Stellen Sie sich Dr. Lena Vogt vor: 42, promovierte Betriebswirtin, seit kurzem im Haushaltsausschuss des Bundestages. Früher prüfte sie Bilanzen von DAX-Konzernen. Sie weiß, was das Handelsgesetzbuch von einem Unternehmen verlangt – Periodenabgrenzung, Vorsicht, die ehrliche Abbildung künftiger Lasten.
Es ist 2:15 Uhr. In der Bereinigungssitzung wird über den Etat des kommenden Jahres entschieden. Vor ihr liegt eine Drucksache von mehreren tausend Seiten. Lena sucht eine einfache Auskunft: Wie steht es um die Brücken des Bundes? In einer Unternehmensbilanz hätte sie unter „Sachanlagen" nachgesehen: Anschaffungskosten, abzüglich jährlicher Abschreibung. Die Abschreibung hätte ihr signalisiert, dass die Brücke an Wert verliert und Mittel zurückzulegen sind.
Im Bundeshaushalt sucht sie diese Information vergeblich. Und das ist kein Versehen, sondern Systemmerkmal – mit Vor- und Nachteilen.
Kassenprinzip statt Periodenabgrenzung
Der Bund rechnet kameralistisch: Gebucht wird, wenn Geld fließt.1 Rostet eine Brücke langsam vor sich hin, geschieht im Haushalt zunächst nichts. Der Substanzverzehr ist im beschlussrelevanten Budget unsichtbar; erst wenn gesperrt und saniert werden muss, erscheint eine große Summe als Ausgabe. Das gleicht einer Tankanzeige, die erst aufleuchtet, wenn der Motor schon stottert.
Hier zeigt sich ein Muster, das Ihnen aus anderen Politikfeldern vertraut sein dürfte: Der schleichende, unsichtbare Verfall wird schlechter abgebildet als die plötzliche, sichtbare Ausgabe. Das ist kein Vorwurf an einzelne Beamte – die Kameralistik hat durchaus Vorzüge: Sie ist einfach, kassennah und schwer zu manipulieren. Ihr Preis ist, dass der Werteverzehr im Entscheidungsdokument fehlt.
Wichtig zur Genauigkeit: Der Bund ist nicht völlig blind für seine Werte. Es gibt eine Vermögensrechnung nach § 86 Bundeshaushaltsordnung, die Vermögen und Schulden in Euro ausweist – zum 31. Dezember 2024 ein Vermögen von 480,3 Milliarden Euro, Schulden von 2.842,3 Milliarden Euro, ein negativer Saldo von rund 2.362 Milliarden Euro.2 Das eigentliche Problem ist also nicht, dass diese Zahlen fehlen, sondern dass sie vom Haushaltsbeschluss getrennt sind. Lena stimmt über das eine Dokument ab; die Vermögenslage steht im anderen.
Mengen statt Werte
Bei der Infrastruktur wird die Lücke besonders sichtbar. Teile des Bundesvermögens – etwa Fernstraßen und Wasserstraßen – werden in der Vermögensrechnung eher mengen- als wertmäßig nachgewiesen. Der wirtschaftliche Wert und der laufende Wertverlust bleiben damit unscharf, der Sanierungsstau erscheint allenfalls als Schätzgröße in einem Begleitbericht, nicht als Posten im Budget. Für manche Vermögensgegenstände wird sogar nur ein symbolischer Erinnerungswert angesetzt.3
Die Sondervermögen
Dann sind da die Sondervermögen – Nebenhaushalte mit eigenen Kreditermächtigungen, das größte davon das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) mit 500 Milliarden Euro.4 In der Wirtschaftspresse heißen sie oft „Schattenhaushalte"; treffender ist der neutrale Begriff Nebenhaushalt, denn anders als bei einem Unternehmen, das Kredite an der Bilanz vorbeischleust, sind diese Vermögen rechtlich geregelt und werden veröffentlicht. Die Kritik ist deshalb keine an ihrer Legalität, sondern an ihrer Wirkung: Der Bundesrechnungshof bemängelt, dass die Auslagerung den Kernhaushalt aushöhlt und den Überblick für die Abgeordneten erschwert.5 Genau das ist Lenas Problem: Die solide aussehende Zahl des Kernhaushalts erzählt nur einen Teil der Geschichte.
Der „900-Milliarden-Posten" – und der Streit um seine Bedeutung
Am meisten beschäftigt Lena eine Zahl aus der Vermögensrechnung: rund 903 Milliarden Euro Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen zum 31. Dezember 2024.6 In einer Unternehmensbilanz würden solche Verpflichtungen den Gewinn mindern. Im beschlussrelevanten Bundeshaushalt erscheinen dagegen nur die heute fälligen Pensionszahlungen – 2024 rund 18,5 Milliarden Euro.7
Hier verlangt Redlichkeit, beide Seiten zu nennen. Die eine Lesart: eine gewaltige künftige Last, die kommende Haushalte einengt – manche sprechen von „impliziter Staatsverschuldung". Die andere, amtliche Lesart: Die 903 Milliarden sind ein versicherungsmathematischer Barwert, kein fälliger Betrag, und stark vom unterstellten Zinssatz abhängig. Das Bundesinnenministerium leitet daraus ausdrücklich keinen unmittelbaren Handlungsbedarf zur Finanzierbarkeit ab, weil die jährliche Last tragbar bleibe.8 Welche Lesart überzeugt, hängt davon ab, wie sicher man sich bei Zinsannahmen über Jahrzehnte ist – und ob man eine Verpflichtung schon dann für relevant hält, wenn sie erst künftig kassenwirksam wird.
Festhalten lässt sich das Belastbare: Die Verpflichtung ist real und groß, sie steht in der Vermögensrechnung – aber sie ist im Dokument, über das Lena abstimmt, nicht eingepreist. Ob das beunruhigend oder vertretbar ist, ist genau die Frage, die das jetzige System ihr nicht beantwortet, weil es beide Zahlen sauber voneinander trennt.
Kein Konzernabschluss
Ein letzter Unterschied zur Unternehmenswelt: Anders als ein Konzern nach § 290 HGB erstellt der Bund keinen voll konsolidierten Abschluss. Beteiligungen wie Bahn oder Telekom werden als Finanzanlagen geführt; ihre Schulden fließen nicht unmittelbar in die Bilanzsumme des Bundes ein.9 Die Gesamtlage des „Konzerns Bund" ergibt sich damit erst, wenn man mehrere Dokumente zusammenträgt – eine Arbeit, die selbst Fachleute Zeit kostet.
Was bleibt
Ironischerweise verlangt der Staat von jedem Kioskbesitzer eine periodengerechte Buchführung, die er für sich selbst nicht anwendet. Das ist kein Skandal und keine Verschleierung – die Kameralistik ist eine legitime, historisch gewachsene Methode mit eigenen Stärken. Aber sie hat einen Preis, der in einer Zeit hoher Sanierungsstaus und wachsender Nebenhaushalte schwerer wiegt als früher: Sie zeigt den Geldfluss präzise und den Ressourcenverzehr kaum.
Lena Vogt kann die Zahlen prüfen, die vor ihr liegen. Schwerer fällt es, die Lage dahinter zu greifen – nicht weil jemand sie täuscht, sondern weil das Werkzeug für eine andere Frage gebaut wurde als die, die sie beantworten muss. Ob der Bund zu einer ergänzenden Vermögens- und Ressourcenrechnung übergehen sollte, wie es einige Länder und Kommunen mit der Doppik getan haben, ist eine offene Reformfrage. Sie hätte ihren eigenen Preis – mehr Komplexität, mehr Annahmen, mehr Streit über Bewertungen. Eine kostenlose, eindeutig bessere Lösung steht nicht bereit. Aber die Frage überhaupt zu stellen, wäre ein Anfang.
Die Fakten
Kassenprinzip (Kameralistik). Der Bund bucht nach Geldfluss, nicht nach Ressourcenverbrauch wie Unternehmen nach HGB. Wertverlust von Infrastruktur (Abschreibung) erscheint nicht im beschlussrelevanten Haushalt. Vorteil: Einfachheit, Kassennähe. Nachteil: Substanzverzehr unsichtbar. [verifiziert]
Vermögensrechnung existiert, ist aber getrennt. Nach § 86 BHO weist der Bund Vermögen (480,3 Mrd. €) und Schulden (2.842,3 Mrd. €) in Euro aus; Infrastruktur teils mengen- statt wertmäßig. Diese Rechnung ist für den Haushaltsbeschluss rechtlich nicht maßgeblich. [verifiziert, amtlich]
Pensionsrückstellungen. 903,0 Mrd. € (Barwert) zum 31.12.2024 laut Vermögensrechnung; jährliche Pensionsausgaben 2024 rund 18,5 Mrd. €. Deutung umstritten: „implizite Staatsverschuldung" vs. amtliche Einschätzung (BMI), es bestehe kein unmittelbarer Finanzierbarkeits-Handlungsbedarf. [verifiziert, amtlich / Deutung offen]
Sondervermögen. Rechtlich geregelte Nebenhaushalte mit eigenen Kreditermächtigungen (SVIK: 500 Mrd. €). Bundesrechnungshof: Aushöhlung des Kernhaushalts, erschwerte Transparenz. [verifiziert, amtlich]
Kein Konzernabschluss. Anders als nach § 290 HGB keine Vollkonsolidierung; Beteiligungen (Bahn, Telekom) als Finanzanlagen, deren Schulden nicht in der Bilanzsumme. [verifiziert]
Fußnoten
Kameralistik = Buchung nach Geldfluss (§§ 70 ff. BHO), im Gegensatz zur periodengerechten Abgrenzung des HGB. [verifiziert] ↩
-
BMF, Vermögensrechnung des Bundes 2024 (§ 86 BHO): Vermögen 480,3 Mrd. €, Schulden 2.842,3 Mrd. €, negativer Saldo rund 2.362 Mrd. €. [verifiziert, amtlich] – bundesfinanzministerium.de ↩
-
Mengenmäßige Erfassung bestimmter Infrastruktur; symbolischer Erinnerungswert für einzelne Vermögensgegenstände . ↩
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SVIK: Kreditrahmen 500 Mrd. €, Art. 143h GG. [verifiziert, amtlich] ↩
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Bundesrechnungshof: Kritik an Aushöhlung des Kernhaushalts durch Sondervermögen und erschwerter Transparenz. [verifiziert, amtlich] ↩
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BMF, Vermögensrechnung 2024: Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen 903,0 Mrd. € (Teil von 1.013,6 Mrd. € Gesamtrückstellungen); +36,3 Mrd. € ggü. Vorjahr. [verifiziert, amtlich] ↩
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BMI: Pensionsausgaben des Bundes 2024 rund 18,5 Mrd. €. [verifiziert, amtlich] ↩
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BMI: Die Rückstellung ist ein zinssatzabhängiger Barwert, keine fällige Verbindlichkeit; aus ihr lasse sich „kein politischer Handlungsbedarf" zur Finanzierbarkeit ableiten. Gegenposition (u. a. ifo): „implizite Staatsverschuldung". [verifiziert, amtlich / Gegenposition Position] ↩
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Keine Vollkonsolidierung analog § 290 HGB; Beteiligungen als Finanzanlagen. [verifiziert] ↩
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