Wasser für die Stadt, Rechte für den Konzern: der Maßstab, der nicht zur Physik passt

Der Durst der Stadt und die Rechnung des Landes

Warum Deutschlands Wasser überall zu reichen scheint – und trotzdem am falschen Ort fehlt

Seit 1873 fließt Wasser aus dem Vogelsberg nach Frankfurt.1 Damals war die Stadt zu schnell gewachsen für ihre eigenen Brunnen, und die Ingenieure zogen eine Leitung in die Berge, gut siebzig Kilometer weit. Sie taten es leise; die Wasserwerks-Ingenieure achteten darauf, bei der Erschließung der ersten Quellen nicht aufzufallen, um die Menschen im Vogelsberg nicht früh gegen sich aufzubringen.2 Das Misstrauen kam trotzdem, es kam nur später.

Im Dürresommer wird es sichtbar. Während Gemeinden am Vogelsberg ihre eigene Entnahme drosseln, laufen die Leitungen ins Rhein-Main-Gebiet weiter.3 Vor einigen Jahren trugen Aktivisten das Frankfurter Leitungswasser in Flaschen zurück in die Berge – ein Bild, das die Sache genauer trifft als jede Statistik. Das Wasser fließt bergab in die Metropole, und der Protest trägt es zu Fuß wieder hinauf.

Man kann diesen Konflikt als lokale Eifersucht abtun. Das wäre ein Fehler. Denn was sich am Vogelsberg zeigt, ist die Grundfrage der deutschen Wasserversorgung in den kommenden Jahrzehnten: nach welchem Maßstab wir entscheiden, wem ein Liter gehört, der an einem Ort aus dem Boden kommt und an einem anderen gebraucht wird.

Die Vorräte, nicht nur der Verbrauch

Über Wasser wird meist geredet, als ginge es um Sparsamkeit – kürzer duschen, den Rasen nicht sprengen. Der Verbrauch ist die eine Hälfte. Die andere, seltener genannte, ist das Dargebot: wie viel überhaupt nachkommt.

Rund siebzig Prozent des deutschen Trinkwassers stammen aus dem Grundwasser.4 Wie viel man ihm entnehmen kann, ohne die Quelle langfristig zu leeren, hängt daran, wie viel sich neu bildet – aus Regen, der versickert. Und hier zeigen die Zahlen des Umweltbundesamts eine Richtung: Für die Dekade 2011 bis 2020 ist der Rückgang des Grundwasserdargebots statistisch signifikant.5 In Rheinland-Pfalz ging die Neubildung binnen rund zwei Jahrzehnten um etwa ein Viertel zurück, mit zuletzt beschleunigter Tendenz.6 Die internationale Forschung spricht von Wasserknappheit, sobald die Entnahme zwanzig Prozent des erneuerbaren Dargebots übersteigt – eine Schwelle, die in Deutschland regional längst überschritten wird.7

An dieser Stelle widerspricht die Wasserwirtschaft. Der DVGW, der Fachverband der Versorger, hält der Alarmforschung entgegen: Eine Übernutzung finde in Deutschland nicht statt, dafür sorgten seit Jahrzehnten die genehmigten Entnahmen und der Vollzug der rund vierhundert Wasserbehörden; die Grundwasserkörper seien überwiegend in mengenmäßig gutem Zustand.8 Und tatsächlich sieht selbst das Umweltbundesamt beim mittleren Gesamtjahresabfluss der Gewässer bisher keinen deutschlandweit signifikanten Trend.9 Bezeichnend ist, dass sich sogar das Institut, das die vielzitierte Warnstudie erstellt hat, von deren zugespitzter Deutung distanziert: Grundwasserstress sei eine Vorwarnung, nicht schon Knappheit – der eigentliche Streit dreht sich darum, ob 30-jährige Mittelwerte der Vergangenheit noch als Grundlage für künftige Wasserrechte taugen.10

Der Einwand ist nicht falsch. Die bundesweite Bilanz stimmt. Nur beantwortet sie die falsche Frage. Denn niemand trinkt aus der bundesweiten Bilanz.

Die Fläche lügt nicht – sie schweigt nur zum Entscheidenden

Deutschland als Ganzes hat genug Wasser. Das ist rechnerisch richtig und praktisch bedeutungslos, weil Wasser nicht der Statistik folgt, sondern der Schwerkraft. Man kann es über achtzig, vielleicht hundert Kilometer in eine Metropole pumpen. Man kann das Dargebot der Alpen nicht nach Berlin oder Hamburg leiten, nur weil im Süden rechnerisch Überfluss herrscht. Die Leitung, die das könnte, gibt es nicht, und aus Gründen der Höhe, der Energie und der Kosten wird es sie nicht geben.

Deshalb misst die Wissenschaft Knappheit nicht am Land, sondern am Landkreis – der Grundwassergewinnungsindex wird für jede Kreis- und Stadtregion einzeln berechnet.11 Das ist kein Detail, sondern die eigentliche Einsicht: Die sinnvolle Einheit ist das Einzugsgebiet, der Grundwasserkörper, der Naturraum. Nicht die Landesgrenze, und schon gar nicht der nationale Durchschnitt.

Wer also sagt, Deutschland habe genug Wasser, hat recht – und sagt damit ungefähr so viel aus wie der Hinweis, im Mittel sei jeder Mensch bei guter Gesundheit. Der Mittelwert stimmt. Er hilft nur dem nicht, der gerade Fieber hat.

Der weite Blick, den wir den Städten längst zugestehen

Für Städte ist die überregionale Umverteilung selbstverständlich geworden. Frankfurt begründet seinen Zugriff auf das Vogelsberger Grundwasser mit einem klaren Argument: Die Versorgung des Rhein-Main-Gebiets mit rund 3,6 Millionen Menschen sei ohne dieses Vorkommen nicht möglich, erklärt das hessische Umweltministerium.12 Vogelsberg, Wetterau und Spessart liefern zusammen etwa die Hälfte des Frankfurter Bedarfs, ein weiteres gutes Drittel kommt aus dem Hessischen Ried, nur ein knappes Achtel aus Brunnen auf städtischem Grund.13 Das ist ein Anspruch, der über die Kreisgrenze hinausreicht – über den Ort, an dem das Wasser entspringt, hinweg zu den Menschen, die es hundert Kilometer entfernt brauchen. Und es ist ein anerkannter Anspruch: Die Versorgungssicherheit einer großen, entfernten Bevölkerung zählt mehr als die Nähe zur Quelle.

Solche Fernwassersysteme sind kein Frankfurter Sonderfall. Es gibt bereits viele Leitungen, die dicht besiedelte Räume aus entfernten Gebieten speisen, und ihre Bedeutung wird zunehmen – die Nationale Wasserstrategie nennt ausdrücklich den Bau von Fernwasserleitungskorridoren, um Wasser aus feuchten in trockene Regionen zu bringen.14 Der Grundsatz dahinter: Wer über eine Quelle entscheidet, muss über ihren Ort hinausdenken.

Man muss diesen weiten Blick nicht mögen. Die Menschen im Vogelsberg tun es nicht. Aber solange wir ihn den Städten zugestehen, haben wir uns auf ein Prinzip festgelegt – und das Prinzip lässt sich nicht nach Belieben wieder einklappen.

Wo der Maßstab plötzlich schrumpft

Denn genau das geschieht, sobald nicht eine Stadt, sondern eine Firma an der Quelle steht.

Im brandenburgischen Baruth übernahmen die Getränkehersteller Red Bull und Rauch 2023 die örtliche Abfüllquelle und sicherten sich beim zuständigen Wasserbetrieb eine Entnahmeerlaubnis über fünfundzwanzig Jahre, die rund 2,55 Millionen Kubikmeter Grundwasser umfasst.15 Nach Darstellung der klagenden Bürgerinitiative entfallen davon 92 Prozent auf die beiden Unternehmen; für die Bevölkerung blieben acht.16 Und der Ort ist kein Einzelfall im Grünen: Das Einzugsgebiet der Oberen Dahme, in dem Baruth liegt, gehört zu den Regionen, in denen die Grundwasserneubildung laut einer Potsdamer Studie seit 1980 um bis zu vierzig Prozent zurückgegangen ist; das Landesumweltamt führt den Fläming ausdrücklich unter den Gebieten mit stark fallenden Grundwasserständen.17 Das alles in einem der trockensten Bundesländer, wo laut BUND in fünfzehn von achtzehn Regionen Brandenburgs Grundwasserstress herrscht und in einzelnen Siedlungen bereits die Brunnen leerlaufen.18

Über diese Zahlen lässt sich streiten, und man sollte es ehrlich tun: Der Werkleiter des Versorgers widerspricht der Lesart, betont den Vorrang der Trinkwasserversorgung und wirft den Kritikern Unwahrheiten vor.19 Die Größenordnung ist belegt, ihre exakte Deutung nicht – auch, weil der Vertrag unter Verschluss steht.

Man muss der Gemeinde dabei nichts unterstellen. Eine klamme Kommune, die wenig besitzt und Arbeitsplätze braucht, verkauft, was sie hat – der Bürgermeister ist auf die gesicherten Stellen erkennbar stolz.20 Das ist eine eigene Geschichte, und sie handelt von der Kluft zwischen dem, was Kommunen leisten sollen, und dem, womit sie es bezahlen. Sie gehört nicht ganz hierher, aber sie steht hinter der Tür.

Doch der eigentliche Punkt liegt neben dem Zahlenstreit. Er liegt im Maßstab. Als Frankfurt Wasser aus der Ferne beanspruchte, zählte die entfernte Großstadt. Als in Baruth Rechte vergeben wurden, zählte allein der Ort: Sind die Einwohner versorgt? Was mit derselben Wassermenge geschieht – ob sie andernorts einer Siedlung fehlt, die morgen selbst auf Fernwasser angewiesen sein könnte –, fällt aus dem Blick. Der Horizont der Stadt reicht über Bundesländer. Der Horizont der Genehmigung endet am Ortsschild.

Dieselbe Ressource, zwei Maßstäbe – je nachdem, wer den Antrag stellt. Das ist keine Bosheit einzelner Behörden, sondern eine Unwucht im Recht selbst. Und sie hat eine erkennbare Schlagseite: Wo eine große, verstreute Bevölkerung im Wettbewerb mit einem einzelnen, gut organisierten Antragsteller steht, setzt sich verlässlich der durch, der eine Adresse, einen Anwalt und einen Vertrag hat.

Wer entscheidet – und wer nur prüft

An dieser Stelle taucht die Bundespolitik auf, und sie taucht schwächer auf, als man erwarten würde.

Wasserrecht ist Ländersache. Nach dem Grundgesetz liegt die Kompetenz grundsätzlich bei den Ländern; der Bund kann für den Wasserhaushalt zwar Regeln setzen, doch die Länder dürfen nach Artikel 72 Absatz 3 davon abweichen – außer bei stoff- und anlagenbezogenen Regelungen, die zum abweichungsfesten Kern des Gewässerschutzes zählen.21 Ein Entnahmeentgelt gehört nicht zu diesem Kern. Entschieden wird ohnehin unten: Die Entnahmeerlaubnis erteilt die Kommune über ihren Betrieb, die Menge genehmigt das Land. Der Bund verteilt keine Quellen, und der Bundesumweltminister kann keine zurückholen.

Was er in der Hand hält, ist eine einzige Stellschraube – und sie dreht langsam. Die Nationale Wasserstrategie sieht in ihrem Aktionsprogramm vor, ein bundeseinheitliches Wasserentnahmeentgelt zu prüfen.22 Zu prüfen: Das zuständige Forschungsvorhaben des Umweltbundesamts läuft bis Februar 2027,23 und die Maßnahmen des Aktionsprogramms sollen erst bis 2030 schrittweise greifen.24 Carsten Schneider, seit Mai 2025 im Amt, ist damit die Figur, an der sich die Lage gut zeigen lässt: Er ist nicht untätig – das bundesweite Niedrigwasser-Informationssystem etwa stellt sein Haus gerade vor.25 Aber sein wirksamster Hebel gegen das Grundproblem ist ein Prüfauftrag mit einem Zeithorizont, in dem manche Brunnen schon nicht mehr fördern.

Es wäre unfair, ihm daraus einen Vorwurf zu machen. Der Minister prüft genau die Frage, um die es geht. Nur liegt zwischen einer geprüften Frage und einer geänderten Wirklichkeit ein föderaler Instanzenweg – und an dessen Ende steht die Abweichungskompetenz der Länder, die selbst ein fertiges Bundesgesetz wieder relativieren kann.

Was man erst erklagen muss, um es zu wissen

Über all das ließe sich leichter urteilen, wenn man die Verträge kennen würde. Man kennt sie nicht. Die Stadt Baruth verweigert die Einsicht und beruft sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; eine Bürgerin klagt, unterstützt von einer Transparenzorganisation, vor dem Verwaltungsgericht Potsdam auf Herausgabe.26

Bemerkenswert ist die Grundlage dieser Klage. Sie stützt sich auf das Umweltinformationsgesetz – und das kennt keine Hürde der persönlichen Betroffenheit.27 Jeder darf fragen, ohne ein eigenes Interesse nachweisen zu müssen, gerade weil Umweltschäden diffus wirken, verzögert und über Grenzen hinweg. Das Recht hat hier verstanden, was der ganze Fall vorführt: Bei Wasser ist fast niemand einzeln und sofort betroffen, und viele sind es zugleich und später. Ein Vertrag über eine Fördermenge, die einer Region über ein Vierteljahrhundert entnommen wird, ist keine Privatsache zwischen Rathaus und Konzern. Er ist eine Umweltinformation.

Und doch reicht dieser voraussetzungslose Anspruch nicht, um die Papiere auf den Tisch zu legen. Es braucht eine Klägerin, eine Organisation im Rücken, ein Gericht und ein Jahr Verfahren – und das im günstigen Fall, in dem das Gesetz noch niemanden nach seinem Interesse fragt.

Die Lücke, die keine Formel schließt

Bliebe es bei der Diagnose, wäre die Lösung einfach: ein bundeseinheitlicher Maßstab, der jede Quelle im Horizont ihres Einzugsgebiets und der daran anschließbaren Fernwasser-Reichweite bewertet – nicht mehr nur am Ortsschild, aber auch nicht an der Bundesgrenze. Das wäre die physikalisch ehrliche Mitte zwischen dem zu engen und dem zu weiten Blick.

Nur schließt auch diese Mitte die Lücke nicht. Denn ein Entnahmeentgelt bepreist das Wasser – es verteilt es nicht. Es macht den Liter teurer, doch ob eine Quelle für ein Vierteljahrhundert vergeben wird und in welcher Menge, entscheidet es nicht. Für einen Getränkekonzern ist ein Aufschlag von Cent je Kubikmeter kalkulierbar; für die Gemeinde, die verkauft, ist er am Ende sogar eine zusätzliche Einnahme. Der Bund kann den Preis eines Liters angleichen. Über die Vergabe der Quelle sitzt er nicht am Tisch.

Bleibt eine Frage, die weder Ministerium noch Verband bisher beantwortet haben – und die man den Menschen im Vogelsberg wie denen in Baruth stellen müsste: Wenn wir akzeptieren, dass das Wasser einer Region hundert Kilometer weit zu einer Stadt fließen darf, warum akzeptieren wir dann nicht, dass dieselbe Region gefragt wird, bevor ihre Quelle für ein Vierteljahrhundert einer Firma gehört?


1. Wikipedia/Stadtchronik Frankfurt, Wasserpark: Eröffnung der ältesten Vogelsberg-Fernwasserleitung am 22. November 1873. Link

2. RiffReporter, „Wie Frankfurt seit langem vom fernen Vogelsberg lebt“ (Recherche Kluge/Schramm): Beginn der Quellensuche im 19. Jahrhundert; die Techniker achteten darauf, bei der Erschließung nicht aufzufallen. Link

3. Osthessen-News: Trotz Entnahmeverbots aus Gewässern im Vogelsbergkreis wird Vogelsberger Wasser weiter ins Rhein-Main-Gebiet gepumpt. Link

4. Umweltbundesamt (UBA): Rund 70 Prozent des Trinkwassers in Deutschland stammen aus Grundwasser. Link

5. UBA, Projekt WADKlim (2024): Der Rückgang des Grundwasserdargebots in der Dekade 2011–2020 ist statistisch signifikant, jedoch räumlich variabel. Link

6. Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz: Rückgang der Grundwasserneubildung um etwa 25 Prozent; von rund 1,6 auf etwa 1,2 Milliarden Kubikmeter jährlich. Das LfU spricht von einem seit rund 20 Jahren signifikanten Rückgang. Link

7. Wissenschaftlicher Konsens (UBA-Grundwassergewinnungsindex): Wasserknappheit ab einer Entnahme von 20 Prozent des erneuerbaren Dargebots. Link

8. DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches), Hauptkritikpunkte an der BUND-Studie „Grundwasserstress in Deutschland“: Eine Übernutzung finde in Deutschland nicht statt; Grundwasserkörper zu einem Großteil in mengenmäßig gutem Zustand. [interessengeleitet – Branchenverband] Link

9. UBA-WADKlim-Bericht: bisher kein deutschlandweit signifikanter Trend beim mittleren Gesamtjahresabfluss der Gewässer. Link

10. ISOE (Institut für sozial-ökologische Forschung), Stellungnahme zur eigenen BUND-Grundwasserstudie: Grundwasserstress ist als Vorwarnung zu verstehen, nicht als Knappheit; struktureller oder akuter Stress in 201 von 401 Landkreisen. Kern der Debatte ist die Frage der Stationarität – ob 30-jährige Mittelwerte der Vergangenheit als Grundlage künftiger Wasserrechte taugen. Link

11. UBA: Der Grundwassergewinnungsindex (GWGI) wird auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (NUTS-3) berechnet. Link

12. Hessisches Umweltministerium: Die Wasserversorgung im Rhein-Main-Gebiet (ca. 3,6 Mio. Menschen) ist ohne das Grundwasservorkommen im Vogelsberg nicht möglich. Link

13. Anteile am Frankfurter Bedarf (Vogelsberg/Wetterau/Spessart ca. 50 %, Hessisches Ried ca. 36 %, städtische Brunnen ca. 11 %; Stadtwald-Gewinnung heute ca. 25 %). Link, Link

14. Deutscher Bundestag, Beratung der Nationalen Wasserstrategie: Bau von „Fernwasserleitungskorridoren“, um Wasser aus feuchten in trockene Regionen zu bringen. Link

15. FragDenStaat, Klage-Dokumentation Baruth: Entnahmeerlaubnis über 25 Jahre beim Wasserbetrieb WABAU, rund 2,55 Mio. m³ Grundwasser. Link

16. FragDenStaat / Berliner Zeitung: 92 Prozent der genehmigten Menge für die Unternehmen, acht Prozent für die Bevölkerung (Angabe der Kritiker; Vertrag nicht öffentlich). [interessengeleitet – NGO] Link

17. Francke/Heistermann, Universität Potsdam, „Groundwater recharge in Brandenburg is declining“ (Natural Hazards and Earth System Sciences, 2025): Rückgang der Grundwasserneubildung seit 1980 um bis zu 40 Prozent; untersuchtes Einzugsgebiet u. a. Obere Dahme (Teltow-Fläming). Landesamt für Umwelt Brandenburg: stark fallende Grundwasserstände u. a. im Fläming. Link, Link

18. BUND Brandenburg, Grundwasserstudie 2025: in 15 von 18 Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs Grundwasserstress. [interessengeleitet – NGO, auf ISOE-/UBA-Methodik gestützt] Link

19. WABAU-Werkleiter, öffentlicher Faktencheck (November 2025): Vorrang der Trinkwasserversorgung; Widerspruch gegen die Lesart der Kritiker. Link

20. dpa / zfk.de: Bürgermeister Peter Ilk (parteilos) äußert sich stolz über die gesicherten Arbeitsplätze. Link

21. Grundgesetz Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 GG (Abweichungskompetenz Wasserhaushalt, ohne stoff- oder anlagenbezogene Regelungen); Art. 74 Abs. 1 Nr. 32 GG; BUND-Kurzgutachten. Link

22. Nationale Wasserstrategie / Aktionsprogramm Wasser, Aktion 11: Prüfung der Weiterentwicklung und bundesweiten Einführung von Wasserentnahmeentgelten (Harmonisierung, ggf. Bundesregelung). Link

23. UBA-Forschungsvorhaben „Überprüfung von Harmonisierungsmöglichkeiten der Wasserentnahmeentgelte“, Laufzeit Januar 2025 – Februar 2027. Link

24. BMUKN / UBA: Die 78 Maßnahmen des Aktionsprogramms Wasser sollen bis 2030 schrittweise umgesetzt werden. Link

25. BMUKN: Vorstellung des bundesweiten Niedrigwasser-Informationssystems (NIWIS), entwickelt bei der Bundesanstalt für Gewässerkunde. Link

26. RBB / Berliner Zeitung / Tagesspiegel: Klage einer Privatperson (unterstützt von FragDenStaat) vor dem Verwaltungsgericht Potsdam auf Einsicht; Stadt beruft sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Link

27. FragDenStaat: Grundlage der Klage ist das Umweltinformationsgesetz; das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen überwiege selbst bei Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen. Link


Stand: Juli 2026
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