IFG-Reform: Interne BMI-Papiere sehen auch das Ende der Kontrollinstanz vor

Der Wächter, der verschwinden soll

Die IFG-Reform hat einen zweiten Boden – und darin geht es nicht mehr darum, wer fragen darf, sondern wer die Verweigerung überprüft

Anfang Februar 2026 sitzt jemand im Bundesinnenministerium an einem Vermerk. Es ist kein Gesetzentwurf, keine Kabinettsvorlage, kein öffentliches Papier – es ist die Sorte Dokument, in der eine Fachabteilung aufschreibt, was ginge, wenn man wollte. Fünf Monate später, am 2. Juli, verkündet der Koalitionsausschuss seine Beschlüsse zum Informationsfreiheitsgesetz, und die Zivilgesellschaft reagiert mit einer Wucht, die kaum jemand erwartet hatte. Wieder drei Wochen später, am 23. Juli, berichtet MDR Investigativ über den Februar-Vermerk.1

Damit ändert sich die Perspektive auf das, was im Juli beschlossen wurde. Der Koalitionsbeschluss war der zweite Anlauf – nach dem gescheiterten Versuch von 2025. Aber er war nicht der Anfang. Der Anfang lag ein halbes Jahr früher, in einem Ministerium, und was der Koalitionsausschuss beschloss, war bereits die gefilterte Fassung.

→ Zum ersten Teil dieser Analyse: Wer die Akte fürchtet, schreibt das Gesetz

Was der Vermerk zusätzlich vorschlägt

Der Koalitionsbeschluss vom 2. Juli betraf im Kern die Antragsseite: Wer darf fragen, aus welchem Grund, zu welchem Preis. Der Februar-Vermerk geht an mehreren Stellen darüber hinaus.

Er schlägt vor, § 12 IFG zu streichen und das zuständige Referat beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aufzulösen.2 § 12 ist der Paragraph, über den sich jeder an den Bundesbeauftragten wenden kann, der seine Rechte nach dem IFG verletzt sieht; die Behörde prüft zugleich, ob Ministerien und Bundesämter das Gesetz korrekt anwenden.3 Sie ist damit nicht die Anlaufstelle für Anfragen – Anfragen gehen weiterhin an die jeweils zuständige Behörde. Sie ist die Instanz, die kontrolliert, was passiert, wenn eine Anfrage abgelehnt wird.

Er schlägt vor, Journalistinnen und Bundestagsabgeordnete auf ihre jeweils eigenen Rechte zu verweisen: Presserecht und parlamentarisches Fragerecht. Die Begründung im Papier ist bemerkenswert – die bisherige Parallelnutzung stelle eine „Umgehung von inhaltlichen Einschränkungen“ dar, für die es eine „Klärung“ brauche.4

Er schlägt eine Identifikationspflicht für Antragstellende vor. Auch hier ist die Reihenfolge der Begründung im Papier aufschlussreich: An erster Stelle steht, Frageportale wie FragDenStaat könnten dann nicht mehr als „Strohmann“ eingesetzt werden; erst an zweiter Stelle folgt die Sorge vor automatisierten oder KI-generierten Massenanträgen, womöglich aus feindlichen Staaten.5

Er schlägt vor, Forschung und Lehre pauschal auszunehmen und laufende Gesetzgebungsverfahren aus dem Anwendungsbereich zu lösen.6

Und er schlägt vor, was Sie vielleicht als das Technischste von allem lesen: Behörden sollen nur noch Unterlagen herausgeben müssen, die bei ihnen selbst entstanden sind.7

Der unscheinbarste Punkt und sein Multiplikator

Bleiben wir kurz bei diesem letzten Punkt, denn er zeigt, wie im Detail entschieden wird, was ein Recht in der Praxis wert ist.

Ein Vorgang, der eine Bürgerin interessiert – ein Beschaffungsprojekt, eine Förderentscheidung, ein Gesetzgebungsprozess – liegt selten in einer einzigen Akte in einem einzigen Haus. Er besteht aus einem Ministeriumsvermerk, der Stellungnahme einer nachgeordneten Behörde, dem Schreiben eines Verbands, dem Gutachten einer dritten Stelle. Bisher gibt die angefragte Behörde heraus, was in ihrer Akte liegt. Nach dem Vorschlag müsste sie alles aussortieren, was sie nicht selbst verfasst hat – und die Antragstellerin müsste erst herausfinden, wo jedes Dokument entstanden ist, und dann bei jeder Stelle einzeln beantragen.

Für sich genommen klingt das nach einer Zuständigkeitsfrage. Zusammen mit dem Koalitionsbeschluss, den bisherigen Gebührendeckel von 500 Euro zugunsten des Kostendeckungsprinzips aufzugeben, wird daraus etwas anderes: Aus einem Verfahren werden fünf, und jedes einzelne kann nun kosten, was es kostet. Die beiden Regelungen sind in verschiedenen Papieren entstanden und wirken erst zusammen. Genau deshalb sind sie in der Einzelbetrachtung so schwer zu kritisieren.

Warum der Wegfall der Kontrollinstanz die eigentliche Zäsur ist

Alle bisher diskutierten Einschränkungen – Interessennachweis, Ausschluss juristischer Personen, Gebühren – betreffen den Zugang. Sie sagen, wer fragen darf. Der Wegfall von § 12 betrifft etwas anderes: was passiert, wenn eine Behörde nicht antwortet.

Diese Unterscheidung ist praktisch. Ein Recht ohne Rechtsweg ist eine Bitte. Bisher gibt es zwei Wege: den Bundesbeauftragten, kostenlos und niedrigschwellig, und das Verwaltungsgericht, teuer und langwierig. Fällt der erste weg, bleibt für eine Bürgerin, deren Antrag ohne stichhaltige Begründung abgelehnt wurde, nur der zweite. Die meisten werden ihn nicht gehen. Nicht weil ihr Anliegen unberechtigt wäre, sondern weil sich der Aufwand für eine einzelne Akte selten rechnet.

Der Bundesbeauftragte selbst weist auf die Nebenfolge hin: Der Wegfall der unabhängigen Instanz würde den Verwaltungsaufwand eher erhöhen und voraussichtlich zu mehr Verfahren vor den Verwaltungsgerichten führen.8 Wer Entlastung will und die Vorprüfung streicht, verlagert Arbeit – vom Bundesbeauftragten zu den Gerichten. Das ist die Stelle, an der die Entlastungsbegründung ihre eigene Logik verlässt.

Kontrolle statt Wirksamkeit – dieses Muster war im ersten Teil an der Schwärzung von Sachbearbeiternamen zu sehen. Beim Wegfall von § 12 tritt es in einer strengeren Form auf: Hier wird nicht Sichtbarkeit reguliert, sondern die Instanz beseitigt, die überprüft, ob die Regulierung rechtmäßig angewandt wird.

Die faire Gegenrechnung

Das Ministerium begründet die Vorschläge mit Sicherheitsanforderungen, einer wachsenden hybriden Bedrohungslage und der Leistungsfähigkeit der Verwaltung.9 Diese Begründung verdient eine ernsthafte Prüfung, nicht eine rhetorische – und die amtliche Antragsstatistik des BMI erlaubt sie.

Ein Punkt spricht für das Ministerium: Die Anträge nehmen zu. 2024 gingen bei allen Bundesressorts einschließlich ihrer Geschäftsbereiche 15.730 IFG-Anträge ein, 2025 waren es 18.982 – ein Anstieg um 20,7 Prozent in einem Jahr.10 Wer behauptet, an der Belastungsseite habe sich nichts verändert, argumentiert an den Zahlen vorbei.

Nur trägt der Anstieg das Bedrohungsszenario nicht. Gebühren wurden 2025 in 1.686 Fällen überhaupt erhoben, das sind 8,9 Prozent aller Anträge; in 354 Fällen lagen sie über 100 Euro, also bei 1,9 Prozent.10 Rund 98 von 100 Anträgen sind demnach Vorgänge, die die Verwaltung als so wenig aufwendig einstuft, dass sie dafür weniger als 100 Euro oder gar nichts berechnet. Das ist keine Zahl, die eine Verwaltung an ihre Grenze bringt.

Und dann ist da eine Zahl, die den Kern der Verhältnismäßigkeitsfrage berührt: 9.341 der 18.982 Anträge – 49,2 Prozent – entfielen 2025 allein auf das Bundesfinanzministerium samt Geschäftsbereich.10 Die Hälfte der gesamten Antragslast der Bundesrepublik liegt in einem einzigen Ressort. Wer daraus ein Zugangsrecht ableitet, das für alle Bürger bei allen Behörden eingeschränkt wird, wählt ein Instrument, das mit dem Befund nicht mehr viel zu tun hat. Ein Problem, das sich in einem Haus konzentriert, lässt sich in diesem Haus lösen – mit Personal, mit Veröffentlichungspflichten für die am häufigsten angefragten Bestände, mit einer Bündelungsregel für gleichlautende Anträge. Diese Wege wurden nicht beschritten.

Bleibt der ehrliche Vorbehalt: Ein Vermerk ist eine Wunschliste einer Fachabteilung, kein Referentenentwurf. Nicht alles, was ein Referat vorschlägt, überlebt die Hausabstimmung – und Beamte, die aufschreiben, was rechtlich ginge, tun damit zunächst ihre Arbeit. Was den Vermerk dennoch aussagekräftig macht, ist nicht sein Verbindlichkeitsgrad, sondern seine Begründungssprache. Wer Presseanfragen und IFG-Anträge nebeneinander als „Umgehung“ bezeichnet, hat eine Vorstellung davon, wozu das Gesetz eigentlich da sein sollte. Diese Vorstellung überlebt Hausabstimmungen länger als einzelne Formulierungen.

Was sich seit dem ersten Teil geändert hat

Der erste Teil endete mit einer offenen Frage: ob eine diffuse Mehrheit ein zweites Mal die Aufmerksamkeit aufbringt, die eine organisierte Minderheit nicht mehr braucht. Drei Wochen später lässt sich sagen: Sie hat sie aufgebracht.

Die Petition zählt inzwischen fast 600.000 Unterschriften – mehr als die gut 400.000 von 2025. Über 110 Organisationen, Verbände und Medien haben einen offenen Brief unterzeichnet.11 Und der Punkt, an dem eine Korrektur nötig ist: Dort hieß es, der zweite Anlauf werde von beiden Koalitionsparteien gemeinsam getragen. Das gilt so nicht mehr – und war, wie sich zeigt, schon damals ungenau. In einem Positionspapier der Arbeitsgruppen Inneres, Digitales und Recht hält die SPD-Bundestagsfraktion fest, es dürfe zu keiner Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche kommen, und für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus werde es keine Zustimmung der Fraktion geben.12 Der innenpolitische Sprecher Sebastian Fiedler erklärte, die Vorschläge aus dem BMI seien nicht mit der SPD abgestimmt; die Fraktion lehnt die Streichung der Bundesbeauftragten-Aufgabe ebenso ab wie die Einschränkung der Parallelnutzung und die Ausnahmen für Gesetzgebungsverfahren, Forschung und Lehre.13

Der Riss verläuft also nicht zwischen Regierung und Opposition, sondern innerhalb der Koalition – genauer: zwischen Parteispitzen im Koalitionsausschuss und der eigenen Fraktion, die vor dem Beschluss offenbar nicht konsultiert wurde.14 Das ist ein Befund über Verfahren, nicht über Gesinnung: Ein Koalitionsausschuss ist ein Gremium ohne Verfassungsrang, das Entscheidungen vorprägt, die anschließend im Parlament nur noch bestätigt werden sollen. Wenn die Fraktion widerspricht, funktioniert diese Vorprägung nicht – und man sieht plötzlich, wie stark sie sonst wirkt.

Ob die Fraktion standhält, wenn der öffentliche Druck nachlässt, ist eine andere Frage. Positionspapiere sind billiger als Abstimmungsverhalten. Aber der Unterschied zum Juli ist real: Damals war die Frage, ob überhaupt jemand widerspricht. Heute ist die Frage, wie lange.

Was daraus folgt

Zwei Beobachtungen bleiben, und sie zeigen in verschiedene Richtungen.

Die erste: Der Weg von der Ministerialbürokratie über den Koalitionsausschuss ins Gesetz ist ein Filter, aber ein sehr schwacher. Der Februar-Vermerk wurde nicht öffentlich, weil ein Verfahren ihn öffentlich gemacht hätte, sondern weil eine Redaktion ihn recherchiert hat. Dass es überhaupt möglich war, den Vermerk zu bekommen, gehört zu jener Öffentlichkeitskultur, die der Vermerk selbst beschneiden möchte.

Die zweite: Die Reform ist an der Öffentlichkeit ins Stocken geraten, nicht am Verfahren. Kein Gremium hat sie aufgehalten, keine Prüfstelle hat sie gestoppt – es war eine Petition, ein Bündnis und eine Redaktion. Das kann man als gute Nachricht lesen. Man kann es auch als die Frage lesen, was passiert, wenn beim nächsten Mal am selben Tag drei größere Themen konkurrieren.

Ein Recht, das nur so lange hält, wie jemand hinsieht, ist ein Recht auf Bewährung.

In eigener Sache: Dieser Blog nimmt in politischen Streitfragen normalerweise keine Position ein. In diesem Fall betrifft die Reform die Möglichkeit, überhaupt an die Unterlagen zu kommen, auf denen Analysen wie diese beruhen – auch die Recherche zu diesem Beitrag stützt sich auf amtliche Statistiken und journalistische Aktenauswertung. Wer sich beteiligen möchte: Die Petition von FragDenStaat findet sich hier.

Quellen-Notiz: Der Februar-Vermerk des BMI ist nicht öffentlich. Die Darstellung stützt sich auf die Recherche von MDR Investigativ (veröffentlicht über tagesschau.de) und auf mehrere voneinander unabhängige Nachberichte, die im Kern deckungsgleich referieren. Das BMI hat die Existenz des Vermerks weder bestätigt noch bestritten. Es handelt sich um Vorschläge einer Fachabteilung, nicht um einen Referentenentwurf; die Verbindlichkeit ist entsprechend niedriger. Die Antragszahlen wurden aus der maschinenlesbaren amtlichen Statistik des BMI selbst berechnet; die Summen stimmen mit den dortigen Gesamtzeilen überein. Angaben von FragDenStaat und Campact stammen von am Verfahren beteiligten Organisationen und sind als solche gekennzeichnet.

  1. netzpolitik.org, 23.7.2026, unter Berufung auf MDR Investigativ [verifiziert, Sekundärquelle]: netzpolitik.org; Primärbericht: tagesschau.de
  2. ComputerBase, 24.7.2026 [verifiziert, Sekundärquelle]: computerbase.de
  3. § 12 IFG [verifiziert, amtlich – Gesetzestext]; Aufgabenbeschreibung: bfdi.bund.de
  4. netzpolitik.org, 23.7.2026, MDR-Zitat aus dem Vermerk [verifiziert, Sekundärquelle]
  5. ebd.
  6. heise online, 23.7.2026 [verifiziert, Sekundärquelle]: heise.de
  7. netzpolitik.org und heise online, jeweils 23.7.2026 [verifiziert, Sekundärquelle, übereinstimmend]
  8. ComputerBase, 24.7.2026 [verifiziert, Sekundärquelle]
  9. ebd.; ebenso Apollo News, 24.7.2026: apollo-news.net
  10. Bundesministerium des Innern, Statistik der IFG-Anträge 2025 und 2024, maschinenlesbare Fassung [verifiziert, amtlich; Summen aus den Einzelwerten nachgerechnet]: bmi.bund.de. Bezugsgröße ist jeweils die amtliche Zeile „Ressorts und GB’e Gesamt“, die Bundesressorts samt Geschäftsbereichen sowie Bundestag, Bundesrat, Bundesbank, Bundesverfassungsgericht, BfDI und Bundesrechnungshof umfasst. Die Statistik weist keine Kategorie „umfangreiche Verfahren“ aus; die Gebührenhöhe ist ein Näherungswert für den Bearbeitungsaufwand, kein amtliches Aufwandsmaß. In der Datei für 2025 tragen die Spaltenköpfe noch die Jahresangabe der Vorjahresfassung; die ausgewiesenen Ressortzuschnitte belegen die Zuordnung zum Berichtsjahr 2025.
  11. Transparency International Deutschland, 7.7.2026 [verifiziert]: transparency.de; offener Brief im Wortlaut: ccc.de (PDF); Petitionsstand: weact.campact.de
  12. netzpolitik.org, Volltext des SPD-Positionspapiers [verifiziert, Primärdokument veröffentlicht]: netzpolitik.org
  13. ComputerBase, 24.7.2026, unter Berufung auf MDR [verifiziert, Sekundärquelle]
  14. FragDenStaat, Juli 2026 [interessengeleitet]: fragdenstaat.de; ebenso Tagesspiegel-Bericht, referiert bei ComputerBase

Stand: Juli 2026
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