Spahns Leihmutterschaft und das Vertrauen in Politiker

Ein Verbot, das nach Kaufkraft filtert

Der Fall Spahn zeigt weniger über einen Politiker als über die Konstruktion eines Verbots – und darüber, warum Vertrauen erodiert.

Im Sommer 2026 postet Daniel Funke ein Selfie: „We Are Family“. Dahinter sein Ehemann Jens Spahn, ein Kinderwagen, Grün. Ein privates Glück, das man den beiden gönnen darf. Das Kind kam in den USA zur Welt, ausgetragen von einer Leihmutter. Und genau hier beginnt nicht das private, sondern das politische Bild.

Denn Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten.[1] Die CDU, deren Fraktion im Bundestag Spahn führt, tritt für dieses Verbot ein – mit einer Begründung, die schwer wiegt: Kinder sollen keine Ware, Frauenkörper kein Handelsplatz werden.

Man kann diesen Fall als Heuchelei-Geschichte erzählen. Das wäre naheliegend, und es griffe zu kurz. Interessanter ist die Frage dahinter: Was für ein Verbot ist das eigentlich, das ein solcher Weg offenlässt?

Was das Verbot verbietet – und was nicht

Das deutsche Recht zieht eine präzise Linie. Das Embryonenschutzgesetz stellt Ärzte unter Strafe, die an einer Leihmutterschaft mitwirken; das Adoptionsvermittlungsgesetz die Vermittler. Wer nicht bestraft wird, sind die beiden Personen im Zentrum des Vorgangs: die Leihmutter und die Wunscheltern.[1]

Und der Straftatbestand des Kinderhandels? Er gehört nicht zu den Auslandstaten, für die deutsches Strafrecht unabhängig vom Recht des Tatorts gilt. Auf eine Leihmutterschaft im Ausland ist er deshalb nicht anwendbar.

Daraus folgt eine Rechtslage, die sich in einem Satz zusammenfassen lässt: Im Inland ist der Weg versperrt, im Ausland steht er offen. Wer die Reise, die Agentur und die sechsstellige Summe aufbringt, nutzt völlig legal, was daheim mit Strafe belegt ist. Spahn hat kein Gesetz gebrochen. Das ist keine Nebensächlichkeit, sondern der Kern: Das Verbot war so gebaut, dass er es nicht brechen musste.

Ein Verbot, das die Sache im Inland untersagt, aber ihre Nutzung im Ausland unberührt lässt, verbietet nicht die Praxis. Es verbietet ihre Sichtbarkeit auf deutschem Boden.

Der Filter heißt Einkommen

Damit verschiebt sich, was das Verbot eigentlich reguliert. Es unterscheidet nicht mehr zwischen erlaubt und unerlaubt – diese Grenze ist an der Staatsgrenze durchlässig. Es unterscheidet zwischen denen, die sich den Ausweg leisten können, und denen, die es nicht können.

Eine Leihmutter samt Agentur kostet in den USA in der Regel mehr als 100.000 Euro.[2] Für ein homosexuelles oder ungewollt kinderloses Paar ohne dieses Vermögen bleibt der legale Inlandsweg die Adoption – mit Wartezeiten, die sich über Jahre ziehen können. Zwei Paare mit demselben Wunsch, dieselbe Rechtslage, zwei verschiedene Wirklichkeiten. Die eine entscheidet der Kontostand.

Hier zeigt sich ein Muster, das über diesen Fall hinausweist: Sichtbares vor Wirksamem. Das Verbot ist im Inland sichtbar, symbolisch klar, parteitagsfähig. Wirksam gegen das, was es zu verhindern vorgibt – die Kommerzialisierung des weiblichen Körpers – ist es nur für jene, die den Weg ins Ausland ohnehin nicht bezahlen könnten. Für die anderen exportiert es die Praxis, statt sie zu unterbinden. Wer knapp über der Adoptionswarteliste steht, liest diesen Absatz anders als jemand, für den 100.000 Euro eine Frage der Planung sind.

Man muss das nicht auflösen, um es zu benennen. Es gibt gute Gründe für das Verbot – die Sorge vor Ausbeutung ist real, die UN hat kürzlich ein weltweites Verbot gefordert. Und zugleich entfaltet das deutsche Verbot seine Schutzwirkung ausgerechnet dort am wenigsten, wo das Geld die Grenze überwindet. Beides ist wahr. Das ist der unbequeme Teil.

Wo das Vertrauen bricht

Bis hierhin ist das eine Geschichte über eine Gesetzeskonstruktion. Jetzt kommt die Person zurück ins Bild – nicht als Bösewicht, sondern als Amtsträger, an dem sichtbar wird, warum Bürger Politikern misstrauen.

Spahn hat sich zu diesem Thema geäußert, und zwar amtlich. 2015 schrieb er in der GQ, er könne sich „als schwuler Mann und Christ“ persönlich „nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden“.[3] Das ist ein privates Ringen, und als solches verdient es Respekt, nicht Häme. Entscheidender ist das Amt: Als Bundesgesundheitsminister ließ er 2020 einen FDP-Vorstoß zur Legalisierung der nichtkommerziellen Leihmutterschaft abweisen – sein Ministerium verteidigte das Verbot namens der Bundesregierung, mit Verweis auf das Kindeswohl.[4]

Und im Februar 2026 bekräftigte die CDU auf ihrem Parteitag, Leihmutterschaft bleibe „uneingeschränkt verboten, unabhängig von der Motivation“.[5] Zu diesem Zeitpunkt muss der Vertrag mit der Leihmutter in den USA bereits bestanden haben. Spahn meldete sich nicht zu Wort.

Hier lohnt ein Blick auf die Begründung selbst. Das Gesetz schützt das Kind vor der Rolle des Objekts und die Frau vor der Instrumentalisierung. Der CDU-Beschluss nennt dieselben Güter. Und die katholische Kirche, deren Bekenntnis das „C“ im Parteinamen trägt, begründet ihr Nein wortgleich: In der Erklärung Dignitas infinita von 2024 werde das Kind „zu einem bloßen Objekt“, die austragende Frau „zu einem bloßen Mittel, das dem Profit oder dem willkürlichen Wunsch anderer unterworfen ist“.[6] Recht, Partei und Kirche berufen sich also nicht auf drei verschiedene Regeln, sondern auf denselben Grundwert. Ob Spahn ein guter Katholik ist, steht niemandem hier zu – private Glaubenspraxis ist keine öffentliche Frage. Aber es verschiebt die Größenordnung dessen, was hier verhandelbar wird: kein technisches Detail, sondern der weltanschauliche Kern, den seine Partei im Namen führt und den er selbst einmal in Anspruch genommen hat.

Das ist der Punkt, an dem Vertrauen erodiert – und zwar unabhängig von der moralischen Bewertung der Leihmutterschaft selbst. Nicht, weil ein Politiker eine private Entscheidung trifft. Sondern weil dieselbe Person eine Regel amtlich verteidigt und sie zugleich für sich durch die einzige Tür verlässt, die anderen verschlossen bleibt – der Kaufkraft wegen. Wer eine Norm nach außen hochhält und im eigenen Handeln aus ihr aussteigt, ohne sie zu ändern, bestätigt einen Verdacht, den viele ohnehin hegen: dass Regeln für die einen gelten und für die anderen verhandelbar sind.

Man könnte einwenden, es gebe eine ehrlichere Variante – Spahn hätte aus seiner Erfahrung eine politische Konsequenz ziehen, sich für eine Reform aussprechen können, auch gegen die Parteilinie. Nichts deutet darauf hin. Er hält die Position und geht den Weg. Beides zugleich.

Was bleibt

Der Fall ist kein Skandal im juristischen Sinn. Kein Gesetz wurde gebrochen. Genau das macht ihn aussagekräftiger als einen Rechtsbruch: Er zeigt eine Ordnung, die im Inland Prinzip demonstriert und ihre Umgehung nach Einkommen sortiert – und einen Amtsträger, der beide Seiten dieser Ordnung zugleich verkörpert.

Ob Leihmutterschaft erlaubt sein sollte, ist eine schwierige Frage, über die man streiten kann und muss. Der Vertrauensverlust hängt nicht an ihrer Beantwortung. Er entsteht dort, wo dieselben Menschen eine Grenze ziehen und sie für sich verschieben. Das ist keine Meinung über Spahn. Es ist die Beschreibung dessen, was Bürger sehen – und woraus sie ihre Schlüsse ziehen.

Quellen und Anmerkungen

[1] Rechtslage: Strafbarkeit von Ärzten (Embryonenschutzgesetz, § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG) und Vermittlern (Adoptionsvermittlungsgesetz, §§ 13c/14b AdVermiG); Nichtstrafbarkeit von Leihmutter und Wunscheltern; Kinderhandel (§ 236 StGB) mangels Auslandsbezug in §§ 5/6 StGB nicht auf Auslandsfälle anwendbar. [amtlich/verifiziert] Auswärtiges Amt, Hinweis zu Leihmutterschaft; LSVD, Leihmutterschaft – Rechtslage in Deutschland.

[2] Kosten einer Leihmutterschaft samt Agenturvermittlung in den USA in der Regel über 100.000 Euro. [verifiziert, Größenordnung] t-online, Kommentar zum Fall Spahn.

[3] Zitat aus dem GQ-Beitrag Spahns von 2015. [verifiziert] Dokumentiert u. a. bei EMMA und ZDFheute.

[4] Antwort des Bundesgesundheitsministeriums unter Spahn namens der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP, Frühjahr 2020; Verteidigung des Verbots mit Verweis auf das Kindeswohl, keine Änderung des ESchG in der Legislaturperiode vorgesehen. [amtlich/verifiziert] ZDFheute, War Spahns Vorgehen legal?; männer.media, Warum der Fall Spahn die Debatte neu entfacht.

[5] CDU-Bundesparteitagsbeschluss, Februar 2026: Leihmutterschaft bleibe uneingeschränkt verboten. [verifiziert] t-online, Kommentar; ZDFheute, War Spahns Vorgehen legal?

[6] Ablehnung der Leihmutterschaft durch die katholische Kirche; Begründung: Objektwerdung des Kindes und Instrumentalisierung der Frau. [verifiziert, Primärdokument] Vatikanische Erklärung Dignitas infinita (Dikasterium für die Glaubenslehre, April 2024), dokumentiert u. a. bei katholisch.de und kath.ch.


Stand: Juli 2026
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