Cum-Ex: Warum der Staat kleine Steuersünder jagt und Milliarden liegen lässt

Die Lücke, die der Staat sich selbst lässt

Über kalte Progression, fehlende Milliarden – und Geld, das man nur zurückholen müsste

Es sind etwa fünf Milliarden Euro, um die gestritten wird. So viel fehlt, wenn man der Rechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft folgt, damit die geplante Steuerentlastung die kalte Progression der kommenden Jahre vollständig ausgleicht – jenen stillen Effekt, bei dem eine Gehaltserhöhung, die nur die Inflation deckt, den Steuerzahler trotzdem in eine höhere Belastung schiebt.[1] Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Finanzminister Klingbeil sieht ab 2028 rund zehn Milliarden Euro Entlastung vor, den Ausgleich der künftigen kalten Progression aber ausdrücklich nicht.[2] Die Begründung, hier wie bei fast jeder Ausgabe: die Kassenlage.

Die fünf Milliarden sind eine Modellrechnung, keine feststehende Forderung, und der maßgebliche Progressionsbericht kommt erst im Herbst. Der Entwurf kann sich noch ändern. Aber die Grundfigur steht – und sie ist es, die stutzig macht: Der Staat behandelt seine Einnahmeseite als knapp, als wäre sie ein Schicksal. Dabei hat er sie selbst in der Hand. Es gibt eine ganze Reihe von Wegen, auf denen der Fiskus zu Geld käme, ohne einen einzigen Steuersatz zu erhöhen – von der konsequenteren Betriebsprüfung bis zur seit 1997 nicht mehr erhobenen Vermögensteuer.

Einer dieser Wege ist die Rückholung von Geldern aus Wirtschaftskriminalität. Und kaum ein Fall zeigt so genau wie dieser, dass es dabei nicht am Können scheitert.

Der größte Steuerraub – und drei Zahlen, die immer kleiner werden

Cum-Ex und sein stiller Zwilling Cum-Cum gelten als der größte Steuerraub der deutschen Geschichte. Um zu verstehen, was der Staat davon zurückholt, muss man drei Zahlen auseinanderhalten, die gern in einen Topf geworfen werden – und die auf dem Weg von der ersten zur dritten dramatisch schrumpfen.

Die erste Zahl ist der Schaden. Für Deutschland nennt die von Correctiv koordinierte Recherche rund 36 Milliarden Euro: gut sieben aus Cum-Ex, mindestens 28,5 aus Cum-Cum. Es sind Modellrechnungen des Mannheimer Steuerprofessors Christoph Spengel; das Bundesfinanzministerium hat sie ausdrücklich nicht bestätigt.[3] Nehmen wir die vorsichtige Lesart: ein zweistelliger Milliardenbetrag, dessen genaue Höhe strittig ist.

Die zweite Zahl ist die Forderung. Bei Cum-Ex hat der Fiskus laut Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss bislang rund 3,57 Milliarden Euro zurückgefordert oder als Erstattung abgelehnt – 208 rechtskräftig abgeschlossene Vorgänge.[4] Gegenüber früheren Ständen wächst diese Summe. Aber Vorsicht: Eine Forderung ist noch kein Geld. Sie ist ein rechtskräftiger Anspruch auf dem Papier.

Die dritte Zahl ist die, die zählt – und die der Staat nicht sauber ausweist: Wie viel davon ist tatsächlich geflossen? Genau hier wird es dünn. Das Ministerium beziffert, was festgesetzt wurde. Was auf einem Staatskonto ankam, bleibt im Nebel. Und diese Leerstelle ist kein Zufall der Statistik. Sie ist selbst ein Befund.

Warum die Forderung nicht das Geld ist

Der Fall des Kopfes hinter dem System macht die Lücke greifbar. Hanno Berger, einst gefeierter Steueranwalt, wurde in zwei Prozessen rechtskräftig verurteilt; zusammen soll er knapp fünfzehn Millionen Euro zurückzahlen, die er mit Cum-Ex persönlich verdient hat. Tatsächlich beim Staat angekommen sind: dreizehntausend Euro. Dazu zweihundert Euro, die Berger bei seiner Verhaftung in der Brieftasche trug, und zwei Goldmünzen.[5] Der Rest – mehr als 99 Prozent – ist nicht da.

Das Geld ist nicht verschwunden, es ist nur woanders. Eine Spur führte die Ermittler nach Dubai, zu einer Firma, deren Name übersetzt „Tresor“ bedeutet; eine andere zu einer Schweizer Stiftung, hinter der die Fahnder Bergers Familie vermuteten. Berger selbst verwies darauf, er habe wie viele Anwälte früh Gewinne an Familienmitglieder übertragen, als Risikoschutz, im Rahmen des Legalen. Und genau hier zeigt sich, warum die dritte Zahl so klein bleibt: Ein Grundstück in der Schweiz etwa ist nicht mehr verwertbar, weil Berger es vor Jahren auf Dritte übertragen hat – die Anfechtung ist nach Schweizer Recht zwischenzeitlich verjährt.[5]

Wer geht solchen Geldflüssen nach? Zuständig sind normalerweise Rechtspfleger, die viele Fälle zugleich bearbeiten und nicht dafür ausgebildet sind, Millionen über Dubai und Schweizer Stiftungen nachzuspüren. Der frühere NRW-Justizminister Peter Biesenbach hatte deshalb eigens eine kleine Spezialeinheit bei der Staatsanwaltschaft Bonn eingerichtet, eine Einziehungsgruppe, die sich, wie er es beschreibt, das Zurückholen dieser Gelder „zum Hobby“ machte. Diese Gruppe, sagt Biesenbach heute, sei „gar nicht mehr im Einsatz“. Auf Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft Bonn fällt die Antwort ausweichend aus: Es gebe eine Fachgruppe für komplexere Vollstreckungen, aber nicht allein für Cum-Ex.[6] Die Einheit, die dem Geld nachjagen sollte, wurde eingerichtet – und wieder abgeräumt.

Berger ist nicht der einzige. Sein wichtigster Kanzleipartner, der als Kronzeuge auspackte, hatte gut dreizehn Millionen Euro zugesagt und bis zum letzten Verhandlungstag des Berger-Prozesses nur fünf Millionen überwiesen; der Rest hänge an seiner Schweizer Bank, hieß es.[7] Er kam als Kronzeuge mit einer Bewährungsstrafe davon. Man muss den Handel nüchtern betrachten: Wer sein Vermögen rechtzeitig in Sicherheit bringt und obendrein den Ermittlungsdruck senkt, für den ist ein Eintrag im Führungszeugnis ein überschaubarer Preis.

Was Hessen kann und Nordrhein-Westfalen nicht

Der stärkste Einwand gegen jede Entschuldigung des Staates kommt aus dem Vergleich der Länder. Denn Steuerverwaltung ist Ländersache, und die Ergebnisse gehen weit auseinander. Hessen – das Land mit dem größten Bankenplatz – hat rund eine Milliarde Euro zurückgeholt. In Nordrhein-Westfalen, wo die zentrale Kölner Ermittlungseinheit sitzt, läuft es deutlich schleppender.[8]

Gleiches Gesetz, gleiche Werkzeuge, gleiche höchstrichterliche Rückendeckung – und trotzdem dieser Abstand. Das ist der Punkt, an dem die bequeme Erklärung zerbricht. Wäre die schwache Rückholung nur eine Frage objektiver Schwierigkeit – internationale Datenverstecke, komplexe Beweisführung, knappe Verjährungsfristen –, dann müsste sie überall gleich schwach sein. Ist sie aber nicht. Wo entschlossen gearbeitet wird, kommt Geld zurück. Wo nicht, nicht.

Und der Bund erschwert die Rückholung sogar noch. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz verkürzt die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre – ausgerechnet jene Unterlagen, die man braucht, um Cum-Cum überhaupt nachzuweisen.[9] Während der Staat über Haushaltslöcher klagt, lässt er die Beweismittel für Milliardenforderungen früher verschwinden. Und das, obwohl die kritische Lage bei der Rückholung seit Jahren bekannt war – durch Untersuchungsausschuss, laufende Verfahren und eine breite Berichterstattung.

Das Gesetz, das die Altfälle schont

Selbst dort, wo der Gesetzgeber nachbesserte, blieb eine Tür offen. Ein eigens geschaffener Paragraf, im Volksmund „Lex Cum-Ex“, sollte die Einziehung unrechtmäßiger Gewinne auch dann ermöglichen, wenn die Steuer bereits verjährt ist. Nur greift er ausgerechnet nicht für die steuerlich schon verjährten Altfälle – und davon gibt es viele. Das Bundesfinanzministerium beruft sich auf das Rückwirkungsverbot: Für bereits verjährte Ansprüche sei eine Einziehung nicht zulässig. Der Verfassungsrechtler Simon Kempny von der Universität Bielefeld hält dagegen. Ein Vertrauen darauf, Vermögen aus strafbaren Cum-Ex-Geschäften behalten zu dürfen, sei verfassungsrechtlich nicht schutzwürdig; ein Gesetz auch für Altfälle hätte vor dem Bundesverfassungsgericht durchaus Chancen. Der Gesetzgeber, so seine Kritik, verzichte „ohne juristische Not“ auf ein Stück politische Wirkmacht.[10]

Man muss das nüchtern lesen: Hier scheitert die Rückholung nicht an einer Grenze des Möglichen, sondern an einem Versuch, der nicht unternommen wird.

Der kleine Zahler kennt es anders

Wer selbst schon einmal mit dem Finanzamt zu tun hatte, kennt die andere Seite. Da wird nichts verhandelt. Bleibt ein Arbeitnehmer die Steuer schuldig, entsteht der Säumniszuschlag, wie es im Gesetz heißt, kraft Gesetzes: automatisch, ohne Bescheid, ohne dass ein Beamter entscheiden müsste. Ein Prozent der offenen Steuer für jeden angefangenen Monat, ein einziger Tag über der Frist löst den vollen Monatssatz aus. Den darin liegenden effektiven Satz – er entspricht rund zwölf Prozent im Jahr – hat der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß erklärt.[11] Gibt jemand die Erklärung zu spät ab, kommt der Verspätungszuschlag hinzu, ab einer gewissen Dauer ebenfalls zwingend. Wer nicht zahlt, bekommt den Schätzbescheid, dann die Vollstreckung, am Ende die Pfändung. Diese Maschinerie läuft, ganz gleich, ob am Ende überhaupt viel geschuldet war und ob der Fehler aus Absicht oder aus Unwissen geschah.

Und hier, an dieser Nahtstelle, entsteht das Bild, das viele Bürger mit sich tragen. Es ist kein Verdacht von Außenstehenden allein. Der Präsident des Landgerichts Bonn, vor dem die Cum-Ex-Prozesse verhandelt werden, hat es früh selbst benannt: die Sorge, die Bevölkerung nehme die Justiz nach dem Muster „Die Großen lässt man laufen, die Kleinen hängt man“ wahr – und verliere so ihr Vertrauen in die Rechtsprechung.[12] Dieselbe Ordnung, die dem säumigen Arbeitnehmer keinen Tag Nachsicht gewährt, reagiert auf schwere, planvoll angelegte Wirtschaftsdelikte auffällig zurückhaltend. Als bei der HSH Nordbank erstmals ein gesamter Bankvorstand vor Gericht stand – es ging um ein Geschäft, das der landeseigenen Bank einen Schaden brachte und in der Finanzkrise Milliarden an Steuergeld nach sich zog –, endete das Verfahren nach jahrelangem Ringen mit einer Einstellung gegen Geldauflagen; der frühere Vorstandschef zahlte anderthalb Millionen Euro, und die Sache war erledigt.[13] Bei der Hypo Real Estate, die der Bund mit zweistelligen Milliardenbeträgen vor dem Zusammenbruch bewahren musste, blieben von den ursprünglichen Vorwürfen bis zur Anklage nur Bruchstücke übrig; die schwersten, darunter der Untreuevorwurf, waren da längst eingestellt.[14] Im VW-Dieselskandal, dessen wirtschaftliche Folgen dreißig Milliarden Euro überstiegen, verhängten US-Gerichte zügig Milliardenstrafen und echte Haftstrafen, während die deutschen Verfahren sich über Jahre zogen und für die Spitzen mit Bewährung und Geldauflagen endeten. Und bei den Schrottimmobilien der Nachwendejahre, an denen Hunderttausende Bürger jahrzehntelang trugen, blieben strafrechtliche Verurteilungen die Ausnahme.

Man muss diese Fälle nicht gleichsetzen, und jeder hat seine eigenen juristischen Gründe. Aber im Auge dessen, der für einen verspäteten Tag den vollen Zuschlag zahlt, fügen sie sich zu einem einzigen Eindruck: Die kleine Verfehlung trifft eine Maschine, die große trifft einen Verhandlungstisch.

Die Grenzen der Überforderung

Man könnte nun sagen: Das eine ist eben automatisierbar, das andere nicht – Überforderung eben. Diese Erklärung ist verlockend, und für einen Teil des Problems stimmt sie. Der Nachweis vorsätzlicher Untreue ist bei riskanten Geschäftsentscheidungen juristisch außerordentlich schwer, weil Manager sich auf ihr unternehmerisches Ermessen berufen können. Beute wird über Treuhänder, Stiftungen und Konstrukte im Ausland verschoben, an die deutsche Vollstrecker nur über langwierige Rechtshilfeersuchen herankommen, oft vergeblich. Und zivilrechtliche Schadensersatzforderungen fangen häufig die Manager-Haftpflichtversicherungen ab, sodass die persönliche Einbuße der Verantwortlichen klein bleibt. Das sind reale Hürden, keine Ausreden.

Aber sie erklären nicht alles. Sie erklären nicht das Gebäude in Siegburg. Dort weihte der nordrhein-westfälische Justizminister im Februar 2025 einen Neubau für dreiundvierzig Millionen Euro ein, errichtet eigens für die Cum-Ex-Prozesse des Landgerichts Bonn, und lobte das zügige Tempo der Fertigstellung. Wenige Wochen später berichtete das Handelsblatt, in dem Haus fänden keine Prozesse statt; ein früherer Richter nannte es eine rechtsstaatliche Katastrophe.[15] Ein Prozessgebäude zu planen, zu beschließen und zu bauen dauert Jahre und setzt Geld, Willen und Kapazität voraus. All das war da. Nur die Verfahren, für die gebaut wurde, blieben aus.

„Überforderung“ erklärt auch nicht, warum Hessen zurückholt und Nordrhein-Westfalen nicht. Und sie erklärt nicht den Mangel an Fachleuten: Cum-Ex war nicht der erste große Steuerfall der Republik, die Zeit zum Aufbau von Wissen war reichlich. Wenn der Staat Beratung braucht, kauft er sie; an Honoraren für Externe hat es selten gelegen. Die Chefermittlerin, die das Verfahren über Jahre trug, warnte vor ihrem Abgang selbst, man müsse aufpassen, dass die guten Leute nicht von teuren Kanzleien abgeworben würden.[16] Die Menschen mit dem Wissen gibt es. Man müsste sie nur halten und bezahlen.

Was bleibt, wenn Fähigkeit, Zeit und Personal beschaffbar waren?

Sichtbares vor Wirksamem

Was bleibt, ist eine Rangfolge der Aufmerksamkeit. Der Staat bedient entschlossen, was billig, sichtbar und abschließbar ist – die Automatik gegen den Säumigen, das Gebäude, das man einweihen und fotografieren kann. Er zögert dort, wo die Arbeit teuer, langwierig und unsichtbar bleibt, wo am Ende kein Band zu durchschneiden ist, sondern nur eine späte Überweisung von einer Bank an den Fiskus, wenn überhaupt. Ein eingeweihtes Gebäude ist ein Ereignis. Eine zurückgeholte Milliarde ist eine Kontobewegung, die niemand fotografiert.

Niemand muss Böses wollen, damit das Sichtbare das Wirksame verdrängt. Es genügt, dass Sichtbares belohnt wird und Wirksames Mühe macht – und dass zu viele es dabei belassen. Das ist kein Wollen. Aber es ist auch kein Zufall mehr, wenn eine Einheit abgeräumt, ein Gesetz nicht versucht und eine Frist verkürzt wird, während alle Beteiligten wissen, worum es geht. Zwischen Absicht und Versehen liegt das Geschehenlassen. Und das trägt einen Namen: Verantwortung.

Und doch bleibt ein Rest, den auch diese Erklärung nicht ganz deckt. In Hamburg ließ die Finanzverwaltung gegenüber einer Bank Millionenbeträge verjähren, was ein Untersuchungsausschuss bis heute aufzuklären versucht; der damalige Erste Bürgermeister und spätere Kanzler musste sich dazu erklären. Die Chefermittlerin verließ 2024 den Staatsdienst – mit der ausdrücklichen Begründung, sie zweifle am politischen Willen zur Aufklärung. Täter mit Geld und Kontakten, sagte sie, träfen auf eine schwach aufgestellte Justiz und könnten sich aus den Verfahren herauskaufen.[17]

Ob es Menschen gibt, die an dieser Aufklärung kein gesteigertes Interesse haben, lässt sich nicht beweisen, und es wäre unredlich, es zu behaupten. Aber es ist auch nicht die Aufgabe dieses Textes, den Verdacht auszuräumen, den die Fakten von selbst erzeugen. Die Indizien liegen offen: ein leeres Gebäude, eine abgeräumte Einziehungsgruppe, verjährte Ansprüche, verschwundene Beute, eine gehende Ermittlerin. Was man daraus schließt, muss jeder selbst entscheiden.

Was bleibt

Es bleibt eine Rechnung, die der Staat sich selbst stellt. Er behandelt zehn Milliarden Euro Entlastung als kaum finanzierbar und ringt öffentlich um jede davon. Zugleich lässt er von zweistelligen Milliardenbeträgen aus Cum-Ex und Cum-Cum nur einen Bruchteil tatsächlich zurückfließen – nicht, weil es rechtlich unmöglich wäre, sondern weil das Zurückholen mühsam, langsam und unsichtbar ist. Und wo ein Bundesland zeigt, dass es geht, bleibt das nächste zurück.

Man kann das für bloße Behäbigkeit halten, für die normale Trägheit großer Apparate. Vielleicht ist es das. Aber solange derselbe Staat, der angeblich kein Personal für die Rückholung findet, in Rekordzeit ein leeres Gerichtsgebäude bauen kann und die Einheit, die dem Geld nachjagen soll, stillschweigend wieder abräumt, drängt sich eine unbequeme Möglichkeit auf: dass es nicht am Können liegt, sondern daran, was Vorrang bekommt. Dann lautet die Frage nicht mehr, ob der Staat sich das Geld holen kann. Sondern, warum er es dort, wo es zählt, nicht tut.

Anmerkungen und Quellen

[1] Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Berechnungen zum Ausgleich der kalten Progression 2026/2027; der vollständige Inflationsausgleich erfordere gut 15 Mrd. Euro. [verifiziert, Modellrechnung IW]

[2] Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur steuerlichen Entlastung (Stand August 2026), Entlastungsvolumen rund 10 Mrd. Euro ab 2028 in zwei Stufen, ohne Ausgleich der künftigen kalten Progression. [verifiziert, amtlich – Gesetzentwurf]

[3] Correctiv / Christoph Spengel (Universität Mannheim), Schadensschätzung Cum-Ex und Cum-Cum; das BMF hat die Berechnung nicht bestätigt. [Modellrechnung / amtlich zur Nicht-Bestätigung] – correctiv.org

[4] Bericht des Bundesministeriums der Finanzen an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Stand der Cum-Ex-Rückforderungen (rund 3,57 Mrd. Euro, 208 rechtskräftig abgeschlossene Vorgänge); vgl. auch BT-Drucksache 21/5831 vom 07.05.2026. [verifiziert, amtlich]

[5] Zu den Einziehungssummen gegen Hanno Berger (rund 13,67 Mio. Euro sowie 1,1 Mio. Euro aus zwei Verfahren) und zum tatsächlich zurückgeholten Betrag von rund 13.200 Euro nebst zwei Goldmünzen: Massimo Bognanni, „Unter den Augen des Staates. Der größte Steuerraub in der Geschichte der Bundesrepublik“, dtv Verlagsgesellschaft, München 2024 (ISBN 978-3-423-35220-8), sowie die WDR-Recherche desselben Autors. [journalistisch, Primärautor]

[6] Zur Einziehungsgruppe bei der Staatsanwaltschaft Bonn, ihrer Einrichtung unter Justizminister Peter Biesenbach und dessen Aussage, sie sei „gar nicht mehr im Einsatz“, sowie zur ausweichenden Auskunft der Staatsanwaltschaft: WDR-Recherche von Massimo Bognanni (Hörfunk-/Podcast-Reihe); vgl. auch Bognanni (2024), wie Anm. 5. [journalistisch]

[7] Zur Zusage des Kronzeugen über rund 13,67 Mio. Euro und der bis zum letzten Verhandlungstag des Berger-Prozesses nur teilweise (5 Mio. Euro) erfolgten Überweisung: Bognanni (2024), wie Anm. 5. [journalistisch, Primärautor]

[8] Zur unterschiedlichen Rückholung zwischen den Ländern (Hessen rund 1 Mrd. Euro; Nordrhein-Westfalen deutlich geringer): Berichterstattung des ZDF zum Stand der Cum-Ex-/Cum-Cum-Rückforderungen. [journalistisch, gestützt auf amtliche Angaben]

[9] Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV): Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. [verifiziert, amtlich – Gesetz]

[10] Zum „Lex Cum-Ex“ (§ 375a AO) und seiner Nichtanwendbarkeit auf steuerlich bereits verjährte Altfälle, zur Position des Bundesfinanzministeriums (Rückwirkungsverbot) und zur Gegenposition des Verfassungsrechtlers Simon Kempny (Universität Bielefeld): Bognanni (2024), wie Anm. 5. [journalistisch, mit benannter Fachstimme]

[11] § 240 Abgabenordnung (Säumniszuschlag, 1 % je angefangenem Monat); zur Verfassungsmäßigkeit auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018: BFH, Urteil vom 23.08.2023, X R 30/21 (BStBl 2024 II S. 215). [verifiziert, amtlich] – gesetze-im-internet.de, bundesfinanzhof.de

[12] Zur Sorge des Präsidenten des Landgerichts Bonn, die Bevölkerung nehme die Justiz nach dem Muster „Die Großen lässt man laufen, die Kleinen hängt man“ wahr: Bognanni (2024), wie Anm. 5. [journalistisch, Primärautor]

[13] Zur Einstellung des Verfahrens gegen den früheren HSH-Nordbank-Vorstand nach § 153a StPO gegen Geldauflagen (u.a. 1,5 Mio. Euro): Berichterstattung JUVE zum Neuverfahren vor dem Landgericht Hamburg (2019). [journalistisch]

[14] Zur Anklage gegen den ehemaligen HRE-Vorstand (2014) und zur vorherigen Einstellung der Untreue-Ermittlungen sowie der Vorwürfe falscher Ad-hoc-Mitteilungen: taz/dpa, „Immobilienbank Hypo Real Estate: Anklage gegen kompletten Vorstand“ (29.09.2014). [journalistisch] – taz.de

[15] Zum Prozessgebäude in Siegburg (rund 43 Mio. Euro, Eröffnung Februar 2025) und zur nachfolgenden Feststellung, dass dort keine Prozesse stattfanden: Berichterstattung des Handelsblatts (2025); Eröffnung und Zweck: Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. [journalistisch / amtlich]

[16] Zum Ausscheiden der Kölner Chefermittlerin aus dem Staatsdienst (2024) und ihrer Warnung vor der Abwerbung qualifizierter Ermittler durch Kanzleien: Bognanni (2024), wie Anm. 5, sowie zeitgenössische Berichterstattung (u.a. LTO, WDR). [journalistisch]

[17] Zum Hamburger Warburg-Komplex, zum bis heute tätigen Untersuchungsausschuss und zu den Aussagen der Chefermittlerin beim Abgang: Bognanni (2024), wie Anm. 5, sowie zeitgenössische Berichterstattung. [journalistisch]


Stand: September 2026
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