Streit um die Nordsee: Warum BP und TotalEnergies bremsen wollen

Stellen Sie sich vor, jemand ersteigert für Milliarden das Recht, in bester Lage zu bauen – und schlägt dann vor, den Bauplan um anderthalb Jahrzehnte zu strecken. Genau darüber wird gerade in der deutschen Nordsee gestritten. Die Energiekonzerne BP (über das Gemeinschaftsunternehmen Jera Nex bp) und TotalEnergies haben 2023 für rund 12,6 Milliarden Euro Rechte an Offshore-Windflächen ersteigert, 2024 kamen weitere hinzu. Nun haben sie einen „Re-Order"-Plan vorgelegt, der das gesetzliche Ausbauziel von 70 Gigawatt deutlich nach hinten verschieben würde. Dieser Beitrag ordnet ein, worum es geht – und nimmt dabei ernst, dass hinter dem Vorstoß sowohl handfeste Konzerninteressen als auch ein reales wirtschaftliches Problem stecken.

Worum es geht

Nach einer Recherche von NDR und Tagesschau zielt der Re-Order-Plan darauf, den Ausschreibungsfahrplan für die verbleibenden Nordsee-Flächen so zu strecken, dass das gesetzlich verankerte 70-GW-Ziel – bislang für etwa 2041 bis 2045 vorgesehen – erst 2057 erreicht würde, also bis zu 16 Jahre später.1 Begründet wird das mit Abschattungseffekten: Stehen Windparks zu dicht, nehmen sie sich gegenseitig den Wind, und die hinteren Flächen erreichen weniger Volllaststunden. Eine von den Konzernen beim Fraunhofer-Institut IWES beauftragte Studie kommt zu dem Schluss, dass ein langsamerer, weniger dichter Ausbau den eigenen Anlagen 2 bis 10 Prozent höhere Erträge brächte – allerdings, und das ist der Haken, bei insgesamt deutlich geringerer Stromproduktion in der deutschen Nordsee.2

Die Interessenlogik – und das reale Problem dahinter

Dass die Konzerne dabei auch eigene Interessen verfolgen, liegt auf der Hand. Ein langsamerer Ausbau verringert die „Kannibalisierung": Weht viel Wind, fällt der Börsenstrompreis – gut für die Stromrechnung der Verbraucher, schlecht für den Wert des eigenen Windstroms. Und solange weniger Windstrom im Netz ist, bleibt fossiles Gas länger gefragt. Beide Effekte sprechen aus Konzernsicht für ein gemächlicheres Tempo. Diese Logik ist real und darf benannt werden.3
Zur Ehrlichkeit gehört aber die andere Hälfte der Geschichte, die in der Empörung oft untergeht: Die Projekte rechnen sich tatsächlich schlechter als erwartet – und das nicht nur als Vorwand. Die Konzerne wollen teils nicht bremsen, sondern ganz aussteigen. TotalEnergies hat die 2023 gebotenen Preise selbst als Markthöchststand bezeichnet, intern vor Verlusten gewarnt und eine strategische Überprüfung der Konzessionen eingeleitet; Deutschland hat einen Antrag auf bessere finanzielle Konditionen abgelehnt.4 Der Abschattungseffekt ist physikalisch belegt, die Netzanschlüsse verzögern sich, und die Windleistung fiel geringer aus als kalkuliert. Wie ernst die Lage ist, zeigt eine spätere Offshore-Auktion, bei der kein einziges Gebot mehr abgegeben wurde.5 Es geht also nicht nur um Renditeoptimierung, sondern auch um ein echtes Rentabilitätsproblem der gesamten Offshore-Branche. Das macht den Vorstoß nicht harmlos – aber es macht ihn erklärbar.

Was an Land davon abhängt

Das Tempo des Ausbaus hat Folgen für die Stromversorgung an Land. Verzögert sich der Windausbau, muss die Lücke länger durch andere Kraftwerke gedeckt werden – vor allem durch (perspektivisch wasserstofffähige) Gaskraftwerke. Je langsamer der Offshore-Zubau, desto mehr und desto häufiger laufende fossile Reserve wird gebraucht, was die Gasnachfrage und damit auch die Emissionen länger hochhält. Über die genauen Kapazitäten kursieren unterschiedliche Schätzungen; gesichert ist die Richtung, nicht eine exakte Gigawatt-Zahl: Langsamer Windausbau bedeutet mehr und länger laufende Gaskraftwerke.6

Was der Staat in der Hand hat

Rechtlich steht der Staat nicht machtlos da. Das 70-GW-Ziel ist im Windenergie-auf-See-Gesetz verankert, und wer Fristen reißt, riskiert Vertragsstrafen und im Extremfall den Entzug des Zuschlags.7 Entscheidend ist aber ein anderer, weniger spektakulärer Hebel: In diesem Jahr stehen ohnehin die Aktualisierung des Flächenentwicklungsplans und eine Novelle des WindSeeG an. Genau dort – nicht in einer dramatischen Einzelentscheidung – wird sich zeigen, ob die festen Ausbaupfade erhalten bleiben oder zu weicheren Ermessensregeln werden. Hier liegt das eigentliche Muster: Wo verbindliche Ziele in Ermessensspielräume umgewandelt werden, verschiebt sich Macht von der Politik zu den Antragstellern. Bemerkenswert ist, dass die Position der Konzerne teils Rückendeckung aus der Politik erhält: Wirtschaftsministerin Reiche hat sich zuvor für ein „maßvolleres" Ausbautempo ausgesprochen, während die SPD-Energiepolitikerin Scheer betont, Abschattung zu vermeiden sei sinnvoll, dürfe aber nicht zu einem Netto-Rückgang der Erträge oder zum Verfehlen der Ausbauziele führen.8

Der Naturschutz im Spannungsfeld

Eine ehrliche Betrachtung muss auch den Zielkonflikt mit dem Naturschutz benennen, ohne ihn zu instrumentalisieren. Naturschutzverbände warnen zu Recht vor Unterwasserlärm für Schweinswale und dem Verlust von Lebensraum für Seevögel – das sind reale ökologische Kosten des Ausbaus. Zugleich gilt: Ein verzögerter Ausbau verlängert den Betrieb fossiler Kraftwerke und damit den CO2-Ausstoß. Beide Anliegen – Artenschutz vor Ort und Klimaschutz global – können in Konflikt geraten. Wer sie gegeneinander ausspielt, vereinfacht zu stark; die sachliche Antwort liegt eher in besserem Bauen (etwa Schallschutz bei der Rammung) als in der Wahl zwischen Walen und Klima.

Was bleibt

Der Re-Order-Plan ist weder reine Konzern-Zockerei noch ein harmloser Effizienzvorschlag – er ist beides zugleich, und genau das macht ihn schwierig. Die Konzerne verfolgen nachvollziehbare Eigeninteressen und stehen zugleich vor einem echten Rentabilitätsproblem, das die ganze Branche betrifft. Der Staat wiederum hat ein legitimes Interesse daran, dass ersteigerte Flächen auch bebaut werden und die Klimaziele nicht still nach hinten rutschen.
Die ehrliche Schlussfolgerung ist deshalb nicht „böse Multis gegen gute Bürger", sondern nüchterner: Hier prallen private Renditelogik und öffentliches Ausbauinteresse aufeinander, und der Ausgang hängt davon ab, ob die Politik ihre verbindlichen Ziele verteidigt oder sie unter wirtschaftlichem Druck aufweicht. Beides hat Kosten – ein Beharren auf den Fristen kann Flächen blockieren, wenn die Konzerne tatsächlich aussteigen; ein Nachgeben kann den Ausbau und die Strompreisentlastung verzögern. Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob man den Konzernen misstraut, sondern ob der Staat einen Weg findet, die Flächen zügig bebaut zu bekommen – notfalls durch andere Betreiber, die zu den heutigen Bedingungen bauen wollen. Genau das wird sich in der anstehenden Gesetzesnovelle entscheiden.

Fußnoten

1  NDR/Tagesschau-Recherche (April 2026): „Re-Order"-Plan von TotalEnergies und Jera Nex bp; Verschiebung des gesetzlichen 70-GW-Ziels von ca. 2041/2045 auf 2057 (bis zu 16 Jahre später). Betroffen sind u. a. die 2023 ersteigerten Zonen N-11.1, N-12.1, N-12.2.
2  Von den Konzernen beauftragte Fraunhofer-IWES-Studie: 2–10 % höhere Erträge in weniger verschatteten Zonen bei insgesamt deutlich geringerer Gesamtproduktion (zeitweise rund ein Drittel weniger Ertrag). Hintergrund: WindSeeG-Zielwert von 3.500 Volllaststunden, angestrebt werden „4000+".
3  Interessenlogik (Kannibalisierung des Börsenpreises bei viel Wind; längere Gasnachfrage bei langsamerem Ausbau): ökonomisch plausibel und in der Branche diskutiert; die konkreten Renditespannen fossiler vs. erneuerbarer Projekte variieren stark und sind keine festen Werte.
4  TotalEnergies bezeichnete die 2023er Gebote selbst als Markthöchststand, warnte intern vor Verlusten (Netzanschluss-Verzögerungen, geringere Windleistung) und leitete eine strategische Überprüfung der Konzessionen ein; Deutschland lehnte bessere finanzielle Konditionen ab. – Bloomberg/Tagesschau
5  Eine spätere Offshore-Auktion (Größenordnung 2,5 GW) scheiterte vollständig – kein einziges Gebot. Hinweis auf eine grundlegende Fehlausrichtung zwischen Auktionsdesign und Marktbedingungen.
6  Zusammenhang Ausbautempo und Gas-Backup: qualitativ belegt (langsamerer Windausbau → mehr und häufiger laufende Gaskraftwerke → höhere Gasnachfrage und Emissionen). Konkrete Kapazitätsangaben (GW) sind Szenario-Schätzungen mit großer Bandbreite.
7  Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG): gesetzliches 70-GW-Ausbauziel; Fristverstöße können Pönalen und den Entzug des Zuschlags nach sich ziehen.
8  2026 stehen die Aktualisierung des Flächenentwicklungsplans (FEP) und eine WindSeeG-Novelle an. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sprach sich zuvor für ein maßvolleres Tempo aus; SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer warnte, Abschattungsvermeidung dürfe nicht zu Netto-Ertragsrückgang oder Zielverfehlung führen. – Brussels Signal/NDR

Stand: Juni 2026
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