Budgetflüchtig: Wie die Konsolidierung in die Schulden verschoben wird

Die Rechnung, die erst unsere Kinder bezahlen

Wie eine Ausnahme für die Ukraine-Hilfe zeigt, dass Deutschland die Konsolidierung nicht spart, sondern in die Zukunft verschiebt

Mitte Juli sagte Entwicklungsministerin Reem Alabali-Radovan einen Satz, der harmloser klingt, als er ist. Die zivile Hilfe für die Ukraine – Strom, Wärme, der Wiederaufbau zerstörter Kraftwerke – sei „zivile Sicherheitspolitik“, und deshalb spreche man in der Regierung darüber, ob solche Ausgaben künftig unter die Bereichsausnahme der Schuldenbremse fallen könnten.1 Man muss diesen Satz zweimal lesen, um zu erkennen, was er verlangt. Es geht nicht darum, ob geholfen wird. Es geht darum, aus welchem Topf.

Bisher wird die zivile Ukraine-Hilfe aus dem Etat des Entwicklungsministeriums bezahlt – aus dem laufenden Haushalt, der gedeckelt ist. Die Bereichsausnahme dagegen, im März 2025 ins Grundgesetz geschrieben, nimmt alle Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts vollständig aus der Schuldenbremse heraus.2 Sie ist nach oben offen. Wer eine Ausgabe aus dem gedeckelten Etat dorthin verschiebt, muss für sie nicht mehr sparen. Er kann sie auf Kredit setzen.

Das ist der ganze Vorgang, und er ist unscheinbar. Kein Bürger merkt, ob eine Rechnung aus dem einen oder dem anderen Konto beglichen wird. Genau darin liegt der Reiz – und die eigentliche Geschichte, die weit über die Ukraine-Hilfe hinausreicht.

Was hier verschoben wird, ist nicht die Hilfe, sondern die Rechnung

FDP-Chef Kubicki hat den Vorstoß scharf kommentiert: Merz werde die Geister, die er rief, nun nicht mehr los.3 Der Satz sitzt, weil er die Mechanik trifft. Wer eine Ausnahme schafft, schafft zugleich einen Präzedenzfall. Die Verteidigungsausnahme war als eng begrenztes Instrument gedacht – für Bündnisverpflichtung, Munition, Abschreckung. Kaum steht sie, wird die nächste Ausgabe an ihr gemessen: Ist Wärme für die Ukraine nicht auch Sicherheit? Ist Prävention nicht Verteidigung mit anderen Mitteln? Man kann das mit guten Gründen bejahen. Aber jeder gute Grund weitet die Tür einen Spalt.

Die zivile Ukraine-Hilfe ist dabei nur der Anlass, an dem das Muster sichtbar wird. Es ist älter und größer. Der Bundesrechnungshof zählt inzwischen 29 Sondervermögen des Bundes und beschreibt, was mit dem eigentlichen Haushalt geschieht: Er wird „entkernt“. Was in Sondertöpfe und Ausnahmen wandert, entzieht sich zugleich dem Blick des Parlaments und der Bindung der Schuldenregel. Die Prüfer nennen solche Ausgaben treffend „budgetflüchtig“ – Posten, die dem Haushalt davonlaufen.4

Wer knapp kalkuliert und trotzdem seinen Lebensstandard halten will, kennt die Versuchung: Man bucht die unbequeme Ausgabe auf ein zweites Konto und erzählt sich, das eigentliche Budget sei ausgeglichen. Der Staat kann das im großen Maßstab, mit verfassungsrechtlicher Grundlage. Das macht die Buchung sauber. Es macht sie nicht folgenlos.

Zwei Jahrzehnte in einer Tabelle

Um zu verstehen, warum das folgenreich ist, hilft ein Blick zurück. Die folgende Übersicht zeigt, wie sich Steuereinnahmen, Schuldenstand und Zinslast des Bundes seit der Jahrtausendwende entwickelt haben. Man muss sie nicht Zeile für Zeile lesen; es genügen die Wendepunkte.

Jahr Steuern Bund Schuld Bund Gesamt­haushalt Zinslast
20001997751.22940
20051909031.50638
20092281.0541.71738
2010 *2261.2882.01234
20152821.2632.02122
20193291.1891.89913
20202831.4042.1735
20213141.5482.3214
20223371.6202.36816
20233561.6982.44740
20243751.7332.51033
Angaben in Milliarden Euro. Steuereinnahmen des Bundes nach Länderfinanzausgleich, Schuldenstand des Bundes inklusive Sondervermögen, Öffentlicher Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung), Zinslast des Bundes.
* Statistischer Bruch: Die Schuldenstatistik wurde 2010 auf eine neue Abgrenzung umgestellt; der Sprung 2009/2010 ist überwiegend statistisch, nicht ökonomisch.7

Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Zwischen 2010 und 2019 sank die Schuld des Bundes sogar, von rund 1.290 auf 1.189 Milliarden. Der Staat baute Schulden ab, wenn auch langsam – es ging. Zweitens, und das ist der stille Skandal in den Zahlen: Die Zinslast fiel in dieser Zeit von 34 auf 13 Milliarden, und 2021 auf 3,5 Milliarden. Nicht weil der Bund tilgte, sondern weil das Geld fast nichts kostete. Ein Jahrzehnt lang finanzierte die Niedrigzinsphase eine Politik, die sich billiger anfühlte, als sie war.

Dann kam die Wende. 2020 sprang die Schuld um 18 Prozent, und anders als nach früheren Krisen kehrte sie nicht zurück. Seither wächst sie Jahr für Jahr weiter. Zugleich holte der Zins auf: Von 3,5 Milliarden (2021) schoss die Last binnen zweier Jahre auf fast 40 Milliarden – dasselbe Niveau wie im Jahr 2000, nur bei fast doppeltem Schuldenstand. Die günstige Ausnahme der 2010er Jahre ist vorbei. Was bleibt, ist der Schuldenberg, den sie verdeckt hat.

Diese Zahlen sind kein Vorwurf an eine einzelne Regierung. Krisen kosten Geld, und niemand entscheidet sich leichtfertig für Schulden. Aber sie markieren einen Punkt, an dem sich die Logik ändert: Solange Geld nichts kostet, ist Verschieben fast gratis. Sobald es wieder etwas kostet, wird jede verschobene Rechnung zur Hypothek.

Wie es weitergeht, muss man nicht raten – der Bundesrechnungshof hat es vorgerechnet. Zieht die Regierung ihre Finanzplanung durch, steigt die Schuld des Bundes schon bis 2029 auf rund 2,7 Billionen Euro, und die Zinsquote im Haushalt klettert auf fast zwölf Prozent – über 66 Milliarden Euro allein für Zinsen.5 Der Rechnungshof mahnt einen Konsolidierungsplan an und warnt, die Verteidigungsfähigkeit rechtfertige keine dauerhafte „Schuldenflatrate“.6 Was danach kommt, lässt sich fortschreiben.

Wohin die Linie führt

Die eigentliche Frage ist nicht, wo wir stehen, sondern wohin die eingeschlagene Richtung führt, wenn niemand sie ändert. Rechnet man die heutige Politik schlicht fort – kein Sparen, keine neue Krise, nur das, was bereits beschlossen ist –, ergibt sich das folgende Bild. Es ist keine Prognose, sondern eine Modellrechnung: Sie zeigt, was aus den heutigen Entscheidungen wird, wenn man sie einfach laufen lässt.

Jahr Schuld Bund Steuern Bund Zinslast A Zinslast B
20303.0174515867
20353.9855227698
20404.93360695134
20456.032702116179
20507.306814140235
Angaben in Milliarden Euro. Modellrechnung, keine Prognose.8 Schuldenzuwachs 3 % des nominalen BIP pro Jahr, zusätzlich der gestreckte Abruf der Sondervermögen bis 2032; BIP- und Steuerwachstum je 3 % pro Jahr. Zinslast A: Durchschnittszins konstant auf heutigem Stand (1,9 %). Zinslast B: Durchschnittszins steigt um 0,05 Prozentpunkte pro Jahr auf 3,2 % im Jahr 2050.

Die Annahmen sind bewusst zurückhaltend. Die Neuverschuldung wächst nur so schnell wie die Wirtschaft, die Steuereinnahmen ebenso, die Sondervermögen werden – wie geplant – vollständig abgerufen. Nichts Dramatisches, nur die Gegenwart, fortgeschrieben. Und selbst dann verdreifacht sich der Schuldenstand des Bundes bis 2050 auf gut sieben Billionen Euro; die Schuldenquote steigt von heute 40 auf 81 Prozent der Wirtschaftsleistung.

Was das kostet, hängt an einer einzigen Zahl: dem Zinssatz. Bleibt er auf dem heutigen, historisch niedrigen Niveau von knapp zwei Prozent, wächst die Zinslast bis 2050 auf 140 Milliarden – jeder sechste Steuereuro. Steigt der Durchschnittszins dagegen langsam, fast unmerklich, um fünf Hundertstel Prozentpunkte pro Jahr, dann liegt er 2050 bei 3,2 Prozent – historisch nicht hoch, sondern normal – und die Zinslast erreicht 235 Milliarden. Das wäre fast jeder dritte Steuereuro des Bundes, gezahlt an die Gläubiger von gestern, bevor ein Cent in Verteidigung, Bildung oder eine Brücke fließt.

Zwischen diesen beiden Zahlen – 140 und 235 Milliarden – liegt keine Frage von Konjunktur oder Pech. Es ist der Unterschied zwischen einem Zins, der ewig niedrig bleibt, und einem, der zur Normalität zurückkehrt. Die vorsichtigere Annahme ist die unwahrscheinlichere.

Was am Ende übrig bleibt

Eine Zinslast von 235 Milliarden ist keine abstrakte Zahl. Sie konkurriert mit allem anderen, was der Staat bezahlen muss. Schon heute ist der größte Posten des Bundeshaushalts nicht etwa Verteidigung oder Bildung, sondern Soziales: 47 Prozent aller Ausgaben fließen in Renten, Grundsicherung und Arbeitsmarkt – allein rund 138 Milliarden davon als Zuschuss in die Rentenkasse.9 Diese Quote ist strukturell und steigt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Sie lässt sich nicht kurzfristig senken, ohne Zusagen zu brechen, auf die Millionen bauen.

Der Fairness halber: Gemessen an den Gesamtausgaben ist diese Sozialquote zuletzt sogar leicht gefallen, auf den niedrigsten Wert seit 2003. Doch das ist kein Sparerfolg. Die Sozialausgaben stiegen weiter – nur wuchs der Verteidigungsetat noch schneller, sodass ihr Anteil rechnerisch schrumpfte. Der Block wird nicht kleiner; er fällt bloß im Verhältnis weniger auf, weil ein anderer noch rascher zulegt.

Nun lege man die zweite große, ebenfalls schwer veränderbare Größe daneben: die Zinsen. Sozialausgaben und Zinslast sind beide weitgehend gebunden – die einen durch Gesetze und Demografie, die anderen durch Verträge, die längst unterschrieben sind. Was zwischen ihnen eingeklemmt wird, ist genau der Teil des Haushalts, über den Politik noch frei entscheiden kann: Investitionen, Instandhaltung, der laufende Betrieb des Staates. Je mehr die beiden gebundenen Blöcke wachsen, desto schmaler wird der Spielraum dazwischen. Die Investitionsquote des Kernhaushalts liegt heute schon bei nur gut zehn Prozent. Wenn die Zinsen den Sozialausgaben entgegenwachsen, ist es dieser Rest – die Brücke, die Schule, die Sanierung –, der zuerst verschwindet.

Das ist die eigentliche Härte der Verschiebung: Nicht dass der Staat pleitegeht, sondern dass ihm die Beweglichkeit abhandenkommt. Ein Haushalt, in dem das meiste schon vergeben ist, bevor die erste Entscheidung fällt, ist kein Gestaltungsinstrument mehr. Er ist eine Verwaltung des Unvermeidlichen.

Die Reform, die in die falsche Richtung zielt

Nun könnte man einwenden: Die Schuldenbremse werde doch ohnehin gerade reformiert, warum die Aufregung über eine einzelne Ausnahme? Der Einwand trifft einen wahren Kern und führt doch in die Irre – schon deshalb, weil die Reform nicht ergebnisoffen ist. Ihr erklärtes Ziel ist nicht, die Verschuldung zu begrenzen, sondern sie zu erleichtern: Die von Finanzminister Klingbeil eingesetzte Kommission soll Wege finden, „dauerhaft zusätzliche Investitionen“ über neue Kredite zu ermöglichen. Die Bremse soll gelockert werden, damit mehr Schulden einfacher werden.10

Dafür lässt sich argumentieren, und die Befürworter tun es mit Gewicht: Die alte Bremse, sagen sie, verhindere nicht nur Konsum auf Pump, sondern auch dringend nötige Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung – Zukunftsausgaben, die sich selbst tragen. Wer Brücken verfallen lasse, um eine Regel einzuhalten, spare am falschen Ende. Das ist kein leichtfertiges Argument. Es hat nur eine Schwachstelle: Die Bremse unterscheidet nicht zwischen guter und schlechter Schuld, und keine Lockerung, die bislang vorliegt, tut es zuverlässig. Wer die Tür für Investitionen öffnet, öffnet sie auch für alles, was sich als Investition deklarieren lässt.

Und selbst diese Reform stockt. Die Kommission hat sich zerstritten; statt eines Vorschlags legt sie drei konkurrierende Modelle vor. Kanzler Merz selbst hat die Erwartungen gedämpft: Die Hürden für eine erneute Grundgesetzänderung seien „extrem hoch“, er sei „nicht sehr zuversichtlich“. Genau hier liegt die Pointe. Der offene Weg – eine Lockerung, die eine Zweidrittelmehrheit und eine öffentliche Debatte über das Für und Wider bräuchte – ist blockiert. Er ist sichtbar, und Sichtbares ist angreifbar. Die stille Verlagerung über Ausnahmen und Sondertöpfe dagegen läuft weiter. Sie braucht keine Verfassungsmehrheit, nur eine plausible Umdeutung. Was am großen Weg scheitert, findet den kleinen.

Für den Bürger, der in zwanzig Jahren die Zinsrechnung mitträgt, ist das die unangenehmere Variante. Eine offene Reform könnte man kritisieren, verändern, ablehnen. Eine Verschiebung, die niemand als Entscheidung erkennt, entzieht sich dem Streit, den eine Demokratie über ihr Geld führen müsste.

Die eigentliche Frage

Man kann den Vorstoß für die Ukraine-Hilfe verteidigen. Die Not ist real, die Hilfe ist richtig, und das Argument der zivilen Sicherheit ist nicht bloß Vorwand. Das ist die ehrliche Seite. Aber das Ziel, das diese Regierung sich selbst gesetzt hat, war ein anderes: die Lasten für kommende Generationen tragfähig zu halten, den Staat handlungsfähig zu machen für die Krise, die noch nicht da ist. Jede Ausgabe, die aus dem gedeckelten Haushalt in einen offenen Schuldentopf wandert, schiebt dieses Ziel um ein Jahr weiter weg – nicht durch bösen Willen, sondern durch die schlichte Logik des leichteren Weges.

Die Projektion bis 2050 ist kein Schicksal. Jede ihrer Zahlen ließe sich ändern, heute noch, mit Entscheidungen, die wehtun. Der Riss in der Wand wird nicht dadurch kleiner, dass man ihn überstreicht – aber er ließe sich reparieren, solange er klein ist.

Bleibt die Frage, die keine Buchung beantwortet: Wenn sich eine Ausnahme so leicht auf die nächste plausible Ausgabe erweitern lässt – woran erkennt eine Regierung eigentlich noch, dass sie bei der übernächsten hätte Halt sagen müssen?


1 Alabali-Radovan im Reuters-Interview, 16. Juli 2026: „Das ist für mich zivile Sicherheitspolitik. Deshalb sprechen wir innerhalb der Bundesregierung darüber, ob solche Ausgaben für die Ukraine künftig auch unter die Bereichsausnahme fallen könnten.“ Reuters via onvista

2 Zur Bereichsausnahme (Art. 115 Abs. 2 Satz 4 GG): Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben oberhalb von einem Prozent des BIP werden mit Krediten außerhalb der Schuldenbremse finanziert; erfasst sind ausdrücklich auch Hilfen für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten. BMF-Erläuterung

3 Außenminister Wadephul unterstützt den Vorstoß („sinnvolle Idee“, RND); FDP-Chef Kubicki kritisiert ihn scharf (Rheinische Post). Handelsblatt

4 Bundesrechnungshof, Beratungsbericht vom 25. August 2023: 29 Sondervermögen; der Bundeshaushalt werde „entkernt“; „budgetflüchtige“ Ausgaben gefährdeten das parlamentarische Budgetrecht und die Wirksamkeit der Schuldenregel; zutreffender wäre der Begriff „Sonderschulden“. Bundesrechnungshof

5 Bundesrechnungshof, Einzelplananalyse zum Bundeshaushalt 2026 (14. November 2025): Gesamtausgaben inklusive Sondervermögen rund 630 Mrd. Euro, fast jeder dritte Euro kreditfinanziert; 2025 bis 2029 rund 850 Mrd. Euro neue Schulden; Bundesschuld bis 2029 auf rund 2,7 Billionen Euro; Zinsquote 2029 voraussichtlich fast 12 Prozent (über 66 Mrd. Euro). Bundesrechnungshof

6 Bundesrechnungshof, Beratungsbericht März 2025: keine „dauerhafte Schuldenflatrate“; die nach oben offene Bereichsausnahme könne die Schutzwirkung der Schuldenbremse für künftige Generationen einbüßen. Bundesrechnungshof

7 Historische Reihen 2000 bis 2025: Steuereinnahmen des Bundes nach Länderfinanzausgleich (Bundesministerium der Finanzen, „Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften“); Schuldenstand Bund und Öffentlicher Gesamthaushalt (Statistisches Bundesamt, Schuldenstatistik); Zinsausgaben (BMF-Datenportal, „Zinsen des Bundeshaushalts und Sondervermögen ab 1996“). Der statistische Bruch 2010 beruht auf der Umstellung der Schuldenstatistik auf die Abgrenzung „Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich“.

8 Projektion 2030 bis 2050: eigene Modellrechnung auf Basis der amtlichen Ausgangswerte des Jahres 2024. Es handelt sich nicht um eine Prognose, sondern um die Fortschreibung der heutigen Politik unter den im Text genannten Annahmen.

9 Sozialleistungsquote 2026: 46,7 Prozent der Gesamtausgaben des Bundeshaushalts, laut Bundesfinanzministerium „niedrigste seit 2003“; die Sozialausgaben stiegen 2026 um 4,7 Prozent, die Quote sank nur, weil die Gesamtausgaben um 6,3 Prozent stärker wuchsen. Einzelplan Arbeit und Soziales 197,3 Mrd. Euro (größter Etat), davon rund 138 Mrd. Rentenzuschuss; Investitionsquote des Kernhaushalts 10,5 Prozent. BMF-Monatsbericht Februar 2026

10 Kommissionsauftrag laut Koalitionsvertrag: „dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung unseres Landes ermöglichen“; drei konkurrierende Reformmodelle; Merz in der Bundespressekonferenz am 15. Juli 2026: Hürden „extrem hoch“, „nicht sehr zuversichtlich“. dpa via news.de


Stand: Juli 2026
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