Das Zwei-Klassen-Picknick: Eine deutsche Gerechtigkeitsgeschichte


Stellen wir uns einen sonnigen Nachmittag im Berliner Tiergarten vor. Auf einer Picknickdecke sitzen drei Freunde, alle Mitte 30. Da ist Lukas, ein Software-Entwickler in einem mittelständischen Unternehmen. Neben ihm sitzt Marie, die als Regierungsdirektorin in einem Bundesministerium arbeitet. Später stößt Dr. Berger dazu, ein Jurist, der für seinen Wahlkreis im Bundestag sitzt.

Das Gespräch kommt auf die Zukunft – und wie man sie finanziert.

Lukas öffnet seine Renten-App und zieht die Augenbrauen hoch. „Ich zahle jeden Monat fast 500 Euro in die Rentenkasse. Wenn ich mit 67 in den Ruhestand gehe, kriege ich laut Prognose vielleicht 1.600 Euro brutto – vorausgesetzt, ich arbeite bis dahin ohne Pause durch.“

Marie blickt ein wenig entschuldigend zu Boden. „Bei mir läuft das systembedingt anders“, sagt sie leise. „Ich zahle gar nichts ein. Mein Dienstherr – also die Steuerzahler – garantiert mir eine lebenslange Versorgung. Wenn ich pensioniert werde, berechnet sich mein Ruhegehalt nach meinem Gehalt der letzten zwei Jahre. Da ich bis dahin wohl noch befördert werde, lande ich bei etwa 71,75 Prozent meines letzten Bruttos.“

Lukas rechnet kurz im Kopf. „Das heißt, während ich auf Basis meines Lebensdurchschnitts nach unten gerechnet werde, wirst du auf Basis deines Karriere-Höhepunkts nach oben gezogen?“ Marie nickt. Der statistische Graben ist gewaltig: Während ein Durchschnittsrentner 2024 mit rund 1.692 Euro brutto rechnet, liegt die Durchschnittspension bei über 3.200 Euro.

„Aber wir verdienen doch weniger als in der Wirtschaft!“, wirft Marie das klassische Argument ein. „Die hohe Pension ist quasi der Ausgleich für das niedrigere Gehalt im Dienst.“

Lukas lacht trocken. „Marie, das stimmt vielleicht für Top-Manager, aber schau dir mal meinen Cousin an. Er ist im einfachen Dienst bei der Post, A6. Er hat fast 2.000 Euro netto raus. Ein ungelernter Arbeiter in der Logistik kriegt oft nur den Mindestlohn. Studien zeigen: In den unteren Gehaltsgruppen zahlt der Staat oft sogar besser als die Privatwirtschaft.“

Er ergänzt: „Und selbst wenn wir das gleiche Brutto hätten: Weil du keine Renten-, Arbeitslosen- und Pflegebeiträge zahlst, hast du bei 50.000 Euro Brutto locker 10.000 Euro mehr Netto im Jahr als ich. Mein Gehaltsverzicht ist also eigentlich viel größer – und ich kriege am Ende trotzdem nur die halbe Rente.“

„Aber vergiss nicht“, wirft Marie ein, „ich darf nicht streiken. Meine volle Hingabe gehört dem Staat. Das ist das lebenslange Treueverhältnis.“

Lukas schüttelt den Kopf. „Treueverhältnis? Marie, du hast dich für fünf Jahre beurlauben lassen, um für eine private Stiftung zu arbeiten. Und dein Dienstherr hat dir schriftlich gegeben, dass diese Zeit für deine Pension angerechnet wird, als hättest du im Amt gesessen – weil es im ‚öffentlichen Interesse‘ liege. Dein Treueverhältnis macht also gerade Karriere in der freien Wirtschaft, während der Steuerzahler deine Rente weiter mitschreibt.“

Dr. Berger, der Abgeordnete, schaltet sich ein. „Man muss das Mandat als Opfer für die Demokratie sehen. Deshalb kriege ich schon nach nur einem Jahr im Bundestag einen monatlichen Pensionsanspruch von ca. 258 Euro. Nach 26 Jahren wäre ich bei über 6.700 Euro.“

Lukas schaut auf seinen Käseigel. „Ein Opfer? Berger, du hast nebenbei immer noch deine Anwaltskanzlei. Die Altersentschädigung soll doch eigentlich verhindern, dass ihr aus Angst vor der Zeit nach dem Mandat korrupt werdet. Aber du verdienst nebenher Millionen mit Rechtsberatung – ganz legal und für Klienten, die vielleicht sehr brennende Fragen an den Gesetzgeber haben.“

Berger lächelt milde. „Transparenz ist alles, Lukas. Ich melde das ja alles auf Euro und Cent.“

Die Stimmung wird nachdenklicher, als Marie von der neuesten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2025 erzählt. „Das Gericht hat gesagt, die Besoldung in Berlin war über ein Jahrzehnt lang verfassungswidrig zu niedrig. Wir Beamte müssen jetzt mindestens 80 Prozent des Medianeinkommens einer vierköpfigen Familie bekommen. Das ist die neue ‚Prekaritätsschwelle‘.“

Lukas stutzt. „Warte mal. Ihr werdet also per Gesetz davor geschützt, jemals so wenig zu haben wie die echte Mitte der Gesellschaft? Wenn das Medianeinkommen der normalen Leute sinkt, ist das eure neue Untergrenze? Das ist eine eingebaute Wohlstandsgarantie, die für uns Arbeitnehmer völlig utopisch ist.“

Marie nickt. „Es ist verfassungsrechtlich geboten, um uns unbestechlich zu halten.“

„Interessant“, sagt Lukas und packt seine Sachen zusammen. „Wenn ich mehr Kinder kriege, muss ich schauen, wie ich die Miete in München zahle. Wenn du ein drittes Kind kriegst, Marie, zahlt dir der Staat allein für dieses Kind zusätzlich zum Kindergeld teils über 900 Euro Familienzuschlag im Monat – einfach so, damit dein Lebensstandard nicht sinkt. In der Wirtschaft gibt es keinen ‚Mietstufenzuschlag‘ für Väter.“

Als sie aufbrechen, blickt Lukas auf die Kuppel des Reichstags. Alles, was Marie und Dr. Berger erzählt haben, ist gesetzlich geregelt. Es basiert auf hehren Prinzipien wie Unabhängigkeit und Fürsorge. Doch während Lukas jeden Monat seine Sozialabgaben leistet, die indirekt auch dieses System stützen, fühlt sich die juristische Logik für ihn an wie ein Märchen aus einer anderen Welt – einer Welt, in der die ‚Stütze des Staates‘ sich ein Nest gebaut hat, das im wirtschaftlichen Sturm deutlich weniger wackelt als seines.


Faktencheck: Die rechtliche Architektur hinter der Story

1. Das Renten-Gefälle (Pension vs. Rente)

  • Gesetzliche Logik: Beamte erhalten kein Entgelt, sondern eine lebenslange „Alimentation“. Die Pension ist ein Ruhegehalt (Fortzahlung der Bezüge).    

  • Die Zahlen: Das Rentenniveau liegt bei ca. 48 % des Lebensdurchschnitts. Die Pension liegt bei bis zu 71,75 % des letzten Gehalts.

  • Bifunktionalität: Die Pension fungiert als Rente PLUS Betriebsrente. In der Privatwirtschaft haben jedoch nur etwa 50–52 % der Arbeitnehmer überhaupt eine betriebliche Altersvorsorge.

2. Der Lohn-Mythos (Öffentlicher Dienst vs. Privatwirtschaft)

  • Untere Lohngruppen: Studien (z. B. auf Basis des SOEP) zeigen, dass Geringqualifizierte im öffentlichen Dienst oft besser verdienen als in der Privatwirtschaft.

  • Netto-Vorteil: Durch das Fehlen der Sozialabgaben (Rente, Arbeitslosigkeit) haben Beamte bei gleichem Brutto ein deutlich höheres Netto. Ein Angestellter zahlt bei 50.000 € Brutto ca. 10.000 € an Sozialabgaben – ein Beamter 0 €.

3. Die „Wohlstandsschwelle“ (BVerfG 2025)

  • Neue Regelung: Das Bundesverfassungsgericht verwarf am 17. September 2025 den alten Maßstab (15 % über Grundsicherung). Die neue Untergrenze für Beamte liegt bei 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens einer vierköpfigen Familie.

  • Konsequenz: Die Beamtenbesoldung ist damit gesetzlich an den Wohlstand der Mitte gekoppelt und vor dem sozialen Abstieg (Grundsicherungsniveau) geschützt.

4. Abgeordneten-Vorsorge & Nebeneinkünfte

  • Gesetzliche Logik: Hohe Pensionen sichern die Unabhängigkeit, da das Mandat keine andere Vorsorge erlaube.    

  • Die Realität: Fast die Hälfte aller Abgeordneten bezieht Nebeneinkünfte. Top-Verdiener erzielen Umsätze im Millionenbereich (Steuerberater, Landwirte, Anwälte), während sie gleichzeitig maximale Pensionsansprüche aufbauen.

5. Der Familien-Turbo (Zuschläge)

  • Regionalisierung: Seit der Neuausrichtung (BVerfG 2020) orientieren sich Familienzuschläge an Mietenstufen.

  • Beispiel: In teuren Städten (Stufe VII) erhalten Beamte für das 3. Kind teils über 900 € Zuschlag monatlich – zusätzlich zum regulären Kindergeld. Ein vergleichbarer Ausgleich für private Mieter existiert nicht.

6. Beurlaubung mit Pensionsfortschreibung

  • Kritik: Rechnungshöfe monieren, dass Beamte jahrelang in die Privatwirtschaft wechseln können (z. B. für NGO- oder Stiftungstätigkeit), wobei diese Zeit als „ruhegehaltfähig“ anerkannt wird, wenn ein „öffentliches Interesse“ bejaht wird.

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