Merz will die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abschaffen. Wer früh anfängt, zahlt länger und lebt kürzer. Eine Analyse gegen die pauschale Abschaffung.
Wer früh anfängt, soll länger zahlen? Über die Abschaffung der Rente nach 45 Jahren
Am Nachmittag des 26. August 2026 sprach der Bundeskanzler vor dem Schloss Neuhardenberg ein Machtwort. Drei ostdeutsche Ministerpräsidenten aus seiner eigenen Partei hatten sich gegen einen Punkt der geplanten Rentenreform gestellt – gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren. Friedrich Merz wies sie zurück. Alle Anreize zur Frühverrentung müssten beendet werden, sagte er, das sei ein Kernstück der Reform. Über Härtefälle könne man reden.
Ein Satz, zwei Botschaften. Die eine ist klar: Die Regel soll fallen. Die andere ist eine Hintertür: Härtefälle. Genau an dieser Hintertür entscheidet sich, ob die Reform sozial vertretbar ist oder nicht. Und genau hier liegt das Problem.
Wer sind diese Menschen überhaupt?
Bevor man eine Regel abschafft, sollte man wissen, wen sie betrifft. Ende 2023 bezogen rund 2,4 Millionen Menschen in Deutschland eine Altersrente nach mindestens 45 Beitragsjahren. Das ist keine Randgruppe. Im Jahr 2023 entfiel sogar mehr als jede dritte neue Altersrente auf diese Rentenart.
Um 45 Beitragsjahre zu erreichen, muss man früh anfangen. Wer mit 27 nach dem Studium in den ersten festen Job kommt, schafft die 45 Jahre bis zur Regelaltersgrenze rechnerisch kaum. Wer mit 16 eine Lehre beginnt und durcharbeitet, erreicht sie mit Anfang sechzig. Das ist kein Zufall der Statistik, sondern ihre Logik: Die 45-Jahre-Grenze bildet fast zwangsläufig diejenigen ab, die jung und körperlich begonnen haben. Seltener das Büro, häufiger die Baustelle, die Pflege, die Werkhalle, die Frühschicht.
Und diese Tätigkeiten hinterlassen Spuren. Das ist der Punkt, an dem die Debatte gern abstrakt wird – deshalb hier konkret.
Wer hart arbeitet, stirbt früher
Der Satz klingt wie eine Parole. Er ist aber ein Forschungsergebnis. Das Robert-Koch-Institut hat auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels für den Zeitraum von 1992 bis 2016 errechnet, dass die Lebenserwartung in der niedrigsten Einkommensgruppe bei Männern um 8,6 Jahre und bei Frauen um 4,4 Jahre unter der höchsten Gruppe liegt. Belastende Arbeit, niedriges Einkommen und niedriger Bildungsstand gehen dabei regelmäßig zusammen – und regelmäßig mit einem kürzeren Leben.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat für den Sozialverband VdK dasselbe untersucht und kam zum selben Befund: Wer körperlich stark belastet arbeitet, lebt im Schnitt kürzer, und bei Männern ist dieser Zusammenhang besonders ausgeprägt.
Jetzt wird es unbequem. Denn diese kürzere Lebenserwartung übersetzt sich direkt in eine kürzere Rentenbezugsdauer. Das Max-Planck-Institut für demografische Forschung in Rostock hat genau das aus den Daten der Rentenversicherung herausgerechnet. Das Ergebnis: Wer eine niedrige Rente bezieht, erreicht im Schnitt den 80. Geburtstag nicht mehr, während Bezieher hoher Renten deutlich länger leben – und der Abstand zwischen beiden Gruppen ist über die Jahre gewachsen.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat für diesen Effekt einen nüchternen Namen gefunden. Es nennt ihn einen Bruch mit dem Äquivalenzprinzip. Die gesetzliche Rente beruht auf der Idee, dass die Höhe der Rente den eingezahlten Beiträgen entspricht. Das setzt aber voraus, dass alle innerhalb eines Jahrgangs ungefähr gleich lange leben. Tun sie nicht. Und weil die Ärmeren früher sterben, zahlen sie ein und beziehen kürzer. Vereinfacht gesagt: Bei der Rente wird ein Stück weit von unten nach oben umverteilt.
Halten wir das fest, bevor wir weitergehen. Die Gruppe, die 45 Jahre schafft, ist überdurchschnittlich oft die Gruppe, die früh und hart gearbeitet hat, die deshalb im Schnitt kürzer lebt und die deshalb ohnehin schon kürzer Rente bezieht als andere. Und ausgerechnet dieser Gruppe soll die Möglichkeit genommen werden, ein paar Jahre früher zu gehen.
Der ehrliche Einwand
An dieser Stelle muss ich gegen mein eigenes Argument anschreiben, sonst ist es nichts wert.
Denn die 45-Jahre-Rentner sind im Durchschnitt nicht die Ärmsten. Ihre durchschnittliche Rente lag Ende 2023 bei 1.604 Euro und damit höher als bei anderen Rentenarten. Der Grund ist simpel: Wer 45 Jahre durchhält, sammelt eben viele Entgeltpunkte. Wer diese Gruppe pauschal zu Bedürftigen erklärt, argumentiert unsauber.
Aber der Durchschnitt verdeckt die Spreizung. Von diesen 2,4 Millionen Menschen beziehen über 1,08 Millionen – also fast die Hälfte dieser Gruppe – weniger als 1.200 Euro im Monat. Besonders betroffen sind die ostdeutschen Länder. Genau deshalb kommt der Widerstand aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, und genau deshalb begründen ihn die dortigen Ministerpräsidenten damit, dass in Ostdeutschland besonders viele Menschen früh und durchgehend gearbeitet haben.
Das ist die ehrliche Fassung des Arguments. Nicht: Alle 45-Jahre-Rentner sind arm dran. Sondern: Eine pauschale Abschaffung trifft die belastete, ärmere Teilgruppe am härtesten – während die Kritik am „Frühverrentungsanreiz" eigentlich auf die gesünderen, besserverdienenden Bezieher zielt, die auch mit 67 noch gut könnten. Die Regel wird für die einen abgeschafft und trifft die anderen mit. Das ist keine Präzision. Das ist ein grober Kescher.
Die Härtefall-Falle
Der Kanzler hat für dieses Problem eine Antwort parat. Sie heißt Härtefallregelung. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann, soll früher gehen dürfen.
Das klingt sozial. Es ist eine Falle.
Eine Härtefallregelung ist ihrem Wesen nach eine Ermessensregelung. Ermessen bedeutet: Antrag, Nachweis, Begutachtung, Prüfung, im Zweifel Widerspruch und Klage. Es bedeutet, dass ein Mensch, der vierzig Jahre lang auf dem Bau war, am Ende seines Arbeitslebens einem Sachbearbeiter erklären muss, warum sein Rücken ein Härtefall ist und der des Kollegen vielleicht nicht. Es bedeutet, dass zwei Menschen mit derselben Biografie unterschiedlich behandelt werden, weil der eine das Verfahren durchsteht und der andere nicht.
Und hier schließt sich ein bitterer Kreis. Wer sich durch ein Antragsverfahren mit Gutachten und Widerspruchsfristen kämpfen kann, braucht Bildung, Beratung, oft anwaltliche Hilfe. Genau die Ressourcen, die in der belasteten Gruppe seltener vorhanden sind. Eine Härtefallregelung entlastet also tendenziell die, die sich wehren können – nicht zwangsläufig die, die es am nötigsten hätten. Sie verspricht Gerechtigkeit und liefert Bürokratie. Das will niemand, der ehrlich hinschaut.
Es gibt einen einfacheren Weg
Nun ist die wirtschaftliche Logik hinter der Reform nicht falsch. Die Gesellschaft altert, die Lebenserwartung steigt im Durchschnitt, und ein Rentensystem, das das ignoriert, gerät unter Druck. Wer das leugnet, macht es sich zu leicht. Die Frage ist nicht, ob das System sich anpassen muss. Die Frage ist, an welcher Stelle man dreht.
Die Kommission dreht am Kalenderalter. Sie hebt die Altersgrenzen an und will die entstehende soziale Schieflage hinterher über Ausnahmen wieder einfangen. Das ist der komplizierteste denkbare Weg: erst eine grobe Regel, dann ein Apparat, der ihre Härten im Einzelfall abmildert.
Es geht einfacher. Man dreht nicht am Alter, sondern an den Beitragsjahren.
Steigt die Regelaltersgrenze, steigt die Zahl der nötigen Beitragsjahre parallel mit. Die Frührente bleibt möglich, verschiebt sich aber im gleichen Takt wie alles andere. Dieser Weg hat drei Vorzüge – und keiner davon braucht eine Behörde.
Er ist diskriminierungsfrei durch Bauart. Die Regel fragt nicht nach Beruf, nach Gesundheit, nach Bildung. Sie fragt nach eingezahlten Jahren, sonst nichts. Kein Antrag, kein Gutachten, kein Ermessen.
Er trifft trotzdem die Richtigen. Wer mit 16 anfängt, erreicht die Schwelle früher als der, der mit 27 einsteigt – ganz ohne dass man Berufe klassifizieren müsste. Die Regel bildet die soziale Wirklichkeit ab, ohne irgendjemanden in eine Schublade zu stecken.
Und er ist demografisch ehrlich. Beide Gruppen tragen die Last der alternden Gesellschaft. Aber gemessen wird an der Lebensarbeitsleistung, nicht allein am Geburtsjahr. Der Akademiker geht später, der früh Eingestiegene früher – und beide rücken im selben Rhythmus nach hinten.
Keine absolute Gerechtigkeit
Ein Einwand bleibt, und ich nenne ihn selbst. Eine Anhebung der Beitragsjahre trifft die früh Eingestiegenen zeitlich zuletzt, weil sie noch mehr Jahre sammeln müssen. Man könnte, mit Statistiken in der Hand, feilen: nach Belastung, nach Branche, nach Lebenserwartungsgruppen. Man könnte versuchen, die letzten Prozentpunkte an Ungerechtigkeit auszuradieren.
Man sollte es nicht.
Denn jedes weitere Kriterium ist eine weitere Prüfstelle, ein weiteres Formular, ein weiterer Ermessensspielraum. Ein Regelwerk, das der absoluten Gerechtigkeit hinterherjagt, wird am Ende teurer sein als der Gerechtigkeitsgewinn, den es bringt – und undurchschaubarer für genau die Menschen, für die es gedacht ist. Bedürftigkeits- und Ermessensprüfungen sind verwaltungsökonomisch notorisch aufwendig im Verhältnis zu dem, was sie ausschütten.
Es gibt keine absolute Gerechtigkeit. Es gibt nur die Wahl zwischen einer klaren Regel mit sichtbaren Kanten und einem undurchschaubaren Apparat, der Gerechtigkeit verspricht und Willkür verwaltet. Ich nehme die klare Kante.
Die Abschaffung der Rente nach 45 Jahren in ihrer radikalen Form ist wirtschaftlich verständlich und sozial ein Fehler. Sie trifft die Falschen am härtesten, sie repariert das mit Bürokratie, und sie tut das alles, obwohl es einen einfacheren, faireren und billigeren Weg gäbe. Wer früh anfängt, hat schon länger gezahlt und lebt im Schnitt kürzer. Ihn nun auch noch länger zahlen zu lassen und ihm zum Trost ein Antragsformular zu reichen – das ist keine große Reform. Das ist eine schwache Leistung.
Fußnoten und Quellen
- Machtwort des Kanzlers nach der Kabinettsklausur Neuhardenberg, 26. August 2026; Zurückweisung des Vorstoßes der ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten; „Kernstück der Reform", Härtefälle vorbehalten. (dpa, mehrere Tageszeitungen, 26.8.2026)
- 2,4 Millionen Bezieher einer Rente nach mind. 45 Beitragsjahren (Ende 2023); Anteil an Neurenten 2023; Durchschnittsrente 1.604 Euro; über 1,08 Mio. unter 1.200 Euro. (Deutsche Rentenversicherung / ihre-vorsorge.de; ZDF-Recherche 2024; aufbereitet beim Deutschen Institut für Altersvorsorge)
- Lebenserwartung nach Einkommensgruppe: RKI auf SOEP-Basis 1992–2016, 8,6 Jahre (Männer) / 4,4 Jahre (Frauen). (bpb, Robert-Koch-Institut)
- Zusammenhang berufliche Belastung und Lebenserwartung: DIW-Studie im Auftrag des VdK.
- Rentenbezugsdauer und Restlebenserwartung nach Rentenhöhe: Max-Planck-Institut für demografische Forschung, Rostock.
- Bruch mit dem Äquivalenzprinzip / Umverteilung von unten nach oben: DIW Berlin.
- Betroffenheit Ostdeutschland als Begründung der CDU-Ministerpräsidenten. (Tagespresse, 26.8.2026)
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