Dienstag, 14. Mai 2024

Gerechtigkeit im Rentensystem: Ein Traum oder Realität? - Teil 1

Altersvorsorge in Deutschland: Ein gerechtes System für alle?


Gibt es in Deutschland eine gerechte, für alle Gesellschaftsschichten gleichwertige Altersvorsorge?


Wenn wir Gerechtigkeit auf die Höhe, die dafür notwendige Einzahlungsdauer und das Eintrittsalter in die Rente beziehen, dann ist die Antwort ganz klar “Nein”.


Wir haben in Deutschland diverse Personengruppen, die Erwerbstätig sind und unterschiedlich behandelt werden.

Arbeitnehmer

Diese zahlen einen Anteil Ihres Einkommens in die gesetzliche Altersvorsorge. Ein weiterer Teil wird vom Arbeitgeber gezahlt.

Beamte

Haben einen Pensionsanspruch, der vollständig vom Staat finanziert wird (keine Lohnabzüge).

Politiker

Altersgeld erhalten Bundestagsabgeordnete. Dieses wird vollständig vom Staat finanziert (keine Lohnabzüge).

Selbstständige

Haben keine Verpflichtung, in die gesetzliche Altersvorsorge zu bezahlen.


Nun könnte man sagen, dass es gerade Selbstständige sehr gut haben, dass sie selber entscheiden können, wie sie Ihre Altersvorsorge regeln. Das ist mit Sicherheit ein Vorteil im Verhältnis zu den Arbeitnehmern. Aber auch diese können/sollen selber noch zusätzlich vorsorgen.

So können Selbstständige auch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Aber sie können auch allein auf private Versicherungsformen setzen. Damit wäre auch ein privates Sparen in jeglicher Form möglich. Das birgt Risiken und Chancen.
Schauen wir dabei aber auch auf die vielen Kleinstunternehmen, die gerade so über die Runden kommen und auch auf die Unternehmer, die im Aufbau sind und nicht von Anfang an an eine insolvenzsichere Altersvorsorge denken oder aus wirtschaftlichen Gründen erst einmal aufschieben.
Diese beziehen im Zweifel keine staatlich abgesicherte Rente von der DRV, aber sie erhalten Sozialhilfe, die zu 100% vom Staat und somit von den Arbeitnehmern finanziert wird, und somit genauso viel Geld wie viele Arbeitnehmer, die für Mindestlohn gearbeitet haben und Zusatzleistungen des Staates benötigen.



Wie sehen die Parteien die Rentenpolitik grundsätzlich



CDU

Beschluss zur Rentenpolitik des BFA Soziale Sicherung und Arbeitswelt vom 30. November 2020
https://assets.ctfassets.net/nwwnl7ifahow/dzdoTMca2qTBKDHsqsQKw/1cba397d179ba4c982ae09bad5698878/beschluss_zur_rentenpolitik_30.11.2020_0.pdf


SPD
https://www.spd.de/stabile-rente

Mit uns ist auf die Rente Verlass - 29.02.2024

https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Flugblaetter/2024/20240229_FB_Rente.pdf


B90/Grüne
https://www.gruene.de/themen/rente


Linke
https://www.die-linke.de/themen/rente/


AFD

https://www.afd.de/wahlprogramm-rente-soziales/


FDP

https://www.fdpbt.de/zukunftsfaehige-rentenpolitik-fuer-alle



Welche Faktoren spielen für die Altersvorsorge denn die Hauptrolle?

  • Beitragshöhe - Wieviel Geld meines Einkommens muss ich aufwenden?

  • Beitragsdauer - Wie lange muss ich einzahlen, um einen Anspruch zu erwirtschaften?

  • Wie hoch ist meine zu erwartende Rentenleistung?


Es gibt noch ein paar mehr Faktoren, die nicht unwichtig sind. Zum Beispiel die Risikoabwägung bezüglich der Rentengarantie.


Aber die oberen 3 Punkte machen die Systeme vergleichbarer.




Eine Gegenüberstellung:


Gruppe

Einzahldauer für 100% Anspruch

Einzahlungsbetrag vom Einkommen

Auszahlungshöhe

Bundestags- politiker

26 Jahre

Nichts

65% der aktuellen Diäten von 10532,44 = 6.846,09 €

Beamte

40 Jahre

Nichts

71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge

Arbeitnehmer

45 Jahre

Bis zum Einkommen von 7300 € werden 9,3% vom Einkommen bezahlt

Max 90 Punkte mal 37,60€ = 3384,- €

Selbstständige bei Zahlung in die Rentenkasse

Freiwillige Leistung

Freie Entscheidung, aber er zahlt 18,6% von 7300 € ein für das Maximum.


Berechnung wie Arbeitnehmer, 


Eine Notiz noch zu den Altersbezügen der Politiker. Da diese nach 26 Jahren die Höchstgrenze der Altersbezüge erreicht haben und auch erst mit rund 67 in Rente gehen dürfen, können Sie bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft, die oftmals nicht mit Mindestlohn vergütet wird, noch weiter 20x2 Rentenpunkte erwerben. Das entspricht einer weiteren Rente von 1504,- €. Und dies ist der Text von https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1335-260796 Die Altersentschädigung schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Eine Lückenschließung wäre 45 Jahre für Vollrente bei max 48 % des Durchschnitteinkommens


Wenn ich diese Tabelle sehe, dann staune ich doch über die Aussagen mancher Politiker, die für Arbeitnehmer eine abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren im Alter von 63 Jahren verteufeln.


Welche Kosten für die Verwaltung der verschiedenen Rentensysteme entstehen, ist nur schwer zu ermitteln (nicht unmöglich). Aber alleine die Aufzählung der notwendigen Institutionen lässt das Sparpotential erahnen.


Abgeordnete - Die spezifischen Kosten für die Verwaltung der Altersbezüge von Bundestagsabgeordneten sind öffentlich nicht detailliert ausgewiesen. Die Verwaltung dieser Bezüge erfolgt durch die Bundestagsverwaltung, die auch für die Auszahlung der Diäten und anderer Leistungen an die Abgeordneten zuständig ist.


Arbeitnehmer - Die Verwaltungskosten für die Renten von Angestellten in Deutschland werden von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) getragen und sind ein Teil ihrer Gesamtbetriebskosten. Für das Jahr 2022 lag der Verwaltungskostensatz der Deutschen Rentenversicherung bei etwa 1,5% der gesamten Beitragseinnahmen.


Beamte - Die Verwaltungskosten für die Pensionsansprüche von Beamten in Deutschland werden ebenfalls von öffentlichen Stellen getragen, die für die Berechnung, Auszahlung und Verwaltung dieser Ansprüche verantwortlich sind. Diese Aufgaben werden meist von den Besoldungs- und Versorgungsstellen der jeweiligen Bundesländer oder des Bundes verwaltet, abhängig davon, ob es sich um Bundesbeamte oder Landesbeamte handelt.


1 x Bundestagsverwaltung

16 x Landtagsverwaltung

1 x Deutsche Rentenversicherung

16 x Besoldungs- und Versorgungsstellen

Noch ein paar kritische Fragen:

  • Brauchen wir mehrere Rentensysteme in Deutschland? Gerade was die soziale Gerechtigkeit betrifft, entstehen dadurch doch erhebliche Spannungen zwischen den verschiedenen Erwerbstätigkeiten durch unterschiedliche Bewertung der Arbeitsleistung. 

  • Sollten wir nicht für alle Gruppen eine Pflichtversicherung einführen? Inklusive der Pflichtversicherung von Selbstständigen. Selbstständige entscheiden aktuell völlig frei über die Art der Altersvorsorge und auch über die Höhe. Das kann dazu führen, dass diese Personen aus verschiedenen Gründen eventuell im Alter von den Sozialen Sicherungssystemen versorgt werden müssen. Und belasten dadurch die Allgemeinheit

  • Lässt sich nicht auch ein erheblicher Verwaltungsaufwand und -kosten sparen, wenn man ein einziges Rentensystem hat? Gerade in Zeiten mit abnehmender Zahl von Fachkräften könnte das hilfreich sein. Und auch die EDV Verwaltung lässt sich bei einheitlichen Systemen optimieren.


Und ein wenig provokativ. Wäre es nicht sinnvoll und wichtig, wenn die Personen, die über den größten Personenkreis die Rentenentscheidung fällen, auch genau diesen Regeln unterworfen wären?

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