Der blinde Fleck der Kommission
Warum die geplante Minijob-Reform ein Problem lösen will, das so kaum existiert – wer am Ende zahlt, und wer am Tisch fehlte
Am 23. Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission ihren Abschlussbericht vorgelegt: 33 Empfehlungen, wie das Rentensystem wieder ins Gleichgewicht kommen soll.[1] Eine davon hat es in kürzester Zeit auf die Titelseiten geschafft – die Empfehlung, den Minijob in seiner heutigen Form abzuschaffen. Und der Kanzler hat keine Zeit verloren: Noch am Tag der Übergabe erklärte Friedrich Merz, alle Elemente des Pakets müssten zügig umgesetzt werden, man könne es sich nicht leisten, einzelne Maßnahmen herauszunehmen.[2] Ein Gesetzentwurf soll noch über die Sommerpause entstehen. Aus einer Empfehlung ist damit über Nacht ein politischer Wille mit Fahrplan geworden.
Bevor wir über das Für und Wider streiten, lohnt ein Schritt zurück. Denn die interessanteste Frage bei einer Expertenkommission ist selten, ob sie sauber rechnet. Das tut sie meistens. Die interessantere Frage ist, ob die Annahme stimmt, auf der die ganze Rechnung steht. Eine Kommission kann jede Zahl korrekt addieren – und trotzdem das Falsche addieren, wenn sie von einer Prämisse ausgeht, die niemand mehr geprüft hat. Genau das ist hier zu befürchten. Nennen wir es den blinden Fleck der Kommission.
Und es geht um viel. Aktionismus ist nicht nur schlechte Politik. Er ist teure Politik. Wer einen Hebel umlegt, der ins Leere greift, hat nicht nur nichts gewonnen – er hat die Kosten der Bewegung trotzdem bezahlt.
Was die Kommission wirklich vorschlägt – und was nicht
Zuerst eine Klarstellung, die in fast allen Schlagzeilen untergeht. Die Kommission will den Minijob nicht verbieten. Sie will seinen Sonderstatus abschaffen: die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben bis zur Verdienstgrenze von derzeit 603 Euro im Monat. Künftig sollen Minijobs ohne Ausnahme in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden – mit nur einer Ausnahme, den Schülerinnen und Schülern. So steht es wörtlich in Empfehlung 26 des Berichts.[3]
Lesen Sie den Wortlaut genau, denn ein Wort darin wird oft überlesen. Die Kommission will den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abschaffen. Es geht also um beides zugleich – nicht nur um die Rentenbeiträge, sondern auch um die heutige pauschale Versteuerung. Bislang führt der Arbeitgeber für den Minijob eine einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent ans Finanzamt ab; der Verdienst des Beschäftigten bleibt damit steuerlich abgegolten. Fiele dieser Sonderstatus, würde der Minijob-Lohn steuerlich wie ganz normaler Arbeitslohn behandelt. Diese Unterscheidung ist kein Wortklauben – an ihr hängt, wie wir noch sehen werden, ein eigener Widerspruch.
Die Tätigkeit selbst bliebe also erlaubt. Was wegfiele, ist der finanzielle Vorteil – für beide Seiten. Der Minijob würde zu einem ganz normalen, sozialversicherungspflichtigen kleinen Job. „Abschaffung“ ist deshalb die falsche Vokabel. Es ist eine Verteuerung.
Das Ziel dahinter ist klar benannt und für sich genommen ehrenwert: Menschen sollen eigene Rentenansprüche aufbauen, statt im Alter mit leeren Händen dazustehen. Und sie sollen, so die Hoffnung, ihre Arbeitszeit ausweiten – raus aus dem Minijob, hinein in reguläre Beschäftigung. Der Wegfall des Sonderstatus soll der Stups sein, der das auslöst.
Hier sitzt die Prämisse. Der ganze Vorschlag funktioniert nur, wenn eine Annahme zutrifft: dass es eine große Zahl von Menschen gibt, die im Minijob festhängen und eigentlich mehr arbeiten würden, wenn nur der falsche Anreiz wegfiele. Prüfen wir diese Annahme. Denn wenn sie nicht trägt, trägt der ganze Vorschlag nicht.
Wer sind die 6,8 Millionen eigentlich?
Im März 2026 zählte die Minijob-Zentrale rund 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigte.[4] Eine große Zahl – und genau deshalb lohnt der Blick darauf, wer sich dahinter verbirgt. Denn die Kommission behandelt diese 6,8 Millionen, als wären sie ein einziger Block ungenutzten Arbeitsvolumens. Sie sind es nicht.
Die Minijob-Zentrale selbst – also keine Arbeitgeberlobby, sondern die amtliche Melde- und Einzugsstelle, bei der jeder Minijob registriert ist – hat vorgerechnet, wer aus dieser Gruppe überhaupt für eine Ausweitung in Frage käme. Sie zog ab: 3,56 Millionen, die bereits einen Hauptberuf haben und den Minijob nur als Nebenverdienst nutzen. 1,81 Millionen, die im Rentenalter sind oder kurz davor. 1,19 Millionen unter 25, die studieren oder in Ausbildung sind. Was übrig bleibt, sind rund 0,37 Millionen Menschen – 5,3 Prozent.[5]
Lesen Sie diese Zahl ruhig zweimal. Von 6,8 Millionen Minijobbern gehören gerade einmal gut fünf Prozent überhaupt zu der Gruppe, die der Hebel erreichen soll. Die anderen knapp 95 Prozent arbeiten aus Gründen geringfügig, die mit einem Steueranreiz wenig bis nichts zu tun haben. Sie haben schon einen Vollzeitjob. Oder sie sind in Rente. Oder sie sitzen im Hörsaal. Für sie ist der Minijob kein Wartezimmer auf dem Weg zur Vollzeit – er ist genau das, was sie wollen und brauchen.
Wer hier einen großen Hebel zur Steigerung der Erwerbsarbeit vermutet, hat die Gruppe nicht angesehen, an der er ihn ansetzen will.
Die, die wirklich gemeint sind – und warum sie nicht können
Bleiben wir bei den Hauptberuflern, der größten Teilgruppe. Sie arbeiten Vollzeit oder in substanzieller Teilzeit – und nehmen abends oder am Wochenende noch einen Minijob dazu. Warum? Nicht, weil ein Steuervorteil sie lockt, sondern weil das Geld am Monatsende nicht reicht. Das ist kein Anreizproblem. Das ist ein Lebenshaltungskostenproblem.
Und hier kippt die Logik der Reform ins Gegenteil. Wer ohnehin schon Vollzeit arbeitet und den Minijob nur braucht, um über die Runden zu kommen, kann seine Arbeitszeit nicht „ausweiten“ – der Tag hat keine weiteren Stunden. Was die Reform bei dieser Gruppe bewirkt, ist nicht mehr Erwerbsarbeit, sondern weniger Netto vom selben Zuverdienst. Der Stups, der mehr Arbeit auslösen soll, trifft Menschen, die schon an ihrer Zeitgrenze sind. Bei ihnen wirkt er nur als Kürzung.
Noch deutlicher wird der blinde Fleck bei der Gruppe, die in der Debatte gern als das eigentliche Reservoir genannt wird: den Frauen. Die Erzählung lautet, hier liege ungenutztes Arbeitsvolumen, das man nur heben müsse. Doch sehen wir uns an, warum diese Frauen nicht in größerem Umfang arbeiten. Die amtliche Statistik ist hier eindeutig: Von den teilzeitbeschäftigten Frauen nennen knapp 29 Prozent die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen als Grund für die reduzierte Arbeitszeit; bei den Männern sind es nicht einmal sieben Prozent. Und betrachtet man nur die Mütter minderjähriger Kinder, steigt der Anteil weit darüber hinaus.[6]
Das ist keine Frage des Anreizes. Das ist eine Frage der Infrastruktur. Wer keinen Kitaplatz findet, oder einen mit Öffnungszeiten, die nicht zu einer Vollzeitstelle passen, der kann nicht mehr arbeiten – ganz gleich, wie die Steuerregel aussieht. Eine Mutter, die um 16 Uhr ihr Kind abholen muss, weil die Kita dann schließt, wird durch den Wegfall der Minijob-Grenze keine Minute länger verfügbar. Sie verdient nur weniger an den Stunden, die sie ohnehin leistet. Eine Einschränkung der Ehrlichkeit halber: Diese Zahlen gelten für Teilzeit insgesamt; eine eigene amtliche Aufschlüsselung allein für Minijobber nach diesen Gründen gibt es nicht. Am grundsätzlichen Befund – Betreuung schlägt Anreiz – ändert das nichts.
Hier muss man der Reform zugutehalten: Das Ziel, Frauen aus der strukturellen Teilzeitfalle zu holen, ist richtig. Nur greift das Werkzeug am falschen Ende. Man kann den Stecker nicht reparieren, indem man an der Glühbirne dreht. Wer Frauen mehr Erwerbsarbeit ermöglichen will, muss bei Betreuung, Öffnungszeiten und Verlässlichkeit ansetzen – nicht bei der Abgabenfreiheit eines Zuverdienstes.
Ein Wort noch zum Ehegattensplitting, das in diesem Zusammenhang oft als Mitschuldiger genannt wird. Es stimmt, dass die Kombination aus Splitting und Steuerklasse V den Zweitverdienst rechnerisch unattraktiver macht; das Institut der deutschen Wirtschaft hat darauf hingewiesen.[7] Aber man sollte die Bedeutung nicht überdehnen. Das Splitting entscheidet vor allem darüber, wie sich das Einkommen zwischen zwei Partnern verteilt – nicht darüber, ob jemand überhaupt nur geringfügig arbeiten kann. Wer wegen fehlender Kinderbetreuung an 15 Wochenstunden gebunden ist, für den ändert die Steuerklasse nichts an der Stundenzahl. Sie ist eine Rechengröße auf dem Papier, kein Schlüssel zur Tür, die zugesperrt bleibt. Hier mag man anderer Ansicht sein – die Forschung gewichtet das Splitting stärker. Doch in der Rangfolge der realen Hindernisse steht die fehlende Betreuung vor der Steuerklasse.
Die andere Seite der Theke: ein Aufgabenproblem, kein Steuerproblem
Bisher haben wir auf die Beschäftigten geschaut. Drehen wir die Perspektive. Warum bieten Arbeitgeber überhaupt Minijobs an? Die unausgesprochene Annahme der Reform lautet auch hier: weil sie Abgaben sparen wollen. Nimmt man den Vorteil weg, so der Gedanke, wandeln sie die Minijobs eben in reguläre Stellen um.
Doch das verkennt, warum diese Jobs in vielen Branchen überhaupt existieren. Es geht oft nicht ums Sparen, sondern um die Form der Aufgabe. Eine gewerkschaftsnahe Branchenanalyse der Hans-Böckler-Stiftung – also gewiss keine Arbeitgeberschrift – beschreibt es für die Sicherheitswirtschaft trocken so: Minijobs und Teilzeit dienten der Flexibilisierung vor allem dort, wo Aufträge meist nur für wenige Stunden anfielen. Rund 30 Prozent der Beschäftigten dieser Branche sind geringfügig tätig.[8]
Denken Sie an die konkrete Aufgabe. Ein Objekt muss zwei Stunden am Abend bewacht werden. Eine Veranstaltung braucht am Samstag für sechs Stunden Einlasspersonal. Ein Lokal hat freitags und samstags Hochbetrieb und sonst nicht. Eine Tankstelle braucht jemanden für die Spätschicht. Das sind keine Aufgaben, die sich in eine 40-Stunden-Woche gießen lassen, indem man sie verteuert. Sie sind ihrer Natur nach kurz, unregelmäßig, an Randzeiten gebunden. Der Bedarf entsteht nicht aus einer Steuerregel, sondern aus dem Rhythmus des Geschäfts.
Das Gastgewerbe macht die Größenordnung sichtbar: Nach Angaben des Branchenverbands arbeitet dort etwa jeder zweite Beschäftigte auf Minijob-Basis, rund 1,1 Millionen Menschen.[9] Im Einzelhandel sind es nach Verbandszahlen rund 800.000.[10] Das sind Interessenvertreter, ihre Zahlen sind mit dem nötigen Vorbehalt zu lesen – aber die zugrunde liegende Struktur bestätigt selbst die gewerkschaftsnahe Forschung.
Was passiert nun, wenn der Minijob teurer wird? Drei Wege sind denkbar, und keiner führt verlässlich zum Ziel der Kommission. Der Betrieb wandelt die Stelle in reguläre Beschäftigung um – das gelingt nur, wo sich genug Kurzeinsätze zu einer sinnvollen Stelle bündeln lassen, und genau das ist bei Randzeiten-Aufgaben oft nicht der Fall. Oder der Betrieb streicht die Stunden und verteilt sie auf die Stammbelegschaft – dann ist Arbeitsvolumen vernichtet, nicht geschaffen. Oder die Tätigkeit wandert in die Schwarzarbeit, gerade bei Gelegenheitsjobs ein realer Pfad. Mehr reguläre, rentenwirksame Beschäftigung entsteht nur im ersten Fall – und der ist der unwahrscheinlichste.
Und wer soll die Lücke füllen?
Bleibt eine letzte, fast banale Frage, die in der Reformlogik gar nicht erst gestellt wird. Angenommen, die Rechnung ginge auf und die Minijobs verschwänden – wer übernimmt dann all diese Stunden?
Die Annahme müsste lauten: Es stehen genügend Arbeitssuchende bereit, die diese Aufgaben in regulärer Beschäftigung übernehmen. Doch danach sieht es nicht aus. Die Sicherheitswirtschaft meldet über ihren Verband rund 12.000 offene Stellen – in einer Branche, die händeringend Personal sucht.[11] Das Gastgewerbe klagt seit Jahren über Personalmangel. Gerade die Branchen, die am stärksten auf Minijobs setzen, finden schon heute kaum genug reguläre Kräfte.
Die stille Voraussetzung der Reform – dass ein Reservoir williger Vollzeitkräfte bereitsteht, das nur durch den Minijob blockiert wird – steht damit auf demselben wackligen Fundament wie die Annahme über die Beschäftigten. Es gibt dieses Reservoir kaum. Die Menschen, die heute die Randzeiten abdecken, sind ja gerade die, die nur Randzeiten können oder wollen – Rentner, Studierende, Eltern mit Betreuungspflichten. Fallen sie weg, fällt die Leistung weg. Sie wird nicht von jemand anderem in Vollzeit nachgeholt.
Die zweite Kasse: Wohin das Geld in Wahrheit fließt
Bisher haben wir gefragt, ob der Hebel wirkt. Jetzt fragen wir, was er einspielt – und hier öffnet sich ein zweiter blinder Fleck, einer in der Finanzlogik selbst.
Erinnern wir uns an die Begründung: Jeder verdiente Euro soll die Rente erhöhen. Das ist das erklärte Ziel. Nimmt man dieses Ziel ernst, muss man genauer hinsehen, wohin das zusätzliche Geld eigentlich fließt – denn die Reform erzeugt nicht einen Geldstrom, sondern zwei, und sie laufen in verschiedene Kassen.
Der eine Strom ist der Rentenbeitrag. Er fließt in die Rentenkasse, und das dient dem genannten Ziel. So weit stimmig. Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle hat den Effekt für die Sozialversicherungen auf rund 4,5 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen geschätzt.[12]
Der andere Strom aber ist neu, und über ihn spricht kaum jemand: die Steuer. Mit dem Wegfall der pauschalen Zwei-Prozent-Versteuerung entsteht für einen Teil der Betroffenen eine echte Lohnsteuerpflicht. Besonders bei den 3,56 Millionen Nebenjobbern mit Hauptberuf schlägt das durch: Ihr Zuverdienst, heute pauschal abgegolten, würde künftig dem Hauptverdienst zugeschlagen und mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert – bei einem ordentlichen Hauptgehalt mit dreißig, vierzig Prozent oder mehr statt mit zwei. Diese Steuer aber fließt nicht in die Rentenkasse. Sie fließt in den allgemeinen Bundeshaushalt.
Und hier liegt der Widerspruch. Wenn das Ziel der Reform die Rente ist, dann ist diese Steuermehreinnahme aus Rentensicht zweckentfremdet. Sie verbessert die Lage der Rentenkasse um keinen Cent – sie versickert im großen Topf. Wäre man konsequent, müsste man diese zusätzlichen Steuermillionen folgerichtig in die Rentenkasse leiten: als Beitrag zur Deckung der sogenannten versicherungsfremden Leistungen. Das sind jene Leistungen, die die Rentenversicherung erbringt, obwohl sie mit der Beitragsleistung nichts zu tun haben – Anrechnung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten, Mütterrente und anderes. Sie sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die eigentlich aus Steuern gehören, aber bis heute teilweise aus Beiträgen mitgetragen werden. Dass hier eine Deckungslücke besteht, ist in der Rentenpolitik seit Jahrzehnten anerkannt; über ihre genaue Höhe wird gestritten.
Eine zusätzliche Steuereinnahme, die durch eine Rentenreform entsteht, wäre also der naheliegende Kandidat, um genau diese Lücke ein Stück weit zu schließen. Geschieht das nicht, drängt sich eine unbequeme Lesart auf: Dann ist das Rentenargument zum Teil Fassade für eine schlichte Einnahmeverbesserung des Bundes – auf dem Rücken derer, die am wenigsten haben.
Bemerkenswert ist, dass die Kommission das Belastungsproblem selbst sieht. Sie räumt ausdrücklich ein, dass Geringverdienende stärker mit Beiträgen belastet würden – hält eine Entlastung über das Steuerrecht oder steuerfinanzierte Leistungen aber für „zielgenauer“.[13] Das ist eine aufschlussreiche Stelle: Die Kommission weiß, dass sie unten belastet, und verschiebt die Kompensation auf ein anderes Politikfeld – ohne zu garantieren, dass sie kommt. Genau hier läge die konsequente Antwort: die Steuermehreinnahme zweckgebunden dorthin zurückzuführen, wo die Reform sie geholt hat.
Wer am Tisch saß – und wer fehlte
Bleibt eine Frage, die über den Minijob hinausweist und doch alles bisher Gesagte berührt: Wie kommt eine Kommission überhaupt zu einer Prämisse, die einer Prüfung so wenig standhält? Ein Blick auf ihre Besetzung ist aufschlussreich – nicht, weil dahinter etwas Anrüchiges stünde, sondern weil er einen strukturellen Effekt sichtbar macht.
Die Alterssicherungskommission hatte dreizehn stimmberechtigte Mitglieder: zwei Vorsitzende, drei Bundestagsabgeordnete von CDU, CSU und SPD sowie acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Das Entscheidende daran: Jedes dieser dreizehn Mitglieder wurde von einer der beiden Regierungsparteien vorgeschlagen – nicht nur die Politiker, sondern auch alle acht Wissenschaftler, je vier von Union und SPD benannt. Die fachlich neutralste Instanz im Raum, die Deutsche Rentenversicherung Bund, saß als Sachverständige ohne Stimmrecht am Tisch und lieferte vor allem die Zahlen.[14]
Daraus folgt kein Vorwurf an die einzelnen Mitglieder. Wer von einer Partei benannt wird, ist deshalb nicht weisungsgebunden; ein von der SPD vorgeschlagener Professor bleibt ein eigenständiger Wissenschaftler, kein Parteifunktionär. Die Kommission arbeitete ehrenamtlich und weisungsfrei, in neunzehn Sitzungen über hundertfünfzig Stunden. All das soll hier nicht kleingeredet werden.
Aber die Logik des Verfahrens verdient eine nüchterne Betrachtung. Wenn beide Parteien das Recht aushandeln, je vier Sachverständige zu benennen, dann ist das leitende Auswahlkriterium nicht „der oder die fachlich Beste schlechthin“, sondern „wer eine Grundausrichtung mitbringt, mit der wir leben können“. Niemand benennt einen Experten, von dem er ein ihm unliebsames Ergebnis erwartet. Genau deshalb ist das Wort „ergebnisoffen“ hier mit Vorsicht zu gebrauchen: Ein Gremium, dessen Zusammensetzung das Spektrum der Regierungsparteien abbildet, kann seinem Wesen nach nur Ergebnisse innerhalb dieses Spektrums hervorbringen. Was außerhalb liegt, sitzt gar nicht erst am Tisch. Das ist keine Manipulation. Es ist die schlichte Eigenlogik der Benennung – und sie ist in Deutschland der Normalfall, kein Sonderfall dieser Kommission.
Und hier schließt sich der Kreis zum Minijob. Auffällig ist nämlich, wer nicht am Tisch saß. Die Vorgängerkommission von 2018 hatte noch Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in ihren Reihen – die Sozialpartner also, die wissen, wie Beschäftigung in der Praxis funktioniert.[15] Die jetzige Kommission hatte parteibenannte Wissenschaftler und Politiker, aber keine gesetzten Sitze für jene Branchen, die von der Minijob-Reform am unmittelbarsten betroffen sind. Dass Gastgewerbe, Handel und Sicherheitswirtschaft jetzt erst nach der Veröffentlichung Sturm laufen, ist die Folge: Sie waren nicht im Raum, als Empfehlung 26 formuliert wurde. Die Lebensrealität der Minijob-Branchen war strukturell unterrepräsentiert.
Damit bekommt der blinde Fleck eine zweite, tiefere Bedeutung. Er ist nicht nur ein gedanklicher – eine ungeprüfte Annahme über die Minijobber. Er ist auch ein eingebauter: Vielleicht konnte die Annahme gar nicht gründlich genug geprüft werden, weil die Perspektiven, die sie infrage gestellt hätten, im Gremium fehlten. Ein blinder Fleck der Besetzung.
Fairerweise: Das Spektrum innerhalb des Korridors war nicht eng. Mit Ökonomen unterschiedlicher Schulen – von nachfrageorientierten Stimmen bis zu marktliberalen – saßen durchaus gegensätzliche Positionen am Tisch. Dass die Empfehlungen am Ende einmütig getragen wurden, kann man als echten Konsens lesen. Oder als Hinweis darauf, dass der Korridor von vornherein so gesteckt war, dass der Minijob-Sonderstatus auf keiner Seite einen Verteidiger fand.
Was am Ende übrig bleibt – und was es kostet
Fügen wir die Prüfung zusammen. Sie führt auf drei Ebenen zum selben Befund.
Auf der Ebene der Wirkung steht die Reform auf einer Annahme, die nicht hält: dass viele Minijobber mehr arbeiten würden, wenn der Sonderstatus fiele. Nur rund fünf Prozent gehören überhaupt zur Zielgruppe. Die größte Gruppe hat schon einen Hauptberuf und keine freie Zeit, sondern ein Einkommensproblem. Die Frauen, auf die so gern verwiesen wird, scheitern nicht am Anreiz, sondern an fehlender Betreuung. Und auf der Arbeitgeberseite steht kein Steuerproblem, sondern eine Aufgabenstruktur, die sich nicht durch Verteuerung in Vollzeitstellen verwandeln lässt – wofür ohnehin die Arbeitskräfte fehlen.
Auf der Ebene der Finanzlogik fließt das Geld, wo der Hebel doch greift, am erklärten Ziel vorbei: Die neue Steuereinnahme landet im Bundeshaushalt, nicht in der Rentenkasse, für deren Stabilisierung die Reform angeblich gedacht ist.
Und auf der Ebene der Institution war das Gremium so besetzt, dass die Stimmen, die den blinden Fleck hätten ausleuchten können, gar nicht vertreten waren.
Die Kosten fallen unterdessen an, ganz gleich, ob die Wirkung eintritt. Für die Beschäftigten bedeutet die Reform weniger Netto: Bei 603 Euro Verdienst macht allein der eigene Rentenbeitrag rund 21,70 Euro im Monat aus, dazu kämen je nach Ausgestaltung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie – bei den Nebenjobbern – die neue Lohnsteuer.[16] Für Menschen, die den Minijob gerade deshalb haben, weil das Geld knapp ist, ist das keine theoretische Größe. Für die Betriebe steigen die Lohnkosten. Und der Staat gewinnt am Ende möglicherweise weniger zusätzliche Beitragszahler, als er erhofft, weil ein Teil der Beschäftigung schlicht verschwindet oder in die Schwarzarbeit abwandert. Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle hält den Beschäftigungseffekt ausdrücklich für unklar.
Damit sind wir bei der eigentlichen Lehre, die über den Minijob hinausreicht. Eine Expertenkommission genießt zu Recht Vertrauen, weil sie rechnen kann. Aber Vertrauen in die Rechenkunst darf nicht das Misstrauen gegenüber der Prämisse ersetzen – und schon gar nicht die Frage, wer die Prämisse aufgestellt hat. Auch eine Kommission hat einen blinden Fleck, und je angesehener sie ist, desto seltener wird er ausgeleuchtet. Die Politik, die ihre Empfehlungen übernimmt – und der Kanzler hat zugesagt, sie vollständig zu übernehmen –, trägt deshalb eine eigene Prüfpflicht. „Die Kommission hat es empfohlen“ ist kein Ersatz für die Frage: Stimmt die Annahme dahinter überhaupt? Und: Wer saß am Tisch, als sie getroffen wurde?
Aktionismus, der sich auf eine ungeprüfte Prämisse stützt, ist die teuerste Form der Politik. Er kostet Geld, er kostet Vertrauen, und am Ende kostet er die Glaubwürdigkeit der nächsten, vielleicht richtigen Reform. Wer den Minijob wirklich überflüssig machen will, muss bei den Gründen ansetzen, aus denen Menschen ihn brauchen: bei den Lebenshaltungskosten, bei der Kinderbetreuung, bei den Strukturen, die Vollzeit erst möglich machen. Den Anreiz zu verteuern, ohne diese Gründe zu beseitigen, beseitigt nicht den Minijob. Es beseitigt nur das Netto derer, die ihn am dringendsten brauchen.
Fußnoten und Quellen
- Alterssicherungskommission (ASK), Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen, übergeben am 23. Juni 2026 an Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Bas; rund 80 Seiten, 13-köpfige Kommission unter Vorsitz von Frank-Jürgen Weise und Prof. Dr. Constanze Janda. BMAS ↩
- Bundeskanzler Merz am 23. Juni 2026 nach der Übergabe des Berichts: „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden“; man könne es sich nicht leisten, einzelne Maßnahmen herauszunehmen. Ein Gesetzentwurf soll über die Sommerpause erarbeitet werden. inFranken ↩
- Wortlaut Empfehlung 26: „Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden. In der Folge erübrigt sich auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im sog. Übergangsbereich (Midijobs).“ Der Vorschlag ist eine Empfehlung, kein beschlossenes Gesetz. Stuttgarter Zeitung ↩
- Minijob-Zentrale, Quartalsbericht I/2026 (Stichtag 31. März 2026): 6.554.876 Minijobber im Gewerbe, 252.372 in Privathaushalten. Nur 20,9 Prozent der gewerblichen Minijobber waren rentenversicherungspflichtig, in Privathaushalten 11,3 Prozent. Minijob-Zentrale ↩
- Minijob-Zentrale, Quartalsbericht IV/2025: Von rund 6,93 Mio. Minijobbern haben 3,56 Mio. bereits eine Hauptbeschäftigung, rund 1,81 Mio. sind im Rentenalter oder kurz davor, rund 1,19 Mio. sind unter 25 (Ausbildung/Studium). Es verbleiben rund 0,37 Mio. (5,3 Prozent), die von einer „Brückenfunktion“ in den ersten Arbeitsmarkt profitieren könnten. Minijob-Zentrale ↩
- Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2024 (Endergebnisse), Pressemitteilung Nr. 007 vom 30. Januar 2026: 23,5 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten arbeiten reduziert, um Kinder, Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Personen zu betreuen; bei Frauen 28,8 Prozent, bei Männern 6,8 Prozent. Nach Pressemitteilung Nr. N017 vom 26. April 2024 (Berichtsjahr 2023) gaben 63 Prozent der teilzeitbeschäftigten Mütter minderjähriger Kinder die Kinderbetreuung als Grund an. Die Werte beziehen sich auf Teilzeitbeschäftigte insgesamt; eine gesonderte amtliche Aufschlüsselung allein für geringfügig Beschäftigte wird nicht ausgewiesen. Destatis (2026) · Destatis (2024) ↩
- Institut der deutschen Wirtschaft, IW-Kurzbericht 60/2023, zum verstärkenden Effekt von Ehegattensplitting und Steuerklasse V auf den Fehlanreiz zur Arbeitszeitausweitung bei verheirateten Zweitverdienern. iwkoeln.de ↩
- Zanker, Branchenanalyse Wach- und Sicherheitsdienste, Hans-Böckler-Stiftung, Working Paper Forschungsförderung Nr. 300 (Juli 2023): Rund 30 Prozent der Beschäftigten der Branche sind geringfügig beschäftigt; Minijobs und Teilzeit dienen der Flexibilisierung vor allem in der Veranstaltungssicherheit, wo Aufträge häufig nur für wenige Stunden anfallen (Datenstand 2020). boeckler.de (PDF) ↩
- Verbandsangabe DEHOGA Bundesverband: rund 1,1 Mio. geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe; nach Verbandsangaben arbeitet etwa jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie auf Minijob-Basis. Tagesspiegel ↩
- Verbandsangabe Handelsverband Deutschland (HDE): bundesweit rund 800.000 Minijobs im Einzelhandel. Stuttgarter Zeitung ↩
- Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW): rund 12.000 offene Stellen im Bewachungsgewerbe. Lederer, mit Bezug auf BDSW ↩
- Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH): Die Überführung der Minijobs in reguläre Beschäftigung könnte bei den Sozialversicherungen zu Zusatzeinnahmen von etwa 4,5 Milliarden Euro führen; bei einem Großteil der Betroffenen wären Netto-Einbußen die Folge, der Beschäftigungseffekt bleibt unklar. Stuttgarter Zeitung ↩
- Die Kommission räumt ein, dass Geringverdienende durch den Wegfall des Sonderstatus stärker mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet würden, hält Entlastungen über das Steuerrecht oder steuerfinanzierte Leistungen jedoch für zielgenauer. In der Folge stünden auch die heutigen Entlastungsregeln im Übergangsbereich (Midijobs) infrage. Stuttgarter Zeitung ↩
- Zusammensetzung der ASK: 13 stimmberechtigte Mitglieder – zwei Vorsitzende (Janda auf Vorschlag der SPD, Weise auf Vorschlag der Union), drei Bundestagsabgeordnete (Reddig/CDU, Klose/SPD, Dorn/CSU) und acht von Union und SPD benannte Wissenschaftler (je vier). Die Deutsche Rentenversicherung Bund war Sachverständige ohne Stimmrecht. Die Kommission tagte ehrenamtlich und weisungsfrei in 19 Sitzungen. evangelisch.de · vorwärts ↩
- Zum Vergleich: Die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ von 2018 gehörten zehn Experten aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden an – die Sozialpartner waren also institutionell vertreten. Wikipedia: Rentenkommission ↩
- Eigenanteil des Beschäftigten zur Rentenversicherung bei voller Ausschöpfung der Grenze von 603 Euro: rund 21,70 Euro pro Monat. Die genaue Belastung hängt von der endgültigen Ausgestaltung ab (etwa einer möglichen Gleitzonen-/Midijob-Regelung); bei Nebenjobbern mit Hauptberuf käme die Versteuerung mit dem persönlichen Grenzsteuersatz hinzu. Stuttgarter Zeitung ↩
Die Geometrie des Stillstands
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