Der Mann, der das Gesetz fürchtet, das ihn entlarvte: Amthors zweiter Anlauf gegen die Informationsfreiheit
Wer die Akte fürchtet, schreibt das Gesetz
Wie ein Mann, der selbst durch das Informationsfreiheitsgesetz auffiel, zweimal versuchte, es zu schwächen – und wie still der zweite Versuch diesmal blieb
Im Sommer 2020 taucht ein Brief auf, geschrieben auf Papier mit Bundestags-Briefkopf. Absender: Philipp Amthor. Adressat: der damalige Wirtschaftsminister Peter Altmaier. Inhalt: eine Empfehlung für das US-Unternehmen Augustus Intelligence, verbunden mit dem Angebot, sein Bundestagsbüro könne „jederzeit“ bei der Terminkoordination helfen. Der Brief wird öffentlich, weil Journalisten und die Plattform FragDenStaat über das Informationsfreiheitsgesetz Dokumente aus dem Wirtschaftsministerium anfordern.2 Amthor erhält später Aktienoptionen im Wert von bis zu 250.000 US-Dollar und einen Direktorenposten bei genau diesem Unternehmen. Es wird der größte Karriererückschlag seiner bisherigen Laufbahn.
Fünf Jahre später sitzt derselbe Mann als Verhandlungsführer einer Koalitionsarbeitsgruppe am Tisch – mit dem Auftrag, genau jenes Gesetz zu verhandeln, das ihn 2020 in Bedrängnis gebracht hatte. Ein weiteres Jahr später ist er Staatssekretär in einem Ministerium, das „Staatsmodernisierung“ im Namen trägt.1 Zwischen diesen beiden Punkten liegt eine Geschichte, die sich zweimal wiederholt – und die zweite Wiederholung verlief deutlich leiser als die erste.
Der erste Versuch: laut gescheitert
Im März 2025 wird ein Verhandlungspapier der Arbeitsgruppe 9 „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz“ öffentlich. Darin, in der Handschrift der Unionsverhandler: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir hingegen abschaffen.“3 Amthor leitet diese Arbeitsgruppe. Arne Semsrott von FragDenStaat kommentiert damals trocken: Kein Wunder, dass ausgerechnet der Mann, dessen Lobbytätigkeit durch IFG-Anfragen aufflog, dieses Gesetz loswerden wolle.
Was folgt, ist eine seltene Erfolgsgeschichte zivilgesellschaftlicher Mobilisierung: Innerhalb weniger Wochen unterschreiben mehr als 400.000 Menschen eine gemeinsame Petition von FragDenStaat, Campact, abgeordnetenwatch.de, LobbyControl, Netzwerk Recherche und weiteren Organisationen.4 Amthor rudert öffentlich zurück, spricht von einer „Märchenstunde“, räumt aber gegenüber dem Spiegel gleichzeitig ein, eine „Neujustierung“ des IFG „unter dem Blickwinkel von Bürokratie und Arbeitsbelastung der öffentlichen Verwaltung“ erscheine ihm „durchaus diskutabel“.5 Der Kommentator der Legal Tribune Online bringt den Widerspruch auf den Punkt: Wer von Entlastung der Verwaltung spricht, meint zwangsläufig weniger Informationsansprüche der Bürger – man kann nicht das eine wollen, ohne das andere in Kauf zu nehmen. Im Koalitionsvertrag landet schließlich die entschärfte Formulierung: Reform „mit Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“.
Der zweite Versuch: still verpackt
Am 2. Juli 2026 tagt der Koalitionsausschuss erneut – derselbe Tag, an dem auch die Neuregelung der Krankschreibung, die Steuerreform und die Rentenbeschlüsse verkündet werden. In diesem Paket aus mehreren großen Reformvorhaben findet sich, deutlich weniger prominent kommuniziert als die anderen Themen, ein Beschluss zum IFG, der über die Formulierung von 2025 weit hinausgeht.6
Konkret sollen künftig gelten: ein Nachweis des „berechtigten Interesses“ für jede Anfrage – bislang war dafür kein Grund erforderlich. Ein Ausschluss juristischer Personen, was Organisationen wie FragDenStaat, Deutsche Umwelthilfe oder Amnesty International als Antragsteller ausschließen würde. Eine Beschränkung des Antragsrechts auf deutsche und in Deutschland lebende EU-Staatsangehörige, mit Nachweispflicht. Die Schwärzung von Sachbearbeiter-Namen in den Auskünften. Der Wegfall der bisherigen Gebührenobergrenze von 500 Euro zugunsten des „Kostendeckungsprinzips“ – nach Einschätzung mehrerer Medien könnten einzelne Anfragen dadurch mehrere Tausend Euro kosten.6 Und zusätzliche Ausnahmetatbestände, unter anderem mit Verweis auf „komplexe Bedrohungslagen“ – eine Formulierung, die dem Vorbild der bereits eingeschränkten Berliner Informationsfreiheit folgt. [Primärquelle zum Berliner Vorbild noch zu prüfen]
Das ist, gemessen an der bestehenden Rechtslage, kein handwerklicher Feinschliff. Das IFG gewährt seit zwanzig Jahren jeder Person – unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Interesse – voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen, mit bereits bestehenden Ausnahmen für öffentliche Belange, laufende Verfahren, Persönlichkeitsrechte Dritter und Geschäftsgeheimnisse.7 Wer jetzt zusätzlich einen Interessennachweis verlangt, dreht das Grundprinzip um: Aus einem Recht, das man einfach hat, wird ein Recht, das man begründen muss.
Was auf dem Spiel steht – ohne Übertreibung
Man muss hier nicht spekulieren, wozu das Gesetz in der Vergangenheit gut war. Die Verträge zur Pkw-Maut, die der damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer bereits unterschrieben hatte, bevor der Europäische Gerichtshof das Projekt überhaupt genehmigte, wurden über IFG-Anfragen bekannt – mit der Folge, dass der Bund nach dem Scheitern des Projekts mehrere Millionen Euro Schadensersatz zahlen musste.8 Amthors eigene Lobbytätigkeit ist der zweite dokumentierte Fall. Beide sind keine Ausnahmen, sondern Beispiele für eine Funktionsweise: Das Gesetz erzeugt Kosten für einzelne Amtsträger in dem Moment, in dem etwas ans Licht kommt, das besser im Dunkeln geblieben wäre. Genau diese Kosten sind es, die eine Neuregelung jetzt senkt – nicht für die Verwaltung insgesamt, sondern sehr gezielt für die Amtsträger, die am ehesten Gegenstand solcher Anfragen werden.
Das ist keine Unterstellung von Vorsatz. Es ist eine Beobachtung über Anreize. Wer selbst Ziel unangenehmer Anfragen war oder es leicht werden könnte, hat ein persönliches, gut nachvollziehbares Interesse an weniger Anfragen. Das gilt für Amthor ebenso wie – nach Berichten von FragDenStaat – für den heutigen Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn, dessen Karriere während der Maskenaffäre mehrfach durch IFG-Anfragen unter Druck geriet.9 [Quelle: interessengeleitet, aber sachlich plausibel] Diese Beobachtung entlastet niemanden – sie erklärt nur, warum eine Reform, die als Bürokratieabbau verkauft wird, in der Sache vor allem eines tut: die Kontrolle darüber erhöhen, wer fragen darf, statt die Arbeitsbelastung der Verwaltung wirklich zu senken. Kontrolle statt Wirksamkeit, könnte man das nennen – die Redaktion von Sachbearbeiter-Namen etwa entlastet keine einzige Arbeitsstunde, sie verändert nur, was am Ende sichtbar wird.
Die faire Gegenrechnung
Man sollte hier nicht in eine falsche Symmetrie ausweichen, aber die Gegenposition verdient ihren Platz. Öffentliche Verwaltung hat reale Kapazitätsgrenzen, und manche IFG-Anfragen sind, das ist dokumentiert, sehr umfangreich oder wiederholt zu ähnlichen Themen gestellt. Ein Kostendeckungsprinzip ist in anderen Rechtsbereichen üblich und nicht per se unfair. Und die Sorge um Sicherheit von Amtsträgern in Zeiten zunehmender politischer Bedrohungslagen ist real, nicht erfunden. Das Problem der aktuellen Reform liegt nicht darin, dass sie irgendeine Verwaltungsentlastung anstrebt – sondern darin, dass die vorgeschlagenen Mittel (Interessennachweis für alle, Ausschluss von Organisationen, Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern, faktisch unbegrenzte Gebühren) weit über das hinausgehen, was zur Lösung des benannten Problems nötig wäre. Eine Gebührenordnung mit klaren Obergrenzen und ein Verfahren gegen offenkundig missbräuchliche Mehrfachanfragen hätten das Kapazitätsproblem adressieren können, ohne das Grundprinzip des voraussetzungslosen Zugangs anzutasten. Diese engere Lösung wurde nicht gewählt.
Was diesmal fehlt
2025 hat eine spontan organisierte, diffuse Zivilgesellschaft – über 400.000 Einzelunterschriften – eine kleine, klar interessierte Gruppe von Verhandlungsführern gestoppt. Das war das seltene Bild einer diffusen Mehrheit, die sich für einen Moment besser organisierte als die organisierte Minderheit. 2026 wiederholt sich der Versuch, verpackt in ein Reformpaket mit mehreren konkurrierenden Schlagzeilen am selben Tag, getragen diesmal nicht nur von der Union, sondern von beiden Koalitionsparteien gemeinsam – jener SPD, die 2025 noch der Bremser war.
Ob sich die Mobilisierung von 2025 wiederholen lässt, ist offen. Die Ausgangslage ist schwerer: Es ist nicht mehr eine einzelne Arbeitsgruppe, die überstimmt werden müsste, sondern ein fertiger Koalitionsbeschluss, getragen von beiden Regierungsparteien, eingebettet in ein großes Reformpaket, das öffentliche Aufmerksamkeit auf andere Themen lenkt. Die Frage, die am Ende bleibt, ist nicht, ob das Argument der Kritiker stichhaltig ist – die Faktenlage dazu ist eindeutig. Die Frage ist, ob eine diffuse Mehrheit ein zweites Mal die Aufmerksamkeit aufbringt, die eine kleine, gut organisierte Gruppe von Betroffenen nicht mehr braucht, weil sie diesmal gemeinsam am Kabinettstisch sitzt.
Quellen-Notiz: Die Darstellung der Koalitionsbeschlüsse vom 2.7.2026 stützt sich auf mehrfach unabhängig bestätigte Medienberichte; der tatsächliche Gesetzestext lag zum Zeitpunkt der Recherche noch nicht vor und ist vor Veröffentlichung zu prüfen. Angaben von FragDenStaat und Campact sind als Angaben interessengeleiteter, aber in den Kernzahlen überprüfbarer Organisationen gekennzeichnet.
1. BMDS, Lebenslauf Philipp Amthor [verifiziert, amtlich]: bmds.bund.de; Vereidigung 6.5.2025: bmds.bund.de ↩
2. Wikipedia, „Philipp Amthor“ [verifiziert, mehrfach dokumentiert]: de.wikipedia.org; Lobbypedia, mit Primärdokumenten: lobbypedia.de ↩
3. netzpolitik.org, 26.3.2025 [verifiziert, Primärdokument eingesehen]: netzpolitik.org ↩
4. Campact-Blog, 15.4.2025 [Quelle: Kampagnenveranstalter, interessengeleitet – Größenordnung mehrfach unabhängig bestätigt]: blog.campact.de ↩
5. LTO, Kommentar Felix W. Zimmermann, 28.3.2025 [verifiziert]: lto.de ↩
6. netzpolitik.org, 2.7.2026: netzpolitik.org; taz.de, 2.7.2026: taz.de; ZDFheute, 2.7.2026 [verifiziert, mehrfach unabhängig bestätigt – Stand 2./3.7.2026, vor Veröffentlichung des Gesetzestexts zu prüfen]: zdfheute.de ↩
7. Bundesministerium der Finanzen, IFG-Seite [verifiziert, amtlich]: bundesfinanzministerium.de; BfDI, Kosten: bfdi.bund.de ↩
8. t-online, 27.3.2025 [verifiziert]: t-online.de ↩
9. FragDenStaat, 2.7.2026 [interessengeleitet]: fragdenstaat.de; taz.de „IFG-Reform auf Bundesebene“, 2.7.2026: taz.de ↩
Die Geometrie des Stillstands
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