13,5 Milliarden ohne Zielmiete: Was die Berliner Vergesellschaftung Mietern und Sparern wirklich bedeutet

Ein Preis ohne Monatsrate

Berlin kennt die Entschädigung für 210.000 Konzernwohnungen. Was die Mieter danach zahlen sollen, sagt bisher niemand – dabei hängt das eine am anderen.

Wer ein Haus kauft, rechnet rückwärts. Am Anfang steht die Monatsrate, die man dauerhaft tragen kann, und aus ihr ergibt sich der Kaufpreis, der überhaupt finanzierbar ist. Berlin diskutiert seit dem Wahlsieg der Linken über einen Kauf ganz anderer Größenordnung: Rund 210.000 Wohnungen großer privater Konzerne sollen in Gemeineigentum übergehen. Für diesen Kauf ist eine Zahl im Umlauf, 13,5 Milliarden Euro, berechnet von Ökonomen um IMK-Direktor Sebastian Dullien.1 Eine zweite Zahl fehlt: die Miete, die danach gelten soll.

In der Presse wechseln die Begriffe „Enteignung“ und „Vergesellschaftung“ munter. Gemeint ist hier allein die Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz, also die Überführung in Gemeineigentum, nicht die klassische Enteignung für ein konkretes Vorhaben wie eine Straße oder einen Tagebau. Gerade weil es um Gemeineigentum geht, ist die fehlende Zahl kein Detail. An der Miete hängen die Entschädigung, der Haushalt und die Rechtsfestigkeit. Und am Ende die Frage, wofür Berlin das Geld eigentlich ausgibt.

Eine Zahl, rückwärts gerechnet

Die 13,5 Milliarden sind kein Marktpreis. Die Autoren der IMK-Studie setzen eine Nettokaltmiete von 7,08 Euro je Quadratmeter an, die sie für untere und mittlere Einkommen als bezahlbar ansehen. Nach Abzug von Bewirtschaftung, Instandhaltung und Modernisierung bleibt ein Reinertrag von rund 543 Millionen Euro im Jahr. Über 40 Jahre abgezinst ergibt das 10,75 Milliarden Euro, dazu kommt der Boden mit 2,76 Milliarden.2 Die Rechnung läuft also wie beim Hauskauf: erst die Miete, dann der Preis. Wer die Miete festlegt, hat die Entschädigung schon mitbestimmt.

Das macht die Zahl nicht falsch, aber empfindlich. Der Berliner Rechnungshof hat dieselbe Logik 2024 mit vorsichtigeren Annahmen durchgerechnet: höherer Zins, kürzere Laufzeit, eine neue Anstalt statt der landeseigenen Gesellschaften. Sein Ergebnis: Schon bei 11 Milliarden Euro hätte die Miete nach der Übernahme nicht unter den damaligen Mietspiegel sinken können, also nicht unter rund 7,20 Euro. Eine Senkung um etwa zwölf Prozent rechnete sich nur bei 8 Milliarden.3 Das DIW kommt Anfang Oktober 2026 zu einem verwandten Befund: Bei acht Euro je Quadratmeter, dem heutigen Schnitt in den betroffenen Beständen, trage sich höchstens eine Entschädigung von 13,5 Milliarden.4

Dieselbe Rechnung, andere Annahmen, anderes Ergebnis. Allein die IMK-Rechnung zeigt bei 13,5 Milliarden überhaupt Spielraum unter dem heutigen Niveau. Auch dort liegt die angesetzte Miete nur knapp einen Euro unter dem, was in diesen Wohnungen heute gezahlt wird (eigene Überschlagsrechnung).

Und der Marktwert? Der Rechnungshof hat ihn aus den Bilanzwerten von Vonovia auf rund 42 Milliarden Euro für 240.000 Wohnungen hochgerechnet.3 Die 13,5 Milliarden entsprechen knapp einem Drittel davon (eigene Überschlagsrechnung). Ob ein solcher Abschlag vor Gericht hält, ist offen. Die vom Senat eingesetzte Expertenkommission hielt eine Entschädigung unter dem Verkehrswert mehrheitlich für zulässig.5 Das Vergesellschaftungsrahmengesetz, das CDU und SPD im März 2026 beschlossen haben, nennt dagegen ausdrücklich den Verkehrswert als Ausgangspunkt der Bemessung.6 Und die Bundesregierung will Vergesellschaftungen per Gesetz Grenzen setzen.7 Ein Gericht, das je über einen Anwendungsfall von Artikel 15 entschieden hätte, gibt es nicht.

Die 13,5 Milliarden sind deshalb weniger ein Preis als eine Annahme über zwei Unbekannte: die Miete, die niemand nennt, und die Entschädigung, die noch kein Gericht geprüft hat.

Wer den Abschlag trägt

Vergesellschaftet wird das Eigentum eines Unternehmens, nicht das Depot eines Sparers. Getroffen wird das Depot trotzdem. Die Entschädigung fließt an die Wohnungsgesellschaft, und jeder Euro unter dem Verkehrswert mindert deren Wert und damit den Wert jeder Aktie. Größter Eigentümer der betroffenen Bestände ist Vonovia, zu der auch die Deutsche Wohnen gehört. Auf sie entfallen nach Rechnung des Rechnungshofs rund 60 Prozent der Wohnungen.3

Wem gehört Vonovia? Nach eigenen Angaben halten institutionelle Anleger rund 87 Prozent der Aktien, Privatanleger rund 13 Prozent. Die größten Einzelaktionäre sind die Norges Bank, die den norwegischen Staatsfonds verwaltet, mit 14 Prozent, BlackRock mit 8 Prozent und der niederländische Pensionsfonds APG mit 3,7 Prozent. Als typische Anleger nennt das Unternehmen Pensionskassen, Staatsfonds und internationale Vermögensverwalter.8 Bei den anderen Konzernen sieht es ähnlich aus. Hinter Heimstaden mit rund 20.000 Berliner Wohnungen9 steht als größter Kapitalgeber der schwedische Pensionsversicherer Alecta, dessen Ergebnis nach Medienberichten rund 1,8 Millionen Sparer betrifft.10 Beim französischen Konzern Covivio halten drei Versicherungsgruppen zusammen knapp ein Viertel der Aktien.11 Das Geld hinter den Berliner Wohnungen ist zu einem großen Teil das Geld von Versicherten und Rentensparern, oft im Ausland, zu einem kleineren Teil im Depot deutscher Privatanleger.

Wie groß ist der Betrag? Vonovias Berliner Bestand umfasst rund 138.000 Wohnungen mit einem Verkehrswert von etwa 23,5 Milliarden Euro.12 Entschädigt man ihn im selben Verhältnis wie in der IMK-Rechnung, also mit knapp einem Drittel des Verkehrswerts, fehlen rund 16 Milliarden Euro. Das entspricht rund 40 Prozent des Nettovermögens, das Vonovia für den gesamten Konzern ausweist,8 obwohl Berlin nur gut ein Viertel des Immobilienwerts ausmacht (eigene Überschlagsrechnung). Der Grund ist die Finanzierung: Bei Vonovia sind 46 Prozent des Immobilienwerts mit Schulden finanziert.8 Sinkt der Wert, bleiben die Schulden, und der Verlust trifft fast vollständig das Eigenkapital. Aus einem Abschlag auf gut ein Viertel des Bestands wird für den Aktionär ein Verlust von rund 40 Prozent.

Man kann einwenden, das Risiko sei bekannt gewesen. Das trifft nur eingeschränkt zu. Nach dem Volksentscheid von 2021 übernahm 2023 eine CDU-geführte Koalition, unter der eine Vergesellschaftung als unwahrscheinlich galt.13 Das Rahmengesetz von 2026 schrieb dann ausdrücklich den Verkehrswert als Ausgangspunkt der Entschädigung fest.6 Wer in diesen Jahren Wohnungsaktien, einen Fonds oder einen Indexsparplan kaufte, konnte allenfalls mit einer Vergesellschaftung nahe am Marktwert rechnen, nicht mit einem Abschlag von zwei Dritteln. Viele haben die Aktie zudem nie bewusst gewählt: Vonovia ist im DAX8 und damit in jedem Sparplan auf diesen Index enthalten. Möglich ist, dass der Markt einen Teil des Risikos eingepreist hat, denn die Aktie notiert bei weniger als der Hälfte des ausgewiesenen Nettovermögens je Aktie.8 Wie viel davon auf Berlin entfällt und wie viel auf die gestiegenen Zinsen, lässt sich aber nicht trennen.

Das Rahmengesetz verlangt eine Entschädigung unter gerechter Güterabwägung.6 Abgewogen werden am Ende nicht Konzern und Mieter, sondern Mieter und Sparer. Was in Berlin als Mietentlastung ankommt, fehlt als Wert in Pensionsfonds, Versicherungen und Sparplänen.

Eine Vergesellschaftung unter Wert verteilt deshalb nicht nur von Konzernen zu Mietern um. Sie verteilt von Sparern zu Mietern um, und wer sie will, sollte das offen sagen.

Was im Bestand heute gezahlt wird

Wie teuer sind diese Wohnungen heute eigentlich? Der Berliner Mietspiegel 2026 weist einen Mittelwert von 7,71 Euro je Quadratmeter aus.14 In den Beständen der großen Konzerne liegt die Miete nach DIW-Angaben bei rund acht Euro,4 also knapp vier Prozent darüber (eigene Rechnung). Der Rechnungshof fand 2023 bei Vonovia in Berlin 7,43 Euro gegenüber einem Mietspiegel von 7,16 Euro und nannte das nicht substanziell höher.3

Dieser Befund geht in der Debatte am häufigsten unter. Die Wohnungen, um die gestritten wird, sind im Bestand keine Ausreißer nach oben. Teuer ist Berlin an einer anderen Stelle: bei der Neuvermietung. Die mittlere Angebotsmiete lag 2025 laut Wohnungsmarktbericht der Investitionsbank Berlin bei 15,78 Euro,15 rund doppelt so hoch wie der Mietspiegel. Wer seit zehn Jahren in einer Konzernwohnung lebt, liest diesen Abschnitt anders als jemand, der seit zehn Monaten eine sucht.

Und die Zielmiete? Eine bezifferte Miete für die übernommenen Wohnungen hat die Linke, soweit öffentlich dokumentiert, nicht vorgelegt. Konkrete Begrenzungen nennt ihr Programm nur für die landeseigenen Gesellschaften.16 Die Zahlen, die kursieren, stammen aus Modellen. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ rechnete 2020 mit 3,70 Euro, später mit 4,04 Euro.3 Zum Vergleich: Neu geförderte Sozialwohnungen in Berlin starten bei 6,50 bis 7 Euro, und das nur mit Wohnberechtigungsschein.17 Das Modell von 2020 lag also bei gut der Hälfte der heutigen Sozialmiete, ohne jede Einkommensprüfung. Vertreten wird es heute nicht mehr. Eine Studie für die linksnahe Rosa-Luxemburg-Stiftung kam 2023 auf ein Senkungspotenzial von 16 Prozent, gemessen an den Maßstäben der landeseigenen Gesellschaften.18

Zwischen dem, was 2021 in Aussicht stand, und dem, was sich heute rechnet, liegen mehrere Euro je Quadratmeter. Öffentlich beziffert hat diese Lücke bisher keine Partei, die regieren will.

Der Hebel sitzt woanders

Die Befürworter haben darauf eine Antwort. Das IMK verspricht keine große Senkung, sondern eine Bremse: Gedämpfte Mieterhöhungen in einem so großen Bestand sollen über den Mietspiegel auch den Anstieg in der übrigen Stadt dämpfen.1 Dieser Hebel ist schwächer, als er klingt. Der Mietspiegel erfasst nur Mieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden,19 und er gilt für rund 1,6 Millionen Wohnungen.14 Die übernommenen Bestände wären davon gut ein Achtel. Steigen ihre Mieten einen Prozentpunkt pro Jahr langsamer, bremst das den Mittelwert um gut ein Zehntel Prozentpunkt. Das ist rund ein Cent je Quadratmeter und Jahr (eigene Überschlagsrechnung, stark vereinfacht).

An einer Stelle läuft der Mietspiegel ganz ins Leere. Nach einer Modernisierung dürfen Vermieter jährlich acht Prozent der Kosten auf die Miete umlegen, bis zu drei Euro je Quadratmeter in sechs Jahren, und zwar zusätzlich zu den Erhöhungen nach Mietspiegel.20 Wer saniert, erhöht an der Vergleichsmiete vorbei. Sanieren muss allerdings auch ein öffentlicher Eigentümer. Der Unterschied läge nicht darin, ob umgelegt wird, sondern wie viel.

Bleibt die Neuvermietung. Dort verlangten die privaten Großvermieter laut der Studie für die Rosa-Luxemburg-Stiftung im Schnitt 9,24 Euro, die landeseigenen 7,25 Euro.18 Wenn eine Vergesellschaftung einen spürbaren Unterschied macht, dann beim Mieterwechsel, nicht im Mietspiegel.

Auch eine Bremse hat einen Preis, den man benennen muss. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft hat im Auftrag einer Berliner Wirtschaftsinitiative errechnet, dass die Mieten in den übernommenen Beständen um rund 1,4 Prozent pro Jahr steigen müssten, damit die öffentliche Gesellschaft dauerhaft ohne Zuschüsse auskommt.21 Die Linke plant für die landeseigenen Wohnungen ein Jahr Mietenstopp und danach höchstens ein Prozent im Jahr.16 Würde diese Bremse auch für die übernommenen Wohnungen gelten, läge sie unter dem Pfad, den die Kieler Rechnung für einen zuschussfreien Betrieb verlangt. Angekündigt ist eine solche Übertragung allerdings nicht.

Dazu kommt die Frage, wer profitiert. Eine Mietbremse im Bestand gilt für alle, die dort schon wohnen, unabhängig vom Einkommen. Ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft im Auftrag Berliner Banken und der Investitionsbank sieht über 40 Prozent dieser Mieter oberhalb des mittleren Einkommens.22 Gezielter wirkt die Vergabe frei werdender Wohnungen, und dieses Instrument gibt es bereits. Die landeseigenen Gesellschaften vergeben 63 Prozent ihrer Wiedervermietungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein.23 Die großen Privaten haben sich im Wohnungsbündnis 2022 verpflichtet, 30 Prozent ihrer Wiedervermietungen an solche Haushalte zu geben.24

Eine Vergesellschaftung kann Mieterhöhungen für die bremsen, die schon wohnen. Den Markt bewegt sie kaum. Das tun zusätzliche Wohnungen, und darin sind sich ausgerechnet die Studien beider Seiten einig.1,4

Was nicht gebaut wurde

Damit ist man bei dem Teil der Rechnung, der die größte Wirkung hätte und die geringste Aufmerksamkeit bekommt. Im Bündnis für Wohnungsneubau vereinbarten Senat und Wohnungswirtschaft 2022, bis Ende 2026 mindestens 100.000 Wohnungen fertigzustellen, rund 20.000 pro Jahr.24 2025 wurden in Berlin nach Angaben des Amts für Statistik 11.027 Wohnungen fertig, im Neubau ein Drittel weniger als im Vorjahr.25 Der Bausenator nennt das selbst nicht zufriedenstellend.26 Für die Jahre 2022 bis 2026 rechnet der Senat insgesamt mit bis zu 80.000 Wohnungen.27

Das Ziel wurde unter Rot-Grün-Rot gesetzt und von Schwarz-Rot übernommen. Verfehlt haben es beide Koalitionen, und die SPD saß in beiden.

Die Vorgeschichte reicht weiter zurück. Seit der Wiedervereinigung wurden fast 320.000 landeseigene Wohnungen privatisiert.28 2004 verkaufte der Senat aus SPD und PDS, der Vorgängerpartei der Linken, die Wohnungsgesellschaft GSW mit rund 65.000 Wohnungen für 405 Millionen Euro.29 Seit 2013 gehört sie mehrheitlich zur Deutsche Wohnen, die heute Teil von Vonovia ist.30 Nach einer Rechnung im Freitag lag der Preis damals bei rund 30.700 Euro je Wohnung.31 Die 13,5 Milliarden entsprechen heute rund 64.000 Euro je Wohnung, der hochgerechnete Marktwert rund 175.000 Euro (eigene Überschlagsrechnung, nominal). Verkauft wurde damals in Zeiten leerer Kassen. Für den Rückkauf sind die Kassen heute wieder leer: Für 2026 erwartet der Senat ein Finanzierungsdefizit von knapp 4,6 Milliarden Euro.28

Bleibt die Finanzierung. Nach dem IMK-Modell stellt das Land rund vier Milliarden Euro zusätzliches Eigenkapital bereit, kreditfinanziert. Weil dem Kredit eine Beteiligung gegenübersteht, gilt das als finanzielle Transaktion, die die Schuldenbremse nicht berührt.1 Formal ist das sauber. Nach der goldenen Regel, die Kredite mit dem rechtfertigt, was bleibt und neu entsteht, ist es ein Grenzfall: Es entsteht kein Quadratmeter Wohnfläche, es wechselt nur der Eigentümer.

Zum Vergleich: 2025 bewilligte Berlin mit rund 1,3 Milliarden Euro Fördermitteln 5.175 Sozialwohnungen.32 Vier Milliarden entsprächen rechnerisch dem Fördervolumen von gut drei solchen Jahren, also rund 16.000 geförderten Wohnungen (eigene Überschlagsrechnung). Das ist kein Eins-zu-eins-Tausch. Fördermittel decken nicht die vollen Baukosten, und der eigentliche Engpass sind Flächen und Baukapazität. Doch auch kreditfinanziertes Eigenkapital ist Geld, das ein Land nur einmal aufnehmen und dauerhaft verzinsen muss.

Das widerlegt die Vergesellschaftung nicht. Es ist aber die Frage, die eine ehrliche Abwägung beantworten muss: Was kauft Berlin für dieses Geld, und was kauft es damit nicht?

Die fehlende Monatsrate

Zurück zum Hauskauf. Wer einen Kredit beantragt, muss der Bank zuerst sagen, welche Rate er tragen kann. Berlin verhandelt gerade über eine Koalition, deren Wahlsiegerin angekündigt hat, dass vergesellschaftet wird, wenn die Linke regiert.16

Für die Befürworter ist der Volksentscheid von 2021 mit 57,6 Prozent der abgegebenen Stimmen ein Auftrag,3 der fünf Jahre lang aufgeschoben wurde: erst eine Expertenkommission, dann ein Rahmengesetz, das erst 24 Monate nach seiner Verkündung in Kraft tritt.6 Die offizielle Begründung, vorher die Verfassungsmäßigkeit klären zu lassen, ist sachlich vertretbar. Ihre Wirkung ist trotzdem, dass die eigentliche Entscheidung in die nächste Wahlperiode wanderte. Für die Gegner geht es um Vermögen, das zu einem großen Teil Altersvorsorge ist. Beides hat Gewicht. Die Abwägung zwischen beidem braucht aber eine Zahl, die bisher fehlt.

Die Warnung liegt seit Februar 2024 auf dem Tisch. Der Rechnungshof hält eine Vergesellschaftung nur dann für verhältnismäßig, wenn die Mieten sinken oder zumindest langsamer steigen. Einen Weg, das mit vertretbaren Risiken umzusetzen, sah er nicht.3 Wer jetzt regieren will, kennt diesen Befund. Er muss ihm nicht folgen, aber er muss sagen, welche Miete er dagegensetzt. Und wer seit 2022 regiert, muss erklären, warum die versprochenen 100.000 Wohnungen nicht stehen.

Was soll eine heutige Konzernwohnung nach der Vergesellschaftung kosten? Und wer zahlt die Differenz, wenn die Rechnung nicht aufgeht?


Fußnoten

[1] Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 25.09.2026 zum IMK Policy Brief Nr. 225 (Dullien/Kaczmarczyk/Krebs/Truger) – [Modellrechnung; gewerkschaftsnahe Stiftung]. boeckler.de ↩

[2] Patrick Kaczmarczyk (Mitautor der Studie), Gastbeitrag im Freitag, 30.09.2026 – [Modellrechnung, Darstellung eines Studienautors]. freitag.de ↩

[3] Rechnungshof von Berlin, Beratungsbericht nach § 88 Abs. 2 LHO zu den Auswirkungen einer Vergesellschaftung, beschlossen 20.02.2024 – [verifiziert, amtlich]. Annahmen u. a.: 240.000 Wohnungen, Anstalt öffentlichen Rechts, 20 % Eigenkapital, 4,5 % Zins, 30 Jahre Laufzeit. Die Werte der Initiative (3,70/4,04 €), der Vonovia-Anteil (rund 60 %) und das Abstimmungsergebnis (57,6 %) sind dort mit Quellenangabe wiedergegeben. berlin.de/rechnungshof ↩

[4] dpa-Bericht über eine DIW-Studie, hier nach Volksstimme vom 06.10.2026 – [journalistisch]. volksstimme.de ↩

[5] LTO zum Abschlussbericht der Expertenkommission, 28.06.2023 – [journalistisch über amtlichen Bericht]. lto.de ↩

[6] Rahmengesetz zu Art. 15 GG vom 18.03.2026, GVBl. Berlin Nr. 9 vom 27.03.2026, §§ 3, 5, 8 – [verifiziert, amtlich]. berlin.de ↩

[7] ZDF heute, „Kann Merz Vergesellschaftungen verbieten?“, Stand 21.09.2026 – [journalistisch]. zdfheute.de ↩

[8] Vonovia SE, Halbjahresbericht 2026 (29.07.2026): Aktionärsstruktur, DAX-Notierung, EPRA NTA (39,2 Mrd. € bzw. 46,22 € je Aktie), Aktienkurs (21,59 €), Verkehrswert des Gesamtbestands (85,7 Mrd. €), LTV (46 %) – [Unternehmensangabe; Eigeninteresse als betroffenes Unternehmen]. report.vonovia.com ↩

[9] empirica, Gutachten zu den Auswirkungen einer Vergesellschaftung, Juni 2026, Bestandsübersicht – [interessengeleitet: Auftrag u. a. der Investitionsbank Berlin]. empirica-institut.de ↩

[10] Realtid, Berichte vom 14.07. und 29.09.2026 zu Alecta und Heimstaden Bostad – [journalistisch, schwedische Wirtschaftspresse]. realtid.se (1), realtid.se (2) ↩

[11] Aktionärsstruktur Covivio (Crédit Agricole Assurances 8,11 %, Groupe Covéa 7,52 %, Assurances du Crédit Mutuel 7,32 %) – [Finanzportal]. abcbourse.com ↩

[12] Berliner Zeitung, „Falls die Linke die Berlin-Wahl gewinnt: Kann sie Vonovia wirklich enteignen?“ – [journalistisch, nach Unternehmensangaben]. berliner-zeitung.de ↩

[13] Berliner Zeitung, „Zweiter Anlauf für Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin“ – [journalistisch]. berliner-zeitung.de ↩

[14] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Pressemitteilung vom 28.05.2026 zum Mietspiegel 2026 – [verifiziert, amtlich]. berlin.de ↩

[15] Berliner Zeitung zum IBB-Wohnungsmarktbericht – [journalistisch über Bericht der Landesförderbank]. berliner-zeitung.de ↩

[16] Wahlprogramm der Linken und Aussagen Eralps nach der Wahl, hier nach leinetal24 – [journalistisch]. leinetal24.de ↩

[17] Berliner Zeitung zu Wohnberechtigungsschein und Einstiegsmieten – [journalistisch]. berliner-zeitung.de ↩

[18] Bernt/Holm, „Vergesellschaftung senkt die Miete“ (2023), wiedergegeben in der Berliner Zeitung – [Studie für die linksnahe Rosa-Luxemburg-Stiftung]. berliner-zeitung.de ↩

[19] § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB, Betrachtungszeitraum seit 2020 sechs Jahre; hier nach der Abschlussbegründung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags – [verifiziert, amtlich]. bundestag.de ↩

[20] § 559 Abs. 1 und 3a BGB – [Gesetzestext, Wiedergabe gesetze.legal]. gesetze.legal ↩

[21] Berliner Zeitung zur Studie des IfW Kiel – [interessengeleitet: Auftrag der Wirtschaftsinitiative „Berlin denkt weiter“]. berliner-zeitung.de ↩

[22] Deschermeier/Voigtländer (IW Köln), Juni 2026 – [interessengeleitet: Auftrag Berliner Sparkasse, Berliner Volksbank, DKB, IBB]. iwkoeln.de ↩

[23] Abgeordnetenhaus Berlin, Schriftliche Anfrage Drs. 19/23545 – [verifiziert, amtlich]. parlament-berlin.de ↩

[24] Senatskanzlei, Pressemitteilung zur Unterzeichnung des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen, 2022 – [verifiziert, amtlich]. berlin.de ↩

[25] Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Baufertigstellungen 2025 (korrigierte Fassung vom 22.05.2026) – [verifiziert, amtlich]. statistik-berlin-brandenburg.de ↩

[26] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Stellungnahme zu den Baufertigstellungen 2025 – [verifiziert, amtlich]. berlin.de ↩

[27] Senatskommission Wohnungsbau, Bilanz Juli 2026 – [Senatsangabe, wiedergegeben in einem Fachmedium]. berlinboxx.de ↩

[28] Berliner Zeitung, „Linke will 220.000 Berliner Wohnungen enteignen“ – [journalistisch; Defizitzahl nach Senatsprognose]. berliner-zeitung.de ↩

[29] Berliner Mieterverein zum GSW-Verkauf 2004 – [Mieterverband]. berliner-mieterverein.de ↩

[30] LTO, 22.09.2021, zur GSW als Deutsche-Wohnen-Tochter – [journalistisch]. lto.de ↩

[31] Werner Rügemer, „Die Entfesselten“, der Freitag – [journalistisch, Meinungsbeitrag]. Der Barkaufpreis von 405 Mio. € entspricht rund 6.200 € je Wohnung; die Differenz dürfte auf übernommene Verbindlichkeiten zurückgehen. freitag.de ↩

[32] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Pressemitteilung vom 05.01.2026 – [verifiziert, amtlich]. berlin.de ↩

Quellen-Notiz: Als „eigene Überschlagsrechnung“ markierte Werte: 13,5/42 Mrd. ≈ 32 %; 23,5 × (1 − 13,5/42) ≈ 16 Mrd. €; 16/39,2 ≈ 41 % des EPRA NTA (dieser rechnet latente Steuern heraus, daher Bruttobetrag; gemessen am bilanziellen Eigenkapital von 27,2 Mrd. € läge der Anteil nach Steuereffekt bei etwa der Hälfte); 23,5/85,7 ≈ 27 %; 13,5 Mrd./210.000 ≈ 64.000 €; 42 Mrd./240.000 = 175.000 €; 8,00 zu 7,71 €/m² ≈ +3,8 %; 8,00 − 7,08 = 0,92 €/m²; 210.000/1,6 Mio. ≈ 13 %, daraus 13 % × 1 Prozentpunkt × 7,71 € ≈ 1 Cent je m² und Jahr (vereinfacht: gleichgewichteter Bestand, ohne Sechs-Jahres-Gewichtung); 4 Mrd. ÷ (1,3 Mrd./5.175) ≈ 16.000. Alle Werte nominal und gerundet. Das Bild vom Hauskauf ist ein Erklärungsanker, keine Aussage über die Finanzierungsstruktur.


Stand: Oktober 2026
Vision Deutschland

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„Nicht über die nächste Wahl, sondern über die nächsten zwanzig Jahre.“

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