Wer die deutschen Staatsfinanzen ehrlich betrachten will, muss zwei Fragen trennen: Wo bleibt das Geld – und woher soll es kommen? Dieser Beitrag widmet sich der Einnahmenseite und den Reformvorschlägen, die in der Debatte kursieren. Er nimmt die berechtigte Grundkritik ernst – dass Arbeit stärker belastet wird als Vermögen –, prüft aber jede vorgeschlagene Lösung auf ihre Kehrseite. Denn viele der kursierenden Zahlen stammen von Akteuren mit klarem politischem Anliegen, und seriöse Analyse heißt, das offenzulegen, statt es zu verschweigen.
Das reale Kernproblem: versicherungsfremde Leistungen
Der Ausgangsbefund ist solide und in mehreren Beiträgen hier im Blog belegt: Der Staat finanziert gesamtgesellschaftliche Aufgaben teilweise über Sozialbeiträge statt über Steuern. Das belastet einseitig die Beitragszahler. Bei der Höhe ist allerdings Genauigkeit nötig, weil hier sehr unterschiedliche Zahlen kursieren.
Der Sozialverband VdK und die NGO Fiscal Future beziffern das Gesamtvolumen der über Beiträge finanzierten versicherungsfremden Leistungen auf rund 87 Milliarden Euro.1 Diese Zahl wird oft verkürzt als „fehlendes Geld" dargestellt – das ist sie nicht. Sie ist das Bruttovolumen; ein erheblicher Teil davon wird bereits durch Bundeszuschüsse gedeckt. Der VdK selbst nennt die tatsächliche Unterfinanzierung – also die nach Abzug bestehender Zuschüsse verbleibende Lücke – mit rund 24 Milliarden Euro jährlich. Beide Zahlen sind richtig, aber sie messen Verschiedenes, und nur die kleinere beschreibt das, was den Kassen real fehlt. Zudem stammen die Berechnungen von Akteuren, die ausdrücklich für eine stärkere Steuerfinanzierung und höhere Vermögensbesteuerung werben – das macht sie nicht falsch, aber kennzeichnungspflichtig.
Ähnliches gilt für die Krankenversicherung. Eine IGES-Studie vom Dezember 2025 – erstellt für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung – identifiziert in der GKV rund 64 Milliarden Euro potenziell versicherungsfremder Leistungen. Entscheidend ist die Differenzierung, die der Text gern unterschlägt: Nur knapp 22 Milliarden davon lassen sich nach den Kriterien der Studie klar als versicherungsfremd begründen; weitere rund 36 Milliarden sind nur teilweise so einzuordnen.2 Die oft genannte Zahl von knapp 58 Milliarden vermischt beide Kategorien. Das reale, klar begründbare Problem ist also kleiner, als die Schlagzeilen nahelegen – aber es existiert.
Arbeit gegen Kapital: die Steuerschlagseite
Ein häufig kritisierter Punkt ist die unterschiedliche Besteuerung: Arbeitseinkommen unterliegt einem progressiven Tarif bis 45 Prozent plus Sozialabgaben, Kapitalerträge dagegen der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Bei hohen Einkommen entsteht so eine spürbare Differenz zugunsten des Kapitals.3 Das ist ein realer Befund.
Die faire Gegenseite gehört aber dazu, und sie ist gewichtig: Erstens ist Kapital international hochmobil – eine deutlich höhere Besteuerung kann zu Abwanderung führen, was die Abgeltungsteuer 2009 überhaupt erst begründete (sie ersetzte eine vorher noch leichter umgehbare Besteuerung). Zweitens sind Unternehmensgewinne, aus denen Dividenden stammen, bereits durch Körperschaft- und Gewerbesteuer vorbelastet; die 25 Prozent kommen obendrauf. Drittens trifft eine pauschale Erhöhung nicht nur Reiche, sondern auch Kleinsparer und die private Altersvorsorge. Eine Reform müsste diesen Zielkonflikt lösen – mehr Gerechtigkeit, ohne Kapital zu vertreiben –, und genau hier gehen die seriösen Vorschläge auseinander.
Beitragsbemessungsgrenze und „Privatiers"
Die Sozialbeiträge knüpfen fast ausschließlich an Löhne an und enden an der Beitragsbemessungsgrenze (2026 rund 69.750 Euro in der GKV, 101.400 Euro in der Rente). Jeder Euro darüber bleibt beitragsfrei, was Spitzenverdiener relativ entlastet; und wer ganz vom Vermögen lebt, zahlt oft gar keine Beiträge.4 Vorschläge, die Grenzen anzuheben oder Kapitaleinkünfte einzubeziehen (Stichwort Bürgerversicherung), zielen darauf, die Basis zu verbreitern und so die Sätze für alle zu senken.
Auch hier die Gegenseite: Die Beitragsbemessungsgrenze hat ein Gegenstück auf der Leistungsseite – wer mehr einzahlt, bekommt in der Rente auch mehr; die Grenze ist also nicht nur Privileg, sondern Teil des Äquivalenzprinzips. Eine Einbeziehung von Kapitaleinkünften würde dieses Prinzip lockern und wirft die Frage auf, ob Sozialbeiträge dann nicht faktisch zu einer zweiten Steuer würden. Die Vorschläge sind diskutabel, aber kein Selbstläufer.
Subventionsabbau: das am breitesten getragene Potenzial
Am ehesten über politische Lager hinweg anschlussfähig ist der Abbau umweltschädlicher Subventionen. Das Umweltbundesamt beziffert sie auf über 65 Milliarden Euro jährlich; das interessennahe Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft nennt zeitweise höhere Werte. Dienstwagen- und Dieselprivileg sowie die Steuerbefreiung von Kerosin summieren sich auf einen zweistelligen Milliardenbetrag.5 Hier liegt echtes Potenzial – aber, wie in einem früheren Beitrag ausgeführt, mit dem ehrlichen Haken: Jede dieser Subventionen hat eine organisierte Interessengruppe hinter sich, weshalb der Abbau seit Jahren stockt. Die Summen sind real, aber nicht „frei verfügbar".
Die Vermögensteuer: zwei sehr unterschiedliche Rechnungen
Die Vermögensteuer ist verfassungsrechtlich nicht abgeschafft, sondern seit 1997 nur ausgesetzt – das Bundesverfassungsgericht hatte 1995 die ungleiche Bewertung von Immobilien und Geldvermögen beanstandet, nicht die Steuer als solche. Eine Wiedereinführung mit realitätsnaher Bewertung gilt vielen Staatsrechtlern als möglich.6
Bei den Aufkommenszahlen ist allerdings größte Vorsicht geboten, denn die meistzitierte aktuelle Berechnung stammt vom DIW – im Auftrag der Linksfraktion und der Rosa-Luxemburg-Stiftung, also mit klarem politischem Anliegen.7 Sie nennt für das Steuerkonzept der Linken ein Aufkommen von rund 100 Milliarden Euro jährlich, wenn man Ausweichreaktionen einrechnet – ohne diese läge es rechnerisch bei rund 147 Milliarden. Genau diese Spanne zeigt das Kernproblem jeder Vermögensteuer: Ihr Ertrag hängt entscheidend davon ab, wie stark Vermögende ausweichen, gestalten oder abwandern. Bemerkenswert ehrlich ist, dass selbst der DIW-Autor Stefan Bach „Gefahren für Investitionen und Beschäftigung im Inland" benennt und eine internationale Koordination empfiehlt. International ist die Vermögensteuer denn auch auf dem Rückzug – die meisten Länder, die sie hatten, haben sie abgeschafft.
Die ehrliche Einordnung lautet daher: Eine Vermögensteuer könnte erhebliche Einnahmen bringen und würde fast ausschließlich das oberste Prozent treffen – aber ihr realer Ertrag ist unsicher, das Bewertungs- und Vollzugsproblem ist real, und bei Betriebsvermögen droht der Konflikt mit der Substanz von Familienunternehmen. Es ist eine legitime Option mit gewichtigen Argumenten auf beiden Seiten, kein finanzpolitischer Königsweg.
Was bleibt
Der berechtigte Kern all dieser Debatten ist, dass die Finanzierungslast in Deutschland einseitig auf dem Faktor Arbeit liegt, während Vermögen und hohe Kapitaleinkommen weniger beitragen. Das ist ein reales strukturelles Problem. Aber der Weg von dieser Diagnose zu einer konkreten Reform ist voller Zielkonflikte, und kein einzelnes Instrument löst alles: Die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen wäre gerechter, vergrößert aber das Haushaltsloch; der Subventionsabbau ist breit konsensfähig, aber politisch zäh; höhere Kapital- oder Vermögensteuern könnten Einnahmen bringen, riskieren aber Ausweichreaktionen.
Die ehrliche Schlussfolgerung ist deshalb nüchterner als die Schlagzeilen beider Seiten: Es gibt kein Instrument, das schmerzfrei Milliarden hebt. Seriöse Reformpolitik müsste mehrere Hebel kombinieren, ihre jeweiligen Kosten offen benennen und sich vor Zahlen hüten, die von interessierter Seite als neutrale Wahrheit präsentiert werden – egal aus welcher Richtung. Das Ziel, Arbeit zu entlasten, ist richtig und sozialpolitisch dringend. Der Weg dorthin verlangt aber Ehrlichkeit über die Kosten, nicht das Versprechen vom großen Geld, das angeblich nur bei den Richtigen zu holen ist.
Fußnoten
1 VdK/Fiscal Future (Januar 2025): Gesamtvolumen versicherungsfremder Leistungen über alle Sozialversicherungen rund 87 Mrd. €. Die vom VdK selbst ausgewiesene Unterfinanzierung nach Abzug bestehender Bundeszuschüsse liegt bei rund 23,9 Mrd. €/Jahr. Interessengeleitete Quellen (Sozialverband, steuergerechtigkeitsnahe NGO), die ausdrücklich für höhere Vermögensbesteuerung werben.
2 IGES-Institut für das IMK der Hans-Böckler-Stiftung (Dezember 2025): in der GKV rund 64 Mrd. € potenziell versicherungsfremde Leistungen, davon knapp 22 Mrd. € klar als versicherungsfremd begründbar, rund 36 Mrd. € nur teilweise. Größter Einzelposten: beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern (gut 11 Mrd. €). Keine gesetzliche Legaldefinition.
3 Arbeitseinkommen: progressiver ESt-Tarif bis 45 % (plus Soli/Kirchensteuer) zzgl. Sozialabgaben. Kapitalerträge: Abgeltungsteuer 25 % (plus Soli/Kirchensteuer). Die Abgeltungsteuer wurde 2009 eingeführt, auch um Kapitalflucht und Hinterziehung zu begrenzen.
4 Beitragsbemessungsgrenzen 2026: GKV/Pflege rund 69.750 € jährlich, allgemeine Rentenversicherung 101.400 € jährlich (bundeseinheitlich). Gegenstück in der Rente: Beitragsäquivalenz (höhere Beiträge → höhere Rentenansprüche bis zur Grenze).
5 Umweltbundesamt: umweltschädliche Subventionen über 65 Mrd. €/Jahr; FÖS (interessennah) zeitweise höhere Werte. Dienstwagen-, Diesel- und Kerosinprivileg im zweistelligen Milliardenbereich. Ausführlicher im Subventions-/BRH-Beitrag hier im Blog.
6 Vermögensteuer: in Art. 106 GG als Steuerart genannt; seit 1997 ausgesetzt (BVerfG-Beschluss 1995 zur ungleichen Bewertung, nicht zur Steuer als solcher). Wiedereinführung mit realitätsnaher Bewertung nach mehreren staatsrechtlichen Gutachten möglich.
7 DIW (Bach/Wichers u. a., Februar 2026, im Auftrag der Linksfraktion und der Rosa-Luxemburg-Stiftung): Aufkommen des Vermögensteuerkonzepts der Linken rund 100 Mrd. €/Jahr inkl. Ausweichreaktionen (rund 147 Mrd. € ohne). Belastung fast ausschließlich oberstes 1 % (ab rund 2,3 Mio. € Nettovermögen), rund 1,9 % der Bevölkerung. DIW-Autor Bach selbst: „Gefahren für Investitionen und Beschäftigung". Stark interessengeleiteter Auftraggeber; Aufkommen je nach Ausweichannahmen sehr unsicher.
Stand: Juni 2026
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