Der Milliarden-Blindflug: Eine Nacht im Haushaltsausschuss


Stellen Sie sich Dr. Lena Vogt vor. Lena ist 42, promovierte Betriebswirtin und seit kurzem Mitglied im Haushaltsausschuss des Bundestages. Bevor sie in die Politik ging, war sie Wirtschaftsprüferin für DAX-Konzerne. Sie weiß, wie man Bilanzen liest. Sie weiß, was das Handelsgesetzbuch (HGB) von einem Unternehmen verlangt: Transparenz, Vorsicht und die gnadenlose Wahrheit über zukünftige Lasten.

Es ist 02:15 Uhr morgens. In der „Bereinigungssitzung“ des Ausschusses wird über den Etat für das kommende Jahr entschieden. Vor ihr liegt eine Drucksache, die so dick ist, dass sie als Türstopper für einen Tresor dienen könnte – über 3.000 Seiten feinstes Behördendeutsch.

Lena sucht nach einer einfachen Information: „Wie steht es um unsere Brücken?“ In ihrem früheren Leben hätte sie in die Bilanz unter „Sachanlagen“ geschaut. Dort hätte sie die Anschaffungskosten gesehen, abzüglich der jährlichen Abschreibungen. Die Abschreibung hätte ihr verraten: „Achtung, diese Brücke verfällt jedes Jahr um fünf Prozent. Wir müssen Geld zurücklegen.“

Doch im Bundeshaushalt sucht Lena vergeblich nach Abschreibungen. Der Bund rechnet kameralistisch – nach dem Kassenprinzip. Gebucht wird, wenn das Geld den Tresor verlässt. Wenn eine Brücke langsam vor sich hin rostet, passiert im Haushalt: nichts. Der Substanzverzehr ist unsichtbar. Erst wenn die Brücke gesperrt werden muss und die Bagger anrollen, taucht plötzlich eine gigantische Summe als „Ausgabe“ auf. Lena fühlt sich, als würde sie ein Auto fahren, bei dem die Tankanzeige erst blinkt, wenn der Motor bereits abgestorben ist.

„Warum bewerten wir das Infrastrukturvermögen eigentlich nicht?“ fragt sie einen erfahrenen Kollegen.

Der lächelt mitleidig. „Lena, wir zählen hier in Hektar, nicht in Euro.“

Tatsächlich: In der Vermögensrechnung des Bundes werden Bundesfernstraßen und Wasserstraßen oft nur flächenmäßig nachgewiesen. Der wirtschaftliche Wert? Unbekannt. Der Sanierungsstau? Ein Schätzwert, der irgendwo in einem Begleitbericht vergraben ist, aber nicht im Budget steht, über das sie gerade abstimmen muss.

Dann stößt Lena auf die „Sondervermögen“. In der Privatwirtschaft würde man dazu „Schattenhaushalte“ sagen. Ein Unternehmen, das Milliardenkredite an der Bilanz vorbeischleust, bekäme Probleme mit dem Staatsanwalt. Beim Bund ist das System: Da gibt es den „Kernhaushalt“ und daneben das neue Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) mit einem Kreditrahmen von 500 Milliarden Euro. Für Lena ist das, als würde ein Haushalt verkünden, man lebe solide von seinem Gehalt, während man gleichzeitig drei neue Kreditkarten im Keller versteckt, um die Miete zu bezahlen.

Am meisten beunruhigt sie jedoch der „900-Milliarden-Euro-Elefant“. So hoch sind die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen. In einem Unternehmen müssten diese Verpflichtungen heute als Aufwand verbucht werden und den Gewinn mindern. Im Bundeshaushalt? Dort tauchen sie gar nicht auf. Sie stehen in einer separaten Vermögensrechnung, die für den eigentlichen Haushaltsbeschluss rechtlich keine Rolle spielt. Im Budget stehen nur die Pensionen, die heute ausgezahlt werden. Die Lawine, die auf die Generation ihrer Kinder zurollt, ist in dem Dokument, das sie gleich abzeichnen soll, schlicht nicht eingepreist.

Ironischerweise verlangt der Staat von jedem Kioskbesitzer eine präzisere Buchführung als er sie für sich selbst anwendet. Lena Vogt realisiert: Sie soll über die Zukunft eines Landes entscheiden, aber das Werkzeug, das man ihr in die Hand drückt, ist kein Präzisionsinstrument, sondern ein Daumenkino aus dem letzten Jahrhundert. Sie kann die Zahlen prüfen, aber sie kann die Wahrheit hinter den Zahlen kaum greifen.


Die Fakten: Warum der Überblick (fast) unmöglich ist

Hier sind die sachlichen Hintergründe, die verdeutlichen, warum die Entscheidungsgrundlage im Vergleich zur Privatwirtschaft lückenhaft bleibt:

  • Das Kassenprinzip (Kameralistik): Während Unternehmen nach HGB verpflichtet sind, Erträge und Aufwendungen der Periode zuzuordnen, in der sie entstehen (Ressourcenverbrauch), zählt beim Bund nur der Geldfluss (Geldverbrauch). Der schleichende Wertverlust von Infrastruktur (Abschreibung) wird im Haushalt nicht abgebildet.

  • Mengen statt Werte: Große Teile des Staatsvermögens wie Autobahnen oder Wasserstraßen werden in der Vermögensrechnung mengenmäßig (in Hektar) und nicht wertmäßig (in Euro) erfasst. Für Baudenkmäler wird oft nur ein symbolischer Erinnerungswert von 1,00 Euro angesetzt.

  • Die Pensions-Lücke: Zum 31. Dezember 2024 beliefen sich die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen auf rund 903 Milliarden Euro. Diese gewaltige Summe mindert jedoch nicht den jährlichen Spielraum im Kernhaushalt, da dort nur die aktuell fälligen Zahlungen auftauchen.

  • Schattenhaushalte (Sondervermögen): Der Bund nutzt zahlreiche Sondervermögen (z. B. das SVIK mit 500 Mrd. €), die über eigene Kreditermächtigungen verfügen. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass dies den Kernhaushalt „entkernt“ und die Transparenz für Abgeordnete massiv erschwert.

  • Informationsflut: Der Bundeshaushalt 2025 umfasst Ausgaben von über 500 Milliarden Euro; die entsprechenden Dokumente (Gesetzentwürfe, Finanzpläne) haben einen Umfang von mehreren tausend Seiten und Datenvolumina von hunderten Megabytes. Ein „sachverständiger Dritter“ (wie im HGB gefordert) benötigt enorme Zeit, um hier Bilanzklarheit zu gewinnen.

  • Kein Konzernabschluss: Anders als Konzerne nach § 290 HGB erstellt der Bund keinen voll konsolidierten Abschluss. Beteiligungen (wie Bahn oder Telekom) werden nur als Finanzanlagen geführt; ihre Schulden fließen nicht direkt in die Bilanzsumme des Bundes ein.

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