Das Mobile, zweiter Blick
Das „Gesamtkunstwerk“ ist offiziell Verhandlungsmasse. Und die erste Figur, die jetzt wackelt, ist ausgerechnet die, bei der die Entscheider selbst betroffen wären.
Fortsetzung von: Rentenreform 2026: Was vom Gesamtkunstwerk bleibt – und warum Beamte außen vor sind
Vor drei Wochen stand hier das Bild vom Mobile: 33 Empfehlungen, die sich angeblich gegenseitig im Gleichgewicht halten. Wer eine Figur abnimmt, bringt das Ganze in Schieflage. Damals hingen schon einige Figuren nicht mehr dort, wo sie hingen. Seitdem hat sich zweierlei geändert. Die Ministerin, die das Mobile verteidigt hat, ist nicht mehr im Amt. Und ihr Nachfolger hat das Bild in einem Satz beerdigt.
Ein Wechsel mitten im Verfahren
Am 12. Oktober trat Bärbel Bas als Arbeitsministerin und SPD-Vorsitzende zurück. Als Gründe nannte sie den Tod ihrer Stieftochter und öffentliche Angriffe, ausdrücklich auch aus den Reihen der Union.[1] Nachfolger ist der frühere rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Er wurde am 14. Oktober vereidigt.[2]
Der Zeitplan hat sich verschoben. Am 13. Oktober sagte der Kanzler, der Gesetzentwurf solle in diesem Jahr nur noch das Kabinett und die erste Lesung passieren. Beschließen werde ihn der Bundestag im ersten Quartal 2027. Am selben Tag stellte Unionsfraktionschef Thorsten Frei fest, dass vier Monate nach dem Kommissionsbericht noch nicht einmal ein Referentenentwurf vorliegt.[3] Bekannt ist nur ein interner Arbeitsentwurf vom August. Das Ministerium nannte ihn überholt und von der Hausleitung nicht befasst.[4]
„Kommissionsvorschläge sind Kommissionsvorschläge“
Angesprochen auf das „Gesamtkunstwerk“ seiner Vorgängerin, antwortete Schweitzer mit einer Wiederholung: „Kommissionsvorschläge sind Kommissionsvorschläge sind Kommissionsvorschläge.“ Die Entscheidungen würden in der Regierung und im Bundestag gefällt, so gehöre sich das in einer parlamentarischen Demokratie.[5]
Man kann das als Abkehr lesen. Ehrlicher ist es, darin eine Klarstellung zu sehen. Dieser Blog hat von Anfang an gefordert, die Prämissen der Kommission zu prüfen, statt sie ungeprüft zu übernehmen. Ein Minister, der sagt, dass das Parlament entscheidet, sagt nichts Falsches. Neu ist nur, dass es jetzt offen ausgesprochen wird. Bis vor zwei Wochen galt jeder Einwand gegen ein Einzelteil noch als Angriff auf das Ganze.
Bei der Rente nach 45 Beitragsjahren strebt Schweitzer einen „guten Kompromiss“ an und zeigt sich zuversichtlich, dass er gelingt. Er erinnert daran, dass die Kommission von einer Vereinbarung der Koalition abweicht.[5] Tatsächlich hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag 2025 festgehalten, dass ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren auch künftig möglich bleiben soll.[6] Im August hatte sich Schweitzer noch gegen die Abschaffung ausgesprochen. Wie der Kompromiss aussehen soll, sagte er nicht. Mit Reformen, betonte er, dürfe aber nicht gemeint sein, dass nur gekürzt werde.[5]
Im Gespräch sind laut Berichten 46 oder 47 statt 45 Beitragsjahre.[7] Die Kommission hatte eine solche Lösung selbst erwogen und verworfen: Von Regelungen nach Beitragsjahren profitierten vor allem Besserverdienende, Gesündere und Männer, während Geringverdienende, Menschen mit unsteten Erwerbsverläufen und Frauen sie seltener erreichten.[8] Wer einen Kompromiss sucht, muss diesen Einwand beantworten und nicht nur die Zahl der Jahre verschieben. Die Figur hängt also weiter lose. Neu ist nur, dass jetzt der zuständige Minister selbst an ihr rüttelt.
Die Figur, an der sich der Ernst ablesen lässt, wackelt
Im ersten Teil hieß es über die Einbeziehung der Abgeordneten: Sie ist die einzige Empfehlung, bei der die Entscheider selbst die Betroffenen wären. Ihr Gewicht liegt nicht in den Finanzen, sondern in der Glaubwürdigkeit. Im Juni hatten Union und SPD entsprechende Anträge mit dem Hinweis abgelehnt, die Einbeziehung werde im Gesamtkonzept enthalten sein.
Am 17. Oktober meldete sich CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann. Er lehnt es ab, Bundes- und Landtagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Er nennt zwei Gründe und macht ein Gegenangebot.[9] Alle drei verdienen eine ernsthafte Prüfung.
Zuerst eine Richtigstellung zugunsten Hoffmanns: Er bewegt sich innerhalb des Kommissionsberichts. Die Kommission empfiehlt, Abgeordnete zeitnah einzubeziehen und die dabei entstehende Versorgungslücke mit einer Zusatzversorgung auszugleichen. Als Alternative nennt sie „mindestens“ eine wirkungsgleiche Übertragung der Rentendämpfung auf die Altersentschädigung.[10] Hoffmann wählt diese Alternative. Das ist legitim. Es ist allerdings die Rückfallposition, nicht die Empfehlung.
Erster Grund: Die Einbeziehung löse das Problem der gesetzlichen Rente nicht und bedeute über Jahrzehnte ein Nebeneinander mehrerer Systeme.
Das ist nicht falsch. Die Einbeziehung der Abgeordneten löst das Finanzproblem der Rente nicht. Die Kommission nennt die finanziellen Auswirkungen selbst vernachlässigbar und begründet den Schritt mit Gerechtigkeit.[10] Und ein Übergang würde dauern. Nur folgt daraus nichts. Ein System wird nicht gerechter, weil man es so weiterlaufen lässt.
Das Übergangsargument hat zudem eine Eigenschaft, die es verdächtig macht: Es veraltet nie. Wer heute sagt, die Umstellung dauere Jahrzehnte, kann denselben Satz in zehn Jahren unverändert wiederholen. Durch Warten wird der Übergang nicht kürzer. Er beginnt nur später.
Wie lange schon gewartet wird, lässt sich nachlesen. Seit 1996 legt die Bundesregierung Versorgungsberichte vor, die steigende Lasten vorausberechnen, und gehandelt wurde selten.[11] Bei den Beamten hat die Kommission die Erwerbstätigenversicherung als Idealbild festgehalten und eingeräumt, dass sie in absehbarer Zeit womöglich schwer zu erreichen sein werde. Einen Weg dorthin hat sie trotzdem skizziert: Eine Verfassungsänderung sei zulässig, ein zweistufiges Modell aus gesetzlicher Rente und Ergänzung durch den Dienstherrn denkbar.[10] Bei den Abgeordneten ist sie deutlicher geworden. Hier empfiehlt sie die Einbeziehung zeitnah und hält sie ab der nächsten Legislaturperiode für umsetzbar.[10] Es ist die eine Stelle, an der die Kommission vom Fernziel zur konkreten Empfehlung übergeht. Genau dort wird jetzt gebremst.
Hinzu kommt, dass Hoffmanns Alternative das Nebeneinander nicht verkürzt, sondern verstetigt. Er lehnt die Einbeziehung ab, weil sie über Jahrzehnte zwei Systeme nebeneinander bestehen ließe. Die wirkungsgleiche Übertragung lässt zwei Systeme dauerhaft nebeneinander bestehen. Ein befristetes Nebeneinander wird abgewehrt, indem ein unbefristetes festgeschrieben wird. Die Abgeordneten bleiben damit auf Dauer in einer eigenen Alterssicherung. Die Frage nach zwei Klassen der Versorgung ist nicht gelöst, sondern vertagt, diesmal ohne Enddatum. Die Kommission selbst nennt als Vorteil eines einheitlichen Systems, dass es der als ungerecht wahrgenommenen Differenzierung zwischen Berufsgruppen begegnen könne.[10]
Zweiter Grund: Das Mandat müsse attraktiv bleiben, auch für Selbstständige und Menschen, die in der freien Wirtschaft möglicherweise mehr verdienen könnten.[9]
Diese Menschen gehören ins Parlament, niemand bestreitet das. Aber sie sind eine kleine Gruppe. 2025 waren in Deutschland rund 46 Millionen Menschen erwerbstätig. Selbstständige einschließlich mithelfender Familienangehöriger machten davon 3,7 Millionen aus, also rund acht Prozent.[12] Die Teilgruppe, für die ein Mandat mit 11.833,47 Euro im Monat[13] ein finanzieller Abstieg wäre, ist noch kleiner. Die Altersversorgung aller Abgeordneten wird damit an der Ausnahme ausgerichtet, nicht an der Regel. Für die große Mehrheit derer, die ein Parlament abbilden soll, ob Pflegekraft, Handwerksmeisterin, Polizist oder Ingenieurin, ist das Mandat schon heute finanziell attraktiv [eigene Einordnung]. Ein Parlament braucht Unternehmer und Selbstständige. Es braucht ebenso Menschen, die die gesetzliche Rente aus eigener Anschauung kennen.
Und die Kommission hatte das Attraktivitätsproblem bereits gesehen. Deshalb sieht sie eine Zusatzversorgung vor.[10] Wer die Einbeziehung trotzdem ablehnt, dem geht es offenbar nicht um die Höhe der Versorgung, sondern um das System, über das sie läuft.
Damit bleibt eine Frage, die Hoffmann so nicht gestellt hat, die sich aber aufdrängt. Wenn die gesetzliche Rente, sogar ergänzt um eine Zusatzversorgung, nicht genügt, um ein Amt attraktiv zu halten: Was sagt das den rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentnern[14], für die sie die wichtigste Säule ist, und den Beitragszahlern, die sie tragen? Eine Versorgung, die als Abschreckung gilt, sobald man sie selbst bekäme, ist ein bemerkenswertes Urteil über das System, das man für alle anderen gerade reformiert.
Zweierlei Maß
Wie ernst es mit der Gleichbehandlung gemeint ist, zeigt ein Vergleich mit Hoffmanns eigener Position zur Rente nach 45 Beitragsjahren. Dort verlangte er im September, das Regel-Ausnahme-Verhältnis umzukehren: Härtefälle ja, Regelfälle nein. Ohne diese Änderung könne es keine Rentenreform geben.[15]
Für Beschäftigte mit langen Erwerbsbiografien soll die Ausnahme also zur Ausnahme werden. Für Abgeordnete soll die Ausnahme das System bleiben. Derselbe Politiker legt denselben Maßstab zweimal an, mit entgegengesetztem Ergebnis.
Das Gegenangebot beim Wort nehmen
Hoffmanns Alternative ist trotzdem nicht nichts. Er formuliert sie präzise: Jede Sparmaßnahme, jede Erhöhung des Rentenalters und jede Dämpfung in der gesetzlichen Rente müsse automatisch und „im exakt selben Maße“ für die Altersbezüge von Politikern gelten.[9] Das ist ein Versprechen, das sich überprüfen lässt. Prüfen wir es also. Zuerst aber: Wovon reden wir eigentlich?
Die Ausgangslage. Ein Jahr im Bundestag ergibt 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung als Altersentschädigung, derzeit rund 296 Euro im Monat. Der Höchstsatz von 65 Prozent ist nach 26 Jahren erreicht.[16] In der Rentenversicherung bringt ein Jahr mit Durchschnittsverdienst einen Entgeltpunkt, derzeit 42,52 Euro.[17] Bei einem Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro im Jahr[18] sind das knapp ein Prozent des eigenen Bruttolohns pro Jahr; nach 45 Jahren ergibt sich eine Standardrente von 1.913,40 Euro, rund 44 Prozent [eigene Rechnung]. Gemessen am eigenen Einkommen bringt ein Mandatsjahr also gut das Zweieinhalbfache eines Arbeitsjahres. Anders gesagt: Die Rente, für die ein Durchschnittsverdiener 45 Jahre lang Beiträge zahlt, erreicht ein Abgeordneter nach rund sechseinhalb Jahren im Parlament, ohne eigenen Beitrag.
Noch deutlicher wird der Unterschied auf der Zeitachse. Den Höchstsatz von 65 Prozent erreicht ein Abgeordneter nach 26 Jahren. Ein Durchschnittsverdiener käme auf denselben Anteil seines eigenen Lohns rechnerisch erst nach rund 66 Jahren, also nie [eigene Rechnung]. Einen Anspruch begründet schon ein einziges Mandatsjahr, und schon damit ist ein vorzeitiger Bezug ab 63 möglich; in der Rentenversicherung setzt derselbe vorzeitige Bezug 35 Versicherungsjahre voraus.[19][20] Und während für Abgeordnete 26 Jahre zum Höchstsatz führen, wird in derselben Reform darüber verhandelt, ob 45 Beitragsjahre noch für einen abschlagsfreien Ruhestand genügen sollen, oder ob es 46 oder 47 sein müssen.
Hinzu kommt, dass beide Systeme nebeneinander laufen können. Wer vor und nach dem Mandat in der Wirtschaft arbeitet, erwirbt dort zusätzlich Rentenansprüche; je nach Einkommen und Dauer können sich vor und nach dem Mandat zusammen 20 bis 40 Entgeltpunkte ergeben [eigene Rechnung]. Angerechnet wird davon kaum etwas: Einkommen aus der Privatwirtschaft gar nicht, gesetzliche Renten erst, wenn sie zusammen mit der Altersentschädigung die volle Abgeordnetenentschädigung übersteigen, und dann nur zur Hälfte des übersteigenden Betrags.[21] Der Durchschnittsverdiener hat eine Rente aus 45 Jahren. Der langjährige Abgeordnete kann zwei haben.
Daran ist für sich nichts Unrechtes. Erworbene Rentenansprüche sind erarbeitet und stehen jedem zu. Der Punkt ist ein anderer: Eine der beiden Versorgungen beruht auf keinem eigenen Beitrag.
Fair ist der Vergleich nur mit Einschränkungen. Nur wenige Abgeordnete bleiben 26 Jahre im Parlament; die meisten erreichen den Höchstsatz nie. Die Altersentschädigung wird voll versteuert, das Mandat ist befristet und unsicher, und die Rentenversicherung deckt zusätzlich Erwerbsminderung und Rehabilitation ab. Der Abstand wird dadurch kleiner. Er verschwindet nicht.
Erster Prüfpunkt: das Alter. Die Altersentschädigung gibt es ab 67, auf Antrag ab 63 mit 0,3 Prozent Abschlag pro Monat.[19] Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 anzuheben und die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung zu koppeln.[20] „Wirkungsgleich“ hieße: Auch im Abgeordnetengesetz müssen 63 zu 64 und 67 zu einer beweglichen Grenze werden. Das lässt sich am Gesetzentwurf nachprüfen.
Zweiter Prüfpunkt: die Dämpfung. Die Altersentschädigung bemisst sich nach der Abgeordnetenentschädigung, und diese folgt der Entwicklung der Nominallöhne.[16][22] Die Renten folgen den Löhnen dagegen nur abzüglich der Faktoren, mit denen die Alterung bremst. Wer Dämpfungen „automatisch“ übertragen will, muss die Altersentschädigung von der Diätenentwicklung abkoppeln und an die Rentenanpassung binden. Dafür braucht es eine Änderung des Abgeordnetengesetzes, und zwar im selben Paket.
Dritter Prüfpunkt: die Lücke im Versprechen. Der umstrittenste Einschnitt der gesamten Reform ist das Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren. Im Abgeordnetengesetz gibt es dafür kein Gegenstück. Fällt sie weg, ändert sich für Abgeordnete nichts, ob wirkungsgleich oder nicht. Ausgerechnet der Einschnitt, der die Menschen mit den längsten Erwerbsbiografien trifft, lässt sich nicht „im exakt selben Maße“ übertragen. Bei ihm hätten die Entscheider nichts zu verlieren.
Was die Figur anzeigt
Eine wirkungsgleiche Übertragung kann gerecht sein, wenn sie vollständig und dauerhaft gesetzlich verankert wird. Ihr Nachteil liegt in der Konstruktion: Jede künftige Rentenreform muss sie erneut beschließen, und zwar durch genau die Abgeordneten, die sie betrifft. Bei den Beamten verteilt sich diese Aufgabe auf siebzehn Gesetzgeber, hier auf den Bundestag und sechzehn Landtage. Die Einbeziehung in die Rentenversicherung hätte das ein für alle Mal erledigt. Deshalb ist sie das stärkere Signal, und deshalb wird über sie gestritten.
Im ersten Teil hieß es, die Abgeordnetenfrage sei die Figur, an der sich der Ernst der Reform ablesen lässt. Das gilt weiter. Neu ist, dass sich jetzt ein Maßstab formulieren lässt, an dem jeder die Antwort selbst ablesen kann. Steht im Rentengesetz eine Änderung des Abgeordnetengesetzes, die Alter, Abschläge und Dämpfung tatsächlich mitführt? Oder steht dort nur der Satz, dass man sich darum kümmern werde?
Sie können es nachprüfen, sobald der Entwurf vorliegt. Dieser Blog wird es tun.
Fortschreibung
17.10.2026: Erstfassung. Stand: kein Referentenentwurf; Ministerwechsel Bas → Schweitzer; Kabinettsbeschluss für 2026, Bundestagsbeschluss für das erste Quartal 2027 angekündigt; Rente nach 45 Jahren und Abgeordnetenversorgung offen.
Fußnoten und Quellen
- dpa, 12.10.2026: Rücktrittserklärung Bas mit Verweis auf Angriffe aus der Union [journalistisch]. volksstimme.de ↩
- t-online, 14.10.2026: Vereidigung Schweitzer [journalistisch]. t-online.de ↩
- Table.Briefings, 13.10.2026: Merz zum Zeitplan; Frei zum fehlenden Referentenentwurf [journalistisch]. table.media ↩
- Arbeitsentwurf vom 21.08.2026 nach ZEIT; BMAS: überholt, Hausleitung nicht befasst [journalistisch; BMAS-Stellungnahme sekundär]. buerger-geld.org ↩
- Interview Schweitzer, DIE RHEINPFALZ, 17.10.2026 [Bezahlinhalt]. rheinpfalz.de; Zitate nach dpa-AFX [journalistisch]. investing.com; t-online.de ↩
- dpa, 09.04.2025, zum Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ [journalistisch; Vertragstext im Wortlaut noch zu prüfen]. volksstimme.de ↩
- Bericht nach BILD, 24.09.2026: 46 oder 47 Beitragsjahre im Gespräch [journalistisch, sekundär]. business-punk.com ↩
- Abschlussbericht der Alterssicherungskommission, Empfehlung 6, S. 24 [verifiziert, amtlich]. bundesregierung.de ↩
- dpa, 17.10.2026, Interview Hoffmann mit den Zeitungen der Mediengruppe Bayern [journalistisch]. diebayern.de ↩
- Abschlussbericht der Alterssicherungskommission, Empfehlungen 21 (S. 51), 23 (S. 53–55) und 24 (S. 55 f.) [verifiziert, amtlich]. bundesregierung.de ↩
- BMI zum Achten Versorgungsbericht; ausführlich mit Belegen in Teil 1 dieser Reihe [verifiziert, amtlich]. bmi.bund.de ↩
- Destatis, Erwerbstätigkeit 2025, nach dpa: 46,0 Mio. Erwerbstätige, davon 3,7 Mio. Selbstständige einschließlich mithelfender Familienangehöriger; Anteil eigene Rechnung [verifiziert, amtlich; Wiedergabe sekundär]. ihre-vorsorge.de ↩
- Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026, § 1 [verifiziert, amtlich]. gesetze-im-internet.de ↩
- DRV, Wichtige Eckzahlen: 21,491 Mio. Rentnerinnen und Rentner am 01.07.2025, ohne Waisenrenten [amtlich; Wiedergabe sekundär]. gegen-hartz.de ↩
- Hoffmann gegenüber BILD, September 2026, zitiert nach leinetal24 [journalistisch; BILD-Original nicht eingesehen]. leinetal24.de ↩
- § 20 AbgG [verifiziert, amtlich]. gesetze-im-internet.de ↩
- Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 6 – 040/26: Rentenwert 42,52 Euro [verifiziert, amtlich]. bundestag.de ↩
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 3 Abs. 2: vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 Euro [verifiziert, amtlich]. gesetze-im-internet.de ↩
- § 19 AbgG [verifiziert, amtlich]. gesetze-im-internet.de ↩
- Abschlussbericht der Alterssicherungskommission, Empfehlungen 5 und 8 (S. 22–28) sowie Empfehlung 20 zur Wartezeit von 35 Versicherungsjahren (S. 50) [verifiziert, amtlich]. bundesregierung.de ↩
- § 29 Abs. 4 AbgG: Anrechnung nur bei Bezügen aus öffentlichen Kassen; Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG) nur, soweit sie zusammen mit der Altersentschädigung die Abgeordnetenentschädigung übersteigen, und dann zu 50 Prozent des übersteigenden Betrags [verifiziert, amtlich]. § 29 AbgG; § 55 BeamtVG ↩
- hib 457/2026: Anpassung der Entschädigung nach der Nominallohnentwicklung [verifiziert, amtlich; § 11 Abs. 4 AbgG im Wortlaut noch zu prüfen]. bundestag.de ↩
Quellen-Notiz: Die Bewertung der Argumente, der Vergleich der beiden Hoffmann-Positionen, die Vergleichsrechnungen zwischen Altersentschädigung und gesetzlicher Rente sowie die drei Prüfpunkte sind eigene Argumentation auf Basis der belegten Einzelbefunde. Die Vergleichsrechnungen beruhen auf dem Rentenwert ab Juli 2026 und dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026; sie zeigen Größenordnungen, keine exakten Äquivalenzwerte.
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„Nicht über die nächste Wahl, sondern über die nächsten zwanzig Jahre.“
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