Das Versprechen der Sozialen Marktwirtschaft lautet „Wohlstand für alle". Dieser Beitrag prüft einen Teilaspekt davon nüchtern: Wie verteilt sich die Last aus Steuern und Sozialabgaben zwischen Arbeit und Kapital, zwischen verschiedenen Einkommensgruppen? Die Analyse zeigt eine Schieflage – aber sie zeigt auch, dass die gängigen Argumente beider Seiten je nur einen Ausschnitt beleuchten. Bemerkenswert ist, dass die zentralen Befunde hier von einer wirtschaftsnahen Quelle stammen, nicht von einer umverteilungsorientierten – was sie schwerer angreifbar macht.
Ein verbreitetes Argument – und was es ausblendet
In der Debatte heißt es oft, die Wohlhabenden trügen den Staat ohnehin überproportional: Die einkommensstärksten 10 Prozent zahlen über die Hälfte des gesamten Lohn- und Einkommensteueraufkommens.1 Das stimmt – aber es beschreibt nur einen Ausschnitt. Denn die Lohn- und Einkommensteuer macht nur rund ein Drittel des gesamten Steueraufkommens aus. Den größeren Block bilden Verbrauchsteuern wie die Mehrwert- und die Energiesteuer, die über 40 Prozent ausmachen.2
Und diese Verbrauchsteuern wirken regressiv: Wer wenig verdient, gibt fast das gesamte Einkommen für Konsum aus und zahlt damit anteilig viel Mehrwertsteuer; wer viel verdient, spart einen Teil und entgeht so der Verbrauchsbesteuerung auf diesen Teil. Bezieht man alle Steuern und Abgaben ein, relativiert sich das Bild vom überlasteten Spitzenverdiener deutlich: Nach RWI-Berechnungen tragen die oberen 10 Prozent rund 30 Prozent der gesamten Steuern und Sozialbeiträge, die obere Hälfte insgesamt rund 80 Prozent.3 Das ist eine progressive, aber weniger steile Verteilung, als das Einkommensteuer-Argument allein suggeriert.
Zwei Welten der Besteuerung: Arbeit und Kapital
Der strukturell wichtigste Punkt ist die unterschiedliche Behandlung von Arbeit und Kapital. Arbeitseinkommen unterliegt dem progressiven Tarif – von 14 Prozent bis zum Spitzensatz von 42 beziehungsweise 45 Prozent, mit Solidaritätszuschlag bis zu rund 47,5 Prozent Grenzbelastung. Kapitalerträge dagegen verlassen diese progressive Welt: Seit 2009 gilt die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent (mit Soli rund 26,4 Prozent), unabhängig vom persönlichen Steuersatz.4
Weil Vermögenseinkommen stark konzentriert sind – die obere Einkommensgruppe vereint einen Großteil aller privaten Kapitalerträge auf sich –, profitiert von diesem niedrigeren Pauschalsatz vor allem die Spitze.5 Wer von Arbeit lebt, zahlt progressiv; wer von Kapital lebt, zahlt pauschal und oft weniger. Das ist der Kern der Schieflage.
Hier gehört die Gegenseite fair dazu, denn sie hat Substanz: Die Abgeltungsteuer wurde 2009 nicht aus Großzügigkeit eingeführt, sondern weil Kapital international hochmobil ist – ein hoher progressiver Tarif hatte zuvor zu Abwanderung und Hinterziehung geführt, und der pauschale Satz sollte überhaupt erst wieder Einnahmen sichern („besser 25 Prozent von etwas als 45 Prozent von nichts"). Zudem sind Unternehmensgewinne, aus denen Dividenden stammen, bereits mit Körperschaft- und Gewerbesteuer vorbelastet. Und ökonomisch gilt Kapitalertrag als Entschädigung für Konsumverzicht und Investitionsrisiko, nicht als leistungsloses Einkommen. Diese Argumente entkräften die Schieflage nicht, aber sie erklären, warum eine einfache Angleichung an den progressiven Tarif riskant wäre.
Die Umkehr bei den Sozialbeiträgen
Was die Einkommensteuer progressiv gestaltet, drehen die Sozialbeiträge wieder um. Sie sind zwar prozentual, aber durch Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt: 2026 liegen sie bei rund 8.450 Euro im Monat (Rente/Arbeitslosenversicherung) und rund 5.812 Euro (Kranken-/Pflegeversicherung).6 Jeder Euro darüber ist beitragsfrei. Das illustriert ein Vergleich: Eine Angestellte mit 4.000 Euro brutto zahlt den vollen Rentenbeitragssatz auf ihr ganzes Gehalt. Ein Manager mit dem Mehrfachen zahlt nur bis zur Grenze – auf sein Gesamtgehalt bezogen sinkt seine relative Beitragslast dadurch deutlich unter die der Angestellten.
Auch hier die faire Einordnung: Die Beitragsbemessungsgrenze hat ein Gegenstück auf der Leistungsseite – in der Rente erwirbt man nur bis zur Grenze Ansprüche, höhere Beiträge brächten also auch höhere Renten. Die Grenze ist somit Ausdruck des Äquivalenzprinzips, nicht nur ein Privileg. Hinzu kommt der Systemausstieg nach oben: Wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, kann die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und sich privat versichern – die solidarische Umverteilung in der GKV findet ohne die höchsten Einkommen statt.
Der entscheidende Befund: die regressive Spitze
Beide Effekte zusammen – gedeckelte Sozialbeiträge und niedrig besteuerte Kapitalerträge – führen zu einem überraschenden Ergebnis. Nach der RWI-Analyse steigt die durchschnittliche Gesamtbelastung aus Steuern und Abgaben mit dem Einkommen zunächst an, erreicht ihren Höchstwert von über 50 Prozent aber bereits bei einem Einkommen von rund 100.000 Euro – und sinkt danach wieder leicht.7 Die höchste relative Last trägt also nicht die Spitze, sondern die obere Mitte. Wer mehr verdient, profitiert zunehmend von den gedeckelten Beiträgen und der Verlagerung hin zu niedriger besteuerten Kapitaleinkünften.
Bei diesem Befund ist eine methodische Einordnung wichtig, die die Studie selbst betont: Es handelt sich um eine Querschnittsbetrachtung eines einzelnen Jahres (Rechtsstand 2018). Das erklärt teils die ebenfalls hohe Belastung ganz am unteren Rand – dort dominieren Haushalte, die vorübergehend wenig verdienen, aber konsumieren (Studierende, Menschen in Übergangsphasen). Für die Aussage über die obere Hälfte ändert das nichts: Die Belastungskurve knickt am oberen Ende nachweislich ab.
Was bleibt
Der Befund ist klar und durch eine wirtschaftsnahe Quelle gestützt: Das deutsche Abgabensystem ist über weite Strecken progressiv, kappt seine Progression aber am oberen Rand – durch gedeckelte Sozialbeiträge und die pauschale Besteuerung von Kapital. Die höchste relative Last liegt auf der oberen Mitte, nicht auf der Spitze. Das ist keine Verschwörung, sondern das Ergebnis von Einzelentscheidungen, die je für sich begründbar waren – die Beitragsbemessungsgrenze schützt das Äquivalenzprinzip, die Abgeltungsteuer sollte Kapitalflucht verhindern –, in der Summe aber eine regressive Wirkung am oberen Ende erzeugen.
Die ehrliche Schlussfolgerung benennt deshalb den Zielkonflikt, statt ihn aufzulösen: Wer die obere Mitte entlasten und die Spitze stärker beteiligen will, müsste an Beitragsgrenzen oder Kapitalbesteuerung ansetzen – und stößt dabei auf reale Risiken wie Kapitalmobilität und die Lockerung des Äquivalenzprinzips. Es gibt hier keine kostenlose Korrektur. Aber der erste Schritt zu einer ehrlichen Debatte ist, das Bild vom überlasteten Spitzenverdiener ebenso zu hinterfragen wie das vom durchweg gerechten System. Beide stimmen nur halb – und die obere Mitte, die die höchste Last trägt, kommt in keiner der beiden Erzählungen vor.
Fußnoten
1 Anteil der einkommensstärksten 10 % am Lohn- und Einkommensteueraufkommen: über 50 % (Größenordnung; BMF-Datensammlung zur Steuerpolitik). Bezieht sich nur auf die Lohn-/Einkommensteuer, nicht auf das gesamte Abgabensystem.
2 Struktur des Steueraufkommens: Lohn-/Einkommensteuer rund ein Drittel, Verbrauch-/Umsatzsteuern über 40 %. Verbrauchsteuern wirken regressiv, weil einkommensschwache Haushalte einen größeren Anteil ihres Einkommens konsumieren.
3 RWI (Gutachten im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung, Rechtsstand 2018): obere 10 % tragen rund 30 % der gesamten Steuern und Sozialbeiträge, obere Hälfte rund 80 %, untere Hälfte rund 20 %. Spitzenverdiener im Datensatz tendenziell unterrepräsentiert (tatsächlicher Beitrag der Spitze eher etwas höher).
4 Einkommensteuertarif 2026: Eingangssatz 14 %, Spitzensatz 42 %, „Reichensteuer" 45 %; mit Solidaritätszuschlag maximale Grenzbelastung rund 47,5 %. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge 25 % (mit Soli rund 26,4 %).
5 Private Vermögens-/Kapitaleinkommen sind stark auf die obere Einkommensgruppe konzentriert (Größenordnung „Großteil"; je nach Quelle und Abgrenzung). Daher profitiert vom pauschalen Abgeltungssatz vor allem die Spitze.
6 Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (bundeseinheitlich): Rente/Arbeitslosenversicherung rund 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr), Kranken-/Pflegeversicherung rund 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr). Versicherungspflichtgrenze (Wechsel in die PKV möglich) rund 6.450 €/Monat (77.400 €/Jahr).
7 RWI: höchste durchschnittliche Abgabenquote (Steuern und Sozialabgaben) über 50 % bei einem Äquivalenzeinkommen von rund 100.000 €, danach leicht sinkend – regressive Wirkung am oberen Rand durch Beitragsbemessungsgrenzen und Verlagerung zu Kapitaleinkünften. Querschnittsanalyse, Rechtsstand 2018; hohe Quote am unteren Rand teils methodisch bedingt (Einjahresbetrachtung).
Stand: Juni 2026
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