Attestpflicht ab Tag eins: Warum gilt sie nicht für Abgeordnete? Der Fall Spahn

Nachweis ab Tag eins – für wen eigentlich?

Jens Spahns zwei Fehltage, die geplante Attestpflicht und die Frage, warum die Beweislast nur auf einer Seite wächst

Ein Mittwoch in der Sitzungswoche. Der Haushaltsausschuss des Bundestages berät zum ersten Mal nach der Sommerpause über den Etat 2027, und ein Platz bleibt leer. Wenig später taucht ein Foto auf, das Jens Spahn mit Mann und Kind am Flughafen Olbia auf Sardinien zeigen soll.[1] Spahn war bis Juli Chef der Unionsfraktion. Seit wenigen Wochen sitzt er im wichtigsten Ausschuss des Parlaments. Die „Bild“ stellt das Foto online und nimmt es kurz darauf wieder herunter.

Danach kursieren zwei Versionen. Im Ausschuss soll intern von einer Erkrankung des Kindes die Rede gewesen sein, eine eigene Krankmeldung bestreitet Spahn.[2] Sein Sprecher sagt: Montag, Donnerstag und Freitag war Spahn in Berlin, Dienstag und Mittwoch aus familiären Gründen entschuldigt, eine Vertretung war organisiert, Urlaub war es nicht.[3] In der Arbeitsgruppe Haushalt der Fraktion verlangten mehrere Kollegen seinen Rauswurf. Am Ende stand eine Bewährungsfrist bis Jahresende.[4]

Zwei Versionen, keine Prüfung

Was an diesen zwei Tagen tatsächlich geschah, weiß die Öffentlichkeit nicht, und dieser Beitrag behauptet es auch nicht. Kinder werden krank, auch am Urlaubsort. Wer mit einem fiebernden Kleinkind auf einer Insel festsitzt, fliegt nicht einfach zu einer Ausschusssitzung. Erklärungsbedürftig bleibt allenfalls die Reiserichtung: Spahn war am Montag in Berlin und stand am Mittwoch in Olbia. Mit Fieber zu Hause hatte das nichts zu tun.

Der eigentliche Befund liegt woanders. Keine der beiden Versionen muss belegt werden. „Ordnungsgemäß entschuldigt“ genügt. Eine Bescheinigung verlangt niemand, eine Adresse am Aufenthaltsort auch nicht. Das ist kein Vorwurf an Spahn. Er hat getan, was das System erlaubt. Die Frage ist, warum das System es erlaubt.

Die Bettkante

Anfang Juli, knapp drei Monate früher. Der Koalitionsausschuss beschließt, dass Beschäftigte künftig ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen. Die telefonische Krankschreibung soll entfallen. Kanzler Merz nennt das „eine harte Entscheidung“ und begründet sie mit den Kosten langer Abwesenheiten für die Unternehmen.[5] Gesetz ist das noch nicht. Bis dahin gilt die Attestpflicht ab dem vierten Tag.[6]

Am Tag darauf verteidigt der damalige Fraktionschef Spahn die Pläne im Morgenmagazin. Sein Argument beschreibt den Moment auf der Bettkante: Wer morgens nicht wirklich krank sei und noch überlege, entscheide sich mit Attestpflicht „im Zweifel vielleicht doch fürs Arbeiten“. Misstrauen gegenüber Beschäftigten sei das nicht, sondern Fairness gegenüber den Kollegen.[7]

Man kann das Argument ernst nehmen und trotzdem genau hinsehen. Eine Nachweispflicht senkt Fehlzeiten nur, wenn ein Teil dieser Fehlzeiten ohne Nachweis vermeidbar wäre. Das muss kein Betrug sein. Es kann die Grauzone meinen, den Tag, an dem man sich auch hätte schleppen können. Die Annahme dahinter bleibt aber dieselbe: Selbstauskunft reicht nicht, weil Menschen auf Anreize reagieren. Ob das empirisch trägt, ist umstritten. Eine von der DAK beauftragte Auswertung von 2,4 Millionen Versicherten fand keine Anzeichen für systematischen Missbrauch der telefonischen Krankschreibung.[8] Die Krankenkasse hat ein Interesse an dieser Lesart, die Arbeitgeberseite eines an der Gegenposition. Für diesen Beitrag ist das zweitrangig. Hier interessiert die Annahme selbst.

Hinzu kommt ein Nebeneffekt, den die Reform in Kauf nimmt. Wer mit einem Infekt schon am ersten Tag in die Praxis muss, statt im Bett zu bleiben, sitzt im Wartezimmer zwischen anderen Kranken. Er kann dort andere anstecken und sich selbst zusätzlich etwas einfangen, und das in Praxen, deren Wartezimmer nach Angaben des Hausärzteverbands schon heute voll sind.[9] Hausärzte warnen, gerade in der Infektsaison könnten verstopfte Wartezimmer die Krankheitswellen in den Betrieben eher verstärken als bremsen.[10] Aus einem Fehltag würden dann womöglich mehrere, beim Betroffenen wie bei anderen. Die Koalition verweist auf Videosprechstunden.[11] Nach der jüngsten Befragung im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums boten 2022 allerdings nur 14 Prozent der Hausärzte sie routinemäßig an, rund ein Drittel zumindest gelegentlich.[12] Das Angebot wächst: 2025 rechneten Hausarztpraxen rund 1,6 Millionen Videosprechstunden ab. Gemessen an 187 Millionen hausärztlichen Behandlungsfällen ist das weniger als ein Prozent.[13] Als Ventil für eine Attestpflicht ab dem ersten Tag dürfte das nach heutigem Stand kaum reichen.

Menschen reagieren auf Anreize. Das gilt für die Pflegekraft auf der Bettkante genauso wie für den Abgeordneten in der Abflughalle. Und das Fairness-Argument hat sich in der vergangenen Woche selbst überprüft: Es waren Spahns eigene Kollegen, die für ihn einspringen mussten und die seinen Rauswurf verlangten.

Was ein Fehltag kostet

Für Beschäftigte ist die Lage klar geregelt. Wer krank ist, muss das dem Arbeitgeber unverzüglich melden. Dauert die Krankheit länger als drei Tage, braucht es ein Attest, und der Arbeitgeber kann es schon früher verlangen. Wer im Ausland erkrankt, muss zusätzlich seine Adresse am Aufenthaltsort mitteilen.[14] Wer ohne Rechtfertigung fehlt, bekommt für diesen Tag keinen Lohn und riskiert eine Abmahnung.

Für Abgeordnete regelt § 14 des Abgeordnetengesetzes etwas anderes. Wer seine Anwesenheit an einem Sitzungstag nicht erfasst, verliert 200 Euro. Bei unentschuldigtem Fehlen an einem Plenartag sind es 300 Euro. Mit ärztlichem Attest sinkt der Betrag auf 20 Euro, bei einem ärztlich nachgewiesen erkrankten Kind entfällt er ganz.[15] Abgezogen wird dabei nicht von der Diät, sondern von der steuerfreien Kostenpauschale. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellt klar: Der Abzug ist keine Sanktion. Er schöpft Kosten ab, die bei Abwesenheit gar nicht entstehen. Die Abgeordnetenentschädigung selbst wird nie gekürzt.[16]

Die Größenordnungen: Die Diät beträgt 11.833,47 Euro im Monat, dazu kommen 5.467,27 Euro Kostenpauschale.[17] Auf einen Arbeitstag umgerechnet sind das rund 546 Euro Diät und 252 Euro Pauschale.[18] Der Standardabzug von 200 Euro entspricht also etwa einem Viertel dessen, was ein Tag Mandat einbringt. Die Diät bleibt vollständig erhalten. Zum Vergleich: Vollzeitbeschäftigte verdienten im April 2025 durchschnittlich 4.784 Euro brutto im Monat. Allein die Diät liegt jährlich über der Schwelle zu den obersten zehn Prozent der Vollzeitverdiener.[19]

Für Spahns zwei Tage bedeutet das: Ohne geltend gemachte Ausnahme höchstens 400 Euro Abzug von der Pauschale, mit Kinderkrank-Ausnahme nichts.[18] Welche Variante zutrifft, ist nicht öffentlich.

Beim Beschäftigten entscheidet der Nachweis über den Lohn. Beim Abgeordneten entscheidet er über die Spesen.

Der Nachweis wirkt in umgekehrter Richtung

Auffällig ist: Der Bundestag verlangt durchaus Nachweise, nur wirken sie anders herum als beim Beschäftigten. Dort sichert das Attest den Lohn. Reisekosten für eine Dienstreise, die nicht stattgefunden hat, erstattet kein Arbeitgeber, ob mit oder ohne Attest. Im Abgeordnetengesetz sichert das Attest dagegen den Kostenersatz. Wer seine Arbeitsunfähigkeit nachweist, dem werden statt 200 nur 20 Euro einbehalten, wer ein krankes Kind nachweist, dem gar nichts.[15] Der Abgeordnete behält also Geld für Aufwand, der nicht entstanden ist, und das aus einer Pauschale, für die er ohnehin keine Belege vorlegen muss.[16]

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht die Spannung selbst. Die Kürzung lasse sich mit ersparten Kosten gut begründen, die Ausnahmen für Krankheit und Kinderbetreuung dagegen weniger leicht. Rechtfertigungsbedürftig seien nicht die Abzüge, sondern allenfalls die Ausnahmen.[16] Als Begründung wird angeführt, wer in Berlin erkranke, habe Wohnung und Hotel ohnehin bezahlt. Für eine Abwesenheit außerhalb Berlins trägt dieses Argument nicht.

Wer als Beschäftigter an einem Dienstag mit krankem Kind am Urlaubsort festsitzt, kennt die Anforderungen. Er braucht ein ärztliches Zeugnis, und es darf niemand sonst im Haushalt sein, der das Kind betreuen könnte.[20] Genau diese zweite Bedingung wäre bei Spahn zu klären, falls das Foto tatsächlich die ganze Familie zeigt.

Zur Fairness gehört auch die Gegenseite. Abgeordnetenarbeit endet nicht mit dem Sitzungstag. Wahlkreis, Abendtermine und Wochenenden tauchen in keiner Anwesenheitsliste auf, Überstunden werden nicht vergütet. Außerdem hat der Bundestag das Problem selbst erkannt: Die Abzüge wurden erst im Herbst 2025 auf Antrag von Union und SPD verdoppelt.[16] Das spricht gegen den Vorwurf der Gleichgültigkeit. An der Asymmetrie ändert es nichts.

Warum die Diät unantastbar ist – und ob sie es sein muss

Das stärkste Gegenargument stammt aus Karlsruhe. Es lautet nicht, die Diät diene dem Lebensunterhalt, denn das tut der Lohn eines Beschäftigten auch, und er entfällt trotzdem für einen unentschuldigten Fehltag. Der Unterschied liegt tiefer. Lohn ist die Gegenleistung für geschuldete Arbeit. Abgeordnete schulden nach der Rechtsprechung rechtlich keine Dienste, ihre Entschädigung gilt als Alimentation.[16] Dasselbe Gericht hat diese Alimentation 1975 allerdings als Entgelt für die Inanspruchnahme durch das Mandat beschrieben. Und 2007 hielt es fest, dass ein Abgeordneter sein Mandat nicht aus eigenem Entschluss ruhen lassen darf. Eine absolute Pflicht, an bestimmten Tagen anwesend zu sein, sieht es nicht.[16] Ein Entgelt für eine Inanspruchnahme, die an einem unbelegten Fehltag nicht stattfindet: An dieser Stelle liegen Diät und Lohn näher beieinander, als die juristische Unterscheidung vermuten lässt.

Daraus ließe sich ein Modell ableiten, das Arbeitnehmerlogik überträgt, ohne das Mandat anzutasten. Erstens entfällt der Tagesanteil der Kostenpauschale an jedem Abwesenheitstag, gleich aus welchem Grund, weil keine Kosten entstehen. Heute ist das gerade nicht so. Zweitens bleibt die Diät bei nachgewiesener Verhinderung vollständig erhalten, so wie der Lohn bei der Entgeltfortzahlung: bei Attest, bei krankem Kind ohne andere Betreuung, bei genehmigter Dienstreise. Drittens entfällt der tagesanteilige Betrag, wenn der Nachweis an einem Sitzungstag fehlt, wie beim Beschäftigten. Das Modell verlangt vom Abgeordneten nichts, was nicht auch Beschäftigte leisten müssen, und gewährt ihm nichts, was ihnen verwehrt ist.

Ob das Modell mit der heutigen Verfassungsauslegung vereinbar wäre, ist offen, ein Gericht hat darüber nie entschieden. Nur taugt Karlsruhe hier nicht als Schlusspunkt. Die Auslegung folgt dem Wortlaut von Art. 48 GG, und diesen Wortlaut kann der Gesetzgeber ändern, mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Wie schnell das bei politischem Willen geht, hat der Bundestag im März 2025 gezeigt. Zwischen der ersten Lesung der Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse und der Zustimmung des Bundesrats lagen acht Tage.[21] Die Hürde ist real, aber politisch, nicht technisch. Dasselbe gilt für die eigene Altersentschädigung der Abgeordneten. Auch sie steht im Abgeordnetengesetz und ließe sich für künftige Ansprüche mit einfacher Mehrheit neu ordnen.[22]

Bleibt der Wertkonflikt: die finanzielle Unabhängigkeit des Mandats auf der einen Seite, auf der anderen der Anspruch, dass Gesetzgeber an sich selbst keine milderen Maßstäbe anlegen als an jene, für die sie Gesetze machen. Beide Werte haben Gewicht. Wer den Konflikt nicht entscheiden will, kann sich aber hinter keinem von beiden verstecken. Er entscheidet sich dann schlicht dagegen.

Zurück an die Bettkante

Aufzulösen ist aber etwas anderes, nämlich der Begründungsbedarf. Wer Beschäftigten eine Nachweispflicht auferlegt, weil man sich „im Zweifel“ auf die Selbstauskunft nicht verlassen könne, trägt die Last, zu erklären, warum dieser Zweifel an der Tür des Plenarsaals endet. Über die Anwesenheitsregeln des Bundestages entscheidet der Bundestag selbst. Das macht die Erklärung nicht überflüssig, sondern dringlicher.

Jens Spahn hat für den Mittwoch in Olbia eine Begründung gegeben, die niemand prüfen muss. Möglicherweise ist sie wahr. Die Frage, die bleibt, betrifft nicht ihn: Wenn wir von der Pflegekraft auf der Bettkante künftig ein Attest verlangen, warum verlangen wir es nicht von denen, die diese Pflicht beschlossen haben?


Fußnoten

[1] Tagesspiegel, 26.09.2026. [journalistisch] tagesspiegel.de ↩

[2] queer.de, 25.09.2026, unter Berufung auf den „Spiegel“. [journalistisch, Sekundärbericht] queer.de ↩

[3] t-online, 26.09.2026. [journalistisch] t-online.de ↩

[4] dpa via web.de, 26.09.2026. [journalistisch] web.de ↩

[5] Handwerksblatt, Merz-Zitat aus der Pressekonferenz zum Koalitionsausschuss. [journalistisch] handwerksblatt.de ↩

[6] HRworks, Stand September 2026. [journalistisch; Primärquelle zum Gesetzgebungsstand noch zu prüfen] hrworks.de ↩

[7] ZDFheute, 03.07.2026. [journalistisch] zdfheute.de ↩

[8] DAK-Gesundheit, Pressemitteilung zur IGES-Analyse. [interessengeleitet: Krankenkasse] dak.de ↩

[9] WirtschaftsWoche, 08.07.2026, Interview mit der Vorsitzenden des Hausärzteverbands. [journalistisch; Verbandsposition interessengeleitet] wiwo.de ↩

[10] Händlerbund, nach dpa-AFX, Juli 2026. [journalistisch; Verbandsposition interessengeleitet] haendlerbund.de ↩

[11] t-online, Juli 2026, Spahn zu Videosprechstunden. [journalistisch] t-online.de ↩

[12] Bundesministerium für Gesundheit, IHP-Survey Deutschland 2022, Befragung der Hausärztinnen und Hausärzte. [amtlich veröffentlicht; Befragungsdaten] bundesgesundheitsministerium.de ↩

[13] Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, Trendreport 2025. [Abrechnungsdaten; das Zi ist eine Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen] Anteil unter 1 % als Modellrechnung aus 1,6 Mio. Videosprechstunden und 187 Mio. Behandlungsfällen; die Einheiten sind nicht deckungsgleich. zi.de ↩

[14] § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz. [verifiziert, amtlich] dejure.org ↩

[15] § 14 Abgeordnetengesetz. [verifiziert, amtlich] gesetze-im-internet.de ↩ ↩

[16] Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 3 – 3000 – 099/25, mit Verweis auf BVerfGE 40, 296 und 118, 277 sowie BT-Drs. 21/1539. [amtlich; Gutachten, nicht Auffassung des Bundestages] bundestag.de ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩

[17] Deutscher Bundestag, Abgeordnetenentschädigung. [verifiziert, amtlich] bundestag.de ↩

[18] Modellrechnung: Monatsbetrag geteilt durch 21,67 durchschnittliche Arbeitstage. Der Spahn-Abzug unterstellt, dass beide Tage als Sitzungstage galten. [Modellrechnung] ↩ ↩

[19] Statistisches Bundesamt, Verdienste. [verifiziert, amtlich] destatis.de ↩

[20] § 45 Abs. 1 SGB V (Krankengeld bei Erkrankung des Kindes: ärztliches Zeugnis, keine andere betreuungsfähige Person im Haushalt, Kind unter 12 Jahren). [verifiziert, amtlich] lxgesetze.de ↩

[21] Deutscher Bundestag, hib 120/2025 (Zweidrittelerfordernis, Gesetzentwurf 20/15096); Zustimmung des Bundesrats am 21.03.2025 laut ESUT. [amtlich / Fachpresse] bundestag.de · esut.de ↩

[22] Deutscher Bundestag, hib zur Anpassung von Entschädigung und Altersentschädigung 2026 (Drs. 21/5200). [verifiziert, amtlich] bundestag.de ↩

Quellen-Notiz: Dass unentschuldigtes Fehlen den Lohnanspruch für den Tag entfallen lässt und abgemahnt werden kann, folgt aus allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen und ist hier ein Argumentationsschritt. Ebenso als Argumentationsschritt dienen zwei verfassungsrechtliche Grenzen: Bestehende Versorgungsansprüche genießen Vertrauensschutz, und Art. 79 Abs. 3 GG entzieht den Kern des Demokratieprinzips jeder Änderung. Das Komponentenmodell ist ein Vorschlag des Autors, keine Position einer Institution.


Stand: September 2026
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