Versprechen oder Rechnung? – Schlussbemerkung

Versprechen oder Rechnung? – Schlussbemerkung

Fünfzehn Monate später: Was aus den Versprechen wurde

Sieben Teile lang haben wir die Wahlprogramme behandelt, als läge die Wahl noch vor uns. Das war Absicht. Wir wollten wissen, was die Parteien versprechen, bevor die Wirklichkeit ihr Urteil spricht. Jetzt drehen wir die Uhr vor. Seit der Bundestagswahl im Februar 2025 sind mehr als fünfzehn Monate vergangen — eine Regierung ist im Amt, Gesetze sind beschlossen, andere sind grandios gescheitert. Zum ersten Mal lässt sich also die Frage beantworten, die über jedem Kreuz auf jedem Wahlzettel schwebt: Was bleibt von einem Versprechen übrig, wenn es auf den Widerstand der Realität trifft?

Eine Antwort vorweg, damit klar ist, wohin die Reise geht: Ein Wahlprogramm ist beides — ein Versprechen und eine Rechnung. Aber die Rechnung kommt zuverlässiger als das Versprechen. Das ist der rote Faden dieses Schlussteils.

Bevor wir loslegen, müssen wir eine Sache sauber auseinanderhalten — sonst wird das ganze Urteil schief. Es klingt verlockend einfach zu sagen: „Die Regierung hat das gemacht.“ Aber so funktioniert ein Parlament nicht, und wer es so erzählt, macht es sich zu leicht — und wird allen Beteiligten unfair.

Es gibt drei Ebenen, auf denen Verantwortung entsteht, und sie liegen nicht übereinander.

Die erste Ebene ist die Regierungsmehrheit. Seit Mai 2025 regiert eine Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Kanzler Friedrich Merz, das Drehbuch heißt Koalitionsvertrag und trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland“. Diese Mehrheit trägt die Verantwortung für das, was beschlossen wird. Das ist der Kern der Demokratie: Wer die Mehrheit hat, gestaltet — und wer gestaltet, haftet dafür. CDU/CSU und SPD stehen deshalb im Mittelpunkt jeder Bilanz. Völlig zu Recht.

Die zweite Ebene ist das einzelne Mandat — und die wird gern vergessen. Jede und jeder Abgeordnete ist nach dem Grundgesetz nur dem eigenen Gewissen verpflichtet, an Weisungen nicht gebunden.[1] Das ist keine Sonntagsrede, das hat handfeste Folgen. Es bedeutet, dass eine Mehrheit, die auf dem Papier steht, im entscheidenden Moment zerbröseln kann, wenn ein paar Abgeordnete nicht mitziehen. Und die Mehrheit von Schwarz-Rot war von Anfang an dünn — gerade mal etwa zwölf Stimmen Polster.[2] Das verschiebt die Macht: Schon eine kleine Gruppe von Abweichlern kann ein Gesetz kippen. Wir werden gleich sehen, wie real das war.

Die dritte Ebene ist die Mathematik der Mitbestimmung. Viele Gesetze brauchen die Länder, also den Bundesrat. Und wer das Grundgesetz ändern will, braucht eine Zweidrittelmehrheit — in Bundestag und Bundesrat. Dort gelten andere Mehrheiten, als die Regierung sie allein herstellen kann. Genau das war, wie schon in Teil 5 angekündigt, das Nadelöhr, durch das die ganz großen Vorhaben mussten. Und ausgerechnet das erste Riesengesetz dieser Wahlperiode ging durch ein Nadelöhr, das die neue Regierung nicht einmal selbst in der Hand hatte.

Mit dieser Dreiteilung im Kopf — die Mehrheit verantwortet, die einzelnen Stimmen verschieben, die Länder- und Verfassungslogik erzwingt eigene Mehrheiten — gehen wir jetzt die großen Themen durch. Bei jedem stellen wir dieselben drei Fragen: Was wurde entschieden? Wer stand wie dazu? Und das Wichtigste: Hat das Versprechen aus den ersten sieben Teilen gehalten — oder ist es genau dort gebrochen, wo wir die Sollbruchstelle vermutet hatten?

Die Schuldenbremse: der Bruch, der kam, bevor die Regierung da war

Teil 1 hatte die Schuldenbremse zur Wasserscheide des ganzen Feldes erklärt: festhalten, lockern oder abschaffen — an dieser einen Frage schied sich alles. Und Teil 5 hatte gewarnt: Jede Änderung braucht eine Zweidrittelmehrheit, die keiner allein hat. Beides traf ein. Nur schneller und überraschender, als es irgendein Programm hatte ahnen lassen.

Denn der erste große Beschluss fiel, bevor die neue Regierung überhaupt im Amt war. Im März 2025 traf der alte, gerade abgewählte Bundestag eine der größten Grundgesetzänderungen der jüngeren Geschichte und lockerte die Schuldenbremse. Seither zählen Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent der Wirtschaftsleistung nicht mehr gegen die Schuldenregel — und es wurde ein Sondertopf von 500 Milliarden Euro geschaffen, über zwölf Jahre, für Infrastruktur und Klimaneutralität. 512 Abgeordnete stimmten dafür, 206 dagegen.[3]

Hier sieht man die dritte Verantwortungsebene wie unter dem Brennglas. CDU/CSU und SPD hatten im alten Bundestag keine Zweidrittelmehrheit. Sie brauchten die Grünen — und bekamen sie erst, nachdem die den Entwurf kräftig nachverhandelt hatten, unter anderem zugunsten der Klimaneutralität. Das ist exakt die Konstellation, die Teil 5 als Normalfall beschrieben hatte: Wer ans Grundgesetz will, ist auf andere angewiesen. Parallel versuchten mehrere FDP-Landtagsfraktionen, das Ganze über Landesverfassungsgerichte noch zu stoppen — ohne Erfolg. Im Bundesrat fiel die nötige Zweidrittelmehrheit mit 53 Stimmen.[4]

Jetzt kommt der Teil, der vielen im Gedächtnis geblieben ist — und der erklärt, warum diese Geschichte bis heute nachwirkt. Die Union hatte im Wahlkampf geworben mit dem Versprechen, an der Schuldenbremse festzuhalten. „Keine neuen Schulden“, so stand es in Teil 1. Wenige Wochen nach der Wahl trug dieselbe Union die größte Lockerung dieser Bremse seit ihrer Erfindung mit. Ist das ein glatter Wortbruch? Im engen Sinn nicht — der normale Haushalt bleibt weiter unter der Regel, die neuen Milliarden laufen über Sondertöpfe und Ausnahmen. Aber es ist eine kräftige Bewegung weg vom Wahlkampfton. Und sie hat von Anfang an Gift in die Koalition geträufelt. Später deutete ausgerechnet der Innenminister an, der Unmut der eigenen Fraktion in späteren Konflikten habe auch mit dieser frühen Kehrtwende zu tun gehabt. Die Bruchstelle aus Teil 1 war also nicht nur eine im Haushalt. Sie war eine im Vertrauen.

Die Rente: das Problem, das alle kennen und keiner anpackt

Es gibt ein Thema, das sich durch diese ganze Serie zog wie ein Riss durch eine Wand, den man immer wieder überstreicht: die Rente. Jeder sieht ihn. Jeder weiß, dass er tiefer geht. Und fast jeder Anstrich tut so, als wäre damit das Problem behoben.

Worum geht es? Im Kern um eine einfache, unbequeme Rechnung. Immer mehr Menschen gehen in Rente, immer weniger zahlen ein. Denn das Geld, das heute an die Rentnerinnen und Rentner fließt, kommt nicht aus einem Sparschwein, das jemand vor vierzig Jahren gefüllt hat — es kommt von denen, die heute arbeiten. Schrumpft die Gruppe der Einzahler und wächst die der Empfänger, klafft eine Lücke. Diese Lücke ist keine Meinung. Sie ist Mathematik.

Im Dezember 2025 entschied der Bundestag, wie er mit dieser Lücke umgeht — und die Antwort lautete: erst mal zuhalten. Das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 Prozent. Im Klartext: Die Renten steigen weiter ungefähr im Gleichschritt mit den Löhnen, statt langsamer.[5] Für die mehr als zwanzig Millionen Menschen mit einer Rente ist das eine gute Nachricht, schwarz auf weiß. Bezahlt wird sie mit Steuergeld — allein 2031 mit rund elf Milliarden Euro. Und mit etwas, das in keiner Haushaltszeile steht: mit der Rechnung, die später kommt.

An genau diesem „später“ entzündete sich der Streit — und zwar mitten in der Regierung. Eine Gruppe jüngerer Unionsabgeordneter, die „Junge Gruppe“, stellte sich quer. Ihr Einwand war im Grunde das, was viele Jüngere denken, sobald das Wort Rente fällt: Schön für die, die jetzt dran sind — aber wer zahlt das, wenn ich alt bin? Sie rechneten vor, dass das festgehaltene Niveau ab 2032 jährlich rund fünfzehn Milliarden Euro zusätzlich kosten könnte, und dass diese Last vor allem die Jungen trägt. Es war kein Streit zwischen Regierung und Opposition. Es war ein Streit zwischen heute und morgen — ausgetragen in einer einzigen Fraktion.

Die Abstimmung wurde zur Zitterpartie. Hält die eigene Mehrheit? Am Ende stimmten 318 dafür, 225 dagegen, 53 enthielten sich — gerade so über der Linie, die der Kanzler brauchte.[6] Spannend war, wer wie dagegen war. AfD, Grüne und Linke lehnten ab oder enthielten sich, aber aus genau entgegengesetzten Richtungen. Der Linken war das Gesetz nicht zu teuer, sondern zu billig: 48 Prozent seien das „absolute Minimum“, eigentlich wolle man 53. Da stand also eine Oppositionspartei, die der Regierung am liebsten noch mehr abgetrotzt hätte — während die Rebellen in den eigenen Reihen fanden, es sei längst zu viel. Dasselbe Gesetz, von zwei Seiten unter Beschuss, aus gegensätzlichen Gründen.

Und die Menschen draußen? Gespalten — und das mit gutem Grund, denn es kommt buchstäblich darauf an, wo im Leben man gerade steht. Wer kurz vor der Rente steht oder schon drin ist, hört vor allem Verlässlichkeit, und die wiegt schwer. Wer dreißig ist, hört eine Zusage, deren Rechnung mit dem eigenen Namen drauf erst in zwanzig Jahren aufgemacht wird. Beide haben nicht unrecht. Sie stehen nur an verschiedenen Stellen derselben Wand — der eine vor dem frisch überstrichenen Fleck, der andere dahinter, wo der Riss weiterläuft.

Vom Bürgergeld zur Grundsicherung: hier setzt sich eine klare Linie durch

Die Grundsicherung war in Teil 2 und 3 das Feld, auf dem die Menschenbilder am härtesten aufeinanderprallten: Vertrauen geben oder Gegenleistung verlangen? „Fördern“ oder „Fordern“? In den fünfzehn Monaten ist diese Frage entschieden worden — und zwar deutlich in Richtung der Union.

Im Dezember 2025 beschloss das Kabinett, aus dem Bürgergeld eine „Neue Grundsicherung“ zu machen; ab Januar 2026 beriet der Bundestag, ab Juli 2026 tritt sie schrittweise in Kraft.[7] Der Kern in einem Satz: schärfere und schnellere Strafen bei Pflichtverletzungen, mehr Nachdruck auf „Fordern“, Vorrang für die schnelle Vermittlung in Arbeit — bei gleichen Regelsätzen. Beobachter nannten es eine Abkehr vom Bürgergeld und eine Rückkehr zur Hartz-IV-Logik, in Teilen sogar darüber hinaus. Das ist die Linie, die Teil 3 der Union zugeordnet hatte: Wer arbeiten kann, soll spüren, dass sich der Schritt in den Job lohnt — und dass Nichtstun Folgen hat.

Ein technisches Detail erklärt, warum diese Linie hier so glatt durchlief — und es lohnt sich, das zu verstehen, weil es bei anderen Themen genau umgekehrt war. Dieses Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.[8] Die Regierung konnte also allein entscheiden, ohne die Länder, ohne Zweidrittel-Arithmetik. Deshalb trägt das Ergebnis ihre unverwischte Handschrift. Merken Sie sich diese Unterscheidung: Wo die Koalition allein durchregieren kann, sieht man ihren wahren Willen. Wo sie auf andere angewiesen ist, sieht man Kompromisse. Beides in derselben Bilanz.

Die anderen Parteien bezogen klar Stellung, aktenkundig. Die Grünen brachten Gegenanträge ein, die ihr Programm aus Teil 2 spiegeln: Minijobs in richtige, sozialversicherte Jobs umwandeln; Familien mit Kindern von Sanktionen ausnehmen; armutsfeste Regelsätze für Kinder. Die Linke kündigte einen Antrag mit dem Titel „Sanktionen stoppen“ an — die konsequente Verlängerung ihrer Idee einer Grundsicherung ohne Strafen aus Teil 3. Eine besondere Verschärfung trifft Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 gekommen sind: Sie bekommen künftig die niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.[9] Die Grünen hielten dagegen, das spare unterm Strich kein Geld, sondern erschwere nur die Integration.

Und die Stimmung im Land? Hier steht die Mehrheit der Regierung näher als bei der Rente. Schon vor der Wahl wünschten sich viele Menschen klarere Regeln und sichtbare Gegenleistung beim Sozialstaat — die Reform trifft also einen verbreiteten Nerv. Zugleich gibt es lauten Widerspruch von Gewerkschaften und Sozialverbänden, die vor „Sozialpolitik mit erhobenem Zeigefinger“ warnen. Es ist, wie Teil 3 schon sagte, weniger ein Streit über Fakten als über Menschenbilder. Und in diesem Streit steht eine Mehrheit der Bevölkerung eher auf der Seite der Regierung als auf der ihrer Kritiker.

Wirtschaft und Steuern: entlastet wurde, wer eine Firma hat

Teil 1 hatte bei Union und FDP denselben wunden Punkt markiert: kräftig entlasten und gleichzeitig an der Schuldenbremse festhalten — ohne offen zu sagen, wie die Lücke dazwischen geschlossen wird. In der Praxis wurde diese Lücke geschlossen. Nur eben auf eine Art, die nicht jeder zu spüren bekam.

Schon im Sommer 2025 brachte die Koalition den „Investitions-Booster“ auf den Weg: Unternehmen dürfen Anschaffungen schneller von der Steuer absetzen, E-Autos im Betrieb fast komplett im ersten Jahr, die Forschungsförderung wächst — und ab 2028 sinkt Schritt für Schritt die Körperschaftsteuer, sodass Firmen ab 2032 spürbar weniger zahlen.[10] Das ist der wirtschaftsfreundliche Kern aus Teil 1 und 6, in Gesetzesform gegossen.

Wer wie abstimmte, zeigt wieder das vertraute Muster der wandernden Mehrheiten. Beschlossen haben es CDU/CSU und SPD, gegen Grüne und Linke, bei Enthaltung der AfD.[10] Diese Enthaltung ist aufschlussreich: Eine Partei, die selbst dicke Unternehmensentlastungen fordert, kann schlecht offen dagegen sein — will das Lob aber auch nicht der Regierung gönnen. Die Enthaltung ist die parlamentarische Form von „Ja, aber nicht von euch.“ Grüne und Linke lehnten ab, weil ihnen die Entlastung zu einseitig auf der Firmenseite lag.

Und dann kam die Stelle, an der das Versprechen riss — genau dort, wo Teil 1 den Riss vorhergesagt hatte: an der Kasse. Im Koalitionsvertrag stand schwarz auf weiß, die Stromsteuer werde „für alle“ auf das europäische Minimum gesenkt. Eingelöst wurde das nicht. Heruntergesetzt wurde die Stromsteuer nur für die Industrie und das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Für den normalen Haushalt — für die Stromrechnung, die bei Ihnen auf dem Küchentisch liegt — blieb sie, wo sie war.[11] Begründung: Das Geld reicht nicht. Auch die versprochene Einkommensteuersenkung für kleine und mittlere Einkommen wurde auf „die Mitte der Wahlperiode“ verschoben und ist bis heute nicht da. Das ist die Auflösung der Spannung aus Teil 1, und sie ist unbarmherzig logisch: Wenn man entlasten will, die Schuldenbremse im normalen Haushalt hält und das Geld knapp ist, dann fällt die Entlastung für die breite Masse zuerst hinten runter. Genau so kam es.

Die wirtschaftliche Stimmung im Land ist entsprechend gedrückt. Die Sorge um die Wirtschaft war schon im Wahlkampf eine der größten, und sie ist geblieben; einen Aufschwung, den man im eigenen Geldbeutel merkt, spüren die wenigsten. Dass Firmen entlastet wurden, während die versprochene Erleichterung beim Strompreis und bei der Einkommensteuer auf sich warten lässt, verstärkt bei vielen ein altes, bitteres Gefühl: Die Erleichterung kommt — nur woanders an. Das ist der politisch teuerste Effekt eines an sich verteidigbaren Kurses. Man mag ökonomisch gute Gründe haben, zuerst die Unternehmen zu stärken. Aber wer noch auf seine eigene Entlastung wartet, dem sind gute Gründe ein schwacher Trost.

Energie: viel Bewegung, wenig Tempo — und ein Versprechen, das sich selbst widerspricht

Bei der Energie bestätigte sich der Befund aus Teil 4 und 5 fast schon lehrbuchhaft — und gleich auf zwei Ebenen: beim Tempo und bei der Frage, wer eigentlich steuert, Staat oder Markt.

Fangen wir beim Tempo an. An einzelnen Stellen handelte die Regierung früh und sichtbar: Netzentgelte runter, die Gasspeicherumlage abgeschafft, die Stromsteuer für die Industrie gesenkt, ein Industriestrompreis auf den Weg gebracht. Das sind echte Entlastungen — aber gezielte, auf die stromhungrige Industrie gemünzte. Für alle anderen, das sahen wir gerade, blieb die große Senkung aus.

Die wirklich großen Brocken aber — die Gesetze, die über die Stromversorgung der nächsten Jahre entscheiden — brauchten genau so lange, wie Teil 5 es für komplizierte Vorhaben vorausgesagt hatte: ewig. Erst rund ein Jahr nach Amtsantritt, im April 2026, einigte sich die Koalition überhaupt im Grundsatz auf das große Paket aus Kraftwerksstrategie, Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und Netzausbau. Das zentrale Gesetz, das neue Kraftwerke ermöglichen soll, schaffte es erst im Mai 2026 durchs Kabinett. Die ersten Ausschreibungen für neue, jederzeit abrufbare Kraftwerksleistung sind für Herbst 2026 geplant; der Mechanismus, der das dauerhaft finanzieren soll, läuft frühestens 2032. Und als wäre das nicht langsam genug, hängt das Ganze noch an einer Genehmigung aus Brüssel — die EU-Kommission muss zustimmen, weil es um staatliche Beihilfen geht. Das ist, nebenbei, genau die europäische Verflechtung, die Teil 6 beschrieben hat: Selbst wo Deutschland will, kann es nicht einfach allein. Energiepolitik, das zeigt sich hier in aller Deutlichkeit, ist kein Federstrich. Es ist ein Marathon über Jahre — und was jetzt beschlossen wurde, wird seine Wirkung erst lange nach dieser Bilanz zeigen.

Noch interessanter als das Tempo ist aber, was inhaltlich passierte — weil die Regierung hier in einen Widerspruch zu ihrem eigenen Wahlversprechen geriet. Teil 4 hatte die Union klar ins Lager „der Markt soll's richten“ eingeordnet: Der Staat setze den Rahmen, schreibe aber nicht die Technik vor. Technologieoffenheit, hieß das Zauberwort. Das tatsächliche Gesetz macht an einem entscheidenden Punkt das Gegenteil. Es verlangt, dass ein gefördertes Kraftwerk mindestens zehn Stunden am Stück unter Volllast Strom liefern kann — eine Hürde, die Batteriespeicher praktisch ausschließt und die wie maßgeschneidert für Gaskraftwerke ist. Die Branche protestierte: Das sei das glatte Gegenteil von Technologieoffenheit, das seien detaillierte staatliche Vorgaben statt freiem Wettbewerb der besten Lösung. Hier regiert die Union, zugespitzt gesagt, staatsgläubiger als ihr eigenes Programm. Das ist keine Schwäche aus Unvermögen, sondern eine bewusste Wahl: Im Konflikt zwischen dem schönen Prinzip der Technologieoffenheit und dem harten Ziel, im Winter genug abrufbaren Strom zu haben, gewann das harte Ziel. Aber es ist ein Musterbeispiel dafür, wie ein Wahlkampf-Prinzip an der Regierungsbank weich wird — und genau die Sorte verdeckter Spannung, die Teil 7 vom ehrlich offengelegten Zielkonflikt unterschieden hatte.

Und damit schließt sich an der Energie der Kreis zur größten Frage aus Teil 6 — der Abhängigkeit. Wer auf neue Gaskraftwerke setzt, muss eine Frage beantworten, die das ganze sechste Kapitel durchzog: Woher kommt das Gas? An dieser Antwort entscheidet sich, ob Deutschland die fossile Importabhängigkeit, deren Preis es im Energieschock schmerzhaft gelernt hat, einfach um ein weiteres Jahrzehnt verlängert — nur mit neuen Lieferanten statt der alten. Die Regierung verweist darauf, dass die neuen Kraftwerke „wasserstofffähig“ seien, also später auf klimaneutrale Gase umgestellt werden könnten. Vielleicht. Ob dieser Umstieg gelingt, weiß heute niemand. Sicher ist nur eines: Die Verwundbarkeit, die Teil 6 in den Mittelpunkt rückte, ist mit dieser Strategie nicht beseitigt. Sie ist vertagt — als Wette darauf, dass die Wasserstoff-Welt rechtzeitig fertig wird.

Migration: hier wurde schnell geliefert — und früh ein Tabu gestreift

Während die Energie zäh vorankroch, ging es bei der Migration schnell und sichtbar. Und hier zeigte sich schon vor der Regierungsbildung die brisanteste Variante der wandernden Mehrheiten.

Bereits im Januar 2025 brachte die Union einen Antrag zur Verschärfung des Asylrechts in den Bundestag — und der bekam eine Mehrheit von 348 Stimmen, getragen auch von der AfD.[12] Das war ein Tabubruch, denn Merz hatte eine Zusammenarbeit mit der AfD kategorisch ausgeschlossen. Dass ein Unionsantrag erstmals mit AfD-Stimmen durchging, hat die politische Debatte vergiftet und das Misstrauen zwischen den späteren Koalitionspartnern früh beschädigt — ein Riss, der lange nachhallte. In der Regierungszeit selbst zog die Koalition die Linie durch; nach Darstellung der Union sanken die Asylanträge im Jahresvergleich um rund 60 Prozent. Migration ist damit das Feld, auf dem die Regierung am ehesten harte, vorzeigbare Ergebnisse präsentieren kann.

Warum gerade hier so viel Tempo? Die Antwort liegt in der Stimmung. Migration war über die ganze Zeit eines der beiden größten Sorgenthemen der Menschen, zeitweise das größte; eine deutliche Mehrheit wünschte sich seit Langem eine striktere Politik. Hier trifft die Regierung also eine breite Erwartung — und sichtbare Zahlen wie der Rückgang der Anträge wirken sofort. Es ist kein Zufall, dass die Koalition dort am entschlossensten auftrat, wo die Erwartung am eindeutigsten war. Und dort zögerte, wo sie erst hätte liefern müssen, um Beifall zu bekommen — siehe Strompreis.

Das Gesamtbild: zerstritten, unbeliebt — und trotzdem näher am Programm, als man denkt

Wer diese fünfzehn Monate zusammenfasst, stößt auf ein Paradox. Diese Regierung gilt als zerstritten und ist unbeliebt — und hat trotzdem ein erstaunlich großes Stück ihrer Linie tatsächlich umgesetzt.

Der Streit ist nicht zu übersehen, er fand vor aller Augen statt. Der erste Versuch, Merz zum Kanzler zu wählen, ging schief — er brauchte einen zweiten Wahlgang, ein historischer Vorgang.[13] Kanzler und Vizekanzler gerieten mehrfach öffentlich aneinander. Ein Eklat um die Wahl einer Verfassungsrichterin im Sommer 2025 wirkte monatelang nach. Und die Stimmungswerte sprechen eine klare Sprache: Die Zufriedenheit mit dem Kanzler fiel im Lauf des Frühjahrs 2026 steil ab, in einzelnen Umfragen auf rund ein Viertel; in der Sonntagsfrage lag die AfD zeitweise gleichauf mit der Union. Beifall fürs Regieren sieht anders aus.

Und doch: Misst man nicht die Beliebtheit, sondern den Abgleich mit den Programmen, dann ist die Bilanz dichter am Versprochenen, als der Eindruck vermuten lässt. Die Schuldenbremse wurde gelockert — die große Investitionsoption, die SPD und Grüne wollten. Die Unternehmen wurden entlastet — die Linie von Union und FDP. Aus dem Bürgergeld wurde eine strengere Grundsicherung — die Forderung der Union. Die Rente wurde stabilisiert — das Sicherheitsversprechen von Union und SPD. Die Migration wurde verschärft — der Wunsch der Mehrheit. Fast jede dieser Maßnahmen lässt sich einem der sieben Programme zuordnen, die wir geprüft haben. Die Regierung hat, anders gesagt, weniger gegen die Programme regiert als zwischen ihnen.

Und wo etwas zerbrach, da zerbrach es an genau den Sollbruchstellen, die diese Serie freigelegt hatte. Das ist die eigentliche Ausbeute dieses Rückblicks. Teil 1 hatte gesagt: Wer entlasten will und die Schuldenbremse hält, muss die Lücke irgendwo schließen. Sie wurde geschlossen — indem die Entlastung für alle ausblieb. Teil 5 hatte gesagt: Die großen Vorhaben hängen an Zweidrittelmehrheiten und an der Kraft der Verwaltung. Die Schuldenbremse-Änderung gelang nur mit den Grünen; die Energie-Reform versank im Gesetzes-Marathon. Teil 6 hatte gesagt: Die Rente fasst niemand an der Wurzel an. Sie wurde am Niveau festgezurrt und in der Substanz nicht angetastet. Teil 7 hatte gesagt: Die Spannungen sitzen an der Kasse und beim Tempo. Genau dort brachen sie auf.

Damit schließt sich der Kreis dieser ganzen Serie. Wir haben am Anfang gefragt: Ist ein Wahlprogramm ein Versprechen oder eine Rechnung? Nach fünfzehn Monaten lautet die nüchterne Antwort: Es ist beides — aber die Rechnung kommt zuverlässiger als das Versprechen. Was bezahlbar war, rechtlich machbar, von der Verwaltung zu stemmen und mehrheitsfähig, das wurde weitgehend umgesetzt — quer durch die Parteien, je nach Mehrheit. Was an einer dieser Hürden hing, blieb liegen oder zerbrach, ganz gleich, wie schön es im Wahlkampf geklungen hatte.

Bleibt zum Schluss die Einsicht, die sich durch jeden einzelnen Teil gezogen hat — und die hier ein letztes Mal gilt: Ob diese Bilanz wie ein Erfolg aussieht oder wie eine Enttäuschung, hängt davon ab, wo Sie stehen. Wer eine Firma führt, hat eine Entlastung bekommen. Wer Rente bezieht, hat Sicherheit bekommen. Wer eine strengere Migrations- und Sozialpolitik wollte, hat sie bekommen. Wer auf billigeren Strom gehofft hat, auf eine niedrigere Einkommensteuer, auf eine echte Rentenreform — der wartet noch. Diese Regierung hat nicht alle enttäuscht und nicht alle bedient. Sie hat, wie Koalitionen es tun, verteilt.

Und darum ist die Frage, die am Ende zählt, nicht die große, ob „die Politik da oben“ ihre Versprechen hält. Die ehrlichere, unbequemere Frage ist kleiner und persönlicher: Welches dieser Versprechen war eigentlich meins? Und stand es auf der Seite der Rechnung, die schon bezahlt wurde — oder auf der, die noch offen ist?

Fußnoten und Quellen

  1. Freies Mandat: Die Abgeordneten des Bundestages „sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz).
  2. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verfügen über rechnerisch 328 Sitze; die Kanzlermehrheit lag bei 316 Stimmen — ein Polster von zwölf Stimmen. Deutscher Bundestag
  3. Grundgesetzänderung (Art. 109, 115, 143h GG) zur Lockerung der Schuldenbremse, Bundestag am 18. März 2025: 512 Ja-Stimmen, 206 Nein, keine Enthaltung (Union, SPD und Grüne); Sondervermögen von 500 Milliarden Euro über zwölf Jahre für Infrastruktur und Klimaneutralität bis 2045. Deutscher Bundestag · bpb.de
  4. Bundesrat am 21. März 2025: Zustimmung mit 53 Stimmen, deutlich über der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Die Grünen hatten zuvor im Haushaltsausschuss Klima-Änderungen durchgesetzt, da Union und SPD ohne ihre Stimmen keine Zweidrittelmehrheit hatten. Bundesrat
  5. Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus: Haltelinie von 48 Prozent bis 2031, Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors; Kosten allein 2031 rund 11 Milliarden Euro Steuerzuschuss. Deutscher Bundestag
  6. Namentliche Abstimmung über das Rentenpaket am 5. Dezember 2025: 318 Ja-Stimmen, 225 Nein, 53 Enthaltungen — knapp über der vom Kanzler angestrebten „Kanzlermehrheit“ von 316 Stimmen; angenommen mit Union und SPD gegen AfD, Grüne und Linke. Die Junge Gruppe der Union veranschlagte ab 2032 jährliche Mehrkosten von rund 15 Milliarden Euro. Legal Tribune Online
  7. Neue Grundsicherung („Grundsicherungsgeld“): Kabinettsbeschluss am 17. Dezember 2025, erste Lesung im Bundestag am 15. Januar 2026; schrittweises Inkrafttreten ab 1. Juli 2026. Kern: Vermittlungsvorrang, schärfere und schnellere Sanktionen bei gleichen Regelsätzen. Bundesregierung
  8. Das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Bundesregierung
  9. Leistungsrechtsanpassungsgesetz („Rechtskreiswechsel“): Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, erhalten künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Bürgergeld/Grundsicherungsgeld. Deutscher Bundestag
  10. Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm („Investitions-Booster“), Bundestag am 26. Juni 2025: angenommen von CDU/CSU und SPD gegen Grüne und Linke, bei Enthaltung der AfD. Degressive Abschreibung bis 30 Prozent (2025–2027); schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 1. Januar 2028 von 15 auf 10 Prozent ab 2032. Deutscher Bundestag
  11. Stromsteuer: Der Koalitionsvertrag sah eine Senkung „für alle“ auf das europäische Mindestmaß vor. Umgesetzt wurde ab 2026 eine dauerhafte Senkung nur für rund 600.000 produzierende Unternehmen sowie Land- und Forstwirte — nicht für private Haushalte. Die Einkommensteuersenkung für kleine und mittlere Einkommen wurde auf die Mitte der Legislatur verschoben. Bundesregierung
  12. Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion zur Migrationspolitik, Bundestag am 29. Januar 2025: angenommen mit 348 Ja- gegen 345 Nein-Stimmen bei zehn Enthaltungen, getragen auch von AfD- und FDP-Stimmen — erstmals eine Mehrheit unter Mitwirkung der AfD-Fraktion. Der Antrag war rechtlich nicht bindend. Deutscher Bundestag
  13. Kanzlerwahl am 6. Mai 2025: Friedrich Merz verfehlte im ersten Wahlgang mit 310 Stimmen die erforderliche Mehrheit von 316 — erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik scheiterte ein Kanzlerkandidat im ersten Wahlgang. Im zweiten Wahlgang wurde er mit 325 Stimmen gewählt. Deutscher Bundestag

Die programmatischen Einordnungen verweisen auf die vorangegangenen sieben Teile dieser Serie und die dort belegten Quellen. Aussagen zur Stimmungslage der Bevölkerung und zu Umfragewerten geben den allgemeinen Stand der veröffentlichten Meinungsforschung im Frühjahr 2026 wieder.

Stand: Juni 2026
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