Der übersprungene Vorsitz
Warum die Länder ein Amt ohne Macht vorsorglich vergeben, und was das über unseren Umgang mit Konflikten verrät
Am 6. September wählte Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag, die AfD wurde mit großem Abstand stärkste Kraft. Zwei Tage später schrieb Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) einen Brief nach Mainz. Darin verzichtete er für sein Land auf etwas, das noch gar nicht begonnen hatte: den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz, der am 1. Oktober turnusmäßig von Rheinland-Pfalz auf Sachsen-Anhalt übergegangen wäre.1 Ende September beschlossen die Regierungschefs aller 16 Länder einstimmig, dass Rheinland-Pfalz ein weiteres Jahr weitermacht.2
Der Staffelstab wurde also nicht übergeben. Das Bild trifft die Sache genauer, als es zunächst scheint. Bei einer Staffel hängt der Wechsel nicht davon ab, wer der nächste Läufer ist, sondern nur davon, an welcher Stelle er steht. Genau dieses Prinzip ist hier ausgesetzt worden. Die Frage ist, wofür.
Ein Amt mit Bühne, ohne Hebel
Die Ministerpräsidentenkonferenz ist kein Verfassungsorgan, sondern ein informelles Koordinierungsgremium der Länder untereinander und gegenüber dem Bund.2 Seit der Wiedervereinigung wechselt ihr Vorsitz jährlich in einer festen Reihenfolge.3 Das Vorsitzland organisiert und leitet die Konferenzen, koordiniert die Interessen und sucht Kompromisse. Die erste Sitzung eines Vorsitzjahres findet im Vorsitzland statt, die drei weiteren in Berlin. Beschlüsse brauchen die Zustimmung von mindestens 13 Ländern, für Änderungen der Geschäftsordnung, Haushaltsfragen und Gemeinschaftseinrichtungen gilt Einstimmigkeit.4 Ein Durchgriffsrecht hat der Vorsitzende nicht, überstimmen kann er niemanden.1
Was bleibt, ist die Bühne: Gastgeber, Moderator, Gesicht der Länder bei den Treffen mit dem Kanzler, Vorschläge für die Tagesordnung. Das ist nicht nichts. Aber es ist Einfluss durch Sichtbarkeit, nicht durch Stimmen.
Ein Argument aus der Debatte lässt sich an dieser Stelle gleich einordnen. Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) weist darauf hin, dass in der MPK auch sensible Informationen ausgetauscht werden.5 Das stimmt, betrifft aber die Mitgliedschaft, nicht den Vorsitz. Ein AfD-Ministerpräsident säße ohnehin am Tisch, mit oder ohne Vorsitz.
Wer den Vorsitz verhindert, verhindert eine Bühne. Den Zugang zum Raum verhindert er nicht.
Was ohne den Brief passiert wäre
Spielen wir es durch. Ohne Verzicht wäre der Vorsitz am 1. Oktober auf Sachsen-Anhalt übergegangen, und zwar zunächst an die geschäftsführende CDU-Regierung unter Schulze. Einen AfD-Vorsitz hätte es an diesem Tag nicht gegeben. Praktisch wäre es trotzdem eng geworden: Die erste Konferenz hätte eine Landesregierung ausrichten müssen, die selbst nicht weiß, ob sie in wenigen Wochen noch im Amt ist. Das Argument hat einen Kern, trägt aber weniger weit, als es scheint. Dieselbe Ungewissheit betrifft auch den Sitz selbst: Sachsen-Anhalt wird in der MPK so oder so von einer Regierung vertreten, deren Zukunft offen ist. Für die Mitgliedschaft hält das niemand für ein Hindernis. Für den Vorsitz wird es zur Begründung.
Die zweite Stufe hängt am Landtag. Gewählt ist im dritten Wahlgang, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.6 Die AfD stellt 39 der 83 Abgeordneten.7 Das BSW hat angekündigt, sich bei einer Kandidatur von Ulrich Siegmund im dritten Wahlgang zu enthalten. Stimmen die übrigen 39 Abgeordneten geschlossen gegen ihn, entsteht ein Patt. Da die Wahl geheim ist, sind Abweichler allerdings weder ausgeschlossen noch nachträglich zuzuordnen.8 Eine einzige Stimme könnte entscheiden. Wäre Siegmund gewählt worden, hätte er den Vorsitz für den Rest des Turnusjahres übernommen.
Die dritte Stufe ist die eigentlich interessante: Hätten die anderen Länder das verhindern können? Dass Sachsen-Anhalt zum 1. Oktober 2026 an der Reihe war, beruhte auf einem MPK-Beschluss vom März 2025.9 Eine Änderung der Reihenfolge halten Juristen für verfassungsrechtlich möglich.10 Offen ist, mit welcher Mehrheit. Gewöhnliche Beschlüsse brauchen 13 Länder, Änderungen der Geschäftsordnung Einstimmigkeit.4 Welche Regel für eine Änderung des Turnus gegen den Willen des betroffenen Landes gilt, lässt sich aus öffentlich zugänglichen Quellen nicht klären; der Wortlaut der Geschäftsordnung war für diesen Beitrag nicht auffindbar. Gilt Einstimmigkeit, hätte eine AfD-Regierung jede Änderung mit einem Nein blockieren können. Übrig geblieben wären Ausweichmanöver: Vorgespräche ohne Magdeburg, Verlagerung der Substanz in die Runden mit dem Kanzleramt, im Extremfall Boykott. Genügen 13 Länder, hätten die übrigen die Reihenfolge ändern können, in einer offenen Abstimmung gegen eine frisch gewählte Landesregierung.
In beiden Fällen hätten die Länder später gegen eine gewählte Regierung entscheiden müssen, sichtbar und mit Begründung. Mit dem Brief kam der Antrag aus Magdeburg selbst, von einer CDU-Regierung, solange sie noch im Amt war, und der Beschluss fiel einstimmig.
Der Verzicht hat keinen AfD-Vorsitz verhindert, denn den gab es nicht. Er hat eine Abstimmung verhindert, die es sonst hätte geben müssen.
Zwei Lesarten, ein Effekt
Die offizielle Lesart: In seinem Brief verwies Schulze auf den Ausgang der Landtagswahl und die Ungewissheit über die Regierungsbildung. Eine Übernahme des Vorsitzes sei deshalb nicht mehr sachgerecht, eine einwandfreie Vorbereitung der Jahreskonferenz nicht gewährleistet.11 Eine mögliche AfD-Regierung nannte er nicht. Der amtierende MPK-Vorsitzende Gordon Schnieder (CDU) erklärte, es gehe um ein geordnetes Verfahren, nicht um die Ausgrenzung eines möglichen AfD-Ministerpräsidenten.1
Die andere Lesart findet sich in der Berichterstattung. Der Tagesspiegel etwa schrieb, Schulze dürfte mit dem Schritt auch verhindern wollen, dass Siegmund Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz wird.11
Beide Lesarten sind plausibel, belegt ist keine. Für die erste spricht die Organisationsfrage, so begrenzt sie trägt. Allerdings war sie absehbar: Schulze selbst sagte, man habe gewusst, dass die Landtagswahl genau in die Zeit falle, in der der Vorsitz beginnt.9 Für die zweite sprechen der Zeitpunkt, zwei Tage nach der Wahl, als noch kein einziges Sondierungsgespräch gescheitert sein konnte, und die Form: Sachsen-Anhalt wurde nicht verschoben, sondern übersprungen. Bemerkenswert ist, dass der deutlichste Widerspruch aus der CDU selbst kommt. Voigt hält es für unklug, die AfD weiter in eine Opferrolle zu drängen.5
Über das Motiv lässt sich streiten. Über die Wirkung entscheidet ohnehin nicht der Absender, sondern der Empfänger.
Was eine gebogene Regel kostet
Die weitere Reihenfolge bleibt laut Mainz unberührt, Schleswig-Holstein übernimmt im Oktober 2027 wie geplant.2 Sachsen-Anhalt ist damit nicht ein Jahr später dran, sondern erst im nächsten Durchlauf, also bei 16 Ländern regulär in rund 15 Jahren.12 Ob eine Nachholung vereinbart ist, geht aus den veröffentlichten Mitteilungen nicht hervor.
Der Wert einer Turnusregel liegt gerade darin, dass sie nicht fragt, wer an der Reihe ist. Sie schützt vor dem Verdacht, dass Ämter nach Wohlgefallen vergeben werden. Wird sie einmal für einen bestimmten Fall ausgesetzt, bleibt sie formal bestehen, gilt aber erkennbar nur noch, solange das Ergebnis passt.
Man muss hier fair bleiben. Nicht jede Vorkehrung gegen die AfD ist eine Regelbeugung. Als Bundestag und Bundesrat im Dezember 2024 die Struktur des Bundesverfassungsgerichts ins Grundgesetz schrieben, geschah das mit verfassungsändernden Mehrheiten in beiden Kammern, im Bundesrat stimmten alle Länder bis auf Brandenburg zu.13 Das ist ein legitimes Verfahren mit nachvollziehbarem Zweck.
Wichtig ist zudem eine Unterscheidung, die in der Debatte oft verschwimmt. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat den Landesverband Sachsen-Anhalt im November 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft; die gerichtliche Überprüfung ruht, bis über die Bundespartei rechtskräftig entschieden ist.14 Für die Bundespartei hat das Verwaltungsgericht Köln eine solche Einstufung im Februar 2026 vorläufig untersagt, bis zur Entscheidung in der Hauptsache.15 Gesichert rechtsextremistisch ist aber nicht dasselbe wie verfassungswidrig. Darüber entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht, und bis dahin hat eine Partei dieselben Rechte wie jede andere.16
Daraus folgt ein Einwand, der häufig zu hören ist und in der Sache schwer zu entkräften: Die AfD ist gewählt, und wer sie vom Verfahren fernhält, trifft nicht nur ihre Führung, sondern auch ihre Wähler. Der Einwand ist richtig, greift aber zu kurz, wenn er dort stehen bleibt. Seine eigentliche Kraft liegt eine Ebene tiefer. Hält man eine Partei für verfassungswidrig, sieht das Grundgesetz dafür ein Instrument vor: den Verbotsantrag. Hält man sie nicht dafür oder kann es nicht nachweisen, hat sie dieselben Ansprüche wie alle anderen. Der Turnus gehört ohnehin nicht der Partei, sondern dem Land. Seine Regierung ist, wen der Landtag wählt.
Die Politik bewegt sich zwischen diesen beiden Polen. Sie stuft ein, sie begrenzt, sie umgeht, aber sie entscheidet nicht. Dafür gibt es ernsthafte Gründe. Der Antrag ist eine Kann-Entscheidung von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.17 Zwei Verfahren gegen die NPD sind gescheitert: 2003 aus formalen Gründen, weil Vertrauensleute des Verfassungsschutzes in der Parteiführung saßen, 2017, obwohl das Gericht die NPD als verfassungsfeindlich einstufte, weil ihr das Potenzial fehlte, ihre Ziele durchzusetzen.18 Wer ein Verbot beantragt, muss es gewinnen können, und ein gescheitertes Verfahren gegen eine Partei mit den Wahlergebnissen der AfD wäre ein Geschenk an sie.
Doch genau in dieser Zwischenzone entsteht der Eindruck, um den es hier geht. Eine Partei, die man für gefährlich genug hält, um ihr vorsorglich den Vorsitz eines Koordinierungsgremiums vorzuenthalten, aber nicht für gefährlich genug, um ihr Verbot zu beantragen, wird nicht mit dem Recht behandelt, sondern mit Verfahren. Wer in Magdeburg AfD gewählt hat, liest die Meldung vom übersprungenen Vorsitz deshalb anders als jemand in Mainz. Er sieht keine Organisationsfrage, sondern ein Muster: Regeln, die um ein Ergebnis herumgebaut werden. Dieser Eindruck ist politisch real, auch dort, wo jede einzelne Maßnahme rechtlich sauber ist.
Eine Regel, die man für einen bestimmten Gegner biegt, verliert ihre Allgemeinheit, und damit genau die Eigenschaft, die sie gegen Missbrauch schützen soll.
Der weitergereichte Stab
Die Abgrenzung beantwortet die Frage, mit wem man nicht regiert. Sie beantwortet nicht die Frage, was man stattdessen tut. Hinter vielen Stimmen für die Ränder steht kein geschlossenes Lager, sondern eine Forderung: dass Probleme gelöst werden, die als ungerecht empfunden werden. Wie die Bundespolitik mit solchen Problemen umgeht, zeigt ein Vorgang aus denselben Tagen.
Im Dezember 2025 schloss eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegefinanzierung ihre Arbeit ab. Die damalige Gesundheitsministerin Nina Warken erklärte, Untätigkeit sei keine Option mehr; ein Ergebnispapier listete Optionen samt Finanzfolgen auf.19 Am 30. September 2026 beschloss das Kabinett das Pflegeneuordnungsgesetz. Für 2027 erwartet die Bundesregierung ohne Gegenmaßnahmen ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro, für 2028 von mehr als 15 Milliarden.20 Das Gesetz soll 2027 rund 6,25 Milliarden Euro bringen.21
Es deckt also nicht einmal das Jahr, für das es geschrieben wurde. Die Strukturfragen gehen an eine Kommission, die Vorschläge bis Anfang 2027 erarbeiten soll.21 Der zuständige Minister Carsten Linnemann (CDU) nennt das Gesetz selbst einen ersten Schritt, der nicht ausreiche, um die Pflegeversicherung für die 2030er-Jahre aufzustellen.22 Man kann das Pragmatismus nennen. Genauer ist: Man hat sich ein Jahr gekauft, und nicht einmal ein ganzes.
Bezahlt wird dieses Jahr vor allem von einer Gruppe. Der Zuschlag für Kinderlose steigt zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent, die Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben.21 Den Kinderlosenzuschlag trägt das Mitglied allein, der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert.23 Die Last landet damit erneut auf den Beitragszahlern, also auf Arbeitseinkommen bis zur Bemessungsgrenze. Kapitalerträge und Mieteinnahmen von Pflichtversicherten bleiben beitragsfrei,24 Beamte stehen über Beihilfe und private Pflegeversicherung ohnehin außerhalb des Umlagesystems.
Fairerweise: Es wurde etwas beschlossen, und der Bundestag kann den Entwurf noch ändern. Aber das Muster ist erkennbar. Beschlossen wird, was kurzfristig die Beiträge stabilisiert. Vertagt wird, was Verteilungskonflikte auslöst. Der Stab wird nicht ins Ziel getragen, sondern an die nächste Kommission weitergereicht.
Weiterlesen: Die weitergereichte Rechnung
Die Konfrontation, die ausbleibt
Was die Forschung zur Abgrenzung sagt, ist unbequem für beide Seiten. Selbst ein Befürworter der Brandmauer räumt in der Zeitschrift der Bundeszentrale für politische Bildung ein, dass sie ihr Ziel, einen größeren Teil der AfD-Wählerschaft zurückzugewinnen, bislang nicht erreicht hat.25 Zugleich zeigt die internationale Forschung, dass konservative Parteien verloren haben, wenn sie sich für die Zusammenarbeit mit rechtspopulistischen Parteien geöffnet haben.26 Weder Ausgrenzung noch Öffnung ist demnach der Hebel. Der Hebel liegt woanders: in der Frage, ob die Parteien der Mitte die Probleme lösen, an denen sich die Unzufriedenheit entzündet.
Hier liegt die eigentliche Verbindung zwischen Magdeburg und Berlin. Beim MPK-Vorsitz biegt man eine Regel, um ein Ergebnis zu vermeiden. Bei der Pflege vertagt man eine Entscheidung, um einen Konflikt zu vermeiden. Beides ist für sich nachvollziehbar. In der Summe kontrolliert man, wer wo sitzt, statt das zu ändern, was die Menschen als ungerecht erleben.
Parteien, die nicht regieren, haben es leicht mit einfachen Antworten. Sie stehen unter keinem Rechenschaftsdruck, ihre Rezepte müssen sich nicht im Haushalt bewähren. Das ist ein strukturelles Privileg der Opposition, kein Charakterzug. Aber jede vertagte Entscheidung erhöht den Wert der einfachen Antwort. Ausweichen schwächt den Gegner nicht. Es senkt seine Kosten.
Die Auseinandersetzung, die nötig wäre, ist eine doppelte: mit der AfD in der Sache, und mit den Gründen der Unzufriedenheit in der eigenen Politik. Die erste wird häufig durch Verfahren ersetzt, die zweite durch Kommissionen. Wir haben uns angewöhnt, Konflikte zu verwalten, statt sie auszutragen.
Wie lange trägt eine Abgrenzung, die vor allem sagt, was nicht passieren darf, und immer seltener, was stattdessen passieren soll?
Fußnoten
[1] t-online, „Ministerpräsidentenkonferenz: Sachsen-Anhalt bekommt Vorsitz nicht“, September 2026. [journalistisch] Link ↩
[2] beck-aktuell, „Statt Sachsen-Anhalt nochmal Rheinland-Pfalz“, 25.09.2026, nach Mitteilung der Staatskanzlei Mainz. [journalistisch] Link ↩
[3] Hessische Staatskanzlei, FAQ zur Ministerpräsidentenkonferenz. [verifiziert, amtlich] Link ↩
[4] Land Nordrhein-Westfalen, Ministerpräsidentenkonferenz – Organisation. [verifiziert, amtlich] Der Wortlaut der MPK-Geschäftsordnung war nicht öffentlich auffindbar. Link ↩
[5] Apollo News, „‚Nicht in Opferrolle suhlen lassen‘: Voigt gegen MPK-Ausschluss eines AfD-Ministerpräsidenten“, 26.09.2026. [interessengeleitete Quelle] Link – Originalaussage im MDR-Podcast „Wahlkreis Ost“, Folge vom 25.09.2026. Link ↩
[6] Landtag von Sachsen-Anhalt, Wahl der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten. [verifiziert, amtlich] Link ↩
[7] Wikipedia, Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2026, Sitzverteilung nach vorläufigem amtlichem Ergebnis der Landeswahlleiterin. [Sekundärquelle] Link ↩
[8] Legal Tribune Online, „Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: So geht es nach dem AfD-Sieg weiter“, September 2026. [journalistisch, Fachpresse] Link ↩
[9] Heilbronner Stimme (dpa), „Schulze will Verzicht Sachsen-Anhalts auf MPK-Vorsitz“, September 2026. [journalistisch] Link ↩
[10] nordbayern.de (dpa), „Statt Sachsen-Anhalt: Rheinland-Pfalz weiter an MPK-Spitze“, September 2026. [journalistisch] Link ↩
[11] Tagesspiegel, „Sachsen-Anhalt will geplanten Vorsitz abgeben: Ulrich Siegmund soll nicht MPK-Chef werden“, September 2026. [journalistisch] Link ↩
[12] Eigene Rechnung aus der Turnuslogik bei 16 Ländern. [Modellrechnung] ↩
[13] Legal Tribune Online, „Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Auch Bundesrat stimmt Grundgesetzänderung zu“, 20.12.2024. [journalistisch, Fachpresse] Link ↩
[14] evangelisch.de (epd), „Verfassungsschutz: AfD in Sachsen-Anhalt ist ‚gesichert rechtsextrem‘“, 07.11.2023. [journalistisch] Link – Verfahrensstand: Correctiv, „Ab wann ist die AfD ‚gesichert rechtsextremistisch‘?“, 05.03.2026. [journalistisch] Link ↩
[15] ZDFheute, „Gericht: AfD nicht gesichert rechtsextrem – vorerst“, 26.02.2026; VG Köln, Beschluss vom 26.02.2026, Az. 13 L 1109/25. [journalistisch] Link ↩
[16] Art. 21 Grundgesetz. [amtlich] Link ↩
[17] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, „Das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017“. [verifiziert, amtlich] Link ↩
[18] Bundeszentrale für politische Bildung, „Bundesverfassungsgericht lehnt NPD-Verbot ab“. [verifiziert, amtlich] Link – ergänzend Legal Tribune Online, „Kein Partei-Verbot: Die NPD hat nicht genug Potential“, 17.01.2017. [journalistisch, Fachpresse] Link ↩
[19] cash-online, „Bund und Länder peilen Pflegereform bis Ende 2026 an“, 12.12.2025. [journalistisch] Link ↩
[20] Bundesregierung, „Pflegeneuordnungsgesetz: Pflege sichern, Angehörige stärken“, Stand 30.09.2026. [verifiziert, amtlich] Link ↩
[21] beck-aktuell, „Kabinett beschließt Pflegereform nach Koalitionsstreit“, 30.09.2026, nach der Kabinettsvorlage. Kommissionsfrist laut beck-aktuell und ZDF Ende Januar 2027; frühere Ankündigungen nannten März 2027. Der Gesetzentwurf kann im parlamentarischen Verfahren noch geändert werden. [journalistisch] Link ↩
[22] ZDFheute, „Linnemann: Reform reicht nicht aus, um Pflege ‚fit zu machen‘“, 30.09.2026. [journalistisch] Link ↩
[23] § 58 SGB XI, Tragung der Beiträge. [verifiziert, amtlich] Link ↩
[24] BARMER, „Gesetzliche Krankenversicherung: Was ist das beitragspflichtige Einkommen?“ [Sozialversicherungsträger] Link ↩
[25] Bundeszentrale für politische Bildung, APuZ „Konservatismus“ 2026, „Warum die Brandmauer mehr Vor- als Nachteile hat“. [verifiziert, amtlich; der Autor befürwortet die Brandmauer] Link ↩
[26] Tagesspiegel, „Droht der Brandmauer gegen die AfD das Aus?“, Einschätzung Wolfgang Schroeder (WZB). [journalistisch] Link ↩
Quellen-Notiz: Das Drei-Stufen-Gedankenspiel, die Einordnung der Turnusregel als Allgemeinheitsprinzip, die Beschreibung der Zwischenzone zwischen Einstufung und Verbotsantrag und die Verbindung von MPK-Vorsitz und Pflegereform sind eigene Argumentationsschritte auf Grundlage der belegten Fakten. Die Motivlage hinter dem Verzicht ist nicht dokumentiert und wird ausdrücklich als offene Deutung behandelt.
Vision Deutschland
„Nicht über die nächste Wahl, sondern über die nächsten zwanzig Jahre.“
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