Wie viel von der Zukunft hat ein Staat bereits verpfändet, wenn er von Investitionen spricht? Diese Frage steht hinter den deutschen Bundesfinanzen, und sie lässt sich nicht mit einem Schlagwort beantworten. Dieser Beitrag nimmt die lange Linie seit der Wiedervereinigung in den Blick – Schuldenstand, Zinslast, die Rolle der Sondervermögen – und mündet in das Jahr, das vieles davon bündelt: 2028. Wo frühere Beiträge hier im Blog die Sondervermögen und die Logik der Schuldenbremse im Detail behandelt haben, geht es diesmal um die zeitliche Tiefe und um eine konkret absehbare Belastungsspitze.
Die lange Linie: von 1990 bis heute
Die Wiedervereinigung war ein finanzieller Kraftakt: Der Bund übernahm den Aufbau Ost und Altlasten, die in Fonds wie dem Erblastentilgungsfonds gebündelt wurden (Ende der 1990er in der Größenordnung von rund 180 Milliarden Euro). Der Schuldenstand stieg in diesem Jahrzehnt stark, und die Zinslast wurde drückend: Gegen Ende der 1990er musste der Bund mehr als jeden fünften Steuer-Euro für Zinsen aufwenden – die Zins-Steuer-Quote lag bei über 20 Prozent.1
Dann kam eine paradoxe Entspannung: Trotz weiter steigender Schulden – Finanzkrise ab 2008, dann Corona – sank die Zinsbelastung über Jahre, weil die Zinsen am Weltmarkt fielen. Die Zins-Steuer-Quote ging deutlich zurück. Dieses billige Geld hat zwei Jahrzehnte lang kaschiert, wie groß der Schuldensockel geworden war. Mit der Zinswende ab 2022 endete diese Gnadenfrist: Plötzlich kostet jeder Euro Schulden wieder spürbar etwas. Genau das macht die heutige Lage anders als die 2010er Jahre – nicht der Schuldenstand allein, sondern dass er nun wieder einen steigenden Preis hat.
Die Zinsfalle
Wie eng es geworden ist, zeigt eine Zahl des Bundesrechnungshofes: Für 2024 waren Zinsausgaben von 37,4 Milliarden Euro eingeplant – bei einer Nettokreditaufnahme von 39 Milliarden. Rechnerisch wird also fast die gesamte neue Verschuldung allein dafür gebraucht, die Zinsen auf die alten Schulden zu bedienen.2 Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, fasste es so: „Schulden lösen nur scheinbar Probleme, sie schaffen neue." Erschwerend kommt hinzu, dass rund 90 Prozent des Bundeshaushalts fest gebunden sind – für Soziales, Personal, Zinsen –, sodass steigende Zinsausgaben den ohnehin schmalen Gestaltungsspielraum weiter aufzehren.3
Sondervermögen: Investition oder Verlagerung?
Die Idee der Sondervermögen ist im Kern vertretbar: Kredite, die in produktive Infrastruktur fließen, können sich über künftiges Wachstum rechtfertigen. Der Streit dreht sich um die Frage, ob das Geld wirklich zusätzliche Investitionen finanziert oder ob es reguläre Haushaltsmittel ersetzt, die dann anderswo ausgegeben werden.4
Hier ist Vorsicht bei den kursierenden Zahlen geboten. Das Institut der deutschen Wirtschaft schätzt, dass 2025 ein sehr hoher Anteil der Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität faktisch reguläre Ausgaben ersetzt; das ifo-Institut nennt ähnlich hohe Werte. Als Beispiel dient die Bahn, in die zwar Milliarden aus dem Sondervermögen flossen, während der reguläre Etat zugleich schrumpfte.5 Diese Befunde sind plausibel und decken sich mit dem, was der Bundesrechnungshof seit Jahren anmahnt – aber sie stammen von wirtschaftsnahen Instituten und beruhen auf Annahmen darüber, was „zusätzlich" heißt. Die genaue Quote ist deshalb umstritten; gesichert ist die Richtung: Ein erheblicher Teil der Mittel verstärkt nicht die Investitionen, sondern entlastet den Kernhaushalt. Wo das geschieht, entsteht der Eindruck zusätzlicher Investitionen, ohne dass sie real stattfinden.
Das Schlüsseljahr 2028
Mehrere Belastungen treffen 2028 zusammen, und anders als bei vielen Prognosen sind diese Termine konkret datiert. Erstens läuft das Bundeswehr-Sondervermögen voraussichtlich 2027 leer; ab 2028 müssen die Verteidigungsausgaben vollständig aus dem regulären Haushalt getragen werden – ein erheblicher Sprung, wenn das NATO-Ziel gehalten werden soll.6 Zweitens wird 2028 die erste Tilgungsrate für die Corona-Notlagenkredite fällig, deren Rückzahlung über Jahrzehnte angelegt ist.7 Drittens wachsen die Sozialausgaben weiter; für 2028 sind im Finanzplan rund 241 Milliarden Euro vorgesehen – fast die Hälfte der Gesamtausgaben.8
Die genaue Summe der Mehrbelastung lässt sich seriös nur als Größenordnung angeben, weil sie von Zinsentwicklung, Wachstum und politischen Entscheidungen abhängt. Aber die Richtung ist eindeutig, und sie ist offiziell bestätigt: Der Bundesrechnungshof selbst warnt, 2028 werde sich „die angespannte Lage der Bundesfinanzen noch einmal zuspitzen", und rät zu realistischen Annahmen und klaren Aussagen, wie die Lücke finanziert werden soll.
Die andere Seite: Konsolidierung und Einnahmen
Damit das Bild nicht einseitig wird, gehört die Gegenseite dazu. Erstens ist die Lage nicht ausweglos: Das Finanzministerium hat einen Kurs der „qualitativen Konsolidierung" angekündigt, den der Bundesrechnungshof ausdrücklich unterstützt – also den Versuch, strukturell zu sparen, statt nur neue Schulden aufzunehmen.9 Zweitens steigen auch die Einnahmen: Die Steuereinnahmen wachsen mit der Wirtschaft, und ein Teil der künftigen Lasten wird dadurch aufgefangen. Drittens ist die ökonomische Bewertung von Schulden nicht einhellig: Ein Teil der Fachwelt hält kreditfinanzierte Investitionen für vertretbar, solange sie das Wachstumspotenzial heben und an eine strikte Regel gebunden sind – die Trennlinie verläuft zwischen konsumtiven Schulden (problematisch) und investiven Schulden (vertretbar, wenn echt zusätzlich).
Das ist kein Widerspruch zur Kritik, sondern ihre Präzisierung: Nicht Schulden an sich sind das Problem, sondern Schulden, die als Investition deklariert werden, aber Konsum finanzieren. Genau diese Unterscheidung – sauber getrennt nach laufendem Haushalt und echtem Investitionsrückstand – wäre der Maßstab für eine ehrliche Bewertung.
Was bleibt
Die lange Linie zeigt einen Staat, der zwei Jahrzehnte von fallenden Zinsen profitierte und nun mit einem hohen Schuldensockel in eine Zeit teureren Geldes geht – mit einer absehbaren Belastungsspitze 2028. Das ist keine akute Krise, aber eine ernste strukturelle Herausforderung, die der Bundesrechnungshof offen benennt.
Die ehrliche Schlussfolgerung ist deshalb weniger dramatisch und zugleich anspruchsvoller als der Ruf nach „Haushaltswahrheit": Der Maßstab darf nicht sein, ob Schulden aufgenommen werden, sondern wofür. Ein Euro, der echte, zusätzliche Investitionen finanziert – Brücken, Netze, Bildung –, kann seinen Zinspreis wert sein. Ein Euro, der über ein Sondervermögen nur den Kernhaushalt entlastet, schiebt Konsum in die Zukunft, ohne Gegenwert. Die Aufgabe bis 2028 ist deshalb nicht, jede Verschuldung zu verteufeln, sondern die beiden Arten sauber zu trennen und offen auszuweisen. Das ist mühsamer als ein Schlagwort – aber es ist der einzige Weg, der den Staat handlungsfähig hält, ohne nötige Investitionen zu blockieren.
Fußnoten
1 Schuldenstand und Zins-Steuer-Quote der 1990er Jahre: historische Größenordnungen aus den Reihen von BMF/Destatis; die Quote überschritt gegen Ende der 1990er rund 20 %. Erblastentilgungsfonds Ende der 1990er in der Größenordnung von rund 180 Mrd. €.
2 Bundesrechnungshof/BWV (Stellungnahme zum Bundeshaushalt 2025, April 2024): eingeplante Zinsausgaben 2024 rund 37,4 Mrd. €, ausgewiesene Nettokreditaufnahme 2024 rund 39 Mrd. €. – bundesrechnungshof.de
3 Kay Scheller (Präsident des BRH): „Schulden lösen nur scheinbar Probleme, sie schaffen neue." Anteil fest gebundener Ausgaben im Bundeshaushalt rund 90 %.
4 Zur Logik der Sondervermögen und der Schuldenbremse ausführlicher in den Beiträgen „Etikettenschwindel Sondervermögen" und zur Haushaltsführung hier im Blog.
5 IW (Institut der deutschen Wirtschaft) und ifo-Institut: Schätzungen, wonach ein hoher Anteil der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität (SVIK) reguläre Ausgaben ersetzt statt zusätzliche Investitionen zu finanzieren. Interessennahe Quellen; die genaue Quote ist umstritten, die Richtung deckt sich mit BRH-Mahnungen.
6 Finanzplan des Bundes 2024–2028: Das Sondervermögen Bundeswehr wird voraussichtlich 2027 ausgeschöpft; ab 2028 sind die Bedarfe vollständig aus dem Bundeshaushalt zu tragen. – Bundestag (BT-Drs. 20/12401)
7 Erste Tilgungsrate der Corona-Notlagenkredite fällig im Finanzplanjahr 2028 (Tilgungspläne BT-Drs. 20/2036 und 20/9676), Rückzahlung über mehrere Jahrzehnte.
8 Finanzplan des Bundes: Sozialausgaben 2028 rund 241,3 Mrd. € (48,5 % der Gesamtausgaben). – Bundestag (BT-Drs. 20/12401)
9 „Qualitative Konsolidierung": vom BMF angekündigt, vom Bundesrechnungshof unterstützt. Begriff „Sondervermögen" am 13.01.2026 zum „Unwort des Jahres" erklärt.
Stand: Juni 2026
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