopol ist, dann verschiebt sich die ganze Privatisierungsfrage. Denn ein Unternehmen übernimmt ein Monopolnetz nur, wenn es damit Geld verdient – und dafür bleiben im Kern drei Wege. Erstens: Es betreibt das Netz effizienter als der Staat und teilt den Gewinn. Zweitens: Es lässt sich die Rendite garantieren und muss gar nicht effizient sein. Drittens: Es lebt von der Substanz des Netzes, entnimmt, was geht, und schiebt die Erneuerung vor sich her.

Nur der erste Weg dient dem Gemeinwesen. Die beiden anderen enden bei ihm – als Rechnung. Und weil das Netz ein Monopol ist, an dem der Kunde nicht vorbeikann, fehlt genau die Kraft, die sonst den ersten Weg erzwingt: der Wettbewerb. Ob ein privater Netzbetreiber den ersten oder einen der beiden anderen Wege geht, entscheidet daher nicht sein Charakter, sondern der Vertrag und die Kontrolle, die man über ihn behält. Zwei deutsche und ein englischer Fall zeigen, wie das ausgeht.

Berlin, 1999: Als das Risiko den Besitzer wechselte

1999 verkaufte Berlin 49,9 Prozent seiner Wasserbetriebe für rund 1,69 Milliarden Euro an RWE und den französischen Konzern Vivendi, später Veolia. Formal behielt das Land die Mehrheit. Faktisch gab es die unternehmerische Führung ab – und mit ihr die Kontrolle über Netz und Betrieb.[3]

Der entscheidende Satz stand nicht in der Schlagzeile, sondern im Gesetz. Den privaten Anteilseignern wurde eine kalkulatorische Verzinsung ihres Kapitals zugesichert – konkret: der Durchschnittszins zehnjähriger Bundesanleihen plus zwei Prozentpunkte. Verzinst wurde das „betriebsnotwendige Kapital“, und das ist bei einem Wasserversorger vor allem eines: das Anlagevermögen, die Rohrleitungen und Werke. Die garantierte Rendite hing also genau an dem, worum es hier geht – am Netz.[4] Und für den Fall, dass irgendetwas diesen Gewinn schmälern sollte, verpflichtete eine Nachteilsausgleichsklausel das Land Berlin, die Differenz auszugleichen.[5]

Das ist der zweite Weg in Reinform. Ein Unternehmen macht Gewinn normalerweise, indem es ein Risiko trägt und gut bewältigt. Hier wurde das Risiko vertraglich zum Land verschoben, der Gewinn blieb beim Privaten. Wer eine garantierte Rendite hat, muss nicht besser wirtschaften als der Staat. Er muss nur kassieren. Und das war hier nicht heimlich, sondern beurkundet.

Das Gericht sah es genauso – und es half wenig

Man muss den Berliner Wassertisch nicht teilen, um zu sehen, dass hier etwas grundsätzlich verrutscht war. Das Verfassungsgericht sah es auch. Am 21. Oktober 1999, wenige Monate nach Vertragsschluss, erklärte der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin genau diese Verzinsungsregel – die zwei Prozentpunkte obendrauf – für nichtig.[6]

Und jetzt kommt der Teil, der aus einem Skandal einen Strukturbefund macht. Die Nichtigkeit des Gesetzespassus beseitigte den Anspruch der Konzerne nicht. 2003 fand der neue, rot-rote Senat eine Lösung: keine Rückabwicklung, sondern eine günstigere Abschreibungsmethode, die den Privaten im Ergebnis das zukommen ließ, was das Gericht ihnen gerade abgesprochen hatte. Ein Wirtschaftssenator, der als Oppositionsführer noch gegen die Privatisierung gestritten hatte, setzte sie nun um.[7]

Das ist keine Bosheit. Es ist Logik. Wer einen Vertrag geerbt hat, der bei Bruch teure Schadenersatzforderungen auslöst, rechnet – und zahlt oft lieber weiter, als den Konflikt zu suchen. Der Vertrag hatte eine Abhängigkeit geschaffen, die stärker war als ein Gerichtsurteil.

Der dritte Weg: Wenn niemand etwas garantiert – und es trotzdem schiefgeht

Nun ließe sich einwenden: Dann lässt man die Garantien eben weg. Kein zugesicherter Zins, keine Ausgleichsklausel – der Betreiber trägt sein Risiko selbst und muss zeigen, dass er den ersten Weg kann, die Effizienz. Das klingt sauber. Es führt nur zu einer neuen Frage, die genauso ernst ist: Was, wenn er sich verhebt?

Ein privater Netzbetreiber ohne Garantie kann scheitern. Er kann sich verschätzen, überschulden, unter Druck geraten. Anders als beim Bäcker nebenan gibt es hier aber keine Alternative, zu der der Kunde ausweichen könnte. Fällt der Betreiber aus, fällt nicht ein Angebot weg, sondern das Wasser. Genau deshalb kann ein solcher Betreiber gar nicht wie ein normales Unternehmen scheitern – das Gemeinwesen darf ihn nicht fallen lassen. Und das verändert sein Verhalten, lange bevor es zum Äußersten kommt.

England zeigt das im Großversuch. Dort wurde die Wasserversorgung 1989 unter Margaret Thatcher vollständig privatisiert; die Unternehmen starteten schuldenfrei, ohne deutsche Renditegarantie, kontrolliert allein durch eine Behörde, die die Preise deckelt.[8] Das ist der zweite Weg in seiner ehrlichsten Form: Gewinn nur, wer wirklich effizienter ist. Das Ergebnis nach drei Jahrzehnten ist ernüchternd. Der Sektor häufte nach Branchendaten rund 60 Milliarden Pfund Schulden an und schüttete im selben Zeitraum über 70 Milliarden Pfund an Dividenden aus.[9] Das Geld floss nicht ins Netz, sondern an die Eigentümer – finanziert auf Pump, abgesichert durch die künftigen Rechnungen der Kunden.

Der größte Versorger, Thames Water, steht heute mit rund 20 Milliarden Pfund Schulden vor dem Kollaps. Die Leitungen sind marode, Abwasser läuft in Flüsse, und die frühere Vorstandschefin sprach offen von Jahren der Unterinvestition.[10] Das ist der dritte Weg: nicht Effizienz, nicht garantierte Rente, sondern Substanzverzehr. Man betreibt das Netz auf Verschleiß. Der Gewinn ist sofort sichtbar, der Verfall langsam und verborgen – und wenn er sichtbar wird, ist der Betreiber entweder weg oder zu groß, um ihn fallen zu lassen. Dann muss der Staat einspringen.

Ein Detail schließt den Kreis zu Berlin. Der Konzern, der Thames Water von 2001 bis 2006 besaß, war RWE – dasselbe Unternehmen, das zeitgleich an den Berliner Wasserbetrieben beteiligt war.[11] In Berlin saß es in der garantierten Rente, in London im ungesicherten Risiko. Zwei Länder, ein Konzern, zwei Wege – und am Ende in beiden Fällen dieselbe Adresse für die Rechnung: die Allgemeinheit.

Zwei Betreiber, zwei Wächter, zwei Lücken

Ein Monopol erzeugt seine Rente unabhängig davon, wer es hält. Beim privaten Betreiber schöpft sie ab, wer den Vertrag hält. Beim staatlichen schöpft sie ab, wer bequem wirtschaftet – und die Erfahrung zeigt, dass der Staat nicht zuverlässig durch Effizienz auffällt. Er nimmt gern den einfachen Weg: großzügiger bei der Personalausstattung, träger bei der Erneuerung des Netzes, nachsichtiger mit sich selbst. Auch das landet am Ende in der Rechnung, nur heißt sie dann Gebühr. Für jede der beiden Seiten gibt es einen Wächter. Sie sind unterschiedlich scharf, und darin liegt die Pointe.

Bevor man sie betrachtet, lohnt ein Blick auf die Rechnung selbst, denn sie enthält zwei verschiedene Dinge. Ein Teil des Betrags bezahlt das Gut – die Gewinnung, die Aufbereitung, das Wasser, das Sie trinken. Ein anderer Teil bezahlt das Netz – den Bau, den Betrieb und die Erhaltung der Rohre, durch die es kommt. Meist steckt der Netzanteil in der Grundgebühr, der Gutanteil im Mengenpreis, aber sauber getrennt weist das kaum ein Bescheid aus. Für den Kunden ist es ein Betrag. Für die Frage, wer hier was kontrolliert, sind es zwei Welten.

Gegen den privaten Betreiber steht das Bundeskartellamt. Gestaltet ein Versorger seine Preise privatrechtlich, vergleicht es ihn mit ähnlichen Anbietern und kann eine überhöhte Forderung nicht nur rügen, sondern eine Senkung verfügen. In Berlin tat es genau das – 2012 ordnete es an, die Wasserpreise um rund 18 Prozent zu senken, dann im Schnitt 17 Prozent für die Folgejahre.[12] Bemerkenswert daran ist, dass das Kartellamt den Endpreis angreift, gleich welcher Anteil die Rente trägt – Gut oder Netz. Es muss die beiden gar nicht auseinanderdividieren; es genügt, dass der Preis im Vergleich zu hoch ist. Das ist Kontrolle mit Durchgriff.

Gegen den staatlichen Betreiber steht dieser Wächter gerade nicht. Erhebt eine Kommune ihre Entgelte als öffentlich-rechtliche Gebühr, greift das Kartellrecht nicht – und zwar für den gesamten Bescheid, Netzanteil wie Gutanteil; das hat der Bundesgerichtshof 2010 bestätigt.[13] Damit entzieht sich ausgerechnet der teure, langlebige Teil der schärfsten Kontrolle: die Kosten des Rohrnetzes, die über Jahrzehnte anfallen und in denen die eigentliche Substanzfrage steckt. Sie verschwinden im selben Gebührenbescheid wie der Literpreis fürs Trinkwasser, und dort prüft sie niemand mit Durchgriff.

Zuständig ist dann der Landesrechnungshof, der die Wirtschaftlichkeit kommunaler Betriebe prüft.[14] Und hier braucht man nicht zu spekulieren, was er findet. In Schleswig-Holstein nahm der Landesrechnungshof die kommunalen Wasser- und Kanalnetze unter die Lupe und stellte fest, dass die Betreiber sie weitestgehend nicht nach den anerkannten Regeln der Technik instand hielten – ohne systematische Datenerfassung, ohne Erneuerungsstrategie.[15] Das betrifft genau das Netz, nicht das Wasser: die Rohre, die niemand doppelt baut, gepflegt nach Kassenlage statt nach Zustand. Es ist derselbe Substanzverzehr wie in England, nur in öffentlicher Hand und ohne Dividende. Dort trieb ihn die Gewinnentnahme, in der Kommune die Bequemlichkeit. Das Ergebnis am Netz ist dasselbe.

Nur endet der Befund des Rechnungshofs anders als der des Kartellamts. Er kann feststellen, berichten, empfehlen – anordnen kann er nichts. Damit wandert die eigentliche Entscheidung dorthin, wo sie unbequem ist: in die Politik. Ein Rechnungshofbericht ist kein Urteil, das sich vollstreckt, sondern ein Befund, mit dem jemand etwas tun muss. Ob aus der festgestellten Vernachlässigung des Netzes eine Sanierung wird oder nur eine Fußnote im nächsten Prüfbericht, entscheidet kein Wächter, sondern der politische Wille, sich der eigenen Kontrolle zu stellen.

Das ist die unbequeme Symmetrie. Der Wächter mit Durchgriff darf nur an den privaten Betreiber heran. Der Wächter, der an den staatlichen Betreiber heran darf, hat keinen Durchgriff. In beiden Fällen bleibt die Monopolrente, wenn niemand sie zurückholt – beim Privaten, weil der Vertrag sie schützt; beim Staat, weil die Feststellung folgenlos bleiben darf. Kontrolle über ein Monopolnetz braucht beides, den Blick und den Durchgriff. An keiner Stelle sind sie hier vollständig zusammen.

Der ehrliche Einwand, zu Ende gedacht

Damit ist die naheliegende Gegenthese – der Staat wirtschaftet ohnehin günstiger – schon halb widerlegt. Sie hält auch im Preis nicht durchgängig stand. Das Bundeskartellamt hat nicht nur gegen private, sondern auch gegen kommunale Versorger wegen überhöhter Preise ermittelt, in Mainz, Wuppertal, Berlin. Die Wasserpreise der 38 größten Städte reichten 2013 von 1,40 bis 2,60 Euro je Kubikmeter – eine Spanne, die sich nicht allein mit Geologie erklären lässt.[16] Öffentlich heißt eben nicht überall günstig.

Es geht deshalb nicht um „Staat gut, privat böse“. Es geht darum, dass am Netz eine Monopolrente entsteht, immer, und die Frage nur ist, wer sie abschöpft und wer sie im Zweifel zurückholen kann. Der Unterschied liegt nicht in der Tugend, sondern in der Rückholbarkeit. Was eine Kommune zu teuer oder zu nachlässig macht, kann ein Gemeinderat ändern – wenn er will. Was ein Dreißig-Jahres-Vertrag zu teuer macht, kostet einen Rückkauf. Was ein überschuldeter Konzern verfallen lässt, kostet eine Rettung. Die kommunale Lücke ist die am leichtesten zu schließende der drei. Das ist kein kleiner Vorzug.

Der Haushaltseinwand, kurz erledigt

Bleibt das eine Argument, mit dem Privatisierungen fast immer beginnen: Der Staat ist klamm, das Netz kostet, also gibt man es ab. Nur trägt es bei näherem Hinsehen nicht. Ein Wassernetz belastet den laufenden Haushalt nicht wie eine Subvention, die man aus Steuern bestreiten muss – es refinanziert sich über die Entgelte seiner Nutzer, in denen Abschreibungen und Kapitalverzinsung ohnehin enthalten sind.[17] Wer das Netz behält, zahlt es also nicht aus der Kasse, sondern über die Rechnung derer, die es nutzen; wer es verkauft, verschafft sich einmalig Geld und überlässt genau diese laufenden Einnahmen dem Käufer. Und der Neubau oder die Erneuerung des Netzes ist keine konsumtive Ausgabe, sondern eine Investition in bleibende Substanz – finanzierbar auch über Kredit, ohne den Grundsatz solider Haushaltsführung zu verletzen, weil dem Schuldposten ein dauerhafter Wert gegenübersteht. Der Verkauf löst also ein Haushaltsproblem, das in Wahrheit keines ist – und schafft dafür ein dauerhaftes Steuerungsproblem.

Das ist der Übergang zur eigentlichen Begründung. Denn wenn das Geld nicht der zwingende Grund ist, bleibt die Frage, was man mit dem Netz überhaupt in fremde Hand gäbe.

Warum das Rohr beim Staat bleiben sollte – die Sache hinter dem Geld

Bis hierhin klang alles nach einer Geldfrage: Rente, Rückkauf, Rettung, wer wie viel zahlt. Doch der englische Fall zeigt, dass das Geld nur die Oberfläche war. Als Thames Water ins Wanken geriet, war das eigentlich Bedrohliche nicht die Bilanz. Es waren die Folgen am Netz: marode Leitungen, Rohabwasser in Flüssen und Seen, eine Gefahr für Gewässer und für Menschen, die darin baden. Die Zahl der gemeldeten Umweltvorfälle lag 2024 fast die Hälfte höher als acht Jahre zuvor.[18] Schulden kann man umstrukturieren und Investoren abschreiben. Ein verschmutzter Fluss und eine unsichere Versorgung lassen sich nicht abschreiben.

Und hier zeigt sich, wofür der Staat bei einem Grundbedürfnis eigentlich einsteht. Wasserqualität, Umweltschutz, Versorgungssicherheit – das sind keine Bilanzgrößen, sondern öffentliche Güter, und für sie ist bei einem Grundbedürfnis nicht der Investor der Adressat, sondern der Staat. Als es in England ernst wurde, wandten sich die Bürger nicht an ihre Anteilseigner. Sie wandten sich an Behörden und Politik. Und die mussten liefern: Die Umweltaufsicht verhängte Rekordbußen, eine eigene Kontrollinstanz befand, Regierung und Regulierer seien viel zu nachsichtig gewesen, und am Ende schuf der Gesetzgeber 2025 neue Eingriffsrechte.[19] Der Staat stand also für das Ergebnis gerade – obwohl ein privater Betreiber über das Netz verfügte, das dieses Ergebnis bestimmte.

Das ist der Kern, den man leicht übersieht. Ein privatisiertes Netz trennt die Verantwortung von der Verfügungsgewalt. Die Verantwortung für sauberes Wasser, für den Zustand der Gewässer, für die verlässliche Versorgung bleibt beim Staat – sie ist nicht übertragbar, weil der Bürger sie ihm zuschreibt und niemandem sonst. Die Verfügungsgewalt über das Netz aber, an dem all das hängt, hat er verkauft. Er haftet für das Ergebnis und steuert die Ursache nicht mehr. Wer ein Rohr privatisiert, behält die Garantie und gibt das Werkzeug ab, mit dem er sie einlösen könnte.

Genau deshalb greift die Trennung von Gut und Netz auch hier, und sie greift sauber. Beim Gut ist ein Ausfall verkraftbar: Fällt ein Erzeuger aus, kann ein anderer einspeisen – beim Strom längst, beim Wasser vielleicht eines Tages. Beim Netz ist ein Ausfall nicht verkraftbar, weil es kein zweites gibt und der Bürger nicht ausweichen kann. Das Risiko am Netz ist unteilbar, und es liegt, ob vertraglich geregelt oder nicht, am Ende immer beim Gemeinwesen – technisch, ökologisch, versorgungspolitisch. Ein Grundbedürfnis wirklich garantieren kann der Staat nur, wenn er das Instrument hält, das darüber entscheidet. Beim Wasser ist dieses Instrument das Rohr.

Das ist kein Misstrauen gegen Private und kein Plädoyer für einen behäbigen Staatsbetrieb – dass der Staat sich intern eine wirksame Kontrolle über sein eigenes Netz aufbauen muss, steht oben und bleibt wahr. Es ist eine nüchterne Zuordnung von Haftung und Hebel. Wer für ein unteilbares Risiko einstehen muss, sollte den einen Hebel nicht aus der Hand geben, der es steuert. Beim Gut mag der Markt das Bessere leisten. Beim Netz zahlt der Staat am Ende ohnehin – also sollte er es auch halten.

Warum das Netz zurückkommt

Berlin ist kein Einzelfall, nur ein besonders gut dokumentierter. Paris ließ 2010 die Verträge mit Suez und Veolia auslaufen und übernahm die Versorgung wieder selbst; Begründung war die mangelnde Transparenz der privaten Wirtschaftsführung. Grenoble verdreifachte nach der Rückübernahme die Investitionen ins Netz – bei stabil niedrigeren Gebühren. Eine privatisierungskritische Organisation zählte 2014 weltweit rund 180 solcher Rückholungen; man sollte die Zahl mit dem Wissen um ihre Herkunft lesen, aber die Richtung ist auch in nüchterneren Quellen erkennbar.[20]

Ein Wort zur Ehrlichkeit: Dass die Berliner Preise zeitweise zu den höchsten unter deutschen Großstädten zählten, ist belegt. Die geradlinige Kausalkette „Privatisierung war die Ursache“ wird vor allem von den Kritikern gezogen. Die Preishöhe ist amtlich; die alleinige Ursachenzuschreibung ist es nicht. Die Analyse trägt auch ohne sie – sie braucht den Vertrag, nicht die Empörung.

Der Kern, in einem Satz

Trennen Sie das Gut vom Netz, und die Privatisierungsfrage klärt sich fast von selbst. Das Gut – der Strom, vielleicht eines Tages sogar das Wasser – kann aus konkurrierenden Quellen kommen; dort darf der Markt wirken, dort ist ein Ausfall zu verkraften. Das Netz kann er nicht ersetzen, denn niemand baut ein zweites Rohr, und sein Ausfall trifft alle zugleich. Wer das Netz privatisiert, verkauft deshalb kein Geschäft, sondern eine Abhängigkeit – und, schlimmer, er trennt die Verantwortung, die beim Staat bleibt, von dem Hebel, den er abgibt.

Die Frage lautet am Ende nicht „Staat oder privat?“, sondern präziser: Wofür steht der Staat ohnehin gerade – und was darf er deshalb nicht aus der Hand geben? Beim Wasser steht er für Qualität, Umwelt und Versorgung gerade, ob ihm das Netz gehört oder nicht. England, Berlin und Paris haben gelernt, dass diese Garantie hohl wird, wenn das Rohr einem anderen gehört. Das Wasser kann man kaufen und verkaufen. Das Rohr, durch das es kommt, sollte dem gehören, der am Ende für alles einsteht, was hindurchfließt und was nicht. Es liegt nur einmal in der Erde. Vielleicht gehört es genau deshalb dorthin, wo man es nicht verkaufen kann.

Im nächsten Teil: die Stromnetze – der Fall, in dem die Trennung von Netz und Gut tatsächlich vollzogen wurde. Erzeugung im Wettbewerb, Netz reguliert. Wir schauen, wie gut das funktioniert – und wo auch dieser Weg an seine Grenzen stößt.


[1] Zum Netz als natürlichem Monopol und der ökonomischen Trennung von Netz und transportiertem Gut: „Wem gehört das Trinkwasser?“, Die Volkswirtschaft (Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, CH), 2025. [verifiziert] Link.

[2] Zur institutionellen Trennung von Erzeugung und Netz beim Strom (freie Erzeugung, diskriminierungsfreier Netzzugang, Durchleitungsanspruch) auf Grundlage der EU-Binnenmarktrichtlinie und des Energiewirtschaftsgesetzes 1998: Schader-Stiftung, „Das Beispiel der Wasserversorgung in der Diskussion um Daseinsvorsorge“; Bundesnetzagentur, „Netzzugang / Messwesen“. [amtlich/verifiziert] Link.

[3] Teilprivatisierung 1999: Verkauf von 49,9 % der Berliner Wasserbetriebe für umgerechnet rund 1,687 Mrd. Euro an RWE und Vivendi (später Veolia); das Land behielt die Anteilsmehrheit, die unternehmerische Führung lag bei den privaten Partnern. [journalistisch/verifiziert] Berliner MieterGemeinschaft, MieterEcho; Rosa-Luxemburg-nahe Studie „Die Berliner Wasserbetriebe“, wasser-in-buergerhand.de. Link.

[4] Das der garantierten Verzinsung zugrunde liegende „betriebsnotwendige Kapital“ umfasst nach § 16 Berliner Betriebe-Gesetz das betriebsnotwendige Anlage- und Umlaufvermögen; die genannte Studie konkretisiert das Anlagevermögen ausdrücklich als „Rohrleitungen, Klärwerke“. Bei einem Wasserversorger entfällt der weit überwiegende Teil dieses Kapitals auf das Netz. [amtlich (§ 16 BerlBG) / verifiziert (Studie)] Link. (Argumentationsschritt: Überwiegen des Netzanteils am Anlagevermögen.)

[5] Nachteilsausgleich: Mit § 23.7 des Konsortialvertrags verpflichtete sich das Land Berlin, die privaten Investoren so zu stellen, als wäre die (später für nichtig erklärte) Verzinsungsvereinbarung wirksam. [verifiziert] Arbeitskreis unabhängiger Juristen, „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge“ (Vorlage für den Sonderausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses). Link.

[6] Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Urteil vom 21. Oktober 1999 (VerfGH 42/99): Nichtigkeit der Regelung einer kalkulatorischen Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals in Höhe der Bundesanleihen-Durchschnittsrendite zuzüglich zwei Prozentpunkten (Art. II § 3 Abs. 4 TPrG) sowie der Effizienzsteigerungsklausel. [amtlich] Urteilsdokumentation in: Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 17/0750 (07.01.2013). Link.

[7] Novellierung des Teilprivatisierungsgesetzes Ende 2003: Statt Rückabwicklung ermöglichte eine Gesetzesänderung eine günstigere Abschreibungsmethode, die den Kompensationsanspruch der Konzerne im Ergebnis erfüllte; umgesetzt unter Wirtschaftssenator Harald Wolf. [verifiziert] Berliner MieterGemeinschaft, MieterEcho, „Harald Wolf und die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe“; Studie wasser-in-buergerhand.de. Link.

[8] Privatisierung der Wasserversorgung in England und Wales 1989 unter der Regierung Thatcher; die zehn regionalen Versorger wurden als Gebietsmonopole und schuldenfrei veräußert (Erlös rund 7,6 Mrd. Pfund), Aufsicht durch die Preisregulierungsbehörde Ofwat. [verifiziert] University of Birmingham, „Drowning in debt: the ‘over-privatisation’ of England’s water“, 2023. Link.

[9] Branchendaten (keine amtliche Aggregatstatistik): Die englischen Wasserversorger starteten 1989 schuldenfrei und wiesen bis 2024 rund 60 Mrd. Pfund Schulden aus; im Zeitraum seit der Privatisierung wurden über 70 Mrd. Pfund an Dividenden ausgeschüttet. Die Werte variieren je nach Stichjahr und Quelle; hier konservativ angesetzt. [journalistisch, teils interessengeleitet – als solche gekennzeichnet] Börsen-Zeitung, „Wiederverstaatlichung wäre ein Rückschritt“ (rund 60 Mrd. Pfund Schulden), Link; zu den Dividenden u. a. BIG Magazin, „Großbritannien: Das Scheitern der Privatisierung“ („mehr als 70 Milliarden Euro“), Link.

[10] Thames Water: Verschuldung von rund 20 Mrd. Pfund (Stand 2025), marode Infrastruktur und Abwassereinleitungen; die 2023 zurückgetretene Vorstandschefin Sarah Bentley sprach von „Jahren der Unterinvestition“. Unter der Eigentümerschaft eines Macquarie-geführten Konsortiums (2006–2017) verdreifachten sich die Schulden bei zugleich hohen Dividenden. [journalistisch/verifiziert] nd, „Thames Water – Privater Wasserbetrieb vor dem Kollaps“; Wikipedia (Stand 2025) mit Belegen aus Handelsblatt/BBC. Link.

[11] RWE erwarb Thames Water 2001 und veräußerte das britische Geschäft 2006 an das Macquarie-geführte Konsortium Kemble Water; RWE war im selben Zeitraum an den Berliner Wasserbetrieben beteiligt. [verifiziert] Wikipedia, „Thames Water“; Macquarie, Thames-Water-Factsheet; Open University, „Privatising Thames Water“. Link.

[12] Bundeskartellamt 2012: Verfügung einer Senkung der Berliner Trinkwasserpreise um rund 18 % (2012) bzw. durchschnittlich 17 % für die Jahre 2013–2015; der daraus resultierende Einnahmeausfall von rund 254 Mio. Euro ging überwiegend zulasten des Landeshaushalts. [amtlich/journalistisch] Tagesspiegel, „Rekommunalisierung: Berlin kauft Anteil an den Wasserbetrieben zurück“; Bundeskartellamt, Wasserbericht 2016. Link.

[13] Bundesgerichtshof, Beschluss vom 2. Februar 2010 (KVR 66/08, „enwag Wetzlar“): Öffentlich-rechtlich als Gebühr erhobene Wasserentgelte unterliegen nicht der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht, sondern der Kommunalaufsicht der Länder, die andere (schwächere) Maßstäbe anlegt. [amtlich] Bundeskartellamt, Wasserbericht 2016; Institut für Wirtschaft und Umwelt, „Öffentliche Wasserversorgung und kartellbehördliche Preiskontrolle“. Link.

[14] Die Landesrechnungshöfe prüfen im Rahmen der überörtlichen Kommunalprüfung die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinden und ihrer Einrichtungen, einschließlich Eigenbetriebe, Zweckverbände und mehrheitlich kommunaler Gesellschaften; Maßstab sind Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Berichte dienen der beratenden Unterrichtung; ein Anordnungsrecht besteht nicht. [amtlich] Rechnungshof Rheinland-Pfalz, „Kommunalprüfung und Kommunalbericht“. Link.

[15] Landesrechnungshof Schleswig-Holstein, Prüfung der kommunalen Wasserversorgungs- und Kanalnetze: Feststellung, dass die Netze weitestgehend nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben und instand gehalten wurden; es fehlten systematische Datenerfassung für die Instandhaltungsplanung und eine Rehabilitationsstrategie. Der LRH konnte nur Empfehlungen aussprechen. [amtlich] LRH SH, Arbeitspapier „Wasserversorgungsnetze“. Link.

[16] Das Bundeskartellamt hat auch gegen kommunale Versorger wegen missbräuchlich überhöhter Preise Verfahren geführt (u. a. Mainz 2012, Berlin 2012, Wuppertal 2015); die durchschnittlichen Netto-Erlöse der Versorger in den 38 größten Städten variierten 2013 von 1,40 bis 2,60 Euro je Kubikmeter. [amtlich] Bundeskartellamt, Wasserbericht 2016 (Pressemitteilung und Bericht). Link.

[17] Wasserpreise und -gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip kalkuliert; ansatzfähig sind u. a. kalkulatorische Abschreibungen (auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten) und eine kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals. Die Netzkosten werden damit über die Nutzungsentgelte refinanziert, unabhängig von der Eigentümerschaft. [amtlich] § 16 Berliner Betriebe-Gesetz; Berliner Wasserbetriebe, „Grundlagen der Gebührenkalkulation“. Link. (Analytischer Schluss auf die Haushaltsneutralität: eigener Argumentationsschritt.)

[18] Environment Agency (England): Die Zahl der Umweltvorfälle der Wasser- und Abwasserunternehmen lag 2024 rund 47 % höher als 2016. [amtlich] GOV.UK, „Water and sewerage companies in England: pollution incident report for 2016 to 2024“, 2025. Link.

[19] Ofwat verhängte bzw. schlug wegen Abwasserversagens Rekordbußen vor (u. a. gegen Thames Water rund 104 Mio. Pfund, entsprechend 9 % des Umsatzes) und wies auf Strafen und Zahlungen von insgesamt über 300 Mio. Pfund in jüngeren Jahren hin. Das Office for Environmental Protection befand, Regierung und Regulierer seien bei der Aufsicht über Abwassereinleitungen rechtswidrig zu nachsichtig gewesen. Der Water (Special Measures) Act 2025 verlieh Ofwat neue Befugnisse (u. a. Bonusverbot bei Umweltverfehlungen). [amtlich/journalistisch] BBC, „Water firms to be punished for years of sewage leaks“; BBC, „Government has broken the law on sewage, says watchdog“; GOV.UK, Environmental performance report 2024. Link.

[20] Paris übernahm die Wasserversorgung 2010 nach Auslaufen der Verträge mit Suez und Veolia wieder in öffentliche Hand (Begründung u. a. mangelnde Transparenz); Grenoble verdreifachte nach der Rückübernahme die Investitionen bei stabil niedrigeren Gebühren. Das Transnational Institute zählte für 2014 weltweit rund 180 Rekommunalisierungsfälle. [verifiziert (Paris/Grenoble) / interessengeleitet, als solche gekennzeichnet (TNI-Gesamtzahl)] Transnational Institute, „Hier, um zu bleiben“. Link.


Stand: August 2026
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