Wandern Reiche wirklich ab, wenn sie zur Kasse gebeten werden? Die zitierte Zahl stammt aus einer Werbebroschüre. Was Forschung und Rechtslage zeigen.
Die Drohung mit dem Koffer
Es beginnt mit einer Szene, die jeder schon gelesen hat. Ein Unternehmer sitzt in seinem neuen Wohnzimmer am Vierwaldstättersee, der Umzugswagen ist längst weg, und im Interview sagt er, was ihn hierher getrieben hat: die Steuern in der alten Heimat. Solche Szenen laufen derzeit durch fast jedes deutsche Nachrichtenportal. Die Botschaft ist stets dieselbe. Wer Vermögende stärker zur Kasse bittet, verliert sie — und mit ihnen ihr Geld, ihre Firmen, ihre Steuerkraft. Also, so der Schluss, solle man möglichst wenig von ihnen fordern.
Dahinter steht eine konkrete Frage, und um die geht es hier: Wandern die Wohlhabenden wirklich ab, wenn der Staat sie an den laufenden Kosten des Gemeinwesens beteiligt — nicht über alle Maßen, aber angemessen? Wenn also über eine Vermögensteuer diskutiert wird, wie sie in Deutschland bis 1996 erhoben wurde und deren Wiedererhebung seither immer wieder gefordert wird?
Das Argument ist eingängig, weil es eine Angst bedient und eine Zahl mitbringt. Beides sehen wir uns an. Nicht, weil die Sorge grundlos wäre — an bestimmten Stellen ist sie es nicht. Sondern weil zwischen der Zahl, die zitiert wird, und dem Schluss, der daraus gezogen wird, eine Kette von Behauptungen liegt, die selten jemand Glied für Glied prüft.
Wo die Zahl herkommt
Folgt man den Fußnoten dieser Beiträge, landet man fast immer bei derselben Quelle: dem „Private Wealth Migration Report“ der Beratungsfirma Henley & Partners. Deren wiederkehrende Kennziffer lautet für dieses Jahr, bis zu 165.000 Millionäre wollten weltweit ihren Wohnsitz wechseln — ein Rekord, nach rund 142.000 im Vorjahr.1 Für Deutschland kursieren etwa 400 Weggezogene und ein Vermögensabfluss von rund 1,87 Milliarden Euro.2
Bevor man über die Höhe streitet, lohnt der Blick auf den Absender. Henley & Partners ist kein Statistikinstitut. Die Firma verkauft genau die Dienstleistung, deren wachsende Nachfrage ihr Bericht beschreibt: Wohnsitzverlagerung, „goldene Visa“, zweite Staatsbürgerschaften, in über siebzig Büros weltweit.3 Ein Bericht, der belegt, dass immer mehr Reiche über Auswanderung nachdenken, ist für ein solches Haus kein neutraler Befund. Er ist die beste Broschüre, die man sich denken kann.
Das allein macht eine Zahl nicht falsch. Aber es verlangt, genauer hinzusehen. Und wer das tut, findet mehr als ein Interessenproblem.
Was hinter der Zahl steckt
Die Rohdaten liefert nicht Henley selbst, sondern ein Zulieferer namens New World Wealth — eine südafrikanische Firma, die, so die Recherche, aus einem einzigen Mitarbeiter besteht.4 Dieser eine Mann will das Vermögen von rund 150.000 Personen weltweit kennen, samt Aktien, Bargeld, Krypto, abzüglich Schulden, und ihre Umzüge nachverfolgen. Steuerbehörden gelingt das nicht einmal für die eigenen Bürger.
Der britische Steuerjurist Dan Neidle hat die veröffentlichten Zahlen forensisch untersucht — mit denselben Methoden, mit denen Wirtschaftsprüfer gefälschte Bilanzen aufspüren. Das Ergebnis ist unbequem für jeden, der die Berichte zitiert hat. Die Zahlen enthalten zu viele gerade und auf null oder fünf endende Werte, um aus einer echten Messung zu stammen; bei einem Teil der Daten liegt die Wahrscheinlichkeit, dass das Zufall ist, bei etwa eins zu 240.000.5 Das Verhältnis von Millionären zu Höchstvermögenden bleibt über Jahre in den dynamischsten Städten der Welt fast eingefroren. Und als die Firma ihre Definition von Vermögen zwischen 2023 und 2025 grundlegend änderte, erst mit, dann ohne Immobilien, hätten die Millionärszahlen in Städten wie London um rund ein Fünftel fallen müssen. Sie bewegten sich kaum.6
Auf Nachfrage der Financial Times räumte die Firma ein, Immobilienvermögen sei in Wahrheit nie enthalten gewesen — obwohl die Methodik jahrelang das Gegenteil behauptet hatte.7 Neidles Schluss ist nüchtern: Der Bericht gehöre als Marketingmaterial behandelt, nicht als Beleg.8
Diesem harten Urteil muss man nicht in jedem Punkt folgen. Doch ein Umstand spricht lauter als jede externe Kritik. Für 2026 hat Henley & Partners die Wanderungszahlen selbst weggelassen; der Bericht ist nun rein qualitativ, ohne konkrete Migrationsziffern.9 Die Zahl, die durch die deutschen Zeitungen geistert, existiert in ihrer eigenen Quelle nicht mehr in dieser Form.
Das erste Glied der Kette hält nicht.
Was die seriöse Forschung sagt
Aus einer schlechten Quelle zu schließen, es sei gar nichts dran, wäre der umgekehrte Fehler. Die Frage, ob Menschen auf Steuern mit Umzug reagieren, ist zu wichtig, um sie an einer Werbebroschüre zu entscheiden. Es gibt seriöse Forschung, und sie zeichnet ein Bild, das keinem Lager ganz gefällt.
Reaktionen existieren. Wo Steuerunterschiede groß, sichtbar und leicht auszunutzen sind, wandern Menschen tatsächlich. Bei europäischen Fußballprofis, einer extrem mobilen Gruppe, ist der Effekt stark messbar.10 Dänemarks Vorzugsregime für hochbezahlte Zuwanderer hat deren Zahl verdoppelt.11 Das sind reale Effekte, und wer sie leugnet, macht es sich zu leicht.
Aber diese Gruppen sind Sonderfälle. Ein Fußballprofi trägt sein Kapital in den Beinen und wechselt den Verein ohnehin alle paar Jahre. Für ortsgebundene Spitzenverdiener sind die gemessenen Wanderungsreaktionen klein; die vielzitierte Millionärssteuer im US-Bundesstaat New Jersey etwa löste kaum messbare Abwanderung aus.12 An der Spitze der Vermögen sind die Wanderungsströme ohnehin winzig — schon deshalb bleibt ihr steuerlicher Effekt begrenzt.13
Die Autoren der maßgeblichen Übersichtsstudie, Ökonomen um den Princeton-Forscher Henrik Kleven, ziehen daraus einen Schluss, den man sich für diese Debatte merken sollte. Sie warnen ausdrücklich davor, die durchaus vorhandenen Mobilitätsreaktionen zu überdehnen und daraus ein Argument gegen Umverteilung zu machen.14 Die Reaktion ist real. Sie ist nur nicht das, wozu der politische Streit sie macht.
Warum der Koffer meist im Schrank bleibt
Die Fluchtgeschichten lassen einen Umstand regelmäßig aus: Der Koffer ist nur der Anfang. Wer geht, nimmt selten alles mit.
Zunächst die formale Hürde. Wer Deutschland verlässt und mindestens ein Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält, dem unterstellt das Finanzamt einen Verkauf am Tag des Wegzugs und besteuert den Wertzuwachs, obwohl kein Euro geflossen ist — die Wegzugsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz.15 Man muss hier ehrlich sein: Für das beliebteste Zielland, die Schweiz, ist diese Hürde niedriger als früher. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird die Steuer zwar festgesetzt, aber dauerhaft und zinslos gestundet, fällig erst beim tatsächlichen Verkauf.16 Aus der Mauer ist ein Stundungsbescheid geworden. Eine Reibung bleibt, ein Bollwerk ist es nicht.
Schwerer wiegt, was die Rechtslage nicht erfasst. Das Unternehmen, um das es meist geht, steht dort, wo es immer stand — mit seiner Belegschaft, seinen Zulieferern, seinem eingespielten Umfeld. Den Wohnsitz kann man verlegen; das Werk passt in keinen Umzugswagen. Dem Inhaber bleiben drei Wege: pendeln, aus der Ferne steuern, oder die Führung abgeben. Gerade wer ein Unternehmen über Jahrzehnte aufgebaut hat, legt die Kontrolle ungern in fremde Hände. Genau hier liegt der Grund, warum die Forschung bei ortsgebundenem Vermögen so kleine Reaktionen misst: Die Kosten eines Wegzugs bestehen längst nicht nur aus Steuern. Sie bestehen aus Nähe, Vertrautheit, Sprache und der Bindung an das eigene Werk.
Und dann ist da das Zielland selbst. Die Schweiz gilt als Fluchtpunkt vor Steuern, erhebt aber ausgerechnet jene Steuer, um die in Deutschland gestritten wird: eine jährliche Vermögensteuer, kantonal, auf das Reinvermögen — eine Steuer, die in Deutschland zwar weiter im Gesetz steht, aber seit 1997 nicht mehr erhoben wird.17 Günstig ist nur, wer in die Tiefsteuerkantone zieht. Ein Vermögen von einer Million Franken kostet im Kanton Zug wenige hundert Franken im Jahr, in Genf ein Vielfaches davon; die Einkommensteuer-Spitzensätze reichen von rund 23 Prozent in Zug und Schwyz bis über 43 Prozent in Genf.18 Wer wirklich sparen will, muss also nicht nur das Land wechseln, sondern die richtige Ecke treffen — und dort die höchsten Lebenshaltungs- und Immobilienpreise Europas bezahlen. Die Pointe bleibt: Mancher flieht vor einer möglichen deutschen Vermögensteuer in ein Land, das eine reale bereits erhebt.
Die Rechnung, die Vermögende selbst machen
Vermögende rechnen. Das ist keine Unterstellung, sondern gehört zu den Eigenschaften, die man ihnen am ehesten zugestehen darf. Also stellen wir die Rechnung so auf, wie sie am Küchentisch eines Millionenvermögens aussähe.
Auf der einen Seite die laufende Belastung. Eine Vermögensteuer, wie sie historisch erhoben wurde und in aktuellen Modellen diskutiert wird, bewegt sich im Bereich von etwa einem Prozent des Nettovermögens im Jahr — auf ein Vermögen von fünf Millionen Euro also grob eine mittlere fünfstellige Summe jährlich, aus Erträgen bestreitbar, ohne die Substanz anzutasten. Spürbar, aber nicht existenzbedrohend. Im letzten Jahr ihrer Erhebung trug die Vermögensteuer gut ein Prozent zum gesamten Steueraufkommen bei.19
Auf der anderen Seite steht der Preis des Weggehens: der Verlust des gewohnten Umfelds, die Distanz zum eigenen Betrieb, außerhalb der deutschsprachigen Nachbarländer eine neue Sprache, ein neues Rechts- und Alltagssystem — und, siehe oben, im Zielland womöglich dieselbe Steuer noch einmal. Wer die deutsche Kasse ganz scheut, hat im Übrigen näherliegende Mittel als den Umzug; das Steuerrecht kennt legale Gestaltungswege im Inland, für die niemand seinen Wohnsitz aufgeben muss.
Diese Rechnung geht für die allermeisten nicht in Richtung Ausreise auf. Sich einen Wegzug leisten zu können, heißt nicht, ihn tun zu wollen. Die Fähigkeit ist die eine Frage, die Bereitschaft die andere — und die Fluchtgeschichten verwechseln beide.
Der Sprung, um den es eigentlich geht
Nehmen wir dennoch das stärkste denkbare Zugeständnis an die Gegenseite. Nehmen wir an, es gäbe eine belastbare Abwanderung, größer als die Forschung nahelegt. Selbst dann folgt aus dem „Reiche wandern ab“ nicht der Satz „also möglichst wenig fordern“. Zwischen beiden liegt ein Sprung, und dieser Sprung ist der eigentliche Kern der Debatte.
Denn das Argument macht die bloße Möglichkeit des Weggehens zum Vetorecht. Wer gehen kann, muss nicht gehen — es reicht, dass er es androht. Die Drohung mit dem Koffer wird zum Argument gegen jede Belastung, unabhängig davon, wie viele den Koffer am Ende wirklich packen. Es ist eine Verhandlungsposition, die als Naturgesetz auftritt.
Hier zeigt sich ein Muster, das in politischen Debatten wiederkehrt: Eine kleine, mobile, gut hörbare Gruppe steht einer großen, ortsgebundenen, unorganisierten Mehrheit gegenüber. Die einen können glaubhaft mit Abwanderung drohen und finden Gehör. Die anderen — die Krankenschwester, der Handwerksmeister, die Angestellte — können es nicht. Sie zahlen, wo sie leben, weil sie dort leben. Ihre Immobilität ist kein Argument, das in Zeitungen zitiert wird. Sie ist einfach ihr Alltag.
Dabei geht es gar nicht um Enteignung, und dieser Unterschied ist entscheidend. Es geht um eine angemessene Beteiligung derer, die vom Gemeinwesen am meisten profitieren — eben weil sie hier am meisten besitzen. Wer viel hat, hat viel, das geschützt werden muss: durch Rechtssicherheit, durch Verträge, die vor Gericht halten, durch Straßen, auf denen Waren rollen, durch ein Bildungssystem, das Fachkräfte ausbildet. Diese Errungenschaften kosten Geld, und sie nützen dem Vermögenden nicht weniger als dem Angestellten, sondern mehr. Die Frage ist nicht, ob er alles abgeben soll. Die Frage ist, ob er einen angemessenen Anteil an dem trägt, wovon er überdurchschnittlich lebt.
Was am Ende bleibt
Die Ehrlichkeit gebietet, die verbleibende Spannung stehen zu lassen. Steuerwettbewerb zwischen Staaten ist real. Bei den wenigen wirklich Mobilen entstehen Anreize, die sich nicht wegdiskutieren lassen, und ein nationaler Alleingang stößt an Grenzen. Das ist der wahre Kern hinter dem Fluchtargument, und er verdient Ernst.
Nur ist das ein anderer Satz als der, mit dem wir angefangen haben. „Steuerwettbewerb begrenzt den nationalen Spielraum“ ist eine nüchterne, prüfbare Aussage. „Also möglichst wenig von Vermögenden fordern“ ist eine politische Forderung, die sich dahinter versteckt. Der Weg vom einen zum anderen führt über eine erfundene Präzisionszahl, über eine überzeichnete Fluchtgeschichte und über einen logischen Sprung, den kaum jemand offen ausspricht.
Wer das nächste Mal die Szene vom Auswanderer am See liest, muss ihr nicht misstrauen, weil sie gelogen wäre. Einzelne wandern aus, und manche aus steuerlichen Gründen. Die Frage ist eine andere: ob aus einzelnen Szenen eine Politik für alle werden soll — und ob die bloße Drohung mit dem Koffer genügt, um die angemessene Beteiligung der Wohlhabenden dauerhaft zu verhindern. Die Antwort darauf ist keine Zahl. Sie ist eine Entscheidung. Und die trifft sich besser mit offenen Augen als unter dem Eindruck eines Kofferdeckels, der zufällt.
1 Henley & Partners, Private Wealth Migration Report, Migrationszahlen 2024–2026. [journalistisch / interessengeleitet — Anbieter verkauft Wohnsitzverlagerung] ↩
2 Deutschland-Zahlen (~400 Personen, ~1,87 Mrd. €) aus der Wirtschaftspresse unter Berufung auf Henley. [journalistisch, gestützt auf interessengeleitete Primärquelle] ↩
3 Henley & Partners, Selbstdarstellung als „global leader in residence and citizenship planning“. [interessengeleitet] ↩
4 Recherche Tax Policy Associates zu New World Wealth. [journalistisch/forensisch] ↩
5 Ebd., forensische Ziffernanalyse. [journalistisch/forensisch] ↩
6 Ebd., Definitionswechsel Vermögen 2023–2025. [journalistisch/forensisch] ↩
7 Financial Times, zitiert nach Tax Policy Associates. [journalistisch] ↩
8 Tax Policy Associates, Schlussfolgerung. [journalistisch/forensisch] ↩
9 Henley & Partners, Private Wealth Migration Report 2026 (rein qualitativ, ohne Migrationsziffern), 16.6.2026. [Primärquelle, interessengeleitet] ↩
10 Kleven/Landais/Saez, Taxation and International Migration of Superstars, American Economic Review 2013. [wissenschaftlich] ↩
11 Kleven/Landais/Saez/Schultz, Foreigners’ Tax Scheme in Denmark, QJE 2014. [wissenschaftlich] ↩
12 Millionaire Migration and State Taxation of Top Incomes (New Jersey). [wissenschaftlich] ↩
13 NBER Working Paper w32153, Taxing Top Wealth: Migration Responses. [wissenschaftlich] ↩
14 Kleven/Landais/Muñoz/Stantcheva, Taxation and Migration, Journal of Economic Perspectives 2020. [wissenschaftlich] ↩
15 § 6 Außensteuergesetz. [amtlich] ↩
16 EuGH „Wächtler“, BFH I R 35/20, BMF-Schreiben vom 2.6.2025 (dauerhafte zinslose Stundung bei Wegzug in die Schweiz). [amtlich] ↩
17 Vermögensteuer in der Schweiz: kantonal auf das Reinvermögen, Rahmen im StHG. In Deutschland besteht das Vermögensteuergesetz fort, wird aber seit 1997 nicht mehr erhoben, nachdem das BVerfG mit Beschluss vom 22.6.1995 die damalige Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte und eine Neuregelung ausblieb. [amtlich] ↩
18 Kantonale Vergleichswerte: Vermögensteuer-Beispiel Zug/Genf (ESTV-gestützt); Einkommensteuer-Spitzensätze Zug/Schwyz ~23 %, Genf ~43 %. [verifiziert, ESTV-gestützt] ↩
19 Vermögensteuer Deutschland, letztes Erhebungsjahr 1996: rund 4,6 Mrd. € (~9 Mrd. DM), gut 1 % des Steueraufkommens. [amtlich] ↩
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